Die Worte des Dekalogs aus Luthers Kleinem Katechismus sind vertraut, so das erste Gebot: „Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst nicht andere Götter haben neben mir.“ Oder das zweite: „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht unnütz gebrauchen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.“ Und schließlich noch das vierte: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass dir’s wohl ergehe und du lange lebest auf Erden.“
Liest man in der Neuedition der Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche (BSELK) nach, sind die betreffenden Gebote viel kürzer gefasst: „Du solt nicht andere Götter haben.“ bzw. „Du solt den Namen deines Gottes nicht mißbrauchen.“ sowie „Du solt deinen Vater und deine Mutter ehren.“ In der Tat stammen die kürzeren Fassungen dieser drei Gebote im Wesentlichen von Luther selbst. Sie finden sich in ähnlicher Weise in der Aufstellung der Zehn Gebote zu Beginn des Großen Katechismus wieder: „Das erste: Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. Das zweite: Du sollst den Namen Gottes nicht vergeblich führen. […] Das vierte: Du sollst Vater und Mutter ehren.“ Luther folgt darin der traditionellen Fassung der lateinischen Westkirche, die auf Augustinus zurückgeht (vgl. Alfred Schindler, Decalogus, AugL 2, 252-254) und deutschsprachig in der Beichtvorbereitung geläufig gewesen ist. So lauten die Zehn Gebote als Bildunterschriften zu Lucas Cranachs Gebotstafeln geschaffen für die Gerichtsstube im Rathaus zu Wittenberg (1516; heute im Refektorium des Lutherhauses) wie folgt:
- „Du solt kei[n] frembde[n] gott an betten“
- „Du solt gots name[n] nit vnnütz in dein munt nemen“
- „Du solt den feihr tag hailigen“
- „Du solt vatter vnd mutter eren“
- „Du solt niemant dötten“
- „Du solt nit stehlen“
- „Du solt nit vnkeusch sein“
- „Du solt kein falsch gezeugnus geben“
- „Du solt keins andern gemahel begeren“
- „Du solt kains andern gutt begeren“
Da ergibt sich nun die Frage: Wie und wann ist es eigentlich zu den Ergänzungen beim ersten, zweiten und vierten Gebot gekommen? Luther selbst hat sie nicht zu verantworten. Und im deutschen Konkordienbuch von 1580 hat man sich noch einmal auf den Wortlaut Luthers besonnen. Es wäre jedoch ein Irrtum anzunehmen, dass die Änderungen bezüglich der drei Gebote erst danach erfolgt sind.
Schon im Nürnberger Katechismusdruck von 1531 wird Luthers Fassung des ersten Gebots in Entsprechung zur Fassung aus dem Großen Katechismus durch den Zusatz „neben mir“ ergänzt. Der Bezug auf ein auktoriales „mir“ legte es nahe, die Autorschaft zu klären, wozu die Selbstvorstellungsformel aus Exodus 20,5 bzw. Deuteronomium 5,6 ohne den Exodusbezug vorangestellt wurde: „Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst nicht andere Götter haben neben mir.“ Damit war schon 1531 bezüglich des ersten Gebots eine Angleichung an die heutige Fassung in einem Druck des Kleinen Katechismus vorgenommen worden. Diese Ergänzung ist jedoch bei anderen Nachdrucken nicht nachvollzogen worden. So heißt es weiterhin in der Leipziger Ausgabe von 1547 bzw. der Wittenberger Ausgabe von 1596 „Du solt nicht ander Götter haben“, in der Frankfurter Ausgabe von 1559 bzw. der Straßburger Ausgabe von 1560 „Du solt nit andere Götter haben“ sowie in der Magdeburger Ausgabe von 1578: „Du solt nicht andere Götter haben“. Eine allgemeine Angleichung an die heutige Fassung ist wohl erst im 17. Jahrhundert erfolgt.
Im Nürnberger Katechismusdruck von 1531 wird außerdem beim zweiten Gebot eine Angleichung an den biblischen Wortlaut aus Exodus 20,7 bzw. Deuteronomium 5,11 vorgenommen: „Du solt den Namen des Herren deines Gottes nicht vergeblich füren, denn der HERR wird den nicht unschuldig halten, der seinen Namen vergeblich füret.“ Auch hier gilt, dass diese Erweiterung um das göttliche Drohwort in den Katechismusdrucken des 16. Jahrhunderts nicht allgemein übernommen worden ist.
