Mandat des kaiserlichen Reichsregiments gegen die Wiedertäufer vom 4. Januar 1528 Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden erwählter römischer … Mehr
Kategorie: Kirchengeschichte
Wiedertäufermandat des Reichstags von Speyer 1529: „Wir ordnen an, dass alle Wiedertäufer, sowohl Männer als auch Frauen, im verständigen Alter mit dem Tode bestraft werden sollen – durch Feuer, Schwert oder eine andere angemessene Strafe, abhängig von den Umständen der jeweiligen Person. Dies soll geschehen, ohne dass zuvor eine Untersuchung durch kirchliche Gerichte stattfindet. Die Hauptprediger, Anführer und Aufrührer dieser Sekte, sowie diejenigen, die zum zweiten Mal abfallen, sollen ebenfalls ohne Gnade bestraft werden.“
Kaiserliches Wiedertäufermandat des Reichstags von Speyer 1529 Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, entbieten allen und … Mehr
Johannes Rehm, Gedenken an Karl Steinbauer (1906–1988). Der Widerstand eines bayerischen Pfarrers gegen den Nationalsozialismus: „Steinbauer erinnert daran, dass der Landesbischof einmal gesagt habe ‚den richtigen Weg wissen wir auch, aber der ist nicht gangbar‘ –. Herr Landesbischof, solches Reden ist mir absolut unbegreiflich und tut mir geradezu körperlich weh, weil es an meine Existenz greift. Wenn ich in concreto und in actu geradezu absehen muss vom Auferstandenen und Theologie unverbindliches, theoretisches, spiritualistisches Spekulieren und Philosophieren wird, dann fahre ich lieber wieder Mist wie mein Großvater und baue Korn und Kartoffeln an, denn ich weiß mir nichts Unproduktiveres und geradezu Widerlicheres als Spekulieren. […] Es geht mir um den Glaubensgehorsam gegen den erhöhten Herrn und um Seine Ehre, der wahrhaftig! auferstanden ist und lebt und regiert und von uns nicht pensioniert und nicht zu einem dogmatischen Numinosum gemacht werden will in unseren praktischen Entscheidungen.“
Gedenken an Karl Steinbauer. Widerstand gegen den Nationalsozialismus in der evangelischen Kirche am Beispiel des Pfarrers Karl Steinbauer (1906–1988) Von … Mehr
Johannes Rehm, Gemeinsam die Schrift ‚abhorchen‘. Karl Steinbauer als Gemeindepfarrer: „‚Unsere Glocken rufen zum Wort der Wahrheit und zum Gebet. Ich würde mich schämen, wieder auf die Kanzel zu gehen, wenn ich wissentlich solchen Betrug mit Glockenläuten gedeckt hätte.‘ Im Hinblick auf das angeordnete Glockengeläut ermahnte Landesbischof Meiser Karl Steinbauer: ‚Die Kirchenleitung allein trägt die Verantwortung und nicht Sie. Wir müssen darauf bestehen, dass Sie sich in Zukunft entsprechend verhalten und meinen Weisungen gehorchen.‘ Daraufhin antwortete Steinbauer unter Berufung auf sein evangelisch-lutherisches Ordinationsverständnis mit dem bis heute in der bayerischen Landeskirche zum geflügelten Wort gewordenen Diktum: ‚Bischof der evangelischen Gemeinde in Penzberg bin ich und nicht Sie. Dazu bin ich installiert.’“
Gemeinsam die Schrift „abhorchen“. Karl Steinbauer als Gemeindepfarrer Von Johannes Rehm Der Pfarrer Karl Steinbauer und seine bayerische Landeskirche hatten … Mehr
Aus dem Entwurf eines „Gesetzes über die Sterbehilfe bei unheilbaren Kranken“ (Schlussfassung vom Oktober 1940): „Wer an einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlangen mit Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten. Das Leben eines Kranken, der infolge unheilbarer Geisteskrankheit sonst lebenslänglicher Verwahrung bedürfen würde, kann durch ärztliche Maßnahmen, unmerklich für ihn, beendet werden.“
Aus dem Entwurf eines „Gesetzes über die Sterbehilfe bei unheilbaren Kranken“ (Schlussfassung vom Oktober 1940) PräambelDie Erhaltung des Lebens von … Mehr
