Michael Gaismairs Landesordnung für Tirol (1526): „Damit gute Ordnung im ganzen Land in allen Dingen herrsche, sollen vier Hauptleute und darüber ein oberster Hauptmann über das gesamte Land eingesetzt werden. Diese sollen im Kriegsfall und in allen Angelegenheiten ständig für die Bedürfnisse und die Fürsorge des Landes sorgen: mit der Vorbereitung des Landes, der Befestigungen, der Pässe, Wege, Brücken, Wasserleitungen, Landstraßen und allem, was im Land notwendig ist, und dem Land in allen Dingen treu dienen. Doch sollen sie alle Mängel zuerst der Regierung anzeigen und nach deren Rat handeln.“

Michael Gaismairs Landesordnung für Tirol (1526)

Michael Gaismair (1490-1532), ein ehemaliger Beamter des Prinzbischofs von Brixen, entwarf 1526 die Tiroler Landesordnung. Sie ist eines der wichtigsten Reformprogramme des Bauernkrieges und entwirft eine Vision Tirols als egalitäre Republik, inspiriert von den Prinzipien Ulrich Zwinglis. Tatsächlich sind die Bibelnähe und Betonung des Prinzips des „göttlichen Gesetzes“ in der Tiroler Verfassung auf die Züricher Reformation zurückzuführen. Gaismairs Verfassung beinhaltet einen detaillierten Plan für ein Sozialsystem sowie eine Reform in Landwirtschaft, Industrie und Handel. Auch der Bergbau wird behandelt. Die Verfassung basiert auf merkantilistischen Prinzipien, d.h. der Vorherrschaft kleiner Produzenten, und sie schafft die Rahmenbedingungen für einen autarken, kommunal organisierten Territorialstaat in einem einzelnen Land. Tirol bot sich insofern für dieses Projekt an, da es eine starke Bauernschaft, einen schwachen Adel, minimale Verstädterung, sowie eine Mischwirtschaft aus Ackerbau, Viehzucht, Weinbau und Bergbau besaß.

Zuerst sollt ihr geloben und schwören, Leib und Gut gemeinsam einzusetzen, einander nicht zu verlassen, sondern gemeinsam zu handeln und zu entscheiden – jedoch stets nach gemeinsamer Beratung. Ihr sollt euren eingesetzten Obrigkeiten treu und gehorsam sein und in allen Dingen nicht euren eigenen Vorteil, sondern zuerst die Ehre Gottes und danach das Gemeinwohl suchen, auf dass uns der allmächtige Gott – wie er es ja allen verheißen hat, die ihm in seinen Geboten gehorsam sind – Gnade und Beistand erweise. Darauf sollen wir fest vertrauen, denn er ist ganz wahrhaftig und betrügt niemanden.

[2] Ihr sollt alle gottlosen Menschen, die das ewige Wort Gottes verfolgen, den gemeinen (einfachen) Mann bedrücken und das Gemeinwohl behindern, vertreiben und entfernen.

[3] Ihr sollt euch bemühen, eine ganz christliche Ordnung einzuführen, die allein in allen Dingen auf dem heiligen Wort Gottes gegründet ist, und euch gänzlich danach richten.

[4] Alle Privilegien und Freiheiten (im Sinne von Vorrechten) sollen abgeschafft werden, da sie dem Wort Gottes widersprechen und das Recht verfälschen, durch das niemand vor dem anderen bevorzugt oder benachteiligt werden soll.

[5] Alle Ringmauern in den Städten, ebenso alle Schlösser und Befestigungen im Land sollen niedergerissen werden. Künftig soll es keine Städte mehr geben, sondern nur Dörfer, damit kein Unterschied zwischen den Menschen herrsche, sodass niemand höher oder geringer als der andere sei. Denn daraus entsteht im ganzen Land Zwietracht, Hochmut und Aufruhr. Es soll vielmehr vollständige Gleichheit im Land herrschen.

[6] Alle Bilder, Bildstöcke, Kapellen, die nicht Pfarrkirchen sind, und die Messe im ganzen Land sollen abgeschafft werden, denn sie sind ein Gräuel vor Gott und ganz unchristlich.

[7] Das Wort Gottes soll treu und wahrhaftig im ganzen Land des Gaismair verkündet werden. Alle Spitzfindigkeiten (Scholastik) und juristischen Künste sollen abgeschafft und die entsprechenden Bücher verbrannt werden.

