Hellmut Traub: „Gott allein ist der Sühnende. Er ist stets schlechthin das Subjekt des Versöhnens, Herr und Geber der Versöhnung“

Was seinerzeit Hellmut Traub im Biblisch-theologischen Handwörterbuch über Versöhnung und Sühne geschrieben hat, ist noch immer lesenswert:

Versöhnen, Versöhnung, bedecken, Bock, Sühnedeckel, Versöhnungstag, Sühneopfer, Sühnegedanke in der Bibel

Von Hellmut Traub

1. Die Vorstellung von der Notwendigkeit einer Versöhnung ist für alle Religionen letztlich bestimmend. Sie hat ihre Wurzel in einer Furcht- und Schulderfahrung des Menschen und beruht auf seinem Glauben, durch das Opfer „Sühne“ schaffen zu können. Ohne Opfer keine Versöhnung. Dieser Sühnegedanke begegnet auch im Rechtswesen, vor allem im Strafrecht. Das verletzte Recht (früher als numinose Größe verstanden) verlangt Sühne durch Bestrafung des Rechtsstörers. Dabei zielt die Sühne auf die Wiederherstellung des ungestörten Rechtszu­standes. Von daher bestimmt sich die Wiedergutmachung (= sühnende Strafe) als Entspre­chung in Art und Höhe zur Verletzung (Auge um Auge, Zahn um Zahn 2. Mose 21,24; 3. Mose 24,20). Der Versöhnungsgedanke, wie jede Wiedergutmachung, verlangt aber etwas, was an die Stelle der erfolgten Störung tritt. Dadurch ist die Vorstellung von einem Sühne­mittel als Stellvertretung mit der Versöhnung verbunden (Mi. 6,7; 1. Mose 22,13; Ri. 11,34).

Diesem in seiner jeweiligen Volksreligion Sühne und Versöhnung wollenden und schaffenden Menschen kommt Gott nicht entgegen. Vielmehr wird gerade dieses Wollen, Treiben und We­sen des homo religiosus vor ihm als Sünde, ja als die Sünde offenbar. Er „will nicht“ sol­che Opfer, durch die der Mensch sich selbst ihm entzieht (Mi. 6,7 f; Ps. 50,13; 51,18; Jes.1,11; Jer. 6,20; Am. 5,22). Nein: Versöhnung ist ausschließlich als Gottes Handeln möglich, durch das er den Menschen wieder zu sich und so zum Frieden bringt. Versöhnen ist Gottes Frie­denswille. Dieser Friede heißt Jesus Christus (Eph. 2,14-17; 2. Kor. 5,18-21).

2. Den Vorgang der Versöhnung beschreiben folgende Worte:

a) Der fast durchgängig im Hebräischen verwandte Begriff hat die Stammbedeutung „decken, bedecken“ und von hier aus den übertragenen Sinn: durch Zahlung von „Lösegeld“ decken und so aussöhnen, versöhnen, vergeben. Dieses Wort ist terminus technicus für alle Sühne­handlung geworden. Von ihm sind abgeleitet: das Lösegeld, also eigentlich: Sühnegeld (2. Mose 21,30; 30,12; 1. Sam. 12,3; vgl. Hi. 36,18; Jes. 43,3 f; Hi. 33,24; 4. Mose 35,31 f), die Sühnung (Luther: Versöhnung 2. Mose 29,36), der Versöhnungstag und der Sühnedeckel (Lu­ther: Gnadenstuhl). Dieses „Bedecken“ ist vorgestellt als Vernichtung von Geschriebenem durch Wegwischen und Ausstreichen. Die Kraft des Ausdruckes ist außerordentlich, z. B. Jes. 28,18: der Bund mit dem Tode wird durchgestrichen = aufgehoben = zerbrochen. Um solch eine radikale Beendigung geht es bei der Sühne.

