Das ist eine Versuchung, den entscheidenden Unterschied zwischen Katholischem und Evangelischen zu markieren. Allzu schnell wird dazu protestantischerseits die individuelle Freiheit beschworen, als habe Martin Luther nie die Unfreiheit des Willes bzw. die Dialektik von Freiheit und Knechtschaft in seiner Freiheitsschrift gelehrt. Nein, man darf nicht das Selbstverständnis eines protestantischen Bürgertums zum Maßstab nehmen, das sich selbstbewusst einem selbstimaginierten Katholizismus überlegen fühlt.
Wenn der wirkliche Unterschied zwischen evangelisch und (römisch-)katholisch benannt sein will, dann nur auf der gemeinsamen Basis, nämlich den altkirchlichen Lehrbekenntnissen, die ja gerade auch für Martin Luther unbedingt gültig sind, so beispielsweise in seiner Schrift „Wider Hans Worst“ von 1541: „Niemand kann das leugnen, dass wir das Apostolische Glaubensbekenntnis, den alten Glauben der alten Kirche, in allen Dingen gleich mit ihr halten, glauben, singen, bekennen, nichts Neues drinnen machen noch zusetzen. Damit gehören wir in die alte Kirche und sind einerlei mit ihr.“ oder aber in „Die drei Symbole oder Bekenntnisse des Glaubens Christi, in der Kirche einträchtiglich gebraucht“ von 1538: „Ich habe in allen Geschichten der ganzen Christenheit erfahren und gemerkt, dass alle diejenigen, die den Hauptartikel von Jesus Christus recht gehabt und gehalten haben, fein und sicher in rechtem christlichen Glauben geblieben sind. Und ob sie sonst daneben geirret oder gesündigt haben, sind sie doch zuletzt erhalten worden. Denn wer hierin recht und fest stehet, dass Jesus Christus rechter Gott und Mensch ist, für uns gestorben und auferstanden, dem fallen alle anderen Glaubensartikel zu und stehen ihm fest bei.“
Auf der gemeinsamen Grundlage des altkirchlichen Bekenntnisses kommt es jedoch – ursprünglich beim Beichtinstitut und später als Rechtfertigungslehre gefasst – bezüglich des Menschenheils zur entscheidenden Unterscheidung, nämlich zwischen Zustand und Geschehen. Evangelisch gesprochen ist Heil kein gnadengewirkter menschlicher Zustand, sondern göttliches Geschehen am Menschen. Das Christusgeschehen – die Menschwerdung des Gottessohns, der stellvertretende Sühnetod Jesu am Kreuz und seine leibliche Auferstehung aus dem Grab – wird im Evangelium auf unseren Glauben hin zugesagt, womit dieses Geschehen uns wirklich zum Heil geschieht. Am Kreuz Christi ist es um unserer Sünde vor dem dreieinigen Gott geschehen. Dieses Erlösungsgeschehen kann immer nur als wirksame Verheißung (promissio) auf Glauben hin zugesagt werden, nicht aber zu einem menschlichen Heilszustand entäußert werden. Weder in einer Selbstdiagnose noch in einer pastoralen Heilsdiagnose ist menschliches Seelenheil objektiv festzustellen. Man muss sich vielmehr selbst unter dem Gesetz dem HERR Gott gegenüber verloren geben.
Im Evangelium wird mir das Christusgeschehen performativ neu zugesprochen, und im Altarsakrament werden mir in Brot und Wein Leib und Blut Christi zum Heil gereicht, was wiederum gemeinschaftlich in der Kirche zu geschehen hat. In Fortführung des Geschehensprimats wird denn auch Kirche nicht als Heilsanstalt verstanden, sondern erweist sich im Wort- und Sakramentsgeschehen als leibliche Versammlung (vgl. CA 7).
Wo Heilwerdung – an Stelle einer zu geschehenden Zusage – als operationalisierbarer Transformationsprozess im Menschen verstanden wird, ist das Kreuzesgeschehen in eine verheißungslose Vergangenheit zurückgenommen. Es sind menschliche Heilszustände denk- und annehmbar, die das Kreuz Christi als Geschehen in der Vergangenheit auf sich beruhen lassen können. Wer sich im Zustand des eigenen Seelenheils wähnt, lässt das Kreuz Christi hinter sich.