[8] Die Gerichte sollen im ganzen Land möglichst zweckmäßig organisiert werden, ebenso die Pfarrstellen so verteilt, dass man sie mit geringstmöglichen Kosten versehen kann.

[9] Jede Gemeinde eines jeden Gerichtsbezirks soll jedes Jahr einen Richter und acht Geschworene wählen. Diese sollen für ein Jahr die Gerichtsbarkeit ausüben.

[10] Jeden Montag soll Gericht gehalten werden, und alle Angelegenheiten sollen nicht über das nächste Gericht hinaus verzögert, sondern spätestens am nächsten Tag beendet werden. Richter, Geschworene, Schreiber, Sprecher und Gerichtsleute dürfen von niemandem Geld annehmen, sondern sollen vom Land besoldet werden und dementsprechend jeden Montag auf eigene Kosten bei Gericht erscheinen und für das Gericht bereitstehen.

[11] Eine Landesregierung soll eingerichtet werden, und Brixen wäre hierfür der geeignetste Ort, da dort viele Klöster und andere notwendige Einrichtungen vorhanden sind und es zentral im Land liegt. Die Regierenden sollen aus allen vier Landesteilen und auch einige aus dem Bergbau ausgewählt werden.

[12] Berufungen in Rechtsangelegenheiten sollen künftig direkt vor die Regierung gebracht und nicht mehr nach Meran, da dies nur Kosten verursacht und keinen Nutzen bringt. Dies soll sofort umgesetzt und abgeschlossen werden.

[13] An dem Ort, wo die Landesregierung ist, soll eine höhere Schule eingerichtet werden, in der allein das Wort Gottes gelehrt wird. Es sollen stets drei gelehrte Männer von der Universität in der Regierung sitzen, die im Wort Gottes und in der göttlichen Schrift (aus der allein die Gerechtigkeit Gottes erkannt werden kann) wohl erfahren sind. Sie sollen alle Angelegenheiten nach Gottes Gebot und zum Wohl des Volkes beurteilen und entscheiden.

[14] Was den Zins betrifft, soll das ganze Land nach Beratung gemeinsam beschließen, ob dieser von jetzt an ganz abgeschafft werden soll oder ob man nach dem Gesetz Gottes ein freies Jahr ausrufen will und den Zins bis dahin zur allgemeinen Landesnotwendigkeit einzieht. Es ist zu bedenken, dass das Land zur Finanzierung von Kriegskosten vorübergehend Mittel benötigt.

[15] Was die Zölle betrifft, erscheint es dem gemeinen Mann als nützlich und gut, wenn sie im ganzen Land abgeschafft würden – jedoch sollen sie an den Grenzen wieder eingerichtet werden. Alles, was im Land verbleibt, soll zollfrei sein; was jedoch aus dem Land hinausgeht, soll verzollt werden.

[16] Was den Zehnten betrifft, soll ihn jeder nach Gottes Gebot geben, und er soll wie folgt verwendet werden: In jeder Pfarrei soll ein Priester nach der Lehre des Paulus sein, der das Wort Gottes verkündet. Dieser soll mit einem ehrbaren Lebensunterhalt aus dem Zehnten versorgt werden. Der übrige Zehnte soll den Armen zugutekommen. Dabei soll eine solche Ordnung für die Armen eingehalten werden, dass niemand mehr von Haus zu Haus betteln muss, damit Müßiggang und unnützes Volk, das wohl arbeiten könnte, unterbunden werden.

[17] Die Klöster und Stifte sollen in Spitäler (Hospitäler) umgewandelt werden. In einigen sollen Kranke zusammen gepflegt werden – mit aller notwendigen Pflege und Medizin –, in anderen alte Menschen, die altersbedingt nicht mehr arbeiten können, und arme, ungebildete Kinder, die man unterrichten und zu einem ehrbaren Leben erziehen soll. Wo es besonders arme Hausleute gibt, soll ihnen nach Beratung jedes Richters in seinem Gerichtsbezirk – wo ihre Not am besten erkannt wird – entsprechend ihrer Bedürftigkeit aus dem Zehnten oder durch Almosen geholfen werden. Reicht der Zehnte zur Versorgung von Pfarrern und Armen nicht aus, so soll jeder treu nach seinem Vermögen Almosen dazugeben. Reicht auch dies nicht, so soll der Mangel aus öffentlichen Einkünften ersetzt werden. In jedem Spital soll ein Spitalmeister eingesetzt werden und zusätzlich ein oberster Vogt oder Amtmann über alle Spitäler und Armen, der sich ausschließlich darum kümmert, für die Spitäler zu sorgen und für die Armen zu sorgen und sie zu versorgen. Außerdem sollen alle Richter in ihren Bezirken mit Hilfe aus dem Zehnten und den Almosen sowie mit Auskunft und Anleitung auch für die ganz armen Hausleute unterstützend tätig sein. Die Armen sollen nicht nur mit Essen und Trinken, sondern auch mit Kleidung und allem Notwendigen versorgt werden.