b) Daneben steht ein Wort, das ein Bedecken durch „anziehen“ bedeutet, also verhüllen; im übertragenen Sinne ist es zuweilen verbunden mit dem Objekt der Schuld (Ps. 32,1; Neh. 3,37; 4,5). Die griechische Übersetzung des AT gibt diese Worte wieder durch: reinigen, ver­zeihen, vergeben, rein werden, ungestraft lassen, wegnehmen, wegwischen. – Im griechi­schen NT werden vor allem zwei Begriffe gebraucht:

c) einmal von Paulus ein Wort, das eine so völlige Änderung bezeichnet, daß es „tauschen, vertauschen“ bedeuten kann. Was Paulus unter der Versöhnung verkündigt, stellt eine Vertau­schung der Seiten dar, mehr als lediglich die Aufhebung eines Schuldverhältnisses, eine völlig neue Lage.

d) Das in den Hebr.- und Joh.-Briefen für „versöhnen“ benutzte Wort trägt dagegen den Cha­rakter [652] der Gnade und Wohlgeneigtheit wie des Erbarmens.

3. Gott allein ist der Sühnende. Er ist stets schlechthin das Subjekt des Versöhnens, Herr und Geber der Versöhnung (Ps. 78,38; 79,9; Ez. 16,63). Ebenso deutlich und entscheidend ist, daß der Mensch in seiner Verschuldung ihrer bedarf und ohne sie stirbt und verdirbt (Jer. 18,23; Jes. 22,14); denn „keiner kann sich loskaufen und Gott das. Sühnegeld bezahlen; zu teuer ist der Kaufpreis für das Leben“ (Ps. 49,8 f). Der Mensch kann nur um Versöhnung flehen (5. Mose 21,8; 2. Chr. 30,18); er kann sie aber weder machen noch erzwingen (1. Sam. 3,14; vgl. 1. Mose 4,5). Nie ist Gott Objekt der Versöhnung; der Mensch versöhnt Gott nicht. Diese Verkündigung ist so gewaltig und ausschließlich, daß durch sie das griechische Übersetzungs­wort, das ursprünglich eine besänftigende Einwirkung des Menschen auf die Gottheit bezeich­net (versöhnlich, wohlgesonnen stimmen), in seiner Bedeutung völlig umgewandelt wurde. Hier bleibt nichts von Einwirkung auf sühnendes Handeln oder gar Beschaffung der Sühne, sondern nur Gottes freies Handeln am Menschen, für das der Begriff „versöhnen“ der umfas­sende Ausdruck geworden ist.

Die Versöhnung zielt darauf, daß in und an der Gemeinde Gottes keine Schuld haften soll, daß sie das heilige Volk, ein Königreich von Priestern sei (2. Mose 19,6). Gott soll ihr das Leben erhalten und es nicht nehmen müssen. Deshalb schenkt er Sühne und bindet diese Versöhnung an einen bestimmten Vorgang: die Sühne erfolgt durch Blut, weil in ihm das Leben, die Seele ist. „Ich habe euch das Blut für den Altar gegeben, daß man damit Sühne erwirke; denn das Blut ist es, das durch die in ihm seiende Seele (Leben) Sühne wirkt“ (3. Mose 17,11). Das bedeutet:

a) Der Herr bleibt auch der Geber der Sühne im Kult.

b) Der Herr ist der Geber der Kultordnung so, daß der Priester für Gott, also stellvertretend handelt. „Der Herr hat geboten, euch Sühne zu erwirken“ (3. Mose 8,34). „So soll ihnen der Priester Sühne erwirken, und es wird ihnen vergeben“ (4,26). „Schaffe so Sühne vor dem Herrn“ (3. Mose 14,18 ff).

