Sinn und Geschmack für Gottes Willen. Zum theologischen Verständnis des Urteilens Von Hans Günther Ulrich Das Thema, so gefasst, hat … Mehr
Kategorie: Politische Ethik
Nachruf des Fachbereichs Theologie der FAU auf Prof. Dr. Hans Günter Ulrich: „Hans Günter Ulrich gehörte zu jener Art von Theologen und Intellektuellen, die selten geworden sind. Er nahm sich Zeit zum Hören. Er hörte Menschen, Texten und Konflikten aufmerksam zu. Er dachte über Gelesenes und Gehörtes gründlich nach, bevor er sich zu Wort meldete. Und wenn er sprach, geschah dies klug, bedacht und mit einer Ruhe, die nicht Distanz, sondern Konzentration auf die Sache und für die Menschen erkennen ließ. In einer Zeit der schnellen Positionierung und der zugespitzten Urteile stand Hans Günter Ulrich für eine andere Form intellektueller Präsenz: für Aufmerksamkeit, Wahrhaftigkeit und Urteilskraft. Wer ihn so kennenlernen durfte, weiß, warum Hans Ulrich einen so großen Freundes- und Schülerkreis um sich scharen konnte.“
24. März 2026 Nachruf auf Prof. Dr. Hans Günter Ulrich Der Fachbereich Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg trauert um Prof. … Mehr
Hans G. Ulrich, Mensch werden als Gottes Subjekt: „‚Lasst Euch Eure Lebensform verändern durch die Erneuerung Eurer Wahrnehmung, damit Ihr erproben könnt, was Gott für Euch will, das Gute, das Wohlgefällige und das Vollkommene‘“ (Römer 12,2). Die Erneuerung der Wahrnehmung in diesem Sinn ist der Angelpunkt reformatorischer Erfahrung. Hier ist die Grammatik der biblischen Rede vom Mensch-werden enthalten. Nicht die Frage, was der Mensch ‚ist‘ oder ’sein‘ kann, sondern, wie er in Gottes Wirken erscheint, wird hier artikuliert. Der Mensch erscheint als der, der Gottes Wirken ‚unterworfen‘ ist. Das ist sein Subjektsein und Subjekt-Werden. Diesem Subjekt-Werden gilt die Befreiung des Menschen. Die biblische Grammatik, die hier zur Geltung kommt, sieht das Handeln und Werden des Menschen und das Handeln Gottes zusammen, und so auch die ‚vita activa‘ und die ‚vita passiva‘.“
Mensch werden als Gottes Subjekt Von Hans G. Ulrich 1. Eine andere Reformation – auf dem Weg der Reformation Ein … Mehr
Wiedertäufermandat des Reichstags von Speyer 1529: „Wir ordnen an, dass alle Wiedertäufer, sowohl Männer als auch Frauen, im verständigen Alter mit dem Tode bestraft werden sollen – durch Feuer, Schwert oder eine andere angemessene Strafe, abhängig von den Umständen der jeweiligen Person. Dies soll geschehen, ohne dass zuvor eine Untersuchung durch kirchliche Gerichte stattfindet. Die Hauptprediger, Anführer und Aufrührer dieser Sekte, sowie diejenigen, die zum zweiten Mal abfallen, sollen ebenfalls ohne Gnade bestraft werden.“
Kaiserliches Wiedertäufermandat des Reichstags von Speyer 1529 Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, entbieten allen und … Mehr
Johannes Rehm, Gemeinsam die Schrift ‚abhorchen‘. Karl Steinbauer als Gemeindepfarrer: „‚Unsere Glocken rufen zum Wort der Wahrheit und zum Gebet. Ich würde mich schämen, wieder auf die Kanzel zu gehen, wenn ich wissentlich solchen Betrug mit Glockenläuten gedeckt hätte.‘ Im Hinblick auf das angeordnete Glockengeläut ermahnte Landesbischof Meiser Karl Steinbauer: ‚Die Kirchenleitung allein trägt die Verantwortung und nicht Sie. Wir müssen darauf bestehen, dass Sie sich in Zukunft entsprechend verhalten und meinen Weisungen gehorchen.‘ Daraufhin antwortete Steinbauer unter Berufung auf sein evangelisch-lutherisches Ordinationsverständnis mit dem bis heute in der bayerischen Landeskirche zum geflügelten Wort gewordenen Diktum: ‚Bischof der evangelischen Gemeinde in Penzberg bin ich und nicht Sie. Dazu bin ich installiert.’“
