Emil Brunner, Die Menschenrechte nach reformierter Lehre (1942): „In der gegenwärtigen Stunde kommt die Bedrohung der menschlichen Bestimmung unzweideutig vom autoritären Kollek­tivismus her, für den es eine unverletzliche, im Gotteswillen begründete Würde der menschlichen Person nicht gibt. Es ist darum kein Zufall, sondern sachliche Notwendigkeit, dass in dieser Stunde die christliche Gemeinde in der ganzen Welt wieder einmal in den akuten status confessionis eingetreten, dass sie als bekennende Kirche aufgerufen ist, und zwar diesmal als Anwalt der gottgeschaffenen Menschenrechte. Sie ist der Welt nicht nur das Evangelium von der rettenden Gnade schuldig — in deren Verkündigung sie ihr eigenes, ihr ewiges Leben hat —, sondern auch die Lehre von den Ordnungen Gottes, in der die Erkenntnis der rechten sozialen und staatlichen Gerechtigkeit und mit ihr sowohl die Erkenntnis der Menschenpflichten als der Menschen­rechte enthalten ist.“

Die Menschenrechte nach reformierter Lehre (1942) Von Emil Brunner Über Nacht ist die Idee der Menschenrechte aus einer euro­päischen Selbstverständlichkeit, … Mehr

Heiner Bielefeldt über Konversion als Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016): „Die Frage der Konversion war und bleibt der Lackmustest für das Verständnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als universelles Menschenrecht, das allen Menschen in Anerkennung ihrer unantastbaren Würde zusteht. Ohne die Möglichkeit, die eigene Religion oder Weltanschauung zu wechseln, würden Entscheidungen, in einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu verbleiben, im Umkehrschluss nicht mehr als Ausdruck von Freiheit gelten. Darüber hinaus kann das Recht auf Religionswechsel – in Verbindung mit dem Recht, andere zum Überdenken ihrer Orientierung einzuladen – religiöse Gemeinschaften auch einem gesunden Wettbewerb aussetzen, anstatt lediglich deren Zusammenhalt zu gefährden.“

Konversion als Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016) Von Heiner Bielefeldt Definition: Im Kontext der Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst der … Mehr

Heiner Bielefeldt über Menschenrechte: „Die Menschenrechte institutionalisieren den Respekt vor der Würde des Menschen rechtsprak­tisch dadurch, dass sie jedem Menschen grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Teil­haberechte garantieren. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe (früher: »Brüderlichkeit«) gel­ten als gleichsam architektonische Prinzipien, die alle menschenrechtlichen Einzel­normen prägen.“

Menschenrechte Von Heiner Bielefeldt I. Zwischen Recht, Moral u. religiöser Ethik Bei den Menschenrechten handelt es sich um grundlegende Freiheits-, … Mehr

Trutz Rendtorff, Erweiterte Nächstenliebe. Die Begründung der Menschenrechte bedarf keiner theologisch-dogmatischen Herleitung: „Das moderne Konzept der Menschenrechte beruht auf spezifischen historisch-kulturellen Voraussetzungen. Und je weiter die Menschenrechte auf soziale und kulturelle Lebensformen hin ausdifferenziert werden, umso stärker treten auch ihre spezifisch westlichen Implikationen hervor und desto größer wird das globale Konfliktpotenzial. Die Kirchen haben mit diesem Problem ihre eigenen Erfahrungen aus der Geschichte der neuzeitlichen Mission.“

Erweiterte Nächstenliebe. Die Begründung der Menschenrechte bedarf keiner theologisch-dogmatischen Herleitung Von Trutz Rendtorff Das erste und fundamentale Prinzip in der … Mehr

Eberhard Jüngel, Zur Verankerung der Menschenrechte im christlichen Glauben: „Zum theologischen Potential für die „Verankerung der Menschenrechte im christlichen Glauben“ gehört das Be­kenntnis zu der – für alle Menschen offenen – Gemein­schaft mit Christus und in Christus: eine Gemeinschaft, in der alle die Menschheit sonst bestimmenden – sei es wohl begründeten, sei es grundlosen – weltlichen und reli­giösen Fundamentaldifferen­zen aufgehoben sind.“

Zur Verankerung der Menschenrechte im christlichen Glauben Von Eberhard Jüngel 0. Von den Menschenrechten gilt, was Aristoteles (Nik. Ethik E, … Mehr

Wolfgang Huber über Menschenrechte (1987): „Indem der Glaube auf die Zuwendung des Menschen zu Gott wie auf die Verbundenheit mit dem Mitmenschen gerichtet ist, bekräftigt er das Eintreten für die Menschrechte, enthält aber zugleich Impulse, die über die existierenden Kodifikationen der Menschenrechte hinausweisen.“

Menschenrechte Von Wolfgang Huber 1. Begriff und Geschichte Sich von den Menschenrechten einen klaren Begriff zu verschaffen, ist heute gerade … Mehr