Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche Barmen 1934. Vorträge und Entschließungen, herausgegeben von Karl Immer: „Auf die Tagung, die vom 29. bis 31. Mai 1934 in Barmen stattfand, sehen die Teilnehmer mit tiefem Dank zurück, weil wir alle die gute Hand Gottes an der Arbeit sahen, des Gottes, der Wunder tut und der als der Gott der Anfänge einen neuen Anfang seiner Kirche schenkte. Der Ruf: ‚Zurück zum Anfang‘, der seit mehr als zehn Jahren ernst und mahnend unserer evangelischen Kirche den Weg zu ihrer Erneuerung zeigte, beherrschte die reichen, schweren Tage und Abende in Barmen. Zurück zur Reformation, zu den Reformatoren selbst, und damit zurück zum Wort, diese Forderung soll die Arbeit, zu der uns diese Synode verpflichtet, bestimmen.“

„Im übrigen sorgte der Barmer Pastor Karl Immer, der schon die organisatorische Vorbereitung der Synode übernommen hatte, nun auch für … Mehr

Eberhard Jüngel, Die Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnis der Kirche (1934): „Vermag man jedoch die in der Barmer Theologischen Erklärung formulierten «evangelischen Wahrheiten» auch heute zu erkennen und zu bekennen, dann wird man, wie bei jedem rechten Bekenntnis, zu prüfen haben, zu welchen Entscheidungen die Sätze von Barmen die Kirche heute herausfordern. Dazu ist es freilich unerläßlich, sich des theologischen Sinnes und der kirchlichen Absicht des Barmer Bekenntnisses möglichst präzis zu vergewissern.“

Die Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnis der Kirche Von Eberhard Jüngel In Form eines Not- und Freudenschreis hat die Bekennt­nissynode … Mehr

Werner Elerts polemische Abrechnung mit der Barmer Theologische Erklärung Confessio Barmensis (1934): „Die Barmer Synode verwirft es als Irrlehre, dass ‚die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes (nach dem vorangestellten Satz = Christus) auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkenne‘. Wir sehen davon ab, dass damit dem gesamten Alten Testament der Offenbarungscharakter abgesprochen wird. Die Barmer Synodalen würden sich vielleicht dahinter verschanzen, dass auch das A. T. ‚Christum treibe‘. Keinesfalls aber kann das, was in der Schrift, vor allem auch im N. T. als ‚Gesetz‘ bezeichnet wird, als Zeugnis von Christo bezeichnet werden. Wollte man die Autorität der Schrift in einer ganz kurzen Inhaltsbestim­mung ausdrücken, so müsste es heißen, die Kirche kenne als Quelle ihrer Verkündigung nur Gesetz und Evangelium! Der Satz, dass außer Christo keine Wahrheit als Gottes Offenbarung anzuerkennen sei, ist Verwerfung der Autorität des göttlichen Gesetzes neben der des Evangeliums.“

Confessio Barmensis Von Werner Elert | 602 | Die sog. „Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche“ versendet ein Blatt „An die … Mehr

Hermann Sasses persönliche Erklärung zur Barmer Theologischen Erklärung vom 31. Mai 1934: „Indem die Synode die bei einer Beschlussfassung über Bekenntnisfragen gebotene itio in partes vermieden, vielmehr als ganze eine Lehrerklärung angenommen hat, hat sie sich faktisch als Lehrinstanz für Lutheraner und Reformierte erklärt. Als solche kann sie von der Kirche Augsburgischen Bekenntnisses niemals anerkannt werden, da die lutherischen Bekennt­nisse eine über den Konfessionen stehende evangelische Kirche und ein Lehramt einer solchen Kirche nicht kennen.“

Persönliche Erklärung zur Barmer Theologischen Erklärung vom 31. Mai 1934 Von Hermann Sasse Zu dem der Bekenntnissynode von ihrem Theologischen … Mehr