Nimmt man die römisch-katholische Kirche als hierarchisch verfasste Rechtsgemeinschaft mit Sakramentenlehre und kanonischem Recht in den Blick, dann ist eine zustandsorientierte Heilsorganisation trotz christologischer Rückbindung nicht von der Hand zu weisen. So heißt es in der maßgeblichen dogmatischen Konstitution Lumen Gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils:
„Der einzige Mittler Christus hat seine heilige Kirche … hier auf Erden als sichtbares Gefüge errichtet (constituit) und erhält sie als solches unablässig; durch sie gießt er Wahrheit und Gnade auf alle aus. Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft (societas) aber und der mystische Leib Christi, die sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei Dinge zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst. … Wie … die angenommene Natur dem göttlichen Wort als lebendiges, Ihm unauflöslich geeintes Heilsorgan dient, (so) dient auf eine nicht unähnliche Weise das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt zum Wachstum seines Leibes. … Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen, … Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft (societas) gestiftet (constituta) und geordnet (ordinata), ist erhalten in (subsistit in) der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird …“ (LG 8)
Der römisch-katholische Lehren nach ist Kirche kein wortgestiftetes Versammlungsgeschehen, sondern eine hierarchisch geordnete Rechtsgemeinschaft, die den Gläubigen in einer verpflichtenden Gefolgschaft sakramental bewirkten Anteil am göttlichen Heil gerichtsbeständig gewähren soll. Noch immer werden in der römisch-katholischen Kirche Unheilszustände lehramtlich definiert, beispielsweise in einer regulierten Sündendiagnostik, wo bezüglich menschlichem (Fehl-)Verhalten festgestellt wird, ob es sich um heilsverlustige schwere Sünde oder aber nur um eine lässliche Sünde handelt. Und entsprechend dazu werden in der Sakramentenlehre operationale Transformationsprozesse lehramtlich vorgeschrieben, die bei den Gläubigen einen Heilszustand bewirken soll, der im Jüngsten Gericht Bestand hat. Die operationale Ausrichtung auf einen endgültigen Zustand des Menschen vor Gott verlangt, dass Zuständigkeiten und Zustandsveränderungsmöglichkeiten (potestas ordinis) definiert und reguliert werden müssen. Der definitive Anspruch, Heilszustände operational zu bewirken, führt freilich dazu, dass damit auch neue Heilsunsicherheit generiert wird, wie sich am Beispiel des Verstoßes gegen die Sonntagspflicht zeigen ließe.
Da ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts mit der liturgischen Wiederentdeckung des Pascha-Mysteriums in der römisch-katholischen Kirche das Christusgeschehen in einer verheißungsvollen Weise neu geltend gemacht worden. Und doch versucht das Lehramt – nicht die liturgische Praxis – dieses Geschehen auf den menschlichen Heilszustand hin zu definieren. Zustände und hierarchische Zuständlichkeiten versprechen objektive Gültigkeit, die Menschen die vermeintliche Sicherheit geben, es richtig gemacht zu haben. Anders die evangelische Lehre. Wirklich (und damit gültig) sind Heilszusage und sakramentales Handeln nicht durch eine statusbezogene Ermächtigung (im Sinne einer potestas ordinis) des jeweilige Sprechers, sondern indem sie evangeliums- bzw. stiftungsgemäß und damit an Christi statt geschehen (vgl. CA 7). Das göttlich gestiftete Predigtamt nach CA 5 fusioniert nicht etwa mit ordinierten Amtsträgern (als deren Status bzw. Habitus), sondern hält die Präsentation des Christusgeschehens im bleibenden Gegenüber zu den Gläubigen.
Da muss schließlich die Zustandsorientierung des liberalen Protestantismus zur Sprache kommen. Dieser will ja gerade nicht das Christusgeschehen für sich selbst geschehen lassen. Stattdessen werden in neuplatonischer Weise aus dem biblisch bezeugten Christusgeschehen höhere, menschheitsbeglückende Güter, Ideale oder Werte abstrahiert, die man sich mit der eigenen Vernunft selbst denken kann. Das Evangelium will man sich in der eigenen Religiosität nicht länger gesagt sein lassen. Stattdessen soll der erhabene Zustand des eigenen religiösen Selbstbewusstseins das eigene Seelenheil ausmachen. Insofern bezeugt dieser Protestantismus nicht das Evangelium Jesu Christi, sondern einen selbstbewussten Zustand: Wir sind so frei, wie wir es uns selbst denken können. Was man damit alles verlorengeben muss, will man vernünftigerweise nicht wahrhaben.