Fritz Bauers Schlussplädoyer im „Remer-Prozess“ von 1952: „Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur Notwehr gemäß § 53 StGB. Jedermann war berechtigt, den bedrohten Juden oder den bedrohten Intelli­genzschichten des Auslandes Nothilfe zu gewähren. Insoweit sind alle Widerstandshandlun­gen durch den § 53 StGB gedeckt.“

Für die moralisch-rechtliche Beurteilung des Widerstandes vom 20. Juli 1944 in der Bundesrepublik hat Fritz Bauer im Remer-Prozess im März … Mehr

Ernst Wolf, ‚Politischer Gottesdienst‘. Zum 80. Geburtstag des ‚Politikers‘ Karl Barth (1966): „Karl Barth musste der kulturprotestantischen, weithin lutherischen Tradition, er musste einem christlichen Nationalismus und einer kirchlichen Interessenpolitik in Deutschland einfach anstößig werden, denn er hat ihre Tabus angegriffen und zum Teil dann sogar entmachtet. Gerade damit aber hat er dem Christen in der Daseinsgemeinschaft mit Nicht- und Nichtmehr-Christen zu jener dienstbaren Freiheit verholfen, aus der allein echtes politisches Handeln am Gemeinwohl in Partnerschaft, an der salus publica sinnvoll und auch realisierbar ist, sofern es seine reine Weltlichkeit erkennt und bejaht.“

„Politischer Gottesdienst“. Zum 80. Geburtstag des „Politikers“ Karl Barth Von Prof. D. Dr. Dr. Ernst Wolf I. Man hat immer … Mehr