Eberhard Jüngel, Der alte Mensch – als Kriterium der Lebensqualität (1976): „Der christliche Glaube hat von Gott so zu reden, dass seine Mensch­werdung – bis hin zum Tode am Kreuz – als Rechtfertigung des sein Menschsein verfehlenden Menschen zur Geltung gebracht wird. Das be­sagt, dass der Mensch in seinem Menschsein vor Gott anerkannt ist, ohne dafür etwas tun zu müssen oder auch nur tun zu können. Gott gegenüber ist der Mensch ein Nehmender, insofern er sich selbst von seinem Gott entgegennimmt. Sich selber empfangen zu können, die eigene Person von Gott entgegennehmen zu können – das ist Glaube.“

Der alte Mensch – als Kriterium der Lebensqualität. Bemerkungen zur Menschenwürde der leistungsunfähigen Person Von Eberhard Jüngel Das menschliche Leben … Mehr

Eberhard Jüngel, Zur Kritik des sakramentalen Verständnisses der Taufe. Thesen (1969): „Das Besondere der Taufe besteht darin, dass sich der Täufling in der Taufe auf seinen Glauben und damit auf Jesus Christus als den Gegenstand und Grund des Glaubens so festlegen lässt, dass er mit der taufenden Gemeinde unwiderruflich zu dem einen Leib Christi geeint ist.“

Zur Kritik des sakramentalen Verständnisses der Taufe. Thesen Von Eberhard Jüngel I. Was hat die Taufe mit dem Begriff Sakrament … Mehr

Eberhard Jüngel, ‚sola scriptura‘. Von der reformatorischen Lust, aus der Quelle zu trinken: „Die Texte der Heiligen Schrift locken uns nun, zu ihnen zurückzukehren, in sie einzukehren, um uns in ihnen aufzuhalten, in ihnen gleichsam Wohnung zu nehmen, in ihnen hin und her zu gehen wie in einem Haus mit vielen Gemächern. Dann vermitteln sie uns eine Geborgenheit oder so etwas wie Heimat, ohne die man in der komplexen, ja überkomplexen Wirklichkeit unserer Welt schwerlich seinen Weg findet.“

‚sola scriptura‘. Von der reformatorischen Lust, aus der Quelle zu trinken Von Eberhard Jüngel I. Breit dahinfließende Ströme haben etwas … Mehr

Eberhard Jüngel, Gewissen – was ist das?: „Diese rigorose Tendenz des Gewissens verstärkt sich, wenn der im Gewissen vor sich selbst zitierte Mensch sich nicht mehr zugleich als vor Gott existierender Mensch erfährt und versteht. Dann tritt die Stimme des Gewissens an die Stelle des Wortes Gottes. Dann usurpiert das Gewissen das Richteramt Gottes und wird so gerade in seiner morali­schen Rigorosität zur letzten Bastion der Sünde: sei es, dass es zum Ort der eigenmächtigen Selbstrechtfertigung, sei es, dass es zum Ort der selbstzerstörerischen Selbstverurtei­lung wird.“

Gewissen – was ist das? Von Eberhard Jüngel 0. Der zu Gottes Ebenbild geschaffene Mensch ist, weil von Gott auf … Mehr

Eberhard Jüngel, Alle sollen eins sein. Die Kirchen auf dem Weg zur Eucharistiegemeinschaft (1999): „Das Evangelium selbst muss der kirchlichen Lehre Beine machen. Denn wenn die sich in der Mahlgemeinschaft bereits ereignende Einheit nicht pünktlich durch die kirchliche Lehre eingeholt wird, würde die gewonnene eucharistische Gemeinschaft paradoxerweise erst recht in die Zerrissenheit der Christenheit führen. Diese Zerrissenheit aber ist und bleibt ein ekklesiologischer Skandal, den es durch das einzige legitime theologische Skandalon, nämlich das Wort vom Kreuz, zu beenden gilt. Das den Tod des Herrn verkündigende Wort vom Kreuz ist ja konstitutiver Bestandteil der Eucharistiefeier. Indem sie vollzogen wird, verkündet die Gemeinde den Tod des Herrn, bis dass er kommt.“

Einen schönen Lehrvortrag über das evangelische Abendmahlsverständnis und die Schwierigkeiten einer ökumenischen Eucharistiegemeinschaft hatte Eberhard Jüngel 1999 als Rundfunkbeitrag für … Mehr

Eberhard Jüngels Stellungnahme zum Kirchenasyl von 1994: „Die Kirche hat das geltende staatliche Recht zu respektieren, in einem demokratischen Rechtsstaat zumal. Hält sie es für verbesserungsbedürftig, so hat sie den Gesetzgeber um ent­sprechende Verbesserungen zu bitten. Sie kann ihn aber nicht zwingen und auch nicht zwin­gen wollen. Und sie kann schon gar nicht für sich selber ein das geltende staatliche Recht brechendes Kirchenrecht proklamieren. Es sind Fälle denkbar, in denen die staatliche Handhabung des geltenden Rechtes diesem nicht gerecht wird. In solchen Fällen ist mit den Mitteln des Rechts gegen die staatliche Handhabung des Rechts Einspruch zu erheben. Das ist der Kirche genauso aufgegeben wie jedem Bürger.“

Immer noch lesenswert ist, was Eberhard Jüngel 1994 in Sachen Kirchenasyl in der F.A.Z. geschrieben hatte: Die Gewaltfreiheit des Kirchenraumes … Mehr