Aus dem Entwurf eines „Gesetzes über die Sterbehilfe bei unheilbaren Kranken“ (Schlussfassung vom Oktober 1940) PräambelDie Erhaltung des Lebens von … Mehr
Kategorie: Kirchengeschichte
Heinrich-Wilhelm Wörmann, Gerhard Jacobi und der Kirchenkampf in Charlottenburg: „Pfarrer Jacobi erhielt am 22. Januar 1934 einen Drohbrief von einem Kirchenältesten der Deutschen Christen seiner Gemeinde, in dem ihm vorgeworfen wurde, gegen den Arierparagraphen und den Nationalsozialismus verdeckt gesprochen zu haben: «Ich bemerke, sollte wieder nichts unternommen werden, so werden wir als evangelische Nationalsozialisten ein Exempel statuieren.» Zwei Tage später, am 24. Januar 1934 nachmittags gegen 17 Uhr, wurde Pfarrer Jacobi in seiner Wohnung im Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Achenbachstraße 18, von 6 jungen Männern, vermutlich SA, überfallen und mit Schlagriemen blutig geschlagen. Nach diesem Vorfall soll Pfarrer Jacobi am darauffolgenden Sonntag mit verbundenem Kopf zur Predigt in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche erschienen sein. Pastorin Annemarie Grosch berichtet, dass Heinrich Kesen und ihr zukünftiger Mann, Vikar Götz Grosch, danach an der Kanzel Wache standen, wenn Jacobi predigte.“
Gerhard Jacobi und der Kirchenkampf in Charlottenburg Von Heinrich-Wilhelm Wörmann Der Kirchenkampf der Bekennenden Kirche in Charlottenburg war in besonderem … Mehr
Conrad Daniel Kleinknechts Werbeschrift für die Indienmission der Dänisch-Halleschen Mission (1738): „Werter Freund, / Der dies wird lesen: Lass dich deine Lieb bewegen, / für die Not der armen Christen auch ein Scherflein beizulegen; / nicht zwar bei uns in Europa — dorten in Ostindien / sind die Brüder, die dies brauchen; da schick deinen Heller hin.“
Conrad Daniel Kleinknechts Werbeschrift für die Indienmission der Dänisch-Halleschen Mission (1738) Ein Wort demütiger Bitte für die unter der schwarzbraunen … Mehr
Die schnell dahinsterbenden hochschwangeren Weiber betreffend und was zur Rettung ihrer Leibesfrucht vor einer Operation vorzunehmen ist. Verordnung des Magistrates der Reichsstadt Ulm vom November 1740: „Der Geistliche hat zuvor dem Ehemann und den Anwesenden die einfältige Meinung zu nehmen, als ob solche Frauen hierdurch gemartert oder übel behandelt würden, und ausdrücklich vorzustellen, wie höchst schuldhaft man sei, dem armen noch lebenden Kinde nicht durch mögliche Mittel zu Hilfe zu kommen und demselben zur heiligen Taufe zu verhelfen. Und wie im widrigen Fall, wenn man durch Unterlassung eines vorhandenen Mittels hier etwas versäume, das Gewissen mit schwerem Skrupel belastet wird.“
Die schnell dahinsterbenden hochschwangeren Weiber betreffend und was zur Rettung ihrer Leibesfrucht vor einer Operation vorzunehmen ist. Verordnung des Magistrates … Mehr
Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699): „… hat der genannte Wohledle und Löbliche Magistrat nach reiflicher Beratung mit seinem würdigen Geistlichen Ministerium hier die gnädige Genehmigung und Anordnung erteilt, dass diese jetzt erwähnte, wenn auch uralte Gewohnheit, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, von nun an abgestellt und abgeschafft wird. Stattdessen sollen, wenn künftig nach Gottes unerforschlichem Ratschluss und Willen weitere Kinder tot zur Welt kommen oder ohne Empfang der Heiligen Taufe versterben, diese ebenso wie die anderen getauften Kinder und mit denselben Zeremonien, auch an denselben Orten und Stellen, nämlich nach einer vorangehenden und von den Herren Geistlichen zu haltenden Predigt, sowie andächtigem Gebet und Gesang, wo letzteres üblich und gewünscht ist, nicht weniger zu und neben ihre Angehörigen oder andere fromme Christen begraben werden.“
Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699) Nachdem einem Wohledlen und Hochweisen Magistrat gebührend vorgetragen wurde, … Mehr
Gerhard Jacobi, Predigt über Matthäus 4, 1-11 (1935): „Wenn der Weg des Brotes für Jesus eine Versuchung war, dann wird er wohl auch eine Versuchung für seine Kirche sein. Das ist er auch, sogar ein höchst verführerischer Weg. Gebt den Menschen Brot, dann werden sie in den Schoß der Kirche kommen. Durch Brot gewinnt man Seelen und Leiber. Die Kirche soll (immer wieder wird es gesagt) nur ordentlich Wohlfahrtspflege treiben, sie soll nicht so viel predigen. Solche Reden sind gerade darum eine Versuchung, weil Liebe, Hilfe, Fürsorge zum Auftrag der Kirche gehören. Der Versucher nimmt Dinge, die zum Glauben gehören. Und doch — wenn die Kirche aus dem Christentum nur Menschenfreundlichkeit machen würde, dann wäre sie nicht mehr Kirche Jesu Christi. Die Kirche hat zu predigen; denn der Glaube kommt aus der Predigt (sagt der Apostel). Sie wird wahrhaftig auch leiblich helfen, so sehr sie kann, und trotzdem hat sie — so hart das klingt — zu sagen: Du Mensch lebst nicht vom Brot allein, und hättest du alles, was diese Erde zu geben vermag, so lebst du deshalb noch lange nicht. Leben, wahrhaft leben kannst du nur von dem Wort, das aus dem Munde Gottes geht. Dieses Wort ist Christus.“
Predigt über Matthäus 4, 1-11 (1935) Von Pfarrer Gerhard Jacobi, Berlin. Da ward Jesus vom Geist in die Wüste geführt, … Mehr
Lothar Loeffler, Professor für Erb- und Rassenbiologie während der NS-Zeit als Verfasser dreier Artikel Eugenik, Euthanasie und lebensunwertes Leben in der dritten Auflage der RGG: „Eine eugenische Indikation zur Schwangerschaftsunterbrechung oder zur Vernichtung sog. lebensunwerten Lebens ist abzulehnen. Die zu erwartenden Erfolge der Sterilisierung für menschliche Populationen sind umstritten. Als Maßnahme privater Eugenik auf freiwilliger Grundlage, etwa bei Vorhandensein schon mehrerer, in gleicher Weise erbkranker Kinder einer Ehe, kann ihr Bedeutung zukommen. Allerdings wird dem kath. Christen die Lehre seiner Kirche entgegenstehen.“
Das sind die Geschichten aus der Nachkriegszeit. Ausgerechnet Lothar Loeffler (1901-1983) hatte in der dritten Auflage der RGG (Religion in … Mehr
Wilhelm Flor, Kirchenrecht (1937): „Das Recht der Kirche ist von anderer Art als das des Staates. Das staatliche Recht ist dazu bestimmt, das gesamte Staatsleben zu regeln, das Kirchenrecht ist, weil die Ordnung der Kirche bereits grundlegend durch das Bekenntnis bestimmt und daran gebunden ist, nicht so umfassend. Die Ausgabe des Kirchenrechts ist, die Wortverkündigung und die Verwaltung der Sakramente in Gemäßheit der Heiligen Schrift und der Bekenntnisschriften zu ermöglichen und sicherzustellen. Auch die die äußeren Dinge betreffenden Rechtsnormen haben letzten Endes dieses Ziel. Dass äußere und innere Angelegenheiten der Kirche überhaupt nicht völlig voneinander getrennt werden können, ist in dem 1933 entbrannten Kirchenstreit besonders deutlich geworden.“
Kirchenrecht (1937) Von Wilhelm Flor Wilhelm Flor (1883-1938) war der maßgebliche Jurist der Bekennenden Kirche im Kirchenkampf. Kirchenrecht ist die … Mehr
Stewart W. Herman über die Evangelisch-lutherische Kirchen in Bayern 1945: „Das kirchliche Leben scheint gesünder zu sein als in vielen anderen Teilen des Landes, aber es gibt keine Anzeichen für einen stark evangelischen (evangelical) Trend, der in den kommenden Jahren für das ganze Land führend sein könnte. Bayern bleibt die Hochburg des Konservatismus, der sich radikalen Veränderungen in jeder Richtung widersetzt.“
Stewart Winfield Herman, Jr. (1909-2006), US-amerikanischer lutherischer Pastor im Dienst des Office of Strategic Services (OSS) über seine Gespräche vom … Mehr