Was soll mit den Zehn Geboten geschehen? Antwort auf eine Rundfrage
Von Martin Buber
Sie wollen meine Ansicht darüber hören, was mit den Zehn Geboten anzufangen sei, um ihnen eine Sanktion und eine Gültigkeit zu verschaffen, die sie nicht mehr besitzen.
Ich meine, daß die geschichtliche und gegenwärtige Lage der Zehn Gebote sich aus einer doppelten (von Ihnen bereits, aber nur ihrer negativen Seite nach, angedeuteten) Tatsache erklärt:
1. Die Zehn Gebote stehen nicht in dem personenfreien Kodex eines Menschenverbandes, sondern werden von einem Ich zu einem Du gesprochen — mit dem Ich beginnen sie, und das Du wird in jedem persönlich angeredet: ein Ich also »gebietet«, und einem Du, nämlich jedem, der dieses »Du« hört, »wird geboten«.
2. Das Wort des hier Gebietenden ist mit keiner auf der Ebene der zuverlässigen Kausalität sich auswirkenden Vollstreckungskraft ausgestattet. Es erzwingt sich kein Gehör; wer sich mit diesem Du nicht anreden lassen will, kann anscheinend unbehelligt seinen Geschäften nachgehn. Wenn der Sprecher des Wortes Macht hat (und die Zehn Gebote setzen voraus, daß er Macht genug hatte, um Himmel und Erde zu erschaffen), hat er sich dieser Macht hinreichend begeben, um jeder Menschenperson faktisch freizustellen, sich seiner Stimme aufzutun oder zu verschließen, also ihn selber, das Ich dieses »Ich bin«, zu erwählen oder zu verwerfen. Wer ihn verworfen hat, den trifft kein Blitzschlag; wer ihn erwählt hat, der findet keinen verborgenen Schatz; alles bleibt anscheinend, wie es war. Gott hat offenbar seinem Willen nach keine Orden und keine Zuchthauszellen zu vergeben.
Das ist die Situation des »Glaubens«. Das Hören dessen, was er zu hören gibt, ist nach allen Kriterien der zuverlässigen Kausalität nicht lohnend. Der Glaube ist nicht eine bloße Unternehmung mit einem Risiko, dem die Chance des unermeßlichen Gewinns gegenüberstünde, sondern das Wagnis schlechthin, jenseits der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Zumal für jenen ausgepichten Gläubigen, der es mit dem Tod und dessen Danach so hält, daß dies zu seiner Zeit zu erfahren, aber nicht in der Vorstellung — auch nicht in der »religiösen« — vorwegzunehmen sei.
Nun ist die »menschliche Gesellschaft« — das heißt die jeweils lebende Gesamtheit, soweit sie in den von ihr getragenen Einrichtungen einen Gesamtwillen erkennen läßt — von je daran interessiert, daß von den Zehn Geboten, wenn auch nicht die ersten, auf das Verhältnis zu Gott bezüglichen, so doch die übrigen gehalten werden, da es ihrem, der Gesellschaft, Bestände nicht zuträglich wäre, wenn zum Beispiel das Morden aus einem Verbrechen zu einem Laster würde. Das gilt in einem gewissen Maße sogar für das Verbot des Ehebrechens, solange die Gesellschaft nicht etwa ohne die Ehe auskommen zu können meint, was sie bekanntlich noch nie, auch nicht in polyandrer oder polygyner »Primitivität« gekonnt hat, und für das Gebot der Elternehrung, solange der Gesellschaft an einem Zusammenhang zwischen ihren Generationen und an einer geordneten Übernahme der jeweils zu übergebenden Formen und Gehalte gelegen ist, woran, wie wir an Moskau sehen, auch einer von einer »kommunistischen« Zielsetzung her sich aufbauenden Gesellschaft gelegen sein muß.
