Heiner Bielefeldt über Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016): „Bezogen auf die Religions- oder Weltanschauungsfreiheit bedeutet dies, dass der Staat einen offenen Raum schaffen muss, in dem sich religiöse oder weltanschauliche Vielfalt frei, sicher und ohne Diskriminierung entfalten kann. Gerade für Länder, in denen bestimmte Religionen und staatliche Institutionen eng miteinander verflochten sind – insbesondere Länder mit einer offiziellen oder Staatsreligion – stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Es scheint schwer vorstellbar, dass ein Konzept von Staatsreligion in der Praxis nicht nachteilige Auswirkungen auf religiöse Minderheiten hat.“

Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016) Von Heiner Bielefeldt, Erlangen Der menschenrechtliche Ansatz zum Umgang mit religiöser Vielfalt Die Gewährleistung des Rechts … Mehr

Heiner Bielefeldt über Konversion als Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016): „Die Frage der Konversion war und bleibt der Lackmustest für das Verständnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als universelles Menschenrecht, das allen Menschen in Anerkennung ihrer unantastbaren Würde zusteht. Ohne die Möglichkeit, die eigene Religion oder Weltanschauung zu wechseln, würden Entscheidungen, in einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu verbleiben, im Umkehrschluss nicht mehr als Ausdruck von Freiheit gelten. Darüber hinaus kann das Recht auf Religionswechsel – in Verbindung mit dem Recht, andere zum Überdenken ihrer Orientierung einzuladen – religiöse Gemeinschaften auch einem gesunden Wettbewerb aussetzen, anstatt lediglich deren Zusammenhalt zu gefährden.“

Konversion als Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016) Von Heiner Bielefeldt Definition: Im Kontext der Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst der … Mehr