Hans Asmussens Vortrag zur Barmer Theologischen Erklärung auf der Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934: „Wenn wir im Laufe des letzten Jahres und jetzt erneut immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, dass die Verkündigung der Kirche nicht der menschlichen Selbstherrlichkeit zum Dienst bereitgestellt werden dürfte und nicht menschlich gewählten Wünschen, Zwecken und Plänen unterstellt werden kann, so sagen wir nicht, dass die­se Wünsche, Zwecke und Pläne nicht innerhalb der menschlichen Einsicht und des menschlichen Vermögens gut und wünschenswert seien; aber wir sind dessen eingedenk, dass dieses Urteil, sie seien gut und wünschenswert, menschliches Urteil ist.“

Für die Bedeutung der Barmer Theologische Erklärung für die Gegenwart ist zu beachten, dass auf der Barmer Bekenntnissynode vom 29.-31. … Mehr

Erklärung (Appell) orthodoxer Theologen zur Lehre von der „Russischen Welt“ (Ruskij Mir): „Wir lehnen die Irrlehre von der „Russischen Welt“ und die schändlichen Handlungen der russischen Regierung, die mit Duldung der russisch-orthodoxen Kirche einen Krieg gegen die Ukraine entfesselt hat, der sich aus dieser abscheulichen und unhaltbaren Lehre ergibt, als zutiefst unorthodox, unchristlich und gegen die Menschheit gerichtet ab.“

Im Stil der Barmer Theologischen Erklärung ist der Appell orthodoxer Theologen zur Irrlehre von der „Russischen Welt“ (Ruskij Mir) vom … Mehr

Heinrich Vogel, Christ the Centre. The Christological Centrality of the Barmen Declaration (1984): „I myself confess to a doxological ort­hodoxy, that is, to the acknowled­gement of the truth revealed to us in the Holy Scripture, the truth whose name is Jesus Christ. Even if we fail in our attempts to recognize this truth, unable to transcend our limi­tations, then and there, in our fai­lure, we are called to adoration.“

Christ the Centre. The Christological Centrality of the Barmen Declaration[1] By Heinrich Vogel I must begin with a confession. It … Mehr

Karl Barths „Erklärung über das rechte Verständnis der re­formatori­schen Bekenntnisse“ vom Januar 1934: „… ist ein die Evangelische Kirche seit Jahr­hunderten verwüstender Irrtum reif und sichtbar geworden. Er besteht in der Mei­nung, dass neben Gottes Offenbarung, Gottes Gnade und Gottes Ehre auch eine berechtigte Eigenmäch­tigkeit des Menschen über die Botschaft und die Gestalt der Kirche, das heißt über den zeitli­chen Weg zum ewigen Heil, zu bestimmen habe.“

Zwischen „Theologische Existenz heute!“ vom Juni 1933 und der „Barmer Theologischen Erklärung“ vom Mai 1934 hat Karl Barth zum Jahreswechsel … Mehr

Diether Koch über Gustav W. Heinemann: „Heinemanns Tätigkeit in der Bekennenden Kirche wuchs Mitte der 30er Jahre an Umfang. Als Mitglied des Bruderrats der Bekennenden Kirche der Rheinprovinz beriet er die Bekennende Kirche und einzelne Mitglieder in Rechtsfragen. 1937 übernahm er die Leitung des Christli­chen Vereins Junger Männer in Essen und bewahrte den Verein vor drohender Auflösung. Ein geheimer kirchlicher Nach­richtendienst wurde im Keller des Hauses Heinemann vervielfäl­tigt. Vom gehei­men Prozess gegen Martin Niemöller übermittelte Heinemann heimlich Nach­richten durch seinen Studienfreund Ernst Lemmer in die ausländische Presse und half damit der Weltöffentlichkeit zur Wachsamkeit. Seiner kirchlichen Tätigkeit räumte er neben seiner beruflichen gleichen Rang ein. Als ihm 1936 angeboten wurde, Vorstandsmitglied im Rhei­nisch-Westfälischen Kohlensyndikat zu wer­den, machte er zur Bedingung, seine kirchliche Tätigkeit weiterführen zu dürfen; daraufhin zog der Aufsichtsrat sein Angebot zurück.“

Gustav W. Heinemann Von Diether Koch I. Von vielen anderen Gestalten der deutschen Kirchengeschichte unterscheidet sich Gustav Heinemann in zweierlei … Mehr