Lothar Kreyssigs Gespräche im Reichsjustizministerium im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktion T4 im Jahr 1940: „Ich brachte dann die Sprache darauf, inwieweit eine solche Anordnung Recht schaffe oder Recht außer Kraft setze. Um meinem Entsetzen über die Auffassung, der ich begegnete, Ausdruck zu geben, wählte ich ein krasses Beispiel: wenn § 1 des bürgerlichen Gesetzbuches die Rechtsfähigkeit des Menschen feststellt, indem der Beginn beschrieben wird, so könnte der gegenwärtige Staat in seiner weltanschaulichen Ausrichtung darauf verfallen, auszusprechen, dass Juden nicht rechtsfähig seien. Dann wären sie Objekt der Rechtsordnung wie einstmals die Sklaven, wäre das rechtsverbindlich? Hier griff von Dohnanyi in das Gespräch ein und erklärte dies in verweisendem Ton als ein undiskutables Beispiel. Das nötigte mich zu der unverhohlenen Erklärung, dass ich die mir vorgelegte Weisung Hitlers, ihre Echtheit unterstellt, nicht als rechtsverbindlich ansehen könne. Der Minister erwiderte, wenn ich nicht anerkennen könne, daß der erklärte Wille des Führers Recht schaffe, so könne er mir in dieser Sache nichts weiteres erklären.“

Bericht über Begegnungen im Reichsjustizministerium im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktion T4 im Jahr 1940 Von Lothar Kreyssig Lothar Kreyssig … Mehr

Lothar Kreyssigs Schreiben an Reichsjustizminister Franz Gürtner wider die nationalsozialistische ‚Euthanasie‘-Aktion T4 (1940): „Die Frage nach dem Sinn solchen Lebens rührt an die tiefsten Daseinsfragen überhaupt. Sie führt unmittelbar auf die Frage nach Gott. So ist auch meine Stellung zu ihr und – denke ich – vieler anderer Deutscher und deutscher Richter durch meinen christlichen Glauben bestimmt. Von dort her ist die »Vernichtung lebensunwerten Lebens« überhaupt ein schwerer Gewissensanstoß. Leben ist ein Geheimnis Gottes. Sein Sinn ist weder im Blick auf das Einzelwesen noch in dessen Bezogenheit auf die völkische Gemeinschaft zu begreifen. Wahr und weiterhelfend ist nur, was Gott uns darüber sagt. Es ist darum eine ungeheuerliche Empörung und Anmaßung des Menschen, Leben beenden zu dürfen, weil er mit seiner beschränkten Vernunft es nicht oder nicht mehr als sinnvoll begreift. Ebenso wie das Vorhandensein solchen hinfälligen Lebens ist es eine von Gott gegebene Tatsache, dass es allewege genug Menschen gegeben hat, die fähig waren, solches Leben zu lieben und zu betreuen, wie denn rechte Liebe ihre Größe und den Abglanz ihrer göttlichen Herkunft gerade dort hat, wo sie nicht nach Sinn und Wert fragt.“

Schreiben des Vormundschaftsrichters Dr. Lothar Kreyssig wider die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion T4 an Reichsjustizminister Franz Gürtner[1] Brandenburg/Havel, 8. Juli 1940 An … Mehr

Hermann Diems Vortrag „Das Problem des ‚lebensunwerten Lebens‘ in der katholischen und evangelischen Ethik“ (1940) wider das nationalsozialistische „Euthanasieprogramm“: „Tritt dieser Fall ein, so hat die Kirche, welche das Gebot Gottes zu bezeugen hat, allen Beteiligten gegenüber die Pflicht zu solchem Zeugnis. Beteiligt sind hier alle für die betreffenden Kranken unmittelbar Verantwortlichen, also Angehörige, Anstaltsleiter, Vormünder, Ärzte und Pflegepersonal, denen die verbindliche Weisung zu geben ist, dass sie an der Beseitigung der Kranken in keiner Weise mitwirken dürfen, auch nicht passiv durch deren Auslieferung.“

Das Problem des ‚lebensunwerten Lebens‘ in der katholischen und evangelischen Ethik (1940) Von Hermann Diem Zu diesem Text schreibt Hermann … Mehr

Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union zur Auslegung des fünften Gebotes (1943): „Wo wir aber deutlich erkennen, dass Unrechtes von uns verlangt wird, oder dass uns verwehrt wird, das nach Gottes Willen Rechte zu tun, haben wir in eigener Verantwortung zu tun, was vor Gott recht ist, und haben darin Gott mehr als den Menschen zu gehorchen. Wir können uns nicht von den Vorgesetzten die Verantwortung vor Gott abnehmen lassen. Gott wird die von uns fordern, die wir zu Unrecht töteten, und furchtbar ist die Drohung, die gegen den Mörder ausgesprochen wird.“

Das Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der APU zur Auslegung des fünften Gebotes vom Oktober 1943 enthält aus heutiger … Mehr

Bußruf der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der APU an die Gemeinden zum Buß- und Bettag 1943: „Wehe uns und unserem Volk, wenn das von Gott gegebene Leben für gering geachtet und der Mensch, nach dem Ebenbilde Gottes erschaffen, nur nach seinem Nutzen bewertet wird; wenn es für berechtigt gilt, Menschen zu töten, weil sie für lebensunwert gelten oder einer anderen Rasse angehören, wenn Hass und Unbarmherzigkeit sich breit machen. Denn Gott spricht: ‚Du sollst nicht töten.’“

Bußruf der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union an die Gemeinden zum Buß- und Bettag 1943 Durch unser Volk … Mehr

Ludwig Schlaich über das vermeintlich lebensunwerte Leben (1941): „Schließlich aber sind wir Menschen weder be­rechtigt, von Gott gesetztes Leben eigenmächtig zu zerstören, noch befähigt, den von Gott gewollten Sinn eines solchen Lebens zu erkennen, sondern haben uns an Jesu Wort zu erinnern: „Was ihr getan habt einem unter diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan“ (Matth. 25, 40)“

Da mögen manche Formulierungen gegenwärtig schwer erträglich sein. Und doch war es der Verfasser, Ludwig Schlaich, der sich als Leiter … Mehr