Karl Barth zur Frage des «Treueeides» der Pfarrer auf Adolf Hitler 1938: „das runde, klare Nein, das darin besteht, dass dieser Eid nicht geleistet wird. Diese Form des Bekenntnisses ist, da der Gesprächspartner es denn nach dem Willen Gottes nicht anders haben will, heute geboten.“

Als im Frühjahr 1938 in der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union für Pfarrer die Einführung eines Treueeids auf Adolf Hitler analog des Diensteids für Beamten anstand – „Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe“ – schrieb Karl Barth folgendes Consilium:

Consilium zur Frage des «Treueides» der «Geistlichen» vom 18. Mai 1938

Von Karl Barth

Vor mir liegen Nr. 12 des «Gesetzblattes der D.E.K. vom 14. Mai 1938» und drei theologi­schen Gutachten aus den Kreisen der B.K. (VL, Württ. Sozietät, Pastor D. Hesse). Meine Meinung und mein Rat gehen dahin: Der Eid sollte nicht geleistet werden, weder mit noch ohne Zusatz («Vorbehalt»), weder vor einer legitim noch vor einer illegitim kirchlichen, noch vor einer staatlichen Behörde, weder zusammen mit den D.C. noch ohne sie.

Begründung:

1. Die für die Urteilsbildung über jeden verlangten Eid notwendige Entscheidung über dessen Sinn ist Sache dessen, der ihn verlangt, in diesem Fall also Sache der diesen Eid verlangenden illegitimen Kirchenbehörde bzw. des hinter dieser stehenden nationalsozialistischen Staates. Die Frage, die die heute betroffenen Diener am Worte zu beschäftigen hat, kann nicht sein: wie sie die Eidesformel allenfalls interpretieren möchten und könnten? sondern: wie ihn der Nationalsozialismus interpretiert haben, in welchem Sinn er ihn also geleistet sehen will? Jede andere Fragestellung würde ein Ausweichen vor der mit dem Eidesverlangen gestellten Forde­rung und damit vor der von den Geforderten verlangten Entscheidung und damit vor dem von Gott geforderten christlichen Bekenntnis bedeuten. Jeder auf Grund eigenmächtiger Interpre­tation (unter reservatio mentalis) geleistete Eid müßte das Gewissen des Eidleistenden belas­ten, würde ihn in eine innerlich und äußerlich unwürdige Stellung dem Eidfordernden gegen­über versetzen, würde die Stellung der Kirche dem Staate gegenüber verschleiern statt klären, das Wort, das sie vor dem Angesichte Gottes allem Volke zu sagen hat, verschweigen statt aussprechen.

2. Es fragt sich, ob sich der Nationalsozialismus darüber, in welchem Sinn er den geforderten Eid versteht und also geleistet sehen will, eindeutig ausgesprochen hat? Diese Frage ist zu bejahen. Der von den Pfarrern verlangte Eid ist sachlich identisch mit dem Eid, den der natio­nalsozialistische Staat von seinen Beamten, von seinen Offizieren, von den Führern und Mit­gliedern der SA, der SS, der HJ, des Arbeitsdienstes usf. fordert. Er verlangt also die Einord­nung der Pfarrerschaft in die Reihen dieser seiner, des totalen Staates, Kolonnen. Und er ver­langt sie als bedingungslose Einordnung. Er verlangt sie als «Gleichschaltung» nun auch die­ser Mannschaft. Er verlangt nach den schon 1934 unzweideutig gegebenen Erklärungen mehr als die z.B. 1919-33 verlangte Verpflichtung auf die Verfassung und auf die Gesetze. Er ver­langt nach der neuesten «Ansprache des EOK zum Treueid» ausdrücklich auch «mehr als nur eine Bestätigung der dem Christen durch das Neue Testament eingeschärften Pflicht, sich der Obrigkeit unterzuordnen». Er verlangt nach demselben Dokument «innerste Verbundenheit mit dem Dritten Reich», «die persönliche Bindung an den Führer unter feierlicher Anrufung Gottes». Er verlangt die bedingungslose äußere und innere Anerkennung und Bejahung des gegenwärtigen Regierungssystems mit Einschluß der ihm zugrunde liegenden Weltanschau­ung und der zu seiner Entfaltung und Aufrechterhaltung notwendigen Ethik, mit Einschluß der ganzen tatsächlichen Praxis, in der es sich bisher betätigt hat und in der noch unbekannten Zukunft betätigen wird. Er verlangt, daß Adolf Hitler das Gesetz, das Gewissen, das Vorbild des Vereidigten sei in jeder Beziehung. Er verlangt den Ausschluß jedes, auch des verborgen­sten Zweifels der in Adolf Hitler verkörperten Instanz gegenüber. — Wer den Eid nicht so versteht, versteht ihn anders, als er vom Nationalsozialismus als von seinem allein berufenen Interpreten gemeint ist. Nur wer ihn so versteht und so verstanden leisten könnte, könnte ihn mit gutem Gewissen leisten.