Item, damit gute Ordnung im ganzen Land in allen Dingen herrsche, sollen vier Hauptleute und darüber ein oberster Hauptmann über das gesamte Land eingesetzt werden. Diese sollen im Kriegsfall und in allen Angelegenheiten ständig für die Bedürfnisse und die Fürsorge des Landes sorgen: mit der Vorbereitung des Landes, der Befestigungen, der Pässe, Wege, Brücken, Wasserleitungen, Landstraßen und allem, was im Land notwendig ist, und dem Land in allen Dingen treu dienen. Doch sollen sie alle Mängel zuerst der Regierung anzeigen und nach deren Rat handeln.

Man soll auch Moore, Auen und andere unfruchtbare Orte im Land fruchtbar machen und den allgemeinen Nutzen nicht wegen einiger eigennütziger Personen vernachlässigen. Man könnte die Moore von Meran bis Trient alle trockenlegen und dort merklich Vieh, Kühe und Schafe halten, ebenso an vielen Orten Getreide anbauen, sodass das Land mit Fleisch versorgt wäre. Man könnte auch an vielen Orten Ölbäume pflanzen, Safran anbauen, und die Boden-Weinberge für Glasuren nutzen, roten Lagrein darin anbauen, veredeln, Wein wie in Italien herstellen und dazwischen Getreide anbauen, da im Land Mangel an Getreide herrscht. Daraus folgte, dass die schlechten Dämpfe der Moore verschwänden und das Land frischer würde. Viele Krankheiten, die vom schweren Bodenwein herrühren, würden aufhören. Der Wein und das Getreide würden reichlich vorhanden sein und mit geringerem Aufwand zu bearbeiten sein. Aber die Bergweinberge, die man nicht mit Korn anbauen kann, soll man bestehen lassen.

[18] Zudem soll in jedem Gerichtsbezirk jedes Jahr zu gegebener Zeit die gesamte Gemeinde auf den Feldern und in den Gemarkungen roden, diese räumen und gute Weideflächen schaffen, um das Land dauerhaft zu verbessern. Im Land soll niemand Handel treiben, damit sich niemand mit der Sünde des Wuchers beschmutzt. Doch damit kein Mangel entsteht und gute Ordnung herrscht, niemand übervorteilt oder betrogen wird und alle Dinge zu einem gerechten Preis und in guter Qualität erworben werden können, soll zunächst ein Ort im Land dafür bestimmt werden – Trient wäre wegen seiner günstigen Lage und Zugänglichkeit geeignet –, wo alle Handwerke konzentriert und aus dem ganzen Land zusammengeführt werden: etwa Seidentuch, Barette, Messingwaren, Samt, Schuhe und anderes. Dort soll ein Generalbeamter eingesetzt werden, der alle Waren verwaltet. Und was im Land nicht erhältlich ist, wie Gewürze und anderes, soll von außerhalb bezogen werden. Dann sollen an einigen Orten je nach Lage im Land Märkte gehalten werden, in denen allerlei angeboten wird – jedoch soll kein übermäßiger Gewinn verlangt werden, sondern nur die tatsächlichen Kosten aufgerechnet werden. Damit wird jeder Betrug und jede Falschheit verhindert, und man könnte alle Dinge zum gerechten Preis erhalten, das Geld bliebe im Land und käme dem einfachen Volk sehr zugute. Dieser Beamte über den Handel und seine Diener sollen ein festes Gehalt erhalten.

[19] Es soll eine gute, schwere Münze – wie zu Zeiten Herzog Sigmunds – wieder eingeführt werden. Die jetzige Münze soll aus dem Land verbannt und keine fremde Münze mehr angenommen werden, weder viel noch wenig. Das Geld soll geprüft und bewertet werden, und was dem Nutzen des Landes entspricht, soll als gültig angenommen werden.

