Kirchensteuer ist eine Zwangsabgabe, dazu Wolfgang Huber: „Von allen anderen finanziellen Leistungen der Mitglieder an die Kirche unterscheidet sich die Kirchensteuer schließlich dadurch, dass sie den Charakter einer Zwangsabgabe trägt. Zur Eintreibung der Steuer stellt der Staat der Kirche seine Zwangsgewalt zur Verfügung. Diese Erzwingbarkeit der Kirchensteuer ist von der staatlichen Verwaltungshilfe beim Einzug der Kirchensteuer zu unterscheiden.“

Kirchensteuer ist eine Zwangsabgabe Zur amtskirchlichen Verteidigung der Kirchensteuer heißt es immer wieder, sie sei keine Zwangsabgabe, sondern in Wirklichkeit … Mehr

Hermann Diem, Der Kampf der Bekennenden Kirche (1946): „Ob die Kirche eine Sekte wird, hängt weder von ihrer Größe ab noch von den ihr vom Staat verliehenen Rechten, sondern ob sie damit Ernst macht, dass Christus der Herr der ganzen Welt ist. Das muss sich daran zeigen, ob die Verkündigung der Kirche sich an alle Welt wendet und sich für das gesamte öffentliche Leben verantwortlich weiß. Unterlässt sie das und beschränkt sich auf die sogenannten »kirchlichen Kreise«, dann kann ihr der Staat noch soviel Rechte verleihen, und sie wird trotz allem keine Kirche, sondern nur eine staatlich privilegierte Groß­sekte sein. Sie kann umgekehrt den Herrschaftsanspruch Christi auf die Welt nicht glaubwürdig verkündigen, wenn sie selbst nur mit Hilfe der ihr vom Staat übertragenen Rechte leben zu können glaubt.“

Eine bestechende Diagnose der kirchlichen Situation während des Nationalsozialismus bietet das Rundfunkgespräch mit Hermann Diem (1900-1975), württembergischer Gemeindepfarrer und Vorsitzender … Mehr