Wilhelm Löhe, Drei Bücher von der Kirche: „Wir geben zu, dass die sogenannte lutherische Kirche nur eine Partikularkirche, eine Abteilung der sichtbaren Kirche, ist, aber wir behaupten, dass sie bei manchem Mangel, der ihr anklebt, nichtsdestoweniger vor allen andern Kirchen das Kennzeichen der reinen Partikularkirche, der Kirche katexochen, habe.“

Immer noch lesenswert sind Wilhelm Löhes „Drei Bücher von der Kirche“, die 1845 erschienen sind. Wer die Originalausgabe online lesen … Mehr

Der Kirche Tribut zollen? – Warum Kirchensteuern für Christen fragwürdig sind: Im Evangelischen Staatslexikon wird die Kirchensteuer wie folgt definiert: „Unter Kirchensteuern versteht man nichtständige öffentlich-rechtliche Zwangsabgaben in Geld, die von Religionsgesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Korporationsqualität (oder ihren Unterverbänden) zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben kraft eines kirchenrechtlichen Anspruchs in der Regel nur von ihren Mitgliedern ohne Gegenleistung erhoben werden, wobei die Steuerpflicht an einen allgemein bestimmten Steuertatbestand anknüpft und eine Zwangsbeitreibung durch staatliche Hoheitsakt garantiert wird.“

Im neuen Korrespondenzblatt des bayerischen Pfarrervereins ist folgender Artikel von mir in Sachen Kirchensteuer erschienen: Der Kirche Tribut zollen? – … Mehr

Diakonie auf Abwegen?

Es gibt kritische Stimmen innerhalb der Kirchengemeinden hinsichtlich den überregionalen diakonischen Einrichtungen in Bayern. Hierzu ein Artikel von Pfarrer Hans … Mehr

Das Recht der Kirchengemeinde in der Rechtsordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (1993): „Die rechtstheologische Untersuchung der Rechtsordnung der ELKB im Hinblick auf das Recht der Kirchengemeinde hat gezeigt, dass in den grundlegenden Bestimmungen über die Konstitution der Kirchengemeinde, über das Verhältnis von Amt und Gemeinde sowie über die Leitung der Kirchengemeinde deren Status als ecclesia particularis wenig Rechnung getragen wird.“

Wer zur Reform der Volkskirche aufruft, muss rechtstheologisch mit Bibel und Bekenntnisschriften argumentieren. Ich habe in meiner Magisterschrift „Das Recht … Mehr