Alex Stock, Rettung der Namen. Postcommunio (Poetische Dogmatik, 1995): „Der Name scheint das zu sein, in dem ein Mensch sich über seine begrenzte physische Existenz hinaushebt, eine durch den Verfall von Hab und Gut, Leib und Leben nicht tangierbare Existenzsicherung. Aber der Name ist kein Ontologicum, das so oder so ohnehin bleibt, ob jene anderen Dinge auch vergehen; er ist etwas, um das man Sorge tragen muss, das also selbst bedroht ist. Was dem Namen droht, ist, dass er ausgelöscht wird und verschwindet. Die eigentliche Vernichtung, die die Erzähler und Beter im Alten Testament für sich befürchten und den Feinden an den Hals wünschen, ist die definitive Tilgung des Namens.“

Rettung der Namen. Postcommunio

Von Alex Stock

„Trag Sorge für den Namen“, mahnt der Weisheitslehrer Jesus Sirach zu Beginn des 2. vorchristlichen Jahrhunderts (Sir 41,11) – ein Anliegen, das seiner Weisheitslehre insgesamt am Herzen liegt. Die Sorge um den Namen scheint ihm über alles zu gehen, über Reichtum und langes Leben: „Er bleibt dir sicherer als tausend kostbare Schätze. Ein gutes Leben währt wenige Tage; ein guter Name währt ewiglich“ (Sir 41,11). Der Name scheint das zu sein, in dem ein Mensch sich über seine begrenzte physische Existenz hinaushebt, eine durch den Verfall von Hab und Gut, Leib und Leben nicht tangierbare Existenzsicherung. Aber der Name ist kein Ontologicum, das so oder so ohnehin bleibt, ob jene anderen Dinge auch vergehen; er ist etwas, um das man Sorge tragen muß, das also selbst bedroht ist.

Was dem Namen droht, ist, daß er ausgelöscht wird und verschwindet. Die eigentliche Vernichtung, die die Erzähler und Beter im Alten Testament für sich befürchten und den Feinden an den Hals wünschen, ist die definitive Tilgung des Namens: „Du hast die Gottlosen vernichtet; du hast ihren Namen vertilgt auf immer und ewig“ (Ps 9,6). „Ich will sie vernichten und ihre Namen austilgen unter dem Himmel“ (Dt 9,14). Nicht schon der physische Tod ist die Vernichtung, sondern das Verschwinden des Namens, seine Tilgung aus dem Gedächtnis, „damnatio memoriae“, Tod des Vergessens: „… ihn ausrotten aus dem Lande der Lebenden, und seines Namens werde nicht mehr gedacht!“ (Jer 11,20). Vernichtetsein ist Vergessensein.

Der Widerstand gegen solche Vernichtung ist der Kampf um die Verankerung des Namens im Gedächtnis. Der Weisheitslehrer Jesus Sirach kommemoriert die beiden alten Hauptstränge der Namenssicherung: „Kinder und Städtebau sichern dauernden Namen“ (Sir 40,19). Die Zeugung von Nachkommen, die den Namen des Vaters (der Eltern?) nicht nur tragen, sondern auch hoch- und in Ehren halten, ist der erste, auch dem einfachen Mann naheliegende Weg, seinem Namen Dauer zu verleihen, sein begrenztes Dasein im Gedächtnis der Menschheit zu transzendieren. Der zweite ist die große Tat, das den Namen einprägende, rühmende Werk, zum Exempel die Gründung einer Stadt, die den Namen ihres Erbauers weiterträgt. Über den Zusammenhang des einen mit dem andern berichtet jene kurze Geschichte, die das 2. Buch Samuel von Absalom überliefert, bezeichnenderweise eingeblendet über dem Steingrab des gerade tragisch zu Tode gekommenen Davidssohns: „Nun hatte Absalom, als er noch lebte, den Malstein im Königstale genommen und für sich aufgerichtet; denn er dachte: Ich habe keinen Sohn, um meinen Namen in der Erinnerung zu erhalten. So hatte er den Malstein nach seinem Namen benannt, und darum heißt er bis auf diesen Tag ‚das Denkmal Absaloms‘“ (2 Sam 18,18). Das Denkmal ersetzt, notdürftig, den Sohn aus Fleisch und Blut, der ihm versagt war. Wenigstens so, im Gedenkstein, ist sein Name auf Dauer gestellt. In diesem wie jenem aber geht es um das Gedächtnis des Namens.