[20] Von allen Kirchen und Gotteshäusern sollen alle Kelche und Kleinodien eingezogen und eingeschmolzen werden, um sie für den allgemeinen Landesbedarf zu verwenden.

[21] Man soll auch gute Verständigung mit den angrenzenden Ländern anstreben. Hausierer („Zafairen“) sollen im Land nicht mehr zugelassen werden. Künftig soll je ein Markt im Etschland und einer im Inntal abgehalten werden. Eine bedeutende Geldsumme soll für Vorräte bereitgestellt werden, falls das Land unerwartet in einen Krieg gerät. Verstoßene Adelige oder andere vermögende Personen sollen zur Deckung der Gerichtskosten herangezogen werden.

[22] Zum Bergbau: Zunächst sollen alle Schmelzhütten, Bergwerke für Erze, Silber, Kupfer und alles, was dazugehört und im Land betrieben werden kann, welche dem Adel und ausländischen Kaufleuten oder Gesellschaften wie den Fuggern, Höchstettern, Paumgartnern, Pumblen und dergleichen gehören, in das Gemeineigentum des Landes überführt werden. Denn diese haben ihren Anspruch zu Unrecht durch Wucher erworben: durch das Vergießen menschlichen Bluts, durch Betrug und schlechte Waren den gemeinen Mann und Arbeiter mit überhöhten Preisen doppelt belastet, ihren Lohn nicht bezahlt, die Gewürze und andere Waren durch ihren Zwischenhandel verteuert und die Ursache für schlechte Münzen geliefert. Alle Münzherren, die Silber von ihnen kauften, mussten diese zu überhöhten Preisen bezahlen, oder die Münze wurde zum Schaden der Armen angenommen; die Arbeiter wurden betrogen, wenn sie mit den Schmelzherren nicht vollständig abgerechnet hatten; alle Handelswaren wurden durch sie teurer gemacht. So haben sie die ganze Welt mit ihrem unchristlichen Wucher beschwert und sich dadurch fürstliche Vermögen angeeignet – das soll zu Recht bestraft und beendet werden.

Daher soll im Land ein oberster „Factor“ über alle Bergwerksangelegenheiten eingesetzt werden, der alles verwaltet und jährlich abrechnet. Niemandem soll erlaubt sein zu schmelzen – nur das Land selbst soll durch diesen eingesetzten Factor alle Erze schmelzen lassen. Die Erzpreise sollen fair festgelegt werden, und den Arbeitern soll künftig in barem Geld, nicht mit minderwertigem Lohn, ausbezahlt werden. So könnten die Land- und Bergleute in gutem Frieden miteinander leben.

In gleicher Weise soll im Pfannhaus (dem zentralen Ort zur Verwaltung und Schmelze von Erzen) gute Ordnung herrschen, und das Land soll ein angemessenes Einkommen aus dem Bergbau erzielen – denn dies kann am zuverlässigsten geschehen –, sodass die Landesregierung mit all ihren Ämtern und Verpflichtungen daraus erhalten werden kann. Sollte es jedoch an einem solchen Einkommen mangeln und nicht genügend Mittel zur Versorgung des Landes dadurch erzielt werden können, müsste eine Steuer oder eine kleine Abgabe (ein „Zinspfennig“) erhoben werden, damit die Lasten im Land gleichmäßig verteilt werden.

Man soll auch alle Mühe darauf verwenden und die dafür nötigen Kosten aus Landesmitteln aufbringen, damit an mehreren Orten im Land Bergwerke eingerichtet und weiterentwickelt werden können. Denn durch den Bergbau kann das Land mit der geringsten Belastung für die Bevölkerung das meiste Einkommen erzielen.

Hier der frühneuhochdeutsche Originaltext:

Anfenklich so werd ir geloben und schwörn, Leib und Guet zusamen setzen, von einander nit weichen, sonder mitainander heben und legen, doch alzeit nach Rat ze handlen, eur furgesetzten Öbrigkait treu und gehorsam ze sein und in allen Sachen nit aignen Nuz, sonder zum ersten die Eer Gottes und darnach den gemainen Nuz zu suechen, auf daz uns der almechtig Gott (wie er dann allen denen, so im in sein Gebotten gehorsam sein, vilfeltig gehaisen hat) Gnad und Beistand tue. Darauf wir genzlich vertrauen sollen, dann er ganz wahrhaft ist und niemand betruegt.

