„Wer aus der Kirche austritt, der ist in Zukunft vom Abendmahl ausgeschlossen“ – Warum dieser Satz um Jesu willen nicht einfach so in der evangelischen Kirche gelten kann: „Getaufte Christen haben in der evangelischen Kirche grundsätzlich einen Anspruch auf das Abendmahl, da das Abendmahl keine mitgliederbezogene Handlung innerhalb einer korporierte Religionsgemeinschaft ist, sondern gemäß dem Befehl Jesu Christi für dessen Kirche zu vollziehen ist.“

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Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben?: „Wie kann eine Pfarrerin, die ihrem Ordinationsgelübde verpflichtet ist, Kirchenausgetretenen nur das Evangelium und den diakonischen Dienst an Leib und Seele verweigern? Und wie kann eine Synode – die der ELKB – mit der Verabschiedung eines Kirchengesetzes nur solch eine evangeliumsverquere Automobilclublogik in die Kirche eintragen? Sollen Pfarrer und Gemeinden zur Christvesper am Kirchenportal Personen- und Ausweiskontrollen durchführen und ein Schild anbringen „Kirchenausgetretene müssen auch an Heilig Abend draußen bleiben“?“

Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben? „Mit dem Kirchenaustritt gehen die kirchlichen Rechte im Sinne von … Mehr

Christoph Links Artikel „Kirchensteuer“ aus dem Evangelischen Staatslexikon: „Unter Kirchensteuern versteht man nichtständige öffentlich-rechtliche Zwangsabgaben in Geld, die von Religionsgesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Korporationsqualität zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben kraft eines kirchenrechtlichen Anspruchs in der Regel nur von ihren Mitgliedern ohne Gegenleistung erhoben wer­den.“

Zwänge mögen wir ja nicht, und schon gar nicht in der Kirche. Also redet man in Sachen Kirchensteuern lieber von … Mehr

Das Recht der Kirchengemeinde in der Rechtsordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (1993): „Die rechtstheologische Untersuchung der Rechtsordnung der ELKB im Hinblick auf das Recht der Kirchengemeinde hat gezeigt, dass in den grundlegenden Bestimmungen über die Konstitution der Kirchengemeinde, über das Verhältnis von Amt und Gemeinde sowie über die Leitung der Kirchengemeinde deren Status als ecclesia particularis wenig Rechnung getragen wird.“

Wer zur Reform der Volkskirche aufruft, muss rechtstheologisch mit Bibel und Bekenntnisschriften argumentieren. Ich habe in meiner Magisterschrift „Das Recht … Mehr