3. Es fragt sich, ob der in diesem Sinn verstandene Eid von einem Christen und insbesondere von einem Diener am Worte Gottes geleistet werden kann? Diese Frage ist zu verneinen. Be­gründung überflüssig! Wer den so und nur so zu verstehenden Eid leistet, hat damit (objek­tiv!) «unter feierlicher Anrufung Gottes» dessen erstem Gebot wörtlich widersprochen und schon damit nicht nur seine Taufe (und Ordination), sondern auch deren sämtliche im Alten und Neuen Testament bezeugte Voraussetzungen ausdrücklich verleugnet. Er hat sich in aller Form in den Dienst eines fremden Gottes begeben. — Die Tatsache, daß der verlangte oder ein in der Sache mit dem verlangten identischer Eid seit 1934 von unzähligen Christen in anderen Berufsständen schon geleistet worden ist, kann für die heute von den Pfarrern ge­forderte Entscheidung darum von keinem Belang sein, weil sie notorisch entweder darauf beruht, daß diese Unzähligen das Wesen des totalen Staates und des von ihm verlangten Treueides freiwilligunfreiwillig verkannten — oder aber darauf, daß sie sich zu einer eigen­mächtigen Interpretation des verlangten Eides und damit zu einer Eidesleistung unter reser­vatio mentalis für befugt hielten. Beide Voraussetzungen sind objektiv hinfällig. Es ist Zeit, daß die Kirche dies einsehe. Die heute von der Eidesforderung erreichten Pfarrer stehen vor der großen und verheißungsvollen Aufgabe, in ihrer Person mit der hier notwendigen Buße der Kirche den Anfang zu machen, die Unzähligen durch ihre eigene bessere Entscheidung zur Besinnung und Umkehr aufzurufen, dem von der Kirche längst erwarteten Tatzeugnis Gestalt zu geben und also jene beiden Voraussetzungen heute fallen zu lassen und in christ­licher Kindlichkeit Nein zu sagen, wo in christlicher Kindlichkeit nur Nein gesagt werden kann.

4. Es fragt sich, ob die Leistung des verlangten Eides nicht dadurch erträglich, ja sogar zu einem Akt der Verkündigung gemacht werden könnte, daß sein totaler und also unübersicht­licher Inhalt durch eine ausgesprochene zusätzliche Erklärung (Berufung auf den christlichen Glauben, die Schrift, das Ordinationsgelübde u. dergl.) partiell und also übersichtlich gemacht wird? Die Möglichkeit ist, von der Kirche her gesehen, nicht grundsätzlich zu verneinen. Eben von ihr meinte ich selber 1934/35 Gebrauch machen zu sollen. Man würde sich aber dabei klar zu machen haben, daß jeder derartige Zusatz den verlangten Eid faktisch nicht nur begrenzt und ergänzt, sondern durch einen anderen ersetzt, der zu dem ursprünglichen und eigentlichen Sinn des verlangten Eides in diametralem Gegensatz steht. Es dürfte, sollte die Sache nicht doch wieder auf die unzulässige reservatio mentalis hinauskommen, die öffentli­che kirchliche Kommentierung dieses Vorgehens (im Unterschied zu der Verlautbarung der VL von 1934!) nicht verschweigen, daß der Zusatz den Ersatz und also ein quid pro quo be­deute: der geleistete Eid also nichts anderes als «die durch das Neue Testament eingeschärfte Pflicht, sich der Obrigkeit unterzuordnen», zum Inhalt habe. Andernfalls würde ja der Zusatz den widerchristlichen Charakter des verlangten Eides nicht bestreiten, könnte also die Eides­leistung nicht erträglich und erst recht nicht zu einem Akt der Verkündigung gemacht werden.