2. daz ir alle gotlosen Menschen, die daz ewig Wort Gottes vervolgen, den gemain armen Man beschwären und den gemainen Nuz verhindern, ausreiten und von dannen tuen wellet.

3. daz ir daran sein wöllet und ain ganz christenliche Satzung, die allein in allen Dingen aus dem heiligen Wort Gottes gegründt ist, aufrichten und daran genzlichen geleben wellet.

4. sollen alle Freihaiten abgetan, dann si wider daz Wort Gottes seind und daz Recht völschen, darin niemand fur den andern gevortailt werden soll.

5. sollen alle Rinkmauren an den Stetten, dergleichen alle Geschlösser und Bevestigung im Land niderprochen werden und hinfur nimer Stött, sonder Dorfer sein, damit kain Underschaid der Menschen, also daz ainer höcher oder pösser weder der ander sein wölle, werde, daraus dann im ganzen Land Zerrugtligkait, auch Hoffart und Aufruer entsteen mag, sonder ain ganze Glaichait im Land sei.

6. sollen alle Pilder, Pildstock, die Capellen, so nit Pfarrkirchen sein, und die Meß im ganzen Land abgetan werden, dann es ain Greul vor Gott ist und ganz uncristlich ist.

7. soll man daz Wort Gottes treulich und wahrhaftiglich ins Gaismairs Land allenthalben predigen und alle Sophisterei und Juristerei ausreiten und dieselben Puecher verprennen.

8. soller die Gericht allenthalben im Land auf daz gelegenlichest, desgleichen die Pfarren ausgezellt werden, also daz man die mit wenigstem Costen versechen mag.

9. soll ain jede ganze Gmair ains jeden Gericht alle Jar ain Richter und acht Geschworen erwöllen, die sollen daselbig Jar den Gerichtzwang versehen.

10. soll alle Montag Recht gehalten werden und alle Sachen nicht über das ander Recht aufgezogen werden, sonder zu End bracht auf den anderen Tag, sollen die Richter, Geschworn, Schreiber, Redner und Gerichtsleut, Potten sollen in den Gerichtshändlen von niemant nicht nemen, sonder vom Land besoldt werden und demnach in irem Costen alle Montag bei der Gerichtstatt erscheinen und dem Gericht gewertig sein.

11. soll ain Regiment im Land besetzt werden, darzue Brichsen der gelegentlichst Platz wer, außerdem vill Pfaffenheuser und andere Notturft und mitten im Land were; und solten die Regenten aus allen Viertailen des Lands, auch etlich vom Pergwerch erkuest werden.

12. söll die Apellation von Stund an fur die Regierung und nimmer gen Meran, dann es ain Uncosten und kain Nutz ist darin, gepraucht worden und von Stund an dasselb erledigt und zu End an ferrer Wägerung gen.

13. sol an dem Ort, da die Regierung des Lands ist, ain hoche Schuel aufgericht werden, da man allain daz Wort Gottes innen lernen soll und sollen albeg drei gelerte Männer von der Hochenschuel, die daz Wort Gottes kundig und der göttlichen Geschrift (aus welcher die Gerechtigkeit Gottes allain erleutert werden mag) wol erfaren sein, in der Regierung sitzen und alle Sachen nach dem Bevelch Gottes, als eristenlich Volk zugehörent, richten und urtailen.

14. Der Zins halben sol ain ganze Landschaft nach Rat mitainander beschließen, ob dieselben von Stund an ab sein sollen, oder ob man ain frei Jar nach dem Gesatz Gottes beruefen wölle und die Zins mitlerweil zu gemainer Landsnotturft einziehen, dann es ist zu bedenken, daz gmaine Landschaft ains Kriegscostung ain Zeit lang prauchen wurd.

15. Der Zöll halben, sech mich dem gmain Man Nutz sein [für] guet an, man tet dieselben im Land allenthalben ab, aber an Confinen richtet man si auf und hielts also, was im Land gieng, daz zollet nicht, was aber aus dem Land gieng, daz zollet.

16. Zechends halben, den soll jedermann geben nach dem Gepott Gottes und sol also verpracht werden: in jeder Pfarr sol ain Priester sein nach der Leer Pauli, der daz Wort Gottes verkundt, der soll mit erberer Notturft vom Zechend underhalten werden und der ubrig Zechend sol armen Leuten geben werden; aber ain solche Ordnung sol mit den Armen gehalten werden, es sol niemant von Haus zu Haus pettlen gen, damit Lotterei, vil unnutz Volk, daz wol arbeiten mag, abkhert werd.

