In seinen Anmerkungen zu Das Gebot und die Ordnungen (1932) schrieb Emil Brunner zu Paul Althaus RGG-Artikel Krieg und Christentum von 1929 Folgendes:
„Er [Althaus] kommt vom alten Begriff des Krieges nicht los, er hat die neue Weltstunde noch nicht schlagen gehört, er lebt noch in der ruhmreichen kriegerischen Vergangenheit seines Volkes. Daraus allein läßt es sich erklären, daß er den Satz wagen kann: „Die Schändung des Krieges hat genau so wenig Recht wie seine Verherrlichung“. Es ist heute Aufgabe einer christlichen Ethik, den Krieg zu schänden, weil er zum Wahnsinn geworden ist. Und darum gilt auch nicht mehr der Satz: „Die Kirche hat die Völker nicht zum Kriege zu erziehen, aber auch nicht zum Frieden, sondern zum politischen Ernst und Verantwortungsbewußtsein.“ Weil der letzte Teil des Satzes wahr ist, darum ist heute der mittlere Teil des Satzes falsch. Aus politischer Verantwortlichkeit muß heute jeder Staatsmann ebenso für die Beseitigung des Krieges sich einsetzen, wie ein Schiffskapitän für das Löschen eines Brandes, der auf seinem Schiff ausgebrochen ist. Pazifismus ist heute die einzige politische Vernunft, — aber eben der realistische Pazifismus, der wohl weiß, was staatliche Notwendigkeiten sind.„
Krieg: II. Krieg und Christentum (1929)
Von Paul Althaus
1. Das Recht der Frage
Hiermit ist ein wirkliches Problem der Theologie bezeichnet, und zwar ein Problem der Ethik. Es geht nicht an, den Krieg von vornherein lediglich als einen Sonderfall des von allem menschlichen Willen unabhängigen Weltübels aufzufassen. Dann wäre freilich die Zusammenstellung „Krieg und Christentum“ nicht sinnvoller als etwa „Gewitter und Christentum“, wie denn D. Fr. Strauß zu der Friedensbewegung bemerkt hat: „Warum agitiert man nicht auch für Abschaffung der Gewitter?“ Der Krieg wäre dann kein ethisches, sondern höchstens ein dogmatisches, ein Theodizee-Problem. Aber, wieviel auch späterhin noch über die Unentrinnbarkeit des Krieges in unserer geschichtlichen Welt zu sagen ist, zunächst ist davon auszugehen, daß der Krieg eine menschliche Handlung darstellt. Damit unterliegt er ohne weiteres der ethischen Frage. Der Unbedingtheit des Willens Gottes läßt sich kein Gebiet individuellen oder kollektiven Handelns entziehen. Der Hinweis auf die „Eigengesetzlichkeit“ einzelner Lebensgebiete darf nicht den Sinn haben, sie von der Frage nach dem Willen Gottes auszunehmen, sondern kann nur bedeuten, daß der Wille Gottes über sie nicht abstrakt und apriorisch, sondern nur durch Vertiefung in die besondere Art und Aufgabe des Einzelgebietes im Zusammenhange des Gesamtlebens der Menschheit zu erkennen ist.
