Als im Frühjahr 1938 die lutherischen Bischöfe Marahrens, Wurm und Meiser per Gesetz beabsichtigten, den Pfarrern in ihrer Landeskirche einen Treueeid auf Adolf Hitler aufzuerlegen, schrieb Karl Steinbauer folgenden Brief an den bayerischen Landesbischof Meiser:
Senden, am 17. Mai 1938
Im Herrn Christus geliebter Herr Landesbischof!
Die innere Unruhe über das, was in diesen Tagen und Wochen innerhalb der Kirche und durch die Kirche wiederum geschah im Zusammenhang mit der Wahl und noch geschieht in der Behandlung der Eidesfrage, die nicht ohne Grund sich an das Tun der Kirche in der Wahlsache irgendwie angehängt hat, treibt mich zum Schreiben. Ich bin wieder erschrocken, wie die Kirche hier gehandelt hat und weiterhin zu handeln offenbar drauf und dran ist, als hätte sie noch gar nichts erlebt und erfahren. Es wurde hierüber schon zu oft geredet, als daß ich hier wieder ausführlich schreiben dürfte. Aber ich muß Sie bitten, Herr Landesbischof, Luc 11,24ff lesen zu wollen. Der böse Geist will ins saubere Haus zurück. Wehe uns, wenn wir die uns gestellte Bekenntnisfrage nicht gerade in der Eidesfrage parrēsía kaì dēmosía[1] erledigen. Es ist nicht angängig, mehr oder weniger über die Köpfe und Gewissen der Pfarrer hinweg, solche einschneidende Fragen durch Gesetze erledigen zu wollen. Wehe, wenn diese Frage katholisch, ungeistlich unter der Hand abgefertigt wird, das wäre eine böse Sache! Umso mehr, als in unserem Amtsblatt Nr. 25, vom 22.8.34, Seite 119ff zu dieser Sache verpflichtend die Rede ist. Ich muß Sie bitten, Herr Landesbischof, dieses verbindliche Reden der Kirche nicht ganz vergessen zu wollen, auch Nr. 9 vom 17.3.34, S. 39 und Nr. 30 vom 17.9.34, S. 137. Wir verwerfen ein Pseudoluthertum …
Die Gesamtlage in Staat und Kirche verlangt es, daß hierüber innerhalb der Brüder, die alle zum Bischofsamt ordiniert sind, das heißt also: auch die Sache verlangt es, daß innerhalb der Kirche, die eine lutherische evangelische ist, parrēsía kaì dēmosía gerungen wird, und darnach in gleicherweise parrēsía kaì dēmosía in der Gemeinde Zeugnis abgelegt wird. Ich darf Ihnen, Herr Landesbischof, ein Schreiben beilegen, das fast genau das sagt, was ich neulich auf unserer Ingolstädter Konferenz zu dieser Sache gesagt habe, ohne es zu kennen. Es geht hier um eine ganz ganz ernste Sache, die nicht so erledigt werden kann, als schrieben wir etwa das Jahr 1915 oder 1800 so und so viel. Ich bitte Sie inständig, ja nichts in dieser Sache zu unternehmen, bevor nicht im Kreise der als ordinierte Prediger Jesu Christi im Bischofsamt stehenden Gemeindepfarrer geredet worden ist. Diese Frage können und dürfen die kirchlichen Oberen nicht allein erledigen, es genügt auch nicht, eine Vertretung der Bruderschaft beizuziehen. Ich kann nur Gott bitten, daß Sie, Herr Landesbischof, das Wort, das aus der Not eines Bruders in Christo kommt, nicht nur persönlich, mit seelsorgerlichem Blick auf mich ernst nehmen, sondern das Ernstnehmen sich im Handeln äußert.
Ihr im Herrn Christus getreuer
Karl Steinbauer
Quelle: Karl Steinbauer, Einander das Zeugnis gönnen, Bd. 3, Erlangen 1985, S. 108f.
[1] D.h. in Freimütigkeit und in aller Öffentlichkeit.