
Der Heinemann-Meinhof-Briefwechsel vom Dezember 1974
Nachdem Ulrike Meinhof am 2. Dezember von Berlin-Moabit nach Stuttgart-Stammheim zurückverlegt worden war und ihren Hungerstreik fortführte, wandt sich Gustav Heinemann, der am 1. Juli 1974 aus dem Bundespräsidentenamt ausgeschieden war, brieflich an sie mit folgenden Worten:
11. Dezember 1974
Sehr geehrte Frau Meinhof!
Es ist viele Jahre her, daß Sie mich einmal als Anwalt in einer Beleidigungssache in Anspruch nahmen. Heute melde ich mich von mir aus und bitte Sie um Gehör.
Mich erfüllt große Sorge. Sie und einige ihrer Freunde, die sich am Hungerstreik beteiligen, schweben in Lebensgefahr. Künstliche Ernährung kann natürliche Ernährung nur begrenzt und nur mit Gefährdungen besonderer Art ersetzen. Je länger Sie den Hungerstreik fortführen, um so zwangsläufiger kommen Sie an die Grenze Ihres Lebens. Sie sind sich dessen sicher bewußt.
Die Beschwerden gegen Haftbedingungen, die Sie mit ihrem Hungerstreik verbunden haben, sind – jedenfalls heute – zum großen Teil gegenstandslos. Etwaige Reste werden geprüft. Es besteht von daher kein Grund mehr, den lebensgefährlichen Hungerstreik auch nur noch einen Tag fortzusetzen.
Wenn Sie sich anders entscheiden, so tun Sie es möglicherweise, um sich durch Verhandlungsunfähigkeit dem Prozeß zu entziehen. Wenn es so wäre, so müssen Sie damit rechnen, daß man gegen Häftlinge, die sich selber verhandlungsunfähig machen, aufgrund einer Änderung des Prozeßrechtes auch ohne deren Beteiligung oder Anwesenheit im Verfahren verhandeln und ein Urteil sprechen wird. Sie haben dann durch Hungerstreiks Ihre Gesundheit oder gar Ihr Leben für ein Ziel aufs Spiel gesetzt, daß Ihnen durchkreuzt wird. Wenn Sie aber vielleicht meinen, mit einer Selbstopferung Ihres Lebens politische Wirkungen in ihrem Sinne außerhalb des Gefängnisses auszulösen, so sind Sie im Irrtum.
Sie wollen Schäden in unserer Gesellschaft – was immer Sie darunter verstehen mögen – beseitigen und denen helfen, die unter solchen Schäden leiden. Sie werden es auf Ihrem Wege nicht erreichen, wohl aber erschweren Sie eindeutig alle Bemühungen derer, die sich auf andere Weise um Besserung bemühen. Geht es Ihnen also wirklich um benachteiligte Menschen hier und anderwärts, so bitte ich Sie, dieses noch einmal ernsthaft zu bedenken.
Bei allem Respekt vor der Selbstbestimmung, die einem Menschen hinsichtlich seiner Lebensgestaltung gebührt, meine ich ernstlich, Sie sollten Ihren Hungerstreik beenden. Ich bitte Sie darum, nehmen Sie sich selbst diese Freiheit und geben Sie damit Ihren Freunden eine gleiche Freiheit.
Ich habe Ihren Weg seit jener Zeit, von der ich eingangs spreche, mit Aufmerksamkeit verfolgt. Glauben Sie mir, daß es mir bei diesem Brief um Sie selbst und das Leben Ihrer Freunde geht. Ob Sie mich verstehen?
Unterschrift Heinemann
Von diesem Brief gebe ich einen Durchschlag den Häftlingen, die sich am Hungerstreik beteiligen.
