Wallenhauser Untertaneneid an den Abt des Klosters Kaisheim von 1665: „Du wirst einen feierlichen Eid auf Gott, den Allmächtigen, und seine Heiligen schwören, dass du Ihre Hochwürden und Gnaden, dem Herrn Abt der Reichsprälatur und des Klosters Kaisheim als deine rechtmäßige, von Gott eingesetzte Obrigkeit, Vogt, Gerichts-, Dorf- und Grundherrn anerkennen und achten wirst. Du wirst seinen geistlichen und weltlichen Amtsanordnungen gehorchen und ihnen allen gebührenden Gehorsam leisten; das Gut sorgsam und gewissenhaft verwalten; die Zinsen und Abgaben gemäß der Anweisung des Salbuchs in gutem, geputztem Getreide nach korrekter Maßvorgabe an deinen Kornkasten liefern.“

Wallenhauser Untertaneneid von 1665 In einem Urbar der Reichzisterze Kaisheim (Abtei der Zisterzienser bei Donauwörth) von 1665 wurde folgender Eid … Mehr

Helmut Thielicke, Ist die Ulbricht-Regierung Obrigkeit? (1959): „Das scheint mir unsere eigentliche Schicksalsfrage im Westen zu sein. Die lediglich konsumierte und nicht mehr produzierte Freiheit verbraucht sich. Wir verschleißen damit nur eine ausrollende christliche Tradition, die einmal den Ursprung der wahren Freiheit kannte und ihm nahe war. Die nur konsumierte Freiheit ist kein legitimes Äquivalent gegenüber dem Osten und seinen dynamischen Parolen. Diese Art Freiheit verliert auch für unsere Brüder in Mitteldeutschland, die den Stolz der Armut kennen und die sich nach ganz anderen Ufern sehnen, ihren Reiz.“

Ist die Ulbricht-Regierung Obrigkeit? Eine Frage, die den Christen in Mitteldeutschland auf der Seele lastet Von Helmut Thielicke Wie sollen … Mehr

Dietrich Bonhoeffers theologisches Gutachten über Staat und Kirche (1941): „Die Verweigerung des Gehorsams in einer bestimmten geschichtlichen, politischen Entscheidung der Obrigkeit kann ebenso wie diese Entscheidung selbst nur ein Wagnis auf die eigene Verantwortung hin sein. Eine geschichtliche Entscheidung geht nicht in ethische Begriffe auf. Es bleibt ein Rest: das Wagnis des Handelns. Das gilt für die Obrigkeit wie für den Untertanen.“

Theologisches Gutachten. Staat und Kirche[1] Von Dietrich Bonhoeffer 1. Begriffliches Der Begriff des Staates ist dem Neuen Testament fremd. Er … Mehr

Martin Luther, Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523): „Die Christen kann man nicht anders als allein mit Gottes Wort regieren. Denn Christen müssen im Glauben regiert werden, nicht mit äußeren Werken. Glaube kann aber durch kein Menschenwort, sondern nur durch Gottes Wort kommen.“

Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523) Von Martin Luther Dem durchlauchtigen, hochgebornen Fürsten und Herrn, … Mehr

Martin Niemöller, Was schuldet der Christ dem Staat heute? (1957): „Der Staat, der sich selbst zum Zweck macht, der sich selber verabsolutiert, der Staat, der zur Totalität und zur Omnipotenz strebt, der richtet sich selbst zugrunde und zugleich die Menschen, die — was Recht und Frieden angeht — seiner Sorge anvertraut sind. Gott will nicht, dass der Staat an seine Stelle tritt und sich zum Gott macht; das ist Majestätsbeleidigung, das ist das crimen laesae majestatis, denn Gott duldet keine Usurpatoren, keine Konkurrenten. — So schuldet es der Christ dem Staat heute, ihn nicht nur an seinen Auftrag, sondern auch an seine Grenzen zu erinnern, weil der Staat, der seine Grenzen nicht erkennt und anerkennt, nicht nur sich selber, sondern auch seine Menschen tödlich gefährdet, und der Christ kann ja nicht im Blick auf die Menschen, d. h. auf die anderen erklären: ‚Soll ich meines Bruders Hüter sein?‘. Er ist es, oder er verleugnet sein Christsein.“

Auf Einladung der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin (Ost) hielt Martin Niemöller am 24. Mai 1957 im Auditorium Maximum vor … Mehr

Hans Joachim Iwand, Den Cäsaren keinen Weihrauch opfern (DIE ZEIT, 1959): „Da ich an das Absterben des Staates nicht glaube, diese These auch – das bedeutet Römer 13 – für nicht biblisch halte, muss ich noch etwas sagen: Niemand hat ein Recht, Bischof Dibelius in seiner Stellungnahme zu tadeln, der die Nichtanerkennung des ostdeutschen Staatswesens gerechtfertigt findet. Diese Schrift ist nur der Ausdruck der Verzweiflung über den anarchi­schen Zustand in den das deutsche Volk politisch geraten ist und der notwendigerweise zu einem gefährlichen ethischen Dilemma führt, das Dibelius offen beim Namen genannt hat, allerdings mit falschen Konsequenzen.“

Da gab es innerhalb der EKD 1959/60 einen „Obrigkeitsstreit“, der vom damaligen Ratsvorsitzenden der EKD und (Gesamt-)Berliner Bischof Otto Dibelius … Mehr