Der Weisheitslehrer Jesus Sirach registriert die beiden altorientalischen Hauptwege der Namenssicherung – den der Genealogie und den des Werks –, aber er mischt ihnen schon spätzeitliche Skepsis bei: „Kinder und Städtebau sichern dauernde Namen, doch mehr als beide, Weisheit zu finden“ (Sir 40,19). Für den Weisheitslehrer ist der Königsweg der Namenssicherung eben sein eigener, der, den er geht und zu gehen lehrt: „Wer weise ist für das Volk, erlangt Vertrauen, und sein Name bleibt immer lebendig“ (Sir 37,26). Nicht die leiblichen Nachkommen und die stadtbürgerlichen Untertanen, sondern die Schüler sind die sicherste Gewähr für die Dauer des Namens; in diesem Sinne übertrifft der Lehrer den Vater und König, Lebensweisheit die Zeugung und Stiftung.

Auf der Basis des Listenwesens taucht dann – wohl zuerst in nachexilischer Zeit – die Idee der Einschreibung in das „Buch des Lebens“ als himmlische Gewähr der Namensrettung auf. Dan 12,1: „In jener Zeit wird dein Volk gerettet werden, alle, die sich im Buch des Lebens verzeichnet finden.“ Aber erst in den neutestamentlichen Schriften nimmt diese Idee einer himmlischen Nomenklatur klarere Kontur an. Lk 10,20: „Freut euch, daß eure Namen im Himmel aufgeschrieben sind.“ Phil 4,3, wo von Evodia und Syntyche die Rede ist und es abschließend heißt: „mit Clemens und meinen übrigen Mitarbeitern, deren Namen im Buch des Lebens stehen.“ Apk 3,5: „Wer überwindet, der wird mit weißen Kleidern angetan werden, und ich will seinen Namen nicht auslöschen aus dem Buch des Lebens und will seinen Namen bekennen vor meinem Vater und vor seinen Engeln.“ Hebr 12,23: „… zur Festversammlung und Gemeinde der Erstgeborenen, die in den Himmeln aufgeschrieben sind.“

Nach den apokalyptischen Vorstellungen der himmlischen Namensregistratur werden nicht alle Namen aufgeschrieben im Gedenkbuch Gottes, das Apk 13,8 genauer bezeichnet wird als „Lebensbuch des Lammes, das geschlachtet ist“. Nicht, und zwar von „Grundlegung der Welt an“ nicht, stehen darin die Namen der Anhänger und Anbeter des großmächtigen Tiers, das Gott lästert und gegen die Heiligen Krieg führt. Deren Namen gibt es zwar, aber sie haben keinen Bestand. Die Namen der gottlosen Gewalttäter verschwinden am Ende, weil ihr Tötungswerk von Grundlegung der Welt an (Apk 13,9), im Weltplan also, nicht vorgesehen ist. Vom Buch Daniel bis zur Johannesapokalypse ist das Buch des Lebens das Buch der Märtyrer, derer, die im Gefolge des geschlachteten Lammes Gewalt erlitten, nicht verübt haben. Das „Buch des Lebens“ bewahrt also die Namen der Unterlegenen auf.

Bei Lukas und Paulus sind es nicht geradewegs die Märtyrer, sondern die apostolischen Mitarbeiter (die aber als Mitkämpfer für das Evangelium auch Leidensgenossen sind, vgl. Phil 1,27; 4,3), deren Namen im Himmel registriert sind, was wohl hervorgehoben wird, weil ihre Registrierung im Buch der Weltgeschichte nicht so sicher ist.