Ulrike Meinhof antwortete wie folgt:
17. Dezember 1974
Sehr geehrter Herr Dr. Heinemann,
Sie gehen in Ihrem Brief vom 11. Dezember von zwei falschen Voraussetzungen aus. Die eine: Die Haftbedingungen der Gefangenen in der Haft seien bereits, nachdem sie zweieinhalb, drei Jahre, ja fast vier Jahre in vollständiger Isolation gewesen sind, grundlegend verändert. Und der: Wir verfolgten mit unserem Hungerstreik möglicherweise ein anderes Ziel als das, was wir angegeben haben, die Institutionalisierung einer vernichtenden Haftart – der jahrelangen Isolation gegen politische und dem Vollzug unbequeme Gefangene zu verhindern. Die vollständige Aufhebung der Isolation von allen politischen Gefangenen. Beides ist nicht der Fall. Wir haben inzwischen – unter Berücksichtigung der Sicherheitsargumentation des Vollzugs – einen Kompromißvorschlag gemacht: Konzentration aller politischen Gefangenen in einer Anstalt bei vollständiger Aufhebung der Isolation zueinander. Wir werden den Hungerstreik in dem Moment beenden, in dem eine dieser beiden Lösungen für alle politischen Gefangenen durchgeführt ist: vollständige Aufhebung der Isolation oder Konzentration.
Die Vorstellung, wir könnten nach jahrelanger Isolation, jetzt über drei Monaten Hungerstreik, der zum Teil als nackte, brutale Folter durchgeführten Zwangsernährung, der Hinrichtung von Holger Meins durch die Sicherungsgruppe Bonn mit irgendeiner Modifikation von Sonderbehandlung noch abgespeist werden, ist – wie die Situation ist – ein Hohn, zynisch und ausgeschlossen. Die Spekulation der Justiz, der Hungerstreik würde noch abbröckeln, auseinanderfallen, ist falsch, übersieht und erschlägt die Tatsache, daß unsere Identität die einer revolutionären Guerilla, antiimperialistischer Kampf ist.
Wenn Ihnen tatsächlich daran liegt, von noch einigen von uns akute Lebensgefahr und das Wahrscheinliche: Tod – abzuwenden, sollten Sie zu Andreas Baader und mir in Stuttgart-Stammheim und für Werner Hoppe in Hamburg Besuchsantrag auf jeweils 15 Minuten – ein längeres konzentriertes Gespräch – bei keinem von uns kräftemäßig mehr möglich – stellen, mit dem Ziel, sich zu informieren, unsere Situation als Gefangene des Staatsschutzes tatsächlich zu verstehen und öffentlich zu vermitteln, daß unsere Forderungen, konkret und von der Justiz der Bundesanwaltschaft dem Vollzug einfach zu erfüllen. sind, da sie berechtigt sind.
Ein solcher Schritt würde Mut, Unabhängigkeit und soziale Sensibilität erfordern. Ob Sie das wollen – ob Sie sich das in diesem Staat noch leisten können –, wissen wir nicht.
Für die Gefangenen aus der Haft im Hungerstreik, Stammheim, den 17. Dezember 1974 gez. Ulrike Meinhof
PS. Als Anlage eine Stellungnahme des Gefängnisdirektors vom 12. 12. 1974, der Sie gegen die stereotypen Dementis der Justizminister Informationen über „etwaige Reste“ der Isolation am Beispiel Stammheim entnehmen wollen.
Noch einmal schreibt Heinemann:
18. Dezember 1974
Sehr geehrte Frau Meinhof!
In Ihrem gestrigen Brief stellen Sie mir anheim, Sie bis zu 15 Minuten zu besuchen, ein längeres Gespräch sei Ihnen kräftemäßig nicht möglich. Diesen Ihren ernsten Zustand bedaure ich, kann mir aber von meinem Besuch keine Änderung versprechen. Aus Ihrem Zustand herauszufinden, steht nur bei Ihnen selbst. Das für die Haftbedingungen allein zuständige Gericht wird nichts einräumen, was Ihnen und Ihrer Gruppe die Fortführung eines revolutionären Kampfes in der Haftanstalt ermöglichen würde. Sie können lediglich Ihren Hungerstreik aufgeben oder ihn bis zur akuten Lebensgefahr, ja – möchte ich hinzufügen – bis zu Ihrem Tode fortführen. Aber auch damit würden Sie nichts für sich bewirken. Deshalb bitte ich Sie erneut, sich selbst die Freiheit zu nehmen, den Hungerstreik abzubrechen und Ihren Freunden die gleiche Freiheit zu geben.
Heinemann
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