Abendmahl für Kirchenausgetretene? Warum ich als Pfarrer ein „kirchenausgetretenes“ Gemeindeglied nicht vom Abendmahl ausschließen kann: „Ich weiß, dass ich als Pfarrer grundsätzlich verpflichtet bin, meinen Dienst nach den Ordnungen der Kirche auszuführen (§ 3 Abs. 2 PfDG.EKD). Meine Ordination bindet mich jedoch daran, das mir anvertraute Amt in Übereinstimmung mit Schrift und Bekenntnis auszuführen. Da die oben genannte kirchenrechtliche Bestimmung zur Exkommunikation offenkundig im Widerspruch zum Evangelium Jesu Christi und zu unseren Bekenntnisschriften steht, sehe ich mich außer Stande, ihr Folge zu leisten.“

Darf man als Pfarrer eigentlich einem „Kirchenausgetretenen“ das Abendmahl darreichen? Ich habe dies am 2. März getan. Um mich von … Mehr