17. Die Klöster und teutschen Heuser sollen in Spitäler gmacht werden. In etlichen sollen die Kranker beiainander sein, den mit aller Zaff und Erznei wol gewart werden soll, in den anderen die alten Personen, so eltershalben nimer arbeiten mugen, und die armen, unerzogen Kinder, die man lernen und zu Eeren ziechen soll. Und wo aber hausarm Leut weren, den sol man nach Rat ains jeden Richters in seiner Verwaltung, da si am pasten erkannt werden, nach Gelegenhait ierer Notturft vom Zechend oder Almuesen Hulf tuen. Wo aber der Zechend zu Underhaltung der Pfarrer und Armen nit erklecken möchte, so soll meniglich sein Almuesen nach seinem Vermuegen treulichen darzuegeben. Und wo uber daz Mangel wer, so solt vom Einkomen völlige Erstattung geben werden. Und soll in einem jeden Spital ain Spitalmaister sein und darzue ein öbrister Vogt oder Ambtmann über alle Spiteler und Armen gesetzt werden, der nicht anders tue, dann fur und fur alle Spitäler bereit und Fursorg uber die Armen trag und inen Fursechung tue; darzue in alle Richter, ain jeder in seiner Verwaltung, mit ainer Hulf der Zechenden und Almuesen auch Anzaigung und Underrichtung der auch hausarmen Leuten hülflich sein sollt. Es sollen auch die Armen nit allain mit Essen und Trinken, sonder mit Klaidung und aller Notturft versechen werden.

Item, damit guete Ordnung im Land allenthalben in allen Dingen gehalten werde, so sollen auch vier Hauptleut und darzue ain obrister Hauptman uber das ganz Land gesetzt werden, die in Kriegsleufen und allen Dingen fur und fur des Lands Notturft und Fursorg tragen mit Bereitung des Lands, der Refier, der Päß, Weg, Pruggen, Wasserpei, Lantstraßen und alles handlen, was in dem Land Notturft ist und dem Land alle Notturft in allen Dingen treulich zu dienen; doch si sollen alle Mängel nach der Besichtigung und Erkundigung zuvor der Regierung anzaigen und nach Rat derselben albeg handlen.

Man sol auch Möser und Auen und ander unfruchtpare Ort im Land fruchtbar machen und den gemain Nutz um etlich aigennutzigen Personen willen nit unterwegen lassen. Man möcht die Möser von Meran unz gen Trient alle auftrucknen und merklich Vich und Kue und Schaf darauf halten, auch viel mer Traid an vil Orten zuglen, also daz Land mit Fleisch versehen war. Man möcht auch au vil Orten Ölpam setzen, auch Saffran zuglen, auch die Poden-Weingarten sol man zu Glafuren [Glasuren] machen, rott Lagrein darin anlegen und verjeren, Wein machen wie im Wälschland und darzwischen Traid anpauen, dann daz Land Mangel an Traid hat. Daraus volget, daz die pösen Tämpf von den Mösern vergiengen und daz Land frischer wurd. Es wurden vil Krankhaiten aufhören, die von den swären Poden Wein komen, der Wein und Traid wurd wolfail und mit ringer Costung ze arbaiten. Aber die Pergweingarten, die man mit Korn nicht anpauen, die ließ man bleiben.

18. Item man sol in jedem Gericht alle Jar zu gelegener Zeit ain ganze Gmain in den Velden und Gemainden robudden, dieselbigen raumen und guet Waid machen und also daz Land fur und fur pösseren. Es sol im Land niemant Kaufmanschaft treiben, auf daz sich mit der Sund des Wuchers niemant befleck. Aber damit in solchem nicht Mangel erschein und guet Ordnung gehalten werd, auch niemant überschätz und betrogen, sunder alle Ding in aim rechten Kauf und guet Waar gefunden werden mug, so soll anfänklichen ain Ort im Land furgenomen werden, darzue Trient der Wolfail halben und in miden Weg gelegen wäre, dahin man alle Handwerch anrichten und vom Land verlegen solle als Seidentuech, Pirett, Mössingzeug, Samat, Schuech und anders zu machen. Und sol ongevar ain Generalambtman, der alle Ding verrait, darüber gesetzt werden. Und was im Land als Gewurz und ander nicht erlangt werden mag, daz soll außerhalb bestellt werden. Darauf an etlichen Orten, der Gelegenhait nach im Land Laden gehalten, darin allerlei faigehapt; und sol auf nichte kain Gwin darauf schlahen, sonder allein der Costung, so darüber get, darauf gerechnet werden. Damit wurde verhuet aller Betrug und Falsch und man mocht alle Ding im rechten Wert gehaben, und bleibt daz Gelt im Land und käm dem gemainen Man zu gar großem Nutz. Diesen Ambtman über den Handl und seinen Dienern geb man bestimmte Besoldung.