2. Klärung der Frage
Das Problem Krieg und Christentum scheint dann aber für unverbildetes christliches Denken schnell und eindeutig erledigt. Die biblische Hoffnung auf Gottes Herrschaft ist Erwartung eines Friedensreiches (Jes 2,4 Micha 4,3). Die Ankündigung und Gegenwart der Gottesherrschaft in Jesus beruft die von ihr Ergriffenen zu der Haltung wehrloser, alles duldender, alles glaubender Liebe; mit ihr zeugen sie von dem kommenden Reiche und seiner schon die Gegenwart durchwaltenden Kraft. Das Evangelium kennt keine andere Macht und Größe als den Dienst, keine andere Selbstbehauptung als die Selbsthingabe im Opfer. Die Herrschaft Christi ist gerade in seiner Kenosis bis zum Tode am Kreuz, in der wehrlos sterbenden Liebe begründet. Die Nachfolge Jesu führt wohl in den Kampf, aber nicht in den Krieg. So kann offenbar das Christentum nur ein klares Nein zum Krieg haben. Indessen dieser Radikalismus, der scheinbar mit der Nachfolge Jesu ganzen Ernst macht, darf doch nicht übersehen, daß nach Jesu Verkündigung im Reiche Gottes nicht nur der Krieg (dieser wird nirgends im NT besonders verneint!), sondern auch Herrschaft nach Art weltlicher Staaten (Luk 22,25 und die Parall.), ja Rechtsverwaltung und Rechtsentscheidung (Mtth 5,39ff; vgl. I Kor 6,1ff) unmöglich sind. Und doch verneint Jesus Recht und Staat nicht überhaupt, er läßt sie ohne Nein und ohne besonderes Ja stehen. So löst er das Problem „Christ und Recht bzw. Staat“ nicht, sondern er stellt es seinen Jüngern. Man kann die Frage nach dem Recht und Sinn von Recht und Staat nicht unmittelbar vom Liebesgebote des Evangeliums her entscheiden. Das gilt dann aber auch von der Frage des Kriegs. Sie darf aus dem größeren Zusammenhange des Rechts- und Staatsproblems nicht herausgenommen werden. Für dieses aber ist grundsätzlich an Luthers Lehre von dem Bürgertum des Christen in zwei Reichen, dem Gottesreiche und dem Staate, anzuknüpfen. Sie hat die tatsächliche Doppelheit in Jesu Verkündigung und Haltung auf den schärfsten und klarsten gedanklichen Ausdruck gebracht. Die Lebensordnung des Evangeliums ist eine andere als die des Rechtes und Staates. Aber man kann die Welt nicht mit dem Evangelium regieren. Und die Welt soll doch, um der Kirche willen, regiert, in Ordnung und Friede erhalten werden. In diesem Gotteswillen liegt das Recht des Staates als eines von Gott gegebenen Amtes begründet. Gehen wir von diesem lutherischen Ansatze aus, dann ist die Frage, ob der Krieg sich mit dem Evangelium vertrage, durch die andere zu ersetzen: ob der Krieg zu der Gottesordnung des Staates, die gewiß in Spannung, aber auch in dienender Beziehung steht zu der Lebensordnung des Gottesreiches, notwendig hinzugehört, so notwendig wie das Gewaltüben überhaupt.
3. Die Notwendigkeit des Krieges
Um darauf zu antworten, muß man sich den Sinn des Staates und das Wesen der Geschichte, in der er seinen Sinn zu erfüllen hat, klar machen. Der Staat ist berufen, dem Volke die Freiheit zur Entfaltung seines eigenen Lebens zu sichern. In der Form des Staates erfaßt ein Volk sich in seinem Eigensein und in seiner geschichtlichen Verantwortung. Dieser Verantwortung soll es aber leben in dem Elemente der bewegten, lebendigen Geschichte einer Menschheit, die in Völkern verfaßt ist. In der Geschichte werden Völker gezeugt und vergehen, steigen empor und sinken, kommen zu hoher Macht und erlahmen, haben ihren Tag und erschöpfen sich. Starke und zu geschichtlichem Leben schwache, herrschbegabte und geringe, alternde und junge wohnen nebeneinander, durcheinander. Der Wille eines jungen, erwachender, Volkes zu eigener Staatlichkeit findet schon verfestigte Verhältnisse und einen Gegenwillen vor. Der geahnte und ergriffene Beruf eines starken Staates zur Führung begegnet fremdem Anspruche. Die Rassen sind im Wandern und drängen sich. Das Durcheinanderwohnen der Völker schafft schwere völkische und