
Hermann Diem hatte für den Münchener Lemppschen Kreis um Ostern 1943 eine Denkschrift (Osterbotschaft Münchner Laien) entworfen, die als Grundlage für einen öffentlichen Protest der Kirche gegen die Morde an Juden dienen sollte und dazu dem bayerischen Landesbischof Hans Meiser (1881-1956) vorgelegt wurde. Meiser lehnte deren Veröffentlichung ab, so dass sie vom Schweizer evangelische Pressedienst im Juli 1943 veröffentlicht worden ist. Der Elberfelder Pfarrer Helmut Hesse (1916-1943) übernahm Teile der Denkschrift in seine Predigt bei einem Bekenntnisgottesdienst im Juni 1943 und bezahlte dafür mit seinem Leben: Er wurde mit seinem Vater verhaftet und starb im November 1943 im Konzentrationslager Dachau an Niereninsuffizienz, weil man ihm lebenswichtige Medikamente verweigert hatte. Die Denkschrift ist in ihrer israeltheologischen Diktion und als christliches Zeugnis gegen die nationalsozialistische Judenvernichtung beachtenswert:
Wider das Schweigen der Kirche zur Judenverfolgung. Offener Brief an Landesbischof D. Meiser, 1943
Hochwürdiger Herr Landesbischof!
Als Christen können wir es nicht mehr länger ertragen, daß die Kirche in Deutschland zu den Judenverfolgungen schweigt. In der Kirche des Evangeliums sind alle Gemeindeglieder mitverantwortlich für die rechte Ausübung des Predigtamtes. Wir wissen uns deshalb auch für sein Versagen in dieser Sache mitschuldig. Der zur Zeit drohende nächste Schritt: die Einbeziehung der sog. „privilegierten“ Juden in diese Verfolgung unter Aufhebung der nach Gottes Gebot gültigen Ehen mag der Kirche die Veranlassung geben, das durch Gottes Wort von ihr geforderte Zeugnis abzulegen gegen diese Verletzung des 5., 6., 7., 8., 9. und 10. Gebotes und damit endlich das zu tun, was sie längst hätte tun müssen.
Was uns treibt, ist zunächst das einfache Gebot der Nächstenliebe, wie es Jesus im Gleichnis vom barmherzigen Samariter ausgelegt und dabei ausdrücklich jede Einschränkung auf den Glaubens-, Rassen- oder Volksgenossen abgewehrt hat. Jeder „Nichtarier“, ob Jude oder Christ, ist heute in Deutschland der „unter die Mörder Gefallene“, und wir sind gefragt, ob wir ihm wie der Priester und Levit, oder wie der Samariter begegnen.
Von dieser Entscheidung kann uns keine „Judenfrage“ entbinden. Vielmehr hat die Kirche bei diesem Anlaß zugleich zu bezeugen, daß die Judenfrage primär eine evangelische und keine politische Frage ist. Das politisch irreguläre und singuläre Dasein und Sosein der Juden hat nach der Heiligen Schrift seinen alleinigen Grund darin, daß dieses Volk von Gott als Werkzeug seiner Offenbarung in Beschlag genommen ist.

Die Kirche hat daher allen Juden unermüdlich zu bezeugen, so wie es die ersten Apostel – nach Golgatha! – getan haben: „Euch zuvör-[109]derst hat Gott auferweckt seinen Knecht Jesus und hat ihn zu euch gesandt, euch zu segnen, daß ein jeglicher sich bekehre von seiner Bosheit“ (Acta 3,26). Dieses Zeugnis kann die Kirche nur dann für Israel glaubwürdig ausrichten, wenn sie sich zugleich um den „unter die Mörder gefallenen“ Juden annimmt.
Sie hat dabei insbesondere jenem „christlichen“ Antisemitismus in der Gemeinde selbst zu widerstehen, der das Vorgehen der nichtchristlichen Welt gegen die Juden, bzw. die Passivität der Kirche in dieser Sache mit dem „verdienten“ Fluch über Israel entschuldigt und die Mahnung des Apostels an uns Heidenchristen vergißt: „Sei nicht stolz, sondern fürchte dich. Hat Gott die natürlichen Zweige nicht verschont, daß er vielleicht dich auch nicht verschone“ (Röm 11,20f).
Dem Staat gegenüber hat die Kirche diese heilsgeschichtliche Bedeutung Israels zu bezeugen und jedem Versuch, die Judenfrage nach einem selbstgemachten politischen Evangelium zu „lösen“, d. h. das Judentum zu vernichten, aufs äußerste zu widerstehen als einem Versuch, den Gott des 1. Gebotes zu bekämpfen. Die Kirche muß bekennen, daß sie als das wahre Israel in Schuld und Verheißung unlösbar mit dem Judentum verknüpft ist. Sie darf nicht länger versuchen, vor dem gegen Israel gerichteten Angriff sich selbst in Sicherheit zu bringen. Sie muß vielmehr bezeugen, daß mit Israel sie und ihr Herr Jesus Christus selbst bekämpft werden.