Heinrich-Wilhelm Wörmann, Gerhard Jacobi und der Kirchenkampf in Charlottenburg: „Pfarrer Jacobi erhielt am 22. Januar 1934 einen Drohbrief von einem Kirchenältesten der Deutschen Christen seiner Gemeinde, in dem ihm vorgeworfen wurde, gegen den Arierparagraphen und den Nationalsozialismus verdeckt gesprochen zu haben: «Ich bemerke, sollte wieder nichts unternommen werden, so werden wir als evangelische Nationalsozialisten ein Exempel statuieren.» Zwei Tage später, am 24. Januar 1934 nachmittags gegen 17 Uhr, wurde Pfarrer Jacobi in seiner Wohnung im Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Achenbachstraße 18, von 6 jungen Männern, vermutlich SA, überfallen und mit Schlagriemen blutig geschlagen. Nach diesem Vorfall soll Pfarrer Jacobi am darauffolgenden Sonntag mit verbundenem Kopf zur Predigt in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche erschienen sein. Pastorin Annemarie Grosch berichtet, dass Heinrich Kesen und ihr zukünftiger Mann, Vikar Götz Grosch, danach an der Kanzel Wache standen, wenn Jacobi predigte.“
Gerhard Jacobi und der Kirchenkampf in Charlottenburg Von Heinrich-Wilhelm Wörmann Der Kirchenkampf der Bekennenden Kirche in Charlottenburg war in besonderem … Mehr
Conrad Daniel Kleinknechts Werbeschrift für die Indienmission der Dänisch-Halleschen Mission (1738): „Werter Freund, / Der dies wird lesen: Lass dich deine Lieb bewegen, / für die Not der armen Christen auch ein Scherflein beizulegen; / nicht zwar bei uns in Europa — dorten in Ostindien / sind die Brüder, die dies brauchen; da schick deinen Heller hin.“
Conrad Daniel Kleinknechts Werbeschrift für die Indienmission der Dänisch-Halleschen Mission (1738) Ein Wort demütiger Bitte für die unter der schwarzbraunen … Mehr
Die schnell dahinsterbenden hochschwangeren Weiber betreffend und was zur Rettung ihrer Leibesfrucht vor einer Operation vorzunehmen ist. Verordnung des Magistrates der Reichsstadt Ulm vom November 1740: „Der Geistliche hat zuvor dem Ehemann und den Anwesenden die einfältige Meinung zu nehmen, als ob solche Frauen hierdurch gemartert oder übel behandelt würden, und ausdrücklich vorzustellen, wie höchst schuldhaft man sei, dem armen noch lebenden Kinde nicht durch mögliche Mittel zu Hilfe zu kommen und demselben zur heiligen Taufe zu verhelfen. Und wie im widrigen Fall, wenn man durch Unterlassung eines vorhandenen Mittels hier etwas versäume, das Gewissen mit schwerem Skrupel belastet wird.“
Die schnell dahinsterbenden hochschwangeren Weiber betreffend und was zur Rettung ihrer Leibesfrucht vor einer Operation vorzunehmen ist. Verordnung des Magistrates … Mehr
Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699): „… hat der genannte Wohledle und Löbliche Magistrat nach reiflicher Beratung mit seinem würdigen Geistlichen Ministerium hier die gnädige Genehmigung und Anordnung erteilt, dass diese jetzt erwähnte, wenn auch uralte Gewohnheit, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, von nun an abgestellt und abgeschafft wird. Stattdessen sollen, wenn künftig nach Gottes unerforschlichem Ratschluss und Willen weitere Kinder tot zur Welt kommen oder ohne Empfang der Heiligen Taufe versterben, diese ebenso wie die anderen getauften Kinder und mit denselben Zeremonien, auch an denselben Orten und Stellen, nämlich nach einer vorangehenden und von den Herren Geistlichen zu haltenden Predigt, sowie andächtigem Gebet und Gesang, wo letzteres üblich und gewünscht ist, nicht weniger zu und neben ihre Angehörigen oder andere fromme Christen begraben werden.“
Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699) Nachdem einem Wohledlen und Hochweisen Magistrat gebührend vorgetragen wurde, … Mehr