Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben?: „Wie kann eine Pfarrerin, die ihrem Ordinationsgelübde verpflichtet ist, Kirchenausgetretenen nur das Evangelium und den diakonischen Dienst an Leib und Seele verweigern? Und wie kann eine Synode – die der ELKB – mit der Verabschiedung eines Kirchengesetzes nur solch eine evangeliumsverquere Automobilclublogik in die Kirche eintragen? Sollen Pfarrer und Gemeinden zur Christvesper am Kirchenportal Personen- und Ausweiskontrollen durchführen und ein Schild anbringen ‚Kirchenausgetretene müssen auch an Heilig Abend draußen bleiben‘?“

Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben? „Mit dem Kirchenaustritt gehen die kirchlichen Rechte im Sinne von … Mehr

Das Schuldbekenntnis der Kirchlich-theologischen Sozietät in Württemberg vom 9. April 1946 aus der Feder von Paul Schempp: „Wir sind mutlos und tatenlos zurückgewichen, als die Glieder des Volkes Israel unter uns entehrt, beraubt, gepeinigt und getötet worden sind. … Wir haben Fleisch und Blut mehr geliebt als den, der uns durch sein Sterben und Auferstehen frei gemacht hat zum furchtlosen Bekenntnis seiner unverbrüchlichen Verheißung und zur Heiligung seines Namens. Insoweit wir Pfarrer waren, sind wir dadurch besonders unseren Gemeinden gegenüber schuldig geworden. Wir bekennen unsere Schuld vor allen denen, die unschuldig leiden mussten, vor allen denen, die ungewarnt Gottes Gebote mit verkehrtem Willen zertreten haben und vor allen denen, die heute mehr als wir selber die furchtbare Last aller Folgen des gemeinsamen Irrwegs zu tragen haben.“

„Wir sind mutlos und tatenlos zurückgewichen, als die Glieder des Volkes Israel unter uns entehrt, beraubt, gepeinigt und getötet worden … Mehr