Das Zeugnis, das der Kirche durch das Gleichnis vom barmherzigen Samariter geboten ist, wird also durch die „Judenfrage“ nicht etwa suspendiert. Das Phänomen der Juden, an denen sich die prophetische Weissagung erfüllt, „daß sie sollen zum Fluch, zum Wunder, zum Hohn und zum Spott unter allen Völkern werden“ (Jer 29,18), bezeugt aller Welt den Gott des 1. Gebotes, der durch sein Handeln an Israel seinen Herrschaftsanspruch an die Völker kundtut. Dieses Phänomen hat die Kirche zu interpretieren. Sie hat also durch ihre Verkündigung dafür zu sorgen, daß die Regierenden diesem Zeugnis nicht auszuweichen versuchen durch Beseitigung dieses Phänomens. Das tut sie durch die Verkündigung des Evangeliums von dem Gott, der Israel und uns „aus Ägyptenland, aus dem Diensthause geführt hat“ (2. Mose 20,2) und trotz aller Untreue der von ihm aus Juden und Heiden Erwählten seinem Bund treu bleibt. Sie bezeugt damit den Regierenden, daß diese allein durch den Glauben an Jesus Christus frei werden können von der Dämonie ihres politischen „Evangeliums“, das sie in ihrer durch kein Gesetz Gottes begrenzten Besessenheit verwirklichen wollen. [110] Die Kirche hat also den Regierenden für ihr Verhalten gegen Israel nicht nur die Gebote der 2. Tafel zu predigen, sondern zugleich zu bezeugen, daß diese Predigt durch das 1. Gebot gefordert ist und daß die Regierenden nur im Gehorsam gegen den Gott des 1. Gebotes ihr Amt recht ausrichten, d. h. das Gesetz recht handhaben können.
Das Zeugnis der Kirche gegen die Judenverfolgung in Deutschland wird so zu einem mit besonderem Gewicht ausgestatteten Sonderfall des der Kirche gebotenen Zeugnisses gegen jede Verletzung der 10 Gebote durch die staatliche Obrigkeit. Sie hat im Namen Gottes – also nicht mit politischen Argumenten, wie das ab und zu schon geschehen ist – den Staat davor zu warnen, daß er „den Fremdlingen, Witwen und Waisen keine Gewalt tut“ (Jer 7,6), und ihn zu erinnern an seine Aufgabe einer gerechten Rechtsprechung in einem ordentlichen und öffentlichen Rechtsverfahren aufgrund humaner Gesetze, an das Gebot der Billigkeit im Strafmaß und im Strafvollzug, an seinen Rechtsschutz für die Unterdrückten, an die Respektierung gewisser „Grundrechte“ seiner Untertanen usw.
Dieses Zeugnis der Kirche muß öffentlich geschehen, sei es in der Predigt, sei es in einem besonderen Wort des bischöflichen Hirten- und Wächteramtes. Nur so kann es seine Aufgabe erfüllen, allen denen, die legislativ oder exekutiv an dieser Verfolgung mitwirken, und zugleich den betroffenen Juden und der in ihrem Glauben angefochtenen christlichen Gemeinde die schuldige Unterweisung der Gewissen zu geben. Alles, was bisher von der Kirche in Deutschland in dieser Sache getan wurde, kann nicht als ein solches Zeugnis gelten, da es weder öffentlich geschah noch inhaltlich der Aufgabe des Predigtamtes in dieser Sache gerecht wurde.
Wenn wir uns an Sie wenden, hochwürdiger Herr Landesbischof, damit Sie das der Kirche gebotene Zeugnis veranlassen, so bitten wir Sie dringend: Sehen Sie in unserem Schritt nicht nur eine jener Mahnungen zu kräftigerem Reden, denen Sie aufgrund der größeren Übersicht, die Sie durch Ihr hohes Amt haben, allerlei Erwägungen der Zweckmäßigkeit eines solchen Schrittes im Blick auf die möglichen Folgen nicht nur für die Kirche, sondern auch für die betroffenen Juden selbst entgegenstellen könnten. Es geht uns nicht um Komparative. Wir meinen auch jene Folgen schon selbst soweit bedacht zu haben, als dies erlaubt und geboten ist. Aber es geht uns um etwas anderes:
Als lutherische Christen wissen wir mit Artikel V des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses, daß wir ohne das Predigtamt der Kirche nie [111] zum Glauben kommen können. Darum treibt uns neben dem Mitleid für die Verfolgten die Angst, das Predigtamt unserer Kirche könne durch sein Schweigen sein Dasein sichern wollen um den Preis, daß es dafür seine Vollmacht und Glaubwürdigkeit zu binden und zu lösen verliert. Und damit wäre alles verloren – mit der Kirche wäre auch unser Volk verloren.
München, an Ostern 1943
Quelle: Hermann Diem, sine vi – sed verbo. Aufsätze, Vorträge, Voten, hrsg. v. Uvo Andreas Wolf, TB 25, München: Chr. Kaiser 1965, 108-111.