„Wer aus der Kirche austritt, der ist in Zukunft vom Abendmahl ausgeschlossen“ – Warum dieser Satz um Jesu willen nicht einfach so in der evangelischen Kirche gelten kann: „Getaufte Christen haben in der evangelischen Kirche grundsätzlich einen Anspruch auf das Abendmahl, da das Abendmahl keine mitgliederbezogene Handlung innerhalb einer korporierte Religionsgemeinschaft ist, sondern gemäß dem Befehl Jesu Christi für dessen Kirche zu vollziehen ist.“

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