staatliche Fragen. So sind die Völker auf ihrem Wege zu ständiger Auseinandersetzung miteinander gezwungen. Dabei gibt es nun weiten Raum für friedliche Abgrenzung gegeneinander, für verständigen Ausgleich. Aber dieser Raum hat seine Grenzen. Es kommen geschichtliche Fragen auf, bei denen nicht ein Ausgleich, sondern nur die Entscheidung möglich ist. Die Entscheidung aber kann dann nicht in allen Fällen durch den Schiedsspruch eines internationalen Forums gesucht werden. Denn das Recht eines Volkes wider ein anderes, z. B. auf staatliche Selbständigkeit oder auf Führerschaft, läßt sich nicht durch Anwendung allgemeiner völkerrechtlicher Grundsätze (vgl. etwa die 14 Punkte Wilsons), überhaupt nicht durch das Urteil eines Dritten feststellen. Das geschichtliche Recht eines Volkes hängt mit an seiner von ihm selber nur wagend geahnten, erst noch zu erprobenden Mächtigkeit, fruchtbar zu gestalten. Macht und Recht sind keine Gegensätze; das geschichtliche Recht trägt Elemente der Macht in sich. Dann kann sich aber die Entscheidung großer Fragen nicht anders als im Elemente der Mächtigkeit vollziehen, d. h. so, daß die Völker ihre ganze Macht an ihre Freiheit und die ihnen gewiß gewordene Aufgabe setzen. Der Krieg kann also zur sittlichen Pflicht eines Volkes, das gehorsam sein will, werden. So die Entscheidung eines unausweichlichen Konfliktes durch Einsatz der gesamten Volkskraft zu erreichen suchen, bedeutet keinen unwürdigen, sondern in bestimmter Lage den allein sachgemäßen Weg. Die Welt des Staates ist die Sphäre machtvoller Gestaltung der Geschichte. Das bestimmt die Art der letzten Entscheidungen auf diesem Gebiete. Der Ruf nach „Frieden durch Recht“ statt des in einer Kampfentscheidung begründeten Friedens stammt aus der pazifistisch-doktrinären Entgegensetzung von Recht und Macht. Das wirkliche Recht der Völker in der Geschichte ist ein lebendiges, in der Lebenskraft und geschichtlichen Tüchtigkeit wurzelndes. Und die echte geschichtliche Macht ist niemals ohne Geist, innere Bindung, Begrenzung durch Verantwortung. Das gilt auch vom Krieg Der „wahrhafte“ Krieg ist alles andere als anarchistische Verneinung des Rechtes, sondern gerade das ringende Fragen nach der lebendigen Gerechtigkeit, die den Völkern in der ruhelosen Bewegung der Geschichte Platz und Raum gibt. Ob die einzelnen Kriegsausgänge wirklich immer der lebendigen Gerechtigkeit zum Siege helfen oder nicht oft auch der größeren Bosheit und Brutalität, ist eine andere Frauge. Hier geht es nur darum, daß die Völker in bestimmter Konfliktslage sittlich gezwungen sein können, die Entscheidung der lebendigen Gerechtigkeit auf dem Wege des Kriegs zu suchen.
Man kann demgegenüber auch nicht die christliche Liebe aufrufen und für den Konfliktsfall eine „Politik des Opfers“ empfehlen. Opfern kann uns darf man nur aus dem Eigenen. Eine Volksgeneration kann sich selbst ihrer Verantwortung, aber nicht diese einem fremden Ansprüche „opfern“. Dem lebenden Geschlecht ist eine Volksvergangenheit und -zukunft zu treuen Händen anvertraut Der Hinweis auf die werbende Macht des „Opfers“, der „Liebe“ und „Wehrlosigkeit“ hat keinen Sinn, weil es sich gar nicht um Überwindung eines bösen, zu Unrecht angreifenden Willens zu handeln braucht, sondern um die Konkurrenz zweier Völker in einer großen geschichtlichen Entscheidungsfrage, die nicht moralisiert werden darf. Nicht ein böser, sondern ein gegensätzlicher Wille steht wider den meines Volkes. Daher ist auch der passive Widerstand nicht christlicher als der volle Einsatz im aktiven Kampfe. Passiver Widerstand ist eine Not, aber keine Tugend. Wer, in falscher Moralisierung geschichtlicher Gegensätze, den Glauben an die Siegesmacht der Liebe, der leidenden Geduld predigt, der muß wissen, daß er nicht nur den Krieg, sondern auch Recht und Staat verurteilt, nicht nur das Militär, sondern auch die Polizei und das Strafgesetz.
