Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben?: „Wie kann eine Pfarrerin, die ihrem Ordinationsgelübde verpflichtet ist, Kirchenausgetretenen nur das Evangelium und den diakonischen Dienst an Leib und Seele verweigern? Und wie kann eine Synode – die der ELKB – mit der Verabschiedung eines Kirchengesetzes nur solch eine evangeliumsverquere Automobilclublogik in die Kirche eintragen? Sollen Pfarrer und Gemeinden zur Christvesper am Kirchenportal Personen- und Ausweiskontrollen durchführen und ein Schild anbringen „Kirchenausgetretene müssen auch an Heilig Abend draußen bleiben“?“

Gilt für Kirchenausgetretene wirklich das Gesetz: Wir müssen draußen bleiben? „Mit dem Kirchenaustritt gehen die kirchlichen Rechte im Sinne von … Mehr

Christoph Links Artikel „Kirchensteuer“ aus dem Evangelischen Staatslexikon: „Unter Kirchensteuern versteht man nichtständige öffentlich-rechtliche Zwangsabgaben in Geld, die von Religionsgesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Korporationsqualität zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben kraft eines kirchenrechtlichen Anspruchs in der Regel nur von ihren Mitgliedern ohne Gegenleistung erhoben wer­den.“

Zwänge mögen wir ja nicht, und schon gar nicht in der Kirche. Also redet man in Sachen Kirchensteuern lieber von … Mehr