Ob aber Märtyrer oder (mitkämpfende, mitleidende) Mitarbeiter, diese himmlische Namensbestandssicherung geht über die, die der Weisheitslehrer Jesus Sirach im Auge hat, hinaus. Es ist nicht mehr die Besorgung des Namens durch Zeugung von Nachkommenschaft, politische Großtat oder weise Lebensführung, sondern himmlische Rettung der Namen derer, die für das Evangelium und gegen die Dämonie der Welt kämpfen (vgl. Lk 10,17-20; Apk 13,17f) und dabei unterzugehen drohen. Das Lebensbuch des Lammes, das geschlachtet ist, ist im Kern ein Martyrologium der Weltgeschichte.

Das ist der biblische Hintergrund des „nomina nostra scripta esse in caelis“ der Postcommunio des Namensfestes.

Postcommunio

Omnipotens aeterne Deus, qui creasti et redemisti nos, respice propitius vota nostra; et sacrificium salutaris hostiae, quod in honorem nominis Filii tui, Domini nostri Jesu Christi, majestati tuae obtulimus, placido et benigno vultu suscipere digneris; ut gratia tua nobis infusa, sub glorioso nomine Jesu, aeternae praedestinationis titulo, gaudeamus nomina nostra scripta esse in caelis. Per eundem dominum nostrum.

Allmächtiger ewiger Gott, Du hast uns erschaffen und erlöst; so schaue denn gnädig herab auf unser Flehen und nimm dies heilbringende Opfer, das wir zur Ehre des Namens Deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, Deiner Majestät dargebracht haben, mit gütigem und huldvollem Blicke an; gieße uns Deine Gnade ein und gewähre uns die Freude, daß unter dem glorreichen Namen Jesu, diesem Rechtstitel ewiger Auserwählung, unsre Namen im Himmel eingeschrieben seien. Durch Ihn, unsern Herrn.

Die Postcommunio modifiziert die Idee der Inskription in die einer Subskription („sub glorioso nomine Jesu … nomina nostra scripta esse“), die irgendwie rechtsförmig verstanden wird („sub nomine Jesu, aeternae praedestinationis titulo“ – „diesem Rechtstitel ewiger Auserwählung“), aber auch mit Gnadeneingießung („gratia tua nobis infusa“) verbunden erscheint. Der Name Jesu steht als „titulus praedestinationis“, als Name des erstgeborenen Sohnes, in dem alle weitere Bestimmung zur Sohnschaft ihren Rechtsgrund hat, obenan im Stammbuch und Erbregister Gottes. Jeder einzelne Eigenname wird – im Geiste der Adoption – zum Vornamen, dem der Familienname „filius Dei“ und der Brudername „Christianus“ hinzugefügt wird. Um das „gaudium“ dieser Eintragung bittet die Postcommunio am Schluß der Messe. Sie nimmt einen etwas umständlichen Gebetsanlauf, ehe sie zu dieser abschließenden, eigentlichen Bitte sich durchschlägt. Es beginnt mit der einfachen relativischen Prädikation: „Allmächtiger, ewiger Gott, der du uns geschaffen und erlöst hast.“ Adressat der Schlußbitte am Namensfest Jesu ist Gott, der Schöpfer und Erlöser, er, der alles vermag („omnipotens“) und eben dies wollte: erlöste Geschöpfe. Als solche bitten sie um Beachtung ihrer Bitten und Annahme des zu Ehren des Namens Jesu dargebrachten Opfers. Dies aber ist die Vorschaltung zu der eigentlichen eschatologischen Bitte um die Rettung der Namen. In dieser Anlage scheint der Freimut der Söhne sich nur langsam aus der Demut der Diener herauszuarbeiten. Die benignitas des Adoptionsverfahrens ist und bleibt eben doch eine aus der majestas des Weltschöpfers hervorgehende gratia: die kleinen im Kosmos verlorenen Menschenkinder sollen für ewig gerettet werden als Adoptivkinder des Schöpfers.

Quelle: Alex Stock, Poetische Dogmatik. Christologie 1. Namen, Paderborn: Schöningh, 1995, S. 85-89.

Hier der Text als pdf.

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