Gemeinsam die Schrift „abhorchen“. Karl Steinbauer als Gemeindepfarrer Von Johannes Rehm Der Pfarrer Karl Steinbauer und seine bayerische Landeskirche hatten … Mehr
Walter Künneth, Widerstand gegen die Staatsgewalt? (1954): „Angesichts solcher Fragwürdigkeit gilt auf jeden Fall der Grundsatz, dass nicht jeder Staatsbürger dazu berufen ist, zu aktivem Widerstand zu schreiten, sondern dass diese gewissenhafte Erwägung und ihre Realisierung nur solchen Persönlichkeiten zukommen kann, denen eine außergewöhnliche Verantwortung im politischen Leben eignet. Entsprechend ihrer besonderen sachlich begründeten Vollmacht sind diese Persönlichkeiten allein in der Lage, die Frage zu entscheiden, ob, wann und wie ein gewaltsamer Widerstand möglich und zu verwirklichen ist.“
Frag-würdig ist, was Walter Künneth 1954 in der theologisch-ethischen Diskussion um ein Widerstandstandsrecht vertreten hat und was auch so von … Mehr
Augustinus über die wahre Gerechtigkeit in De civitate Dei (Vom Gottesstaat): „Wahre Gerechtigkeit gibt es nur in dem Gemeinwesen, dessen Gründer und Herrscher Christus ist, wenn man es denn schon ein Gemeinwesen nennen will, da es ja unfraglich Volkssache ist. Wenn aber auch diese Bezeichnung, die man anderswo in anderem Sinne gebraucht, unserm Sprachgebrauch vielleicht ferner liegt, so steht doch soviel fest: In dem Staate herrscht sicherlich wahre Gerechtigkeit, von dem die Heilige Schrift spricht: «Herrliche Dinge werden in dir gepredigt, du Stadt Gottes.»“
Augustinus über die wahre Gerechtigkeit „Wahre Gerechtigkeit gibt es nur in dem Gemeinwesen, dessen Gründer und Herrscher Christus ist, wenn … Mehr
Hans Ruh über Josef L. Hromádka (1967): „Das gesamte Denken Hromádkas zielt hin auf Bewegung: Dynamik steht gegen Statik, Veränderung gegen Ruhe, Feuer gegen Erstarrung, Revolution gegen Status quo. Solche Bewegung deutet hin auf die besondere Bewegtheit des Menschen Hromádka. Er gehört zu den Theologen, deren Persönlichkeit in den theologischen Aussagen und den ethisch-politischen Entscheidungen zu einem sichtbaren Ausdruck gelangt. Hromádkas Biographie gehört hinein in die Beschreibung seines theologischen Denkens, ja er ist einer der Theologen, die man kennen muss, will man ihre Intentionen zutiefst verstehen und würdigen.“
Josef L. Hromádka Von Hans Ruh Josef L. Hromádka, geboren am 8. Juni 1889 in Hodslavice (Mähren). 1907—12 Theologiestudium in … Mehr
Theodor Dipper, Evangelische Gewissensberatung für Wehrpflichtige (1957): „Damit, dass der Staat die Schwertgewalt hat, ist noch nicht gesagt, dass jeder Staatsbürger töten kann und der Staat ohne Not jeden zum Töten zwingen kann. Dass der Staat gerade an dieser Stelle ein in seiner ganzen übrigen Gesetzgebung einzigartiges Ausnahmerecht einräumt und den Kriegsdienstverweigerer schützt, hat einen tiefen Sinn. Eben deshalb wird man auch erwarten müssen, dass an dieser Stelle das Herz des Kriegsdienstverweigerers schlägt, auch dann, wenn er kein grundsätzlicher Pazifist ist, wenn er nur den modernen Krieg oder den Wehrdienst in einem geteilten Volk ablehnt oder einen bestimmten Krieg als unrechten Krieg nicht mitmachen kann. Aus demselben Grund wird man auch darauf achten dürfen, ob die Lebensführung des Betreffenden auch sonst durch den Gewissenswiderspruch gegen die Gewalt bestimmt ist.“
Evangelische Gewissensberatung für Wehrpflichtige (1957) Von Theodor Dipper Die Wehrpflicht nimmt unter allen Bürgerpflichten eine Sonderstellung ein. Während bei den … Mehr