19. Man soll ain guete schwäre Munz, wie bei Herzog Sigmund Zeiten widerumb aufrichten und die jetzig Munz aus dem Land tuen und vertreiben und ferrer kein auswendig Munz, weder vil noch wenig nemen, damit daz Gelt sol probiert werden und sol valuirt werden und was gegen Landnutz wert ist, also sols genumen werden.

20. Man soll von allen Kirchen und Gotsheuseren alle Kelch und Klainet nemen und vermunzen und zu gemainer Landnotturft prauchen.

21. Man sol auch guete Verständnus zu anstoßenden Länderen machen. Man sol den Zafairen im Land zu hausieren nit gestatten. Man sol hinfuran ain Markt im Etschland und ainen im Inntal halten. Man sol ain dapfere Summa Gelts zum Forat machen, ob daz Land ain unverschener Krieg anfiel. Und der vertriben Edelleit oder ander Paugueter sol man zu Underhaltung des Gerichts Costung halten.

22. Des Pergwerchs: Erstlichen sollen alle Schmölzhütten, Tailpergwerch, Arz, Silber, Kupfer und was darzue gehört und im Land betreten werden mag, so dem Adel und auslendischen Kaufleuten und Gesellschaften als Fuckerisch, Höchstetterisch, Paumgarterisch, Pumblisch und dergleichen zugehört, zu gmain Landshanden einziehen; dann si solches billich verwurkt haben, dann si haben sollich ir Gerechtigkait mit unrechtem Wuecher erlangt: Gelt zu vergießen menschlichs Pluets, desgleichen gmainen Man und Arbaiter mit Betrug und pöser War in hohem Gelt, zwier mer, weders beswert gwesen, seins Lidlons bezalt, auch daz Gwurz und andre War durch ieren Furkauf vertaurt und Ursach ringer Munz gwesen; und alle Munzherren, die Silber von inen kaufen, nach irn solch erdacht Taten bezallen muessen, oder die Munz entgegen der Armen genumen, sein Lidlon auch dem Armen abgeprochen, so si mit Schmälzherren in irem Erzkauf nicht erstatt; aber alle Kaufmanswar, aus dem sis alle in ire Hend bracht, in ainem höcheren Kauf gestaigert. Und also die ganz Welt mit ierem uncristenlichen Wuecher beschwärt und sich dardurch ir furstliche Vermugen gericht, das dann billich gestraft und abgestölt werden solt.

Demnach sol vom Land ain obrister Factor über all Perkwerchsachen gesetzt werden, der alle Ding handl und jahrlichen verrait. Und sol niemant zu schmölzen gestatt werden, sonder daz Land sol durch iren gesetzten Factor alle Ärz schmölzen lassen die Ärzkeuf der Pillichait nach bestimbt und dargegen dem Arbaiter alle Raitung mit parem Gelt und mit kainem Pfenwert hinfuran Bezalung tuen, damit furan die Landleut und Perkleut in guetem Frieden beiainander bleiben mugen.

Dergleichen sol im Pfannhaus guete Ordnung gehalten werden und sol dem Land ain zimblich Einkumen vom Perkwerch machen, dann es am pasten geschechen mag, damit die Regierung des Lands mit allen Ämberen und Versicherung darvon underhalten werden mugen, wo aber in sölchem dem Land Mangel erschin und gennegsam Einkumen zu Versehung des Lands darin nicht erlangt werden möcht, so muest man ain Steur oder ain Zinsphenning auflögen, damit ain gleiche Purd im Land getragen wurd. Man sol auch allen Fleiß darzue tuen und die Costung vom Land daran lögen, damit im Land an mer Orten Perkwerch erweckt und erpaut werden mügen, dann durch die Perkwerch mag das Land an meniglich Beschwerung daz maist Einkumen erlangen.

Quelle: Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges, gesammelt und herausgegeben von Günther Franz. Darmstadt: WBG, 1963, S. 285-289.

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