5. Es fragt sich, ob die Leistung des verlangten Eides unter Hinzufügung eines solchen Ersatz bedeutenden Zusatzes heute geboten ist? Diese Frage ist zu verneinen. Die bewußte Möglich­keit ist immerhin innerlich so kompliziert und äußerlich so erklärungsbedürftig, um nicht zu sagen: künstlich, daß von ihr jedenfalls nur dann Gebrauch gemacht werden dürfte, wenn man verantwortlicherweise erwarten dürfte, für das in dieser Form abgelegte Bekenntnis Gehör zu finden. Dies ist aber nicht zu erwarten. Gehör setzt einen Hörer voraus. Der Gesprächspartner, d.h. der nationalsozialistische Staat (aber auch das von ihm geistig und geistlich geführte deutsche Volk) kann und wird aber nur zwei Redeweisen hören: die zusatzlose Eidesleistung einerseits und deren zusatzlose Verweigerung andererseits. Der nationalsozialistische Staat hat mich 1935, weil ich einen dem heute in Frage stehenden ähnlichen Zusatz zu dem von mir als Beamten verlangten Treueid anbringen wollte, mit Absetzung bestraft. Er hat sich auch jetzt «Erklärungen, Fragen oder Aussprachen» im voraus ausdrücklich verbeten, und er (bzw. der EOK in seiner Ansprache) hat positiv die Unterordnung des «in der Ordination übernom­menen Auftrags in seiner Gesamtheit» unter die «Verpflichtung gegenüber Führer, Volk und Reich» im voraus als den Sinn dieses, des heute von den Pfarrern verlangten Eides bezeichnet. Er hat damit im voraus in aller Klarheit gesagt, daß er einen gerade diese Unterordnung leug­nenden Zusatz zu dem verlangten Eid anzunehmen nicht bereit ist. Rebus sic stantibus, nach dieser Belehrung in Vergangenheit und Gegenwart — und sollte nicht hinzugefügt werden: während Martin Niemöller unter den bekannten Umständen im KZ sitzt — wäre an Matth. 7, 6 zu denken, wenn die Diener am Worte Gottes, von jener Möglichkeit Gebrauch machend, mit den Inhabern der Staatsgewalt diskutieren wollten, statt ihnen damit die von Gott gefor­derte Ehrfurcht zu beweisen, sie damit an ihre Würde als die von Gott eingesetzte Obrigkeit zu erinnern, daß sie ihnen das sagen, was sie zu ihrem Heil oder Unheil hören müssen und auch hören werden: das runde, klare Nein, das darin besteht, daß dieser Eid nicht geleistet wird. Diese Form des Bekenntnisses ist, da der Gesprächspartner es denn nach dem Willen Gottes nicht anders haben will, heute geboten.

Dieses Consilium ist geschrieben im vollen und niederdrückenden Bewußtsein, daß ich jen­seits der deutschen Grenze lebe und also nicht in der Lage bin, an der Gefahr und an der Ver­heißung des angezeigten Weges persönlich teilzunehmen. Ich sehe die Verantwortung hin­sichtlich der Folgen, die ich auf mich nehme, indem ich gerade so und nicht anders rate. Nie­mand, der dies liest, um dann doch anders zu handeln, braucht sich von mir her verurteilt zu wissen. Die Versuchung, anders zu handeln und dann nach theologischen Rechtfertigungen dafür zu suchen, würde auch mir, wenn ich ihr persönlich ausgesetzt wäre, schwer genug fal­len. Es wird wohl so sein, daß Viele ihr erliegen werden, ohne daß deshalb ein Mensch das Recht hätte, Steine auf sie zu werfen. Dennoch konnte ich es nicht unterlassen, es allen, die mich hören mögen, zu sagen, daß ich in der Möglichkeit, diesen Eid so oder so zu leisten, nur eine Versuchung sehen kann, daß ich in aller Freundschaft und Verbundenheit alle vor ihr warnen möchte und daß ich Gott bitte, es möchte Vielen geschenkt werden, ihr Widerstand zu leisten.

Quelle: Karl Barth, Offene Briefe 1935-1942, GA 36, hrsg. v. Diether Koch, Zürich: TVZ, 2001, S. 86-92.

Hier Barths Text als pdf.

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