Je „liberaler“ desto klerikaler: „Im liberaltheologischen Gewand verliert die Ordination den Charakter einer Verpflichtung auf eine gemeinsame Regelbindung und wird umgekehrt zur Selbstautorisierung eigener Überzeugungen: Weil man ordiniert ist, muss man niemandem mehr gehorchen und darf daher der Kirche eigene Ansichten „unhinterfraglich“ zumuten. Somit immunisiert die Ordination gegen die Zumutung des Evangeliums wie auch der evangelischen Lehre.“

Je „liberaler“ desto klerikaler Den evangelischen Landeskirchen macht ein liberaltheologischer Klerikalismus immer mehr zu schaffen. Das mag paradox klingen, wird … Mehr

Abendmahl für Kirchenausgetretene? Warum ich als Pfarrer ein „kirchenausgetretenes“ Gemeindeglied nicht vom Abendmahl ausschließen kann: „Ich weiß, dass ich als Pfarrer grundsätzlich verpflichtet bin, meinen Dienst nach den Ordnungen der Kirche auszuführen (§ 3 Abs. 2 PfDG.EKD). Meine Ordination bindet mich jedoch daran, das mir anvertraute Amt in Übereinstimmung mit Schrift und Bekenntnis auszuführen. Da die oben genannte kirchenrechtliche Bestimmung zur Exkommunikation offenkundig im Widerspruch zum Evangelium Jesu Christi und zu unseren Bekenntnisschriften steht, sehe ich mich außer Stande, ihr Folge zu leisten.“

Darf man als Pfarrer eigentlich einem „Kirchenausgetretenen“ das Abendmahl darreichen? Ich habe dies am 2. März getan. Um mich von … Mehr

Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben?: „Wie kann eine Pfarrerin, die ihrem Ordinationsgelübde verpflichtet ist, Kirchenausgetretenen nur das Evangelium und den diakonischen Dienst an Leib und Seele verweigern? Und wie kann eine Synode – die der ELKB – mit der Verabschiedung eines Kirchengesetzes nur solch eine evangeliumsverquere Automobilclublogik in die Kirche eintragen? Sollen Pfarrer und Gemeinden zur Christvesper am Kirchenportal Personen- und Ausweiskontrollen durchführen und ein Schild anbringen „Kirchenausgetretene müssen auch an Heilig Abend draußen bleiben“?“

Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben? „Mit dem Kirchenaustritt gehen die kirchlichen Rechte im Sinne von … Mehr

Das Schuldbekenntnis der Kirchlich-theologischen Sozietät in Württemberg vom 9. April 1946 aus der Feder von Paul Schempp: „Wir sind mutlos und tatenlos zurückgewichen, als die Glieder des Volkes Israel unter uns entehrt, beraubt, gepeinigt und getötet worden sind. … Wir haben Fleisch und Blut mehr geliebt als den, der uns durch sein Sterben und Auferstehen frei gemacht hat zum furchtlosen Bekenntnis seiner unverbrüchlichen Verheißung und zur Heiligung seines Namens. Insoweit wir Pfarrer waren, sind wir dadurch besonders unseren Gemeinden gegenüber schuldig geworden. Wir bekennen unsere Schuld vor allen denen, die unschuldig leiden mussten, vor allen denen, die ungewarnt Gottes Gebote mit verkehrtem Willen zertreten haben und vor allen denen, die heute mehr als wir selber die furchtbare Last aller Folgen des gemeinsamen Irrwegs zu tragen haben.“

„Wir sind mutlos und tatenlos zurückgewichen, als die Glieder des Volkes Israel unter uns entehrt, beraubt, gepeinigt und getötet worden … Mehr