4. Der Krieg und das Böse
Nunmehr können wir das Verhältnis des Kriegs zur Sünde verstehen. Hier sind verschiedene Gesichtspunkte scharf zu unterscheiden.
a) Falsche Moralisierung finden wir dort, wo man den Krieg als solchen und daher in jedem Falle aus der Selbstsucht und Gier der Völker herleitet, als stehe jedesmal Unrecht (des angreifenden Volkes) wider Recht oder Unrecht wider Unrecht. Demgegenüber betonen wir: Die großen Konfliktsfragen stellt die Geschichte selber, und die Unausweichlichkeit einer kriegerischen Entscheidung wird nicht erst durch zuchtlose Politik, sondern vielfach schon durch die Art des Konfliktes selber begründet. Wenn ein Volk sich mit dem Ernste des Berufsgehorsams einer Entscheidungsfrage in Kampf stellt, dann kann auch das Vergewaltigen und Töten im Krieg nicht anders beurteilt werden als die Gewaltübung und der Vollzug der Todesstrafe innerhalb des Staates; beides ist ein Handeln im Amte und hat mit dem Morde nichts gemein. So hat der rechte Krieg Sachlichkeit und damit Ritterlichkeit. Es ist dann nicht sinnvoll, im Namen des Christentums zur „Versöhnung“ zu rufen, als läge es an einer Bekehrung der Willen, die den Völkern gestellte Entscheidungsfrage und die Nötigung, sich ihr zu stellen, zu beseitigen. Nicht „Versöhnung“ statt des Kriegs, sondern Gemeinschaft im Krieg, aus dem Bewußtsein um die sachliche Würde der beiden gestellten Fragen und des Ringens um ihre Entscheidung!
b) Wir haben damit vom wahrhaften Krieg im Sinne Fichtes geredet. Aber wieviele solcher Kriege gab es in der Geschichte? Weitaus die meisten stammen offenbar aus naturhaftem, selbstzwecklichem Machtdrange, der noch nicht oder nicht mehr in den Dienst am Leben und Berufe eines Volkes gebunden ist, oder aus den Dämonien des nationalen Hochmutes, des Mammonismus usw., oder auch aus der Eigengesetzlichkeit der Kampfmittel, die sich aus Dienern zu Herren machen. Auch in das Entstehen und die Durchführung eines „gerechten“ Krieges strömen alle diese Mächte mit ein. Insofern ist jeder Krieg böse. Gegen diese Mächte hat die Christenheit mit Ernst zu kämpfen. Damit kämpft sie gegen die Kriege. Wenn das Böse gebändigt wird, dann werden die Kriege seltener. Aber der Kampf gegen das Böse, aus dem Kriege geboren, mit dem sie geführt werden, ist nicht „Ächtung des Krieges“. Denn die Einsicht in den Zusammenhang der Kriege mit dem Bösen und den Dämonien hebt das unter a) Gesagte nicht auf. Daß Politik und Krieg selber Dämonien in sich haben, bedeutet ein unlösbares Ineinander des „wahrhaften Krieges“ und des Bösen. Daraus folgt einerseits, daß kein Volk mit einem Pathos der „gerechten Sache“ in den Kampf treten darf, das vergißt, wie in jedes geschichtliche Recht Schuld mithineingebaut ist. Anderseits ist festzuhalten, daß in der Entscheidungsstunde die Sache des Vaterlandes den vollen Einsatz des Volkes fordert, wieviel Irrtum und Schuld auch die Geschichte des Volkes und die damalige Konfliktslage mitgestaltet haben mag. Zur Kriegsdienstverweigerung könnte die Kirche nur dann rufen — mußte es dann aber auch (vgl. Luther, WA VI, S. 265,21 ff; XI, S. 277, 28ff; XIX, S. 656, 22 ff; vgl. Enders XIV, S. 232, Z. 195 ff) —, wenn der Krieg durch eine Regierung offenkundig leichtfertig, ohne den Ernst der Verantwortung für das Leben des anvertrauten Volkes heraufgeführt würde. Aber wie schwer läßt sich dieser Fall feststellen, da auch brutale Machtgier und Mammonismus sich hinter dem Vorwande idealer Ziele oder dringender Lebensnotwendigkeiten des Volkes verstecken können!
