„Wer aus der Kirche austritt, der ist in Zukunft vom Abendmahl ausgeschlossen“ – Warum dieser Satz um Jesu willen nicht einfach so in der evangelischen Kirche gelten kann: „Getaufte Christen haben in der evangelischen Kirche grundsätzlich einen Anspruch auf das Abendmahl, da das Abendmahl keine mitgliederbezogene Handlung innerhalb einer korporierte Religionsgemeinschaft ist, sondern gemäß dem Befehl Jesu Christi für dessen Kirche zu vollziehen ist.“

„Wer aus der Kirche austritt, der ist in Zukunft vom Abendmahl ausgeschlossen“ – Warum dieser Satz um Jesu willen nicht … Mehr

Johann Eberlin von Günzburg über die Pfarrer im Utopiestaat Wolfaria: „Der Bischof soll jedoch fünfzehn Gulden weniger bekommen als die anderen Pfaffen. Unter großer Strafe soll niemand einem Pfaffen etwas besonders für seine Arbeit geben, weder Opfer, Bußgeld noch Seelen-Messen.“

Der Reformator und vormalige Franziskanermönch Johann Eberlin von Günzburg (1460-1533) hat im zehnten seiner „15 Bundsgenossen“, einer Sammlung reformatorischer Flugschriften, … Mehr

Landesbischof Martin Haug gegen den staatlichen Einzug der Kirchensteuer (1950/54): „Man macht unserer Kirche ja den Vorwurf, dass wir eben das Kirchenvolk in die Kirche hineintaufen und es dauernd zum Objekt machen. Machen Sie bitte auch in finanziellen Dingen unsere Kirchenglieder je länger je mehr, was an uns liegt, zum Subjekt auf die Gefahr hin, dass vielleicht nicht wenige — ich bekomme ja viele Drohungen — wenn wir ernst machen die Kirche verlassen. Ich würde das sehr schwer nehmen und nehme es in jedem einzelnen Fall schwer. Aber ich würde das leichter nehmen, als dass wir sie auf diesem Weg allein festhalten. […] Wie kommen wir weiter auf dem Wege, auf den uns Gott gestellt hat, von der Staatskirche zur lebendigen Gemeinde?“

Das hat es im Nachkriegsdeutschland tatsächlich gegeben, ein Landesbischof, der sich deutlich gegen den staatlichen Einzug der Kirchensteuer gestellt hat … Mehr

Melanchthons Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes – De potestate et primatu papae tractatus (vollständiger Text auf Deutsch): „Wo auch immer Kirche ist, dort ist das Recht, das Evangelium auszurichten. Deshalb muss die [örtliche] Kirche das Recht behalten, Diener zu berufen, zu wählen und zu ordinieren.“

Der „Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes (De potestate et primatu papae tractatus)“ wurde 1537 auf dem … Mehr

Das Amt in der Kirche (ministerium ecclesiasticum) gemäß den lutherischen Bekenntnisschriften: „Das Supremat des göttlich eingesetzten ministerium ecclesiasticum über deren Amtsträger verbietet eine Habitualisierung des Amtes in der Person des Amtsträgers. Von daher läßt sich das Institut des ministerium ecclesiasticum als Kommunikationsgeschehen innerhalb der Gemeinde begreifen, zu dem neben der Person des Predigers die zuhörende Gemeinde unabdingbar dazu gehört.“

Das Amt in der Kirche (ministerium ecclesiasticum) gemäß den lutherischen Bekenntnisschriften Von Jochen Teuffel Nach CA V geht das Amt … Mehr

Über das verunglückte EKD-Ordinationsgelöbnis: „‚Ich gelobe vor Gott, das Amt […] im Gehorsam gegen den dreieinigen Gott in Treue zu führen‘. Vor Gott dem dreieinigen Gott gehorsam sein – theologisch ist damit ungewollt eine göttliche Quaternität ausgesprochen. Außerdem beißt sich der Pleonasmus ‚im Gehorsam in Treue‘ semantisch, kann es doch keinen treulosen Gehorsam geben. Das Grundproblem besteht darin, dass sich der Text dieses ‚Gelöbnisses‘ an politischen Treueidformeln orientiert. Bei ihnen wird Gott als Zeuge und ‚Eidwächter‘ für den zugesagten Gehorsam angerufen, so dass Ungehorsam als Eidbruch ein sakrales Vergehen gegen Gott darstellt.“

Über das verunglückte EKD-Ordinationsgelöbnis Verunglückt ist das schriftliche „Ordinationsgelöbnis“, das seit 2011 in der EKD gültig ist. Es lautet: „Ich … Mehr

Norbert Lüdecke über die päpstliche Primatialgewalt: „Der Papst besitzt die formal so qualifizierte Gewalt in ih­rer ganzen Fülle. Dem Papst kommt die gesamte Gewalt Christi für seine Kirche auf Erden ohne jede Einschrän­kung zu. Die Vollgewalt mit ihren Funktionen der Ge­setzgebung, der Rechtspre­chung und der Verwaltung erstreckt sich auf die Glaubens- und Sitten­lehre wie auf die gesamte kirchliche Rechtsordnung, auf Lehre und Disziplin.“

Norbert Lüdecke über die päpstliche Primatialgewalt Wer wissen will, was die römisch-katholische Kirche im Unterschied zu anderen Kirchen ausmacht, muss … Mehr

Kirchengebote, Sonntagsgebot, Sonntagspflicht und Seelenheil in der römisch-katholischen Kirche: „Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind (vgl. CIC, can. 1245). Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.“ (KKK 2181; vgl. KKK 2042)

Kirchengebote, Sonntagspflicht und Seelenheil in der römisch-katholischen Kirche Für die meisten evangelischen Christen dürfte es unbekannt sein, dass in der … Mehr