„Wer aus der Kirche austritt, der ist in Zukunft vom Abendmahl ausgeschlossen“ – Warum dieser Satz um Jesu willen nicht einfach so in der evangelischen Kirche gelten kann: „Getaufte Christen haben in der evangelischen Kirche grundsätzlich einen Anspruch auf das Abendmahl, da das Abendmahl keine mitgliederbezogene Handlung innerhalb einer korporierte Religionsgemeinschaft ist, sondern gemäß dem Befehl Jesu Christi für dessen Kirche zu vollziehen ist.“

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Hans Joachim Iwand, Bekennende Kirche. Eine Osterbetrachtung (DIE ZEIT, 1946): „Die Oster­feier müsste die Siegesfeier der Christen sein, die sie erinnert an jenen Tag, da Gott Christus zum Herrn der Welt setzte und alle Mächte und Gewalten, alle Throne und Herrschaften, wie es in der Bibel heißt, ihm unterordnete. Wir müssen hier jene Freiheit des Christenmenschen geschenkt bekommen, die sich nicht beugt und fürchtet, die immun ist gegen die Waffe der Angst, mit der der Fürst dieser Welt, für den und dessen Gei­stesverwandte mit guten Gründen die Auferstehung eine schlechthin widervernünftige Ange­legenheit ist, seine Opfer blendet, gängelt und schließlich in den Abgrund stürzt.“

In den mir bekannten Iwand-Bibliographien ist Iwands Artikel „Bekennende Kirche. Eine Osterbetrachtung“ aus der ZEIT, Nr. 9 vom 18. April … Mehr