c) Versöhnung ist mehr als bloße Wiederherstellung. Der Betrüger muß nicht nur den Schaden ersetzen und ein Fünftel des veruntreuten Wertes dazugeben, sondern auch „als Buße und Schuldopfer“ zur Sühne einen Widder geben (3. Mose 5,26; 6,7). Unrecht Gott gegenüber ver­langt Versöhnung, Unrecht gegen die Menschen Wiederherstellung. Dies kann der Mensch tun, zu jenem bedarf es Gottes eigenen Handelns. So wird es

d) verständlich, daß dreiviertel des Wortgebrauchs von „versöhnen“ im AT im Zusammen­hang mit „opfern“ (entsündigen, heiligen, reinigen, weihen usw.) steht. Dabei geht es überall um Sühne- oder Sündopfer. Es ist Israels (und später des Judentums) tödliche Sünde, daß es Gott Opfer als eigene Leistungen darbrachte; vielmehr vollzieht es von Gott gebotene und be­stimmte Handlungen. Ihr Geheimnis ist, daß in ihrer Mitte Blut steht und daß es um Stellver­tretung geht. Diese Stellvertretung ist doppelter Art: an die Stelle des verlorenen Menschenle­bens tritt das Leben (Blut) eines Tieres. Ist diese erste Substitution sichtbar, so bleibt die zweite Geheimnis. Denn das Tierblut sühnt selber nicht (Mi. 6,6); es vertritt lediglich den süh­nenden Willen des Herrn, oder es hält gewissermaßen den Platz frei für eben das, was der Herr selber tun will. Es ist Gottes Güte, die die Sünde sühnt (Ps. 32,1 f.10; 85,3.11). Blut und Leben stehen stellvertretend für Güte und Treue, Gottes. Diese sind das eigentliche Leben, das die Sünde sühnen und auslöschen kann. Die Augen und das Herz dessen, der das Sündopfer bringt, schauen nach der Erscheinung der Güte und Treue des Herrn.

e) Erst so können die vielen Opfer richtig verstanden werden, die zur Entsühnung bestimmt sind: Brandopfer (3. Mose 7,4), Ölopfer (14,18), Vogelopfer (14,53), Reinigungen (12,2; 15,15; 4. Mose 6,11), Opfergaben (4. Mose 31,50). Vor allem aber dienen Sündopfer (3. Mose 4) und Schuldopfer (3. Mose 5) zur Versöhnung. Der Kern ihrer Vorschriften handelt jeweils von Bluthandlungen, siebenmaligem Blutbesprengen des Altars, Blutbestreichen der Altarhör­ner (3. Mose 4,6.7.16.17.18.25.30.34). So soll der Priester die Versöhnung vollziehen (3. Mose 4,20 uö.; vgl. Ez. 43,20.26). So wird es verständlich, daß ausdrücklich von einem „Ver­söhnungsdienst oder -amt“ geredet werden konnte (1. Chr. 6,34; 2. Chr. 29,24).

Dieses alles ist in dem Großen Versöhnungstag (3. Mose 16) zusammengefaßt. Sein Anlaß ist bezeichnend: zwei Söhne Aarons hatten ein selbsterfundenes, nicht gebotenes Opfer ge­bracht, hatten also von sich aus Gott versöhnen und ihm eine Gabe bringen wollen. Eben das verkehrt den Sinn des at.lichen Opfers in so gottwidriger Art, daß die Opfernden zur Strafe mit Feuer verzehrt werden. Nun sollen Altar, Priestergeschlecht und Volk gereinigt und jähr­lich am 10. Tag des 7. Monats Sühne gewirkt werden (3. Mose 16,30). Diese Sühne hängt an dem Sühnopfer für den Hohenpriester (16,6.11.17), für das Heiligtum (16,17), für die ganze Gemeinde (16,5.17). In der Mitte dieser Handlung stehen zwei entscheidende Vorgänge: die Deckplatte (Luther: Gnadenstuhl) wird siebenmal mit Blut besprengt (16,14.15). Die Sühne wird also damit vollzogen, daß das Blut dem Allerheiligsten am nächsten gebracht wird. Ver­bunden ist damit als zweites die Handlung mit dem Bock (Sündenbock), der, von zweien aus­gelost, für „Asasel“ bestimmt ist. Das Entscheidende ist, daß über seinen Kopf „alle Verschul­digungen und alle Übertretungen, mit denen Israel sich versündigt hat“, bekannt und „auf sei­nen Kopf“ gelegt werden. Dann wird er in die Wüste losgelassen und getrieben, um ihre Ver­schuldungen „wegzutragen“ (16,21f). Beide Handlungen weisen darauf hin, daß Stellvertre­tung stattfindet, Stellvertretung also der Sinn der von [653] Gott gestifteten Versöhnung sein muß. Es ist aber so, daß die „Sühne“ schon mit der Bluthandlung eingetreten ist (16,16.20). Wozu der Bock? Er kann nicht selbst der „Stellvertreter“ sein, sondern nur Hinweis, daß von Gott Stellvertretung gesetzt ist.