Und da die Gesellschaft eine ihr so lebenswichtige Angelegenheit begreiflicherweise nicht auf eine so unsichere Grundlage wie die der Glaubensfrage — Hörenwollen oder Gehörverweigern — stellen mag, ist sie von je bestrebt, die ihr erforderlich scheinenden Gebote und Verbote aus dem Bereich der »Religion« in den der »Moral« zu überführen, das heißt aus der Sprache der persönlichen Imperativ-Rede in die der unpersönlichen Soll-Satzung zu übertragen, und sie, statt von dem in seiner Wirksamkeit so problematischen Willen Gottes, von der einigermaßen kontrollierbaren öffentlichen Meinung schützen zu lassen. Da aber auch diese Sicherung noch recht unvollkommen ist, werden die Gebote und Verbote weiter in die Sphäre des »Rechtes« geleitet, das heißt, in die Sprache der Wenn-Festsetzung übertragen: »Wenn einer das und das tut, wird ihm solches und solches getan«, wobei als der Zweck des »solchen und solchen« nicht die Beschränkung der Handlungsfreiheit des Rechtbrechers, sondern seine »Bestrafung« bezeichnet wird, — die Gesellschaft will also das mathematisch-übersichtlich regeln, was Gott so zu regeln verschmäht hat, die Relation zwischen dem, was einer anstellt, und dem, was ihm widerfährt. Und nun gibt es endlich auch Vollzugsorgane, die — wenigstens grundsätzlich — präzise Arbeit leisten, Tribunal und Polizei, Kerkerwärter und Henker. Eigentümlicherweise läßt das Ergebnis immer noch zu wünschen übrig, wenn man etwa nach dem statistisch belegten Ausbleiben eines mindernden Einflusses der Todesstrafe auf die Zahl der Morde urteilen darf.
Das alles (was ich hier der größeren Deutlichkeit halber stark vereinfacht dargestellt habe, in der Geschichte nehmen sich die Vorgänge natürlich sehr viel verschlungener und umständlicher aus) ist so lange in Ordnung, als die »Übertragung« nicht beansprucht, eine Übertragung zu sein. Hier ist Plagiat rechtmäßig, Zitat nicht. Wenn die Gesellschaft in ihrer Vermoralisierung und Verjurisierung der Zehn Gebote nur nicht behauptet, daß das Produkt — also das des Ich und des Du beraubte Ich-zu-dir — noch die Zehn Gebote sei, ist gegen ihre Tätigkeit nichts einzuwenden, da ja nicht zu erdenken ist, wie sie anders ihr Dasein fristen könnte. Unberührt von diesem massiven Betrieb bleibt die Situation der menschlichen Kreatur, die sich mitten in einer Begebenheit ihres persönlichen Lebens angeredet, mit Du angeredet erfährt: »Trage nicht Seinen deines Gottes Namen auf das Wahnhafte« oder »Aussage nicht gegen deinen Genossen als Lügenzeuge«, unberührt die Situation zwischen dem ohnmächtig-allmächtigen Sprecher und dem von ihm Angesprochenen, unberührt die gewagte, katastrophale, erlösende Situation des Glaubens. Wenn aber die Gesellschaft sich unterfinge, ihre stimmlose Moral und ihr gesichtsloses Recht für ebendasselbe, für das Wort, nur zeitgemäß aus dem überholten abergläubigen Drum und Dran hervorgeschält, auszugeben, dann wäre etwas geschehen, was noch nicht geschehen ist; und vielleicht wäre es dann für die Gesellschaft zu spät zu merken, daß es einen gibt, der es sich verbittet, von Bütteln und Henkern bedient zu werden.
Wenn Sie mich nunmehr nicht kurzerhand als einen für »unsere Zeit« Verlorenen aufgeben, mich vielmehr nun erst recht fragen sollten, was denn also mit den Zehn Geboten anzufangen sei, würde ich antworten: das, was ich selber zu meinem Teil versuche: zu ihnen hinzuführen. Nicht zu einer Buchrolle, nicht einmal zu den Steintafeln, auf die sie einst, nachdem sie gesprochen waren, »der Finger Gottes« grub, sondern zu der Gesprochenheit des Wortes.
Ursprünglich erschienen in Die literarische Welt, 7. Juni 1929.
Quelle: Martin Buber, Werke, Bd. 2, Schriften zur Bibel, München-Heidelberg: Kösel-Lambert Schneider, 1964. S. 895-899. [Vgl. Martin Buber, Schriften zu Philosophie und Religion, MBW 12, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 2017, S. 205-207.]