Was sich jedoch relativ früh durchgesetzt hat, ist die Ergänzung zum vierten Gebot. Sie findet sich – von den Nürnberger Katechismusdrucken unabhängig – in der Augsburger Ausgabe von 1542, wo es heißt: „Du sollt deinen Vatter und Muter eeren, auf das dirs wolgee und lang lebest auf Erden.“ Dieser Wortlaut lässt die biblische Segenszusage nach Deuteronomium 5,16 anklingen, ohne jedoch die göttliche Landverheißung an Israel aufzunehmen. Dass die Formulierung Eingang in den Augsburger Nachdruck des Kleinen Katechismus gefunden hat, verdankt sich indirekt dem Großen Katechismus. Dort stellt Luther in der Erklärung des vierten Gebots die Segenszusage mit folgenden Worten dar:
„Über das alles soll das auch ein große Ursache sein, uns desto mehr anzureizen, daß Gott an dieses Gebot eine liebliche Verheißung heftet und spricht: »Auf daß Du langes Leben habest im Lande, da Du wohnest.« Da siehe selbst, wie großer Ernst es Gott über diesem Gebot sei, weil er nicht alleine ausdrückt, daß es ihm angenehm sei und er Freude und Lust daran habe, sondern es solle uns auch wohl geraten und zum Besten gedeihen, daß wir ein sanftes, süßes Leben mit allem Guten haben mögen. Darum streicht auch Paulus Eph. 6, 2. 3 solches sehr heraus und rühmt es, wenn er sagt: »Das ist das erste Gebot, das eine Verheißung hat: auf daß Dirs wohlgehe und Du lange lebest auf Erden.« Denn obwohl die andern auch ihre Verheißung eingeschlossen haben, ists doch zu keinem so deutlich und ausdrücklich gesetzt.“
Die Ergänzung zum Elterngebot basiert also auf Epheser 6,2f, wie ihn Luther im Großen Katechismus angeführt hat. Sie hat sich schon in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert in den Katechismusdrucken weitgehend durchgesetzt, so schon 1547 und 1549 im Leipziger Druck, 1553 im Frankfurter Druck, 1560 im Straßburger Druck und schließlich auch 1596 im Wittenberger Druck.
Welcher Wortlaut des Dekalogs soll nun in der Gegenwart gelten, Luthers eigene Fassung, wie sie im Großen Katechismus bzw. im Konkordienbuch im Kleinen Katechismus dokumentiert wird oder diejenige, die sich durch die Nachdruckgeschichte ergeben hat?
Die Ergänzung zum ersten Gebot aus dem Nürnberger Druck von 1531 macht auf jeden Fall Sinn, allerdings nicht in der exklusiven Verbindung mit dem ersten Gebot. Der Gott, der sich mit seinem eigenen Namen vorstellt, beansprucht uns mit seinen Zehn Geboten. Jedes einzelne Gebot ist auf den göttlichen Anspruch bezogen: „Ich bin der Herr, dein Gott.“ Von daher empfiehlt sich diese Selbstvorstellung als Präambel zu den Zehn Geboten, die jeweils mit „Du sollst …“ eingeleitet werden.
Bezüglich den Ergänzungen zum zweiten bzw. vierten Gebot in den Nachdrucken ist zu beachten, dass Luther im Kleinen Katechismus zum Abschluss der Zehn Gebote das göttliche Wort aus Exodus 20,5-6 herausgestellt hat:
„Was sagt nun Gott zu diesen Geboten allen? Er sagt so: Ich der Herr, dein Gott, bin ein eifernder Gott. der an denen, die mich hassen, die Sünde der Väter heimsucht bis zu den Kindern im dritten und vierten Glied; aber denen, die mich lieben und meine Gebote halten, tue ich wohl bis in tausend Glied.
Was ist das? Gott droht zu strafen alle, die diese Gebote übertreten; darum sollen wir uns fürchten vor seinem Zorn und nicht gegen seine Gebote handeln. Er verheißt aber Gnade und alles Gute allen, die diese Gebote halten; darum sollen wir ihn auch lieben und vertrauen und gerne tun nach seinen Geboten.“
Das Drohwort zum zweiten und die Segenszusage zum vierten Gebot sind von Luther ganz bewusst außer Acht gelassen worden. Schließlich stehen die Gebote insgesamt unter göttlicher Strafandrohung bzw. Gnadenverheißung. So empfiehlt es sich, die Ergänzungen zum zweiten und vierten Gebot im Kleinen Katechismus luthertreu wegzulassen. Damit kommen wir zu einer Fassung des Dekalogs, wie er sich auf der Webseite der EKD (https://www.ekd.de/Zehn-Gebote-10802.htm) bzw. in den Schulbüchern zum evangelischen Religionsunterricht findet. Solch eine Fassung kommt auch der Version der römisch-katholischen Kirche sehr nahe (https://www.katholisch.de/video/12250-was-sind-die-zehn-gebote).
Was gegenwärtig fehlt, ist eine gemeinsame ökumenische Fassung der Zehn Gebote analog zum Glaubensbekenntnis und zum Vaterunser. Hierfür könnte in der Tat Luthers ursprüngliche Fassung eine Vorlage sein.
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