Widerstandsrecht und Widerstandspflicht Von Ernst Wolf Widerstandsrecht u. Widerstandspflicht sind als Fragen nach der Möglichkeit, Erlaubtheit oder Gebotenheit gewaltsamen Vorgehens … Mehr
Schlagwort: Ernst Wolf
Ernst Wolf, „Jesus Christus, mein HERR“ – die „Sache“ der Reformation (1967): „Ausgeschlossen ist nämlich, daß die Christengemeinde ihre Mitverantwortung für Staat und Gesellschaft überhaupt anders vollziehen könnte als von ihrem Grund, vom Wort Gottes her. Ausgeschlossen also, daß sie es etwa versuchte, mit sogenannten christlichen Konzeptionen, Ideologien, Programmen oder Parteien. Ausgeschlossen ist vor allem, daß die Kirche ihre Mitverantwortung für die Gesellschaft ergreift, um ihre eigene Sache wirksam zu vertreten. Sie, die Kirche, vertritt in der Öffentlichkeit nicht sich selbst, sondern mit ihrem Zeugnis ihren Herrn.“
„Jesus Christus, mein HERR“ – die „Sache“ der Reformation Von Ernst Wolf Wird man vor die Frage gestellt, was die … Mehr
Ernst Wolf, Die politische Ethik des Christen (1962): „Die kirchliche Mitverantwortung für Staat und Gesellschaft vollzieht sich nicht durch Einmischung in die Kompetenzen des außerkirchlichen Bereichs des Rechtslebens etwa, sondern sie vollzieht sich von dem Grund der Kirche, vom Wort Gottes her. Die Kirche versucht es auch nicht, soweit sie wirklich Kirche ist, mit sogenannten christlichen Konzeptionen, Ideologien, Programmen, etwa einem christlichen Naturrecht, das sie als ihr verfügbare Wahrheiten oder Richtigkeiten entwirft.“
Die politische Ethik des Christen Von Ernst Wolf Verehrte Zuhörer, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen! Als Thema haben Sie formuliert: „Die … Mehr
Ernst Wolf, In memoriam Hans Joachim Iwand (1960): „Iwand hat seinen theologischen Kampf gekämpft, oft allein gelassen, aber doch kein Einsamer, ein Warner, der auch der Kirche, solange er lebte, immer etwas unangenehm war, und der nach seinem Tode ihr nunmehr unersetzlich fehlen wird. Was er hinterläßt, ist ein theologisches und geistiges Vermächtnis, das dazu aufruft, den von ihm eingeschlagenen Weg selbständig weiterzuverfolgen.“
In memoriam Hans Joachim Iwand (11.7.1899 – 2.5.1960) Von Ernst Wolf „Es liegt in der Theologie dieses Mannes und in … Mehr
Ernst Wolf über das Gewissen in der RGG3: „An die Stelle idealistischer Autonomie des Gewissens tritt der Glaubensgehorsam, der in Verantwortung für den Nächsten vor Gott auch frei ist zur Übernahme der mit dem Handeln verbundenen Schuld im Bereich der Solidarität der Mitmenschlichkeit.“
Im Hinblick auf ein evangelisches Gewissen ist der RGG-Artikel von Ernst Wolf aus dem Jahr 1958 immer noch instruktiv: Gewissen … Mehr
Ernst Wolfs Lexikonartikel „Öffentlichkeitsanspruch der Kirche“ von 1964: „Die Kirche geht grundsätzlich alle an, die ganze Welt, und insofern ist diese ihre ‚Öffentlichkeit‘ nichts anderes als die den Kosmos beanspruchende ‚Öffentlichkeit‘ Christi.“
Öffentlichkeitsanspruch der Kirche Von Ernst Wolf 1. Daß die Formulierung Öffentlichkeitsanspruch der K. geläufig geworden ist, hat das Ende des … Mehr
Gerhard Heintze über Ernst Wolf (1902-1971): „In allem Hören auf die vielfältigen Stimmen aus Vergangenheit und Gegenwart geht es ihm aber zuerst und zuletzt um das eine Wort, das Christus selbst ist.“
Ernst Wolf Von Gerhard Heintze Ernst Wolf, geboren am 2. August 1902 in Prag. Studium der Theologie und Geschichte in … Mehr
„Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr gemäß § 53 StGB“ – Fritz Bauers Schlussplädoyer im „Remer-Prozess“ von 1952
Für die moralisch-rechtliche Beurteilung des Widerstandes vom 20. Juli 1944 in der Bundesrepublik hat Fritz Bauer im Remer-Prozess im März … Mehr
Ernst Wolf über Karl Barths „Politischen Gottesdienst: „Es ist kein Schimpf, sondern es hat seine besondere Ehre, Politiker oder auch Kirchenpolitiker zu sein. Es ist aber etwas anderes, Theologe zu sein.“
Immer noch lesenswert ist, was Ernst Wolf 1966 aus Anlass des 80. Geburtstags Karl Barths über dessen „politischen Gottesdienst“ in … Mehr