Warum Kruzifixe in deutschen Gerichtssälen unangebracht sind: „Der Gottessohn hängt nicht symbolisch am Kreuz. Daher vermag das Kruzifix eben kein Kultursymbol zu sein, und seien damit auch christliche Werte wie Barmherzigkeit und Nächstenliebe gemeint. Wie soll nun das Kruzifix, das den Vollzug einer Todesstrafe abbildet, in einem staatlichen Gerichtssaal, wo ja Religionsneutralität geboten ist, Geltung finden können? Wenn der Richter am Kopfende unter einem Kruzifix sitzt, wirkt dieses auf die gegenübersitzenden Zuschauer wie ein Hoheitszeichen: Spricht ein Richter in einem Strafprozess eine Verurteilung aus, so scheint dieses Urteil durch das Kreuz Christi hinter ihm als höhere göttliche Macht autorisiert worden zu sein. Damit wird die christliche Botschaft des Crucifixus in das genaue Gegenteil verkehrt. Dem Evangelium zufolge hat Jesus Christus am Kreuz von Golgota die Strafschuld der Menschen auf sich genommen, auf dass diese im rechtfertigenden Glauben an ihn von der eigenen Verdammnis freigesprochen werden.“

Warum Kruzifixe in deutschen Gerichtssälen unangebracht sind In der aktuellen Ausgabe von Christ in der Gegenwart (CiG) ist von mir … Mehr

Hans Joachim Iwand, Bekennende Kirche. Eine Osterbetrachtung (DIE ZEIT, 1946): „Die Oster­feier müsste die Siegesfeier der Christen sein, die sie erinnert an jenen Tag, da Gott Christus zum Herrn der Welt setzte und alle Mächte und Gewalten, alle Throne und Herrschaften, wie es in der Bibel heißt, ihm unterordnete. Wir müssen hier jene Freiheit des Christenmenschen geschenkt bekommen, die sich nicht beugt und fürchtet, die immun ist gegen die Waffe der Angst, mit der der Fürst dieser Welt, für den und dessen Gei­stesverwandte mit guten Gründen die Auferstehung eine schlechthin widervernünftige Ange­legenheit ist, seine Opfer blendet, gängelt und schließlich in den Abgrund stürzt.“

In den mir bekannten Iwand-Bibliographien ist Iwands Artikel „Bekennende Kirche. Eine Osterbetrachtung“ aus der ZEIT, Nr. 9 vom 18. April … Mehr

„sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet wissen“ – Über die neue AfD-Klausel im bayerischen Kirchenvorstandswahlgesetz (2018): „Dass nun im bayerischen Kirchenvorstandswahlgesetz ein christliches Menschenbild zum Wählbarkeitskriterium erhoben worden ist, steht für eine fortschreitende Ideologisierung in den Kirchenleitungen der verfassten Kirchen: An die Stelle von Lehrbindung und Christusglaube tritt die ‚richtige‘ ideologische Gesinnung.“

Über die neue AfD-Klausel im bayerischen Kirchenvorstandswahlgesetz (2018) In der neuen Fassung des Kirchenvorstandswahlgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern heißt … Mehr

Otto Dibelius, Obrigkeit? Eine Frage an den 60jährigen Landesbischof (1959): „Es geht hier nicht so sehr darum, ob der Staat die Kirche verfolgt oder die Christen unter Gewissensdruck setzt, indem er von ihnen etwas verlangt, was sie mit ihrer inneren Einstellung nicht vereinbaren können. Jeder totale Staat tut das, der eine in massiver, der andere in weniger krasser Form. Das Entscheidende ist vielmehr, daß durch eine neue Ordnung der Werte das gesamte sittliche Denken und Fühlen umgestaltet werden soll. Der Untergebene soll dahin gebracht werden, die Kategorien der reinen Macht allmählich innerlich zu bejahen.“

Das sind die Gegensätze. Am „Tag von Potsdam“, den 21. März 1933 hatte Otto Dibelius als Generalsuperintendent in der dortigen … Mehr

Hans Joachim Iwand, Den Cäsaren keinen Weihrauch opfern (DIE ZEIT, 1959): „Da ich an das Absterben des Staates nicht glaube, diese These auch – das bedeutet Römer 13 – für nicht biblisch halte, muss ich noch etwas sagen: Niemand hat ein Recht, Bischof Dibelius in seiner Stellungnahme zu tadeln, der die Nichtanerkennung des ostdeutschen Staatswesens gerechtfertigt findet. Diese Schrift ist nur der Ausdruck der Verzweiflung über den anarchi­schen Zustand in den das deutsche Volk politisch geraten ist und der notwendigerweise zu einem gefährlichen ethischen Dilemma führt, das Dibelius offen beim Namen genannt hat, allerdings mit falschen Konsequenzen.“

Da gab es innerhalb der EKD 1959/60 einen „Obrigkeitsstreit“, der vom damaligen Ratsvorsitzenden der EKD und (Gesamt-)Berliner Bischof Otto Dibelius … Mehr