c) Auch der „wahrhafte“ Krieg kann nicht idealistisch eindeutig als ursprüngliche Gottesordnung der Geschichte hingestellt werden. Das Konfliktsgesetz der Geschichte, die Unentrinnbarkeit der Machtkämpfe hängt mit dem Todeslose alles Lebendigen zusammen. Das christliche Gewissen weiß jenes wie dieses der Sünde der Menschheit zugeordnet. Nicht der einzelne Krieg entsteht in allen Fällen durch konkrete geschichtliche Schuld, aber die ganze kriegsgebärende Geschichtsverfassung gehört zu der Welt des Falles und Todes. Das Konfliktsgesetz der Geschichte und die Unentrinnbarkeit des Krieges sind Fluch, ein Fluch, den wir erleiden und vollziehen müssen, wie wir auch den Tod sterben und, um zu leben, Geschöpfe Gottes töten müssen. Aber Gottes Fluch ist niemals ohne seine Gnade. Die Geschichte ist gerade da auch herrlich, wo sie schrecklich ist. An der Schwere des Gegensatzes entsteht der hohe, herrliche Beruf zum letzten Einsatze und Opfer für die Sache des Vaterlandes. Die Furchtbarkeit des Töten-müssens hat zur Kehrseite das dulce et decorum des Sterben-dürfens für das Vaterland. Jede eindeutige Rede, es sei von der Herrlichkeit oder von dem Fluche des Krieges, ist uns verwehrt. Die Schändung des Krieges hat genau so wenig Recht wie die Verherrlichung. Wir reden von ihm gleich wie vom Tode, der uns auch als Gottes uns zerstörender Fluch furchtbar und zugleich als gnädige Berufung zum Gottesdienste höchsten Glaubens lieb ist.
5. Krieg und Völkerbund
Unsere Zusammenstellung des Krieges mit dem bis zum Ende der Geschichte unentrinnbaren Tode soll keineswegs bedeuten, daß der Krieg nicht vielleicht innerhalb der europäisch-amerikanischen Völkergruppe und auch weiterhin überwunden werden könnte. Diese Entwicklung ist, so scheint es, auf dem Wege. Nach den unerhörten physischen und moralischen Qualen des letzten Krieges geht heiße Sehnsucht nach dauerndem Frieden durch die Menschheit. Die immer stärkere weltwirtschaftliche Zusammenfassung der Völker fordert eine rechtliche Organisation, die die Weltwirtschaftskatastrophe, wie sie ein neuer Krieg bedeuten würde, unmöglich macht. Der Krieg scheint schließlich durch die immer furchtbareren Zerstörungsmittel sich selber zu fressen. — Die christliche Ethik muß angesichts dieser Entwicklung zunächst nachdrücklich betonen, daß die Menschheit damit wohl in ein biologisch neues Stadium, aber keineswegs auf eine ethisch höhere Stufe tritt, geschweige denn sich dem Reiche Gottes annähert. Die fortschreitende rechtliche Organisation der Völker im Völkerbunde zeigt an, daß das Zeitalter der großen nationalen Kampfthemata zu Ende ist oder jedenfalls, nach dem Wunsche der jetzt auf der Höhe ihres Erfolges stehenden Völker, zu Ende sein soll; im übrigen wird, wo eine würdige, große Entscheidungsfrage sich erhebt, die Grenze der Möglichkeiten des Völkerbundes bald genug sichtbar werden. Geht das Zeitalter der nationalen Kämpfe jetzt wirklich zu Ende, so doch wahrhaftig nicht, weil die Völker selbstloser, brüderlicher, „friedlicher“ geworden wären, sondern im besten Falle, weil die wichtigen Fragen ausgekämpft sind und die europäische Geschichte aus den nationalen Mannesjahren in das internationale Alter tritt, da die gemeinsamen Wirtschafts- und Zivilisationsinteressen alles andere in den Hintergrund drängen. Es hat dann aber keinen Sinn, die kriegerischen Zeitalter als moralisch tieferstehend zu ächten und dem jungen Geschlechte die Kampfes- und Heldenzeiten seines Volkes als barbarisch zu verleiden. Solcher ethischen Begriffsverwirrung und Heuchelei muß gerade die Kirche scharf entgegentreten. Sie hat den Mißbrauch, der