Darreichung des Abendmahls an eine „Kirchenausgetretene“: Landeskirchenrat entscheidet über meinen Antrag zur Einleitung eines Diziplinarverfahrens am 12. Mai

Das geht jetzt wirklich schnell. Ich habe heute Vormittag das Schreiben des Landeskirchenrates der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (datiert auf den 11. April 2014) postalisch erhalten. In dem Schreiben wird mir der Eingang meines Schreibens vom 8. April bestätigt, in dem ich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen mich selbst in Sachen Darreichung des Abendmahls an eine „Kirchenausgetretene“ beantragt habe. Der Landeskirchenrat als disziplinaraufsichtführende Stelle wird über meinen Antrag auf der nächsten Vollsitzung am 12. Mai 2014 entscheiden. Mein Antragsschreiben mit Begründung findet sich hier: 14-04-08 Schreiben an LKR zwecks Disziplinarverfahren

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