Martin Luther Vorrede zu Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum zu Sachsen (1528): „Da uns jetzt das Evangelium durch unaussprechliche Gnade Gottes so barmherzig wiedergekommen oder sogar erst überhaupt aufgegangen ist und wir dadurch gesehen haben, wie elend die Christenheit verwirrt, zerstreut und zerrissen ist, hätten wir auch dieses rechte bischöfliche und Besuchsamt, als aufs höchste vonnöten, gern wieder eingerichtet gesehen. Aber weil unser keiner dazu berufen war oder mit Gewissheit den Auftrag hatte und St. Petrus in der Christenheit nicht etwas schaffen lassen will, man sei denn gewiss, dass es Gottes Geschäft sei, hat sich keiner vor dem anderen erdreistet, es auf sich zu nehmen. Da haben wir sicheres Spiel haben wollen und uns an das Amt der Liebe gehalten, welches allen Christen gemeinsam geboten ist, und sind demütig mit Bitten an den durchlauchtigsten hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Johann, unseren gnädigsten Herrn als den Landesfürsten und unsere eindeutige weltliche Obrigkeit, die uns von Gott verordnet ist, herangetreten, dass Seine Kurfürstliche Gnaden aus christlicher Liebe — denn nach weltlicher Obrigkeit sind sie nicht verpflichtet — und um Gottes willen, dem Evangelium zugut und den elenden Christen in S.K.F.G. Landen zu Nutz und Heil gnädiglich etliche tüchtige Personen zu diesem Amt auffordern und verordnen sollten.“

Vorrede zu: Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Kurfürstentum zu Sachsen (1528) Von Martin Luther Ein wie göttliches, heilsames … Mehr

Martin Luther, Brief an den Kurfürsten Johann den Beständigen zur Visitation vom 30. November 1525: „Da aber Eure Gnaden gnädigerweise um meinen Rat bitten, wie dies am besten zu bewerkstelligen sei, so will ich in aller Untertänigkeit meine Meinung äußern: Es wäre gut, wenn Eure Kurfürstliche Gnaden eine allgemeine Visitation aller Pfarreien im ganzen Fürstentum anordnen würden. Und wo man fände, dass die Gemeindemitglieder gerne evangelische Prediger hätten, aber die örtlichen Einkünfte zur Versorgung dieser Prediger nicht ausreichten, da sollte auf Befehl Eurer Gnaden die Gemeinde – sei es vom Rathaus aus oder anderweitig – verpflichtet werden, jährlich einen entsprechenden Beitrag zu leisten. Denn wenn sie einen Pfarrer wünschen, so ist es Amt und Pflicht der Obrigkeit, dafür zu sorgen, dass der Arbeiter auch seinen Lohn empfängt – wie es das Evangelium lehrt“

Brief an den Kurfürsten Johann den Beständigen zur Visitation vom 30. November 1525 Von Martin Luther Gottes Gnade und Friede … Mehr