jetzt mit Worten wie „Versöhnung“, „Abrüstung“, „Gemeinschaft“ getrieben wird, aufzudecken. Als ob man von „Versöhnung“ reden dürfte, wo Völker ihre notwendige Auseinandersetzung zu Ende gebracht haben oder aus wohlverstandenem beiderseitigem Interesse zu neuen Formen des Ringens miteinander übergehen! Als ob eine durch die gemeinsamen egoistisch-eudämonistischen Interessen der Völker geforderte „Abrüstung“ irgend etwas mit der Wehrlosigkeit des Christenmenschen zu tun hätte! Als ob die Besinnung auf die „Solidarität“ der Interessen, die den Krieg verbietet, einfach neue „Gemeinschaft“ bedeutete! Als ob nicht Grund bestehen konnte, von einem heuchlerischen Frieden, der einen der Mehrheit genehmen status quo verewigen will, sich nach der Offenheit eines Krieges zu sehnen, als der in solchem Falle wohl sittlicheren Beziehung zweier Völker! Nicht zuletzt: während die Weltvölker der letzten Epoche und ihre Trabanten in dem Völkerbunde, der den Ertrag ihrer Taten sichert, den Weltfrieden anzubahnen meinen, läßt das Gären und Grollen in den vom kapitalistischen Imperialismus niedergehaltenen und ausgebeuteten Schichten und Rassen das Nahen schwerer Katastrophen ahnen, deren furchtbarem Entscheidungsernste kein nach dem Kodex der Menschen- und Völkerrechte urteilendes Schiedsgericht, kein Völkerbund gewachsen sein wird.
6. Die Aufgabe der Kirche
An alles dieses zu erinnern und die Friedensbewegung der herrschenden Völker zur Nüchternheit und Wahrhaftigkeit zu rufen, das ist die Aufgabe der Kirche. Man wirft es den deutschen evg. Kirchen vor, daß sie sich nicht, wie die katholische, begeistert hinter die Friedensbewegung und den Völkerbund stellen. Es bedarf keines Wortes, daß jede christliche Kirche mit ganzem Ernste für edlen Frieden zu wirken hat. Aber sie muß sich zurückhalten, wenn eine unwahre ethische und religiöse Ideologie die Sicherung eines fragwürdigen geschichtlichen Zustandes mit hohen Worten verklärt und die Härte der Geschichte verhüllt. Die Kirche hat die Völker nicht zum Kriege zu erziehen, aber auch nicht zum Frieden, sondern zum politischen Ernste und Verantwortungsbewußtsein. Sie hat dabei das Bewußtsein lebendig zu erhalten, daß der Unterschied von sittlicher und unsittlicher Politik niemals einfach darin besteht, daß die eine zum Frieden führt, die andere zum Krieg. Krieg führen kann für ein Volk Sünde sein, aber auch Friedehalten, wo der Kampf, etwa der Freiheitskampf, klare Pflicht ist. Die Kirchen müssen vor allem, was „Gemeinschaft“ der Völker in dem Berufensein zur una sancta, heißt, ganz tief erfassen und so den Weg zeigen zum Frieden auch mitten in: notwendigen, kriegerischen oder unkriegerischen Widerstreite.
M. Luther: Ob Kriegsleute auch im seligen Stande sein können, 1526 (W. A. XIX, S. 623 ff); — J. G. Fichte: Ueber den Begriff des wahrhaften Krieges (Werke, Medicus Bd. 6): — RE3 XI, S. 106 ff; — L. Ihmels: Der Krieg und die Jünger Jesu, 19163; — K. Heim: Krieg und Gewissen, 1916 (in: Glaube und Leben, 19282) — Fr. W. Förster: Weltpolitik und Weltgewissen, 1919: — P. Althaus: Pazifismus und Christentum (NkZ 1919, S. 429 ff, mit Nachweis weiterer Literatur); — J. Weise: Pazifismus und Christentum, 19242; — E. Hirsch: Deutschlands Schicksal, (1920) 19222, S. 93 ff; — P. Althaus: Staatsgedanke und Reich Gottes, (1923) 19252; — Fr. Meinecke: Die Idee der Staatsräson, 1924; — A. Schmidt: Die Weltanschauung des Pazifismus im Lichte des christlichen Glaubens, 1927. — Außerdem die unter Friedensbewegung angegebene Literatur, besonders die Nachkriegsjahrgänge der Zeitschrift „Die Eiche“.
RGG2, Bd. 3, Tübingen 1929, Sp. 1306–1312.