Zu demselben Ergebnis führt die Frage nach der Bedeutung der kapporeth (Gnadenstuhl).

5. Auf der Bundeslade liegt ein Aufsatz (kapporeth), genau in den Maßen der Lade, aus Gold gefertigt. Zwei Cheruben sollen an den (hochgebogenen?) Enden stehen und den Aussatz mit ihren Flügeln schirmend bedecken, das Angesicht ihm zugewandt. Hier, also „aus“ dem Auf­satz, unten zwischen den Cherubenflügeln, will der Herr mit Mose „zusammenkommen“, „sich ihm stellen“. Von der Deckplatte her, zwischen den Cheruben hervor will er das Gesetz kundtun, wobei die Gesetzesplatten unter der Decke in der Lade ruhen (2. Mose 25,17-22; vgl. 4. Mose 7,89: dort „redet er mit ihm“). In einer alten Quelle wird diese Stelle „das Aller­heiligste“ genannt (1. Kö. 8,6; vgl. 1. Chr. 28,11). Dort, „auf der Deckplatte“ erscheint der Herr „in der Wolke“ (3. Mose 16,2.13). Was bedeutet dieser „Aufsatz“? Der zugrundelie­gen­de hebr. Stamm kann entweder „decken, bedecken“ bedeuten; dann wäre an einen Deckel der Lade zu denken, wofür die gleichen Maße sprechen. Die andere Grundbedeutung heißt „süh­nen“. Dann würde bei dem „Aufsatz“ weniger an ein Sühnemittel als vielmehr an den Sühne­ort zu denken sein (Luther faßt beides zusammen in seiner Übersetzung: Gnadendeckel). Was ist damit aber konkret gemeint? Zunächst stellt dieser Aufsatz die „Regierungsstelle“, den Thron des Herrn dar, von dem her er, wann er will, gebietet und redet (2. Mose 25,21 f; 30,6). Es ist aber für das AT bezeichnend, daß diese kapporeth kein eigentlicher Thron ist, sondern im Grunde nichts, ein leerer, aber bezeichneter Raum, auf den hingewiesen ist, der benannt wird: Da ist der Ort für den kommenden Gott. Die Unverfügbarkeit über diese Stelle, die Un­verfügbarkeit Gottes zeichnet sich hier ab wie auch in den gebotenen Bedingungen für den jährlich nur einmaligen Eintritt in das Heiligtum: Von dem Blute des Stiers soll „gegen die Seite“ oder „vor“ die Deckplatte siebenmal gesprengt werden, ja „auf“ die Deckplatte (V 14 f). Hier wird das Sühneopfer dem Herrn am nächsten gebracht, d. h. die kapporeth bezeichnet kein Mittel, sondern den Sühneort. Aber auch das ist vielleicht schon zuviel gesagt: der Auf­satz ist nicht, er bezeichnet, vertritt den Sühneort.

Dieses schwierige Wort nimmt Paulus in Röm. 3,25, um die in Christus geschaffene Rettung auszudrücken: „Diesen (Jesus Christus) hat Gott vorgestellt als bezeichnten Ort seiner Gegen­wart und Sühne im Glauben.“ Paulus verkündet damit:

a) Ist Jesus Christus der „Gnaden­stuhl“, dann ist in ihm Gottes Offenbarungs- und Versöh­nungshandeln untrennbar in eins zusammengefaßt. Das heißt: Gott ist als der sich offenbaren­de der uns versöhnende Gott, weil er die Versöhnung schon geschaffen hat.

b) Ist Jesus Christus der „Gnadenstuhl“, dann ist er kein Mittel in der Hand der Frommen, sondern Gott hat in ihm ein für alle Mal über den Menschen verfügt und ihm seinen Platz zugewiesen.

c) Ist Jesus Christus der „Gnadenstuhl“, dann ist der Sinn seiner Stellvertretung die Zuge­hörigkeit des Menschen zu Gott, unabhängig von jeder menschlichen Leistung, zugänglich allein durch den Glauben. Sie ist das Ziel der Gottesgerechtigkeit.

6. So wird die Stelle, die im Alten Bund freigehalten wurde, im Neuen Bund von Jesus Chri­stus eingenommen (Hebr. 2,17). Die Versöhnung wird kräftig durch den Tod des Sohnes (Röm. 5,10), durch sein Kreuz (Eph. 2,16) geschaffen, „in“ seinem Fleischesleib durch den Tod (Kol. 2,22), „in Christo“ (2. Kor. 5,19; Kol. 2,20) oder „durch“ ihn (2. Kor. 5,18; Röm. 5,11). Sie ist ein objektives d. h. von Gott ohne jede Mitwirkung des Menschen vorgenom­menes Handeln, das nicht nur uns (Röm. 5,9; 2. Kor. 5,18; Kol. 1,22), sondern die Welt (2. Kor. 5,19; Kol. 1,20) versöhnt. Jesus Christus ist das Sühnopfer nicht nur für uns, sondern für die ganze in ihm von Gott geliebte Welt (1. Joh. 2,2). Daran wird offenbar, daß Versöhnung der Ausdruck und Erweis der göttlichen Liebe ist (1. Joh. 4,18). Gottes Versöhnung in Israel hat auf die Welt gezielt (Röm. 11,15). Deshalb handelt er mit der Versöhnung an seinen Fein­den (Röm. 5,10; Kol. 1,21), nämlich an uns und der Welt. Sie besteht in einem Tausch, darin der Mensch an Gottes, Gott an unsere Statt kommt (2. Kor. 5,18 f), aus der Todesverfallenheit unter dem göttlichen Zorn in die Rettung, das Heil, den Frieden (Röm. 5,9 ff; 2. Kor. 5,21).

Zu dieser Versöhnung durch Christus gehört – wie im AT das „Amt der Sühne“ (2. Chr. 29,24) – der „Dienst“ und das „Wort“ der Versöhnung, nämlich die Verkündigung. Den Tausch, den Gott mit dem Menschen in Jesus Christus vornimmt, bricht im Wort in die Welt ein (2. Kor. 5,18-20). Denn Gottes Tat will unseren Glauben und unsere Freiheit und ist des­halb „ins Wort gefaßt“: „Laßt euch versöhnen mit Gott.“ Das ist keine bloße Bitte oder Mah­nung, sondern will vollziehendes Wort sein, dessen Kraft sich darin auswirkt, daß die einzel­nen Menschen sich miteinander versöhnen (Mt. 5,24; 1. Kor. 7,11) und einander vergeben (1. Petr. 4,8; Jak. 5,20).

Quelle: Biblisch-theologisches Handwörterbuch zur Lutherbibel und zu neueren Überset­zungen, hrsg. v. Edo Osterloh und Hans Engelland, 2. Auflage, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1959, S. 651-653.

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