Valentin Thalhofer, Über den Bart der Geistlichen (1863): „Seit mehr als hundert Jahren ist es jetzt bei uns herkömmlich, dass die Geistlichen keinen Bart tragen, und es kann, ja soll der einzelne Bischof um so mehr darauf bestehen, dass diese Gewohnheit fortan aufrechterhalten werde, als sie, wie gezeigt wurde, in der abendländischen Kirche nahezu ein Jahrtausend lang die herrschende und für sie dem Orient gegenüber charakteristisch war.“

Über den Bart der Geistlichen

Von Valentin Thalhofer

(Nach dem Augsburger Pastoralblatt von Prof. Thalhofer 1863. Nr. 13—16.)

I. Es ist in jüngster Zeit mehrseitig, namentlich in Bayern, der Wunsch ausgesprochen worden, die Geistlichen möchten von dem lästigen „naturwidrigen“ Rasiren des Gesichtes ablassen und wieder den altehrwürdigen Bart tragen. Die Mode der Bartlosigkeit sei von dem Hofe verweichlichter französischer Könige zu uns herüber ge­kommen, und es sollte wenigstens der Klerus, welchem Würde und ernste Männlichkeit gar sehr gezieme, einer solchen Mode nicht mehr länger huldigen; er könne durch deren Aufgeben und durch die Rück­kehr zum ehrfurchtgebietenden Barte in den Augen des Volkes nur gewinnen. Dies veranlasst uns zu einer kurzen Geschichte des Barttragens.

Bei den Griechen galt der Bart bis in die Zeiten Alexander’s des Grossen herab als eine Würde verleihender Schmuck des reifen männlichen und des Greisen-Alters, und wurde daher durchweg genährt. Ein starker voller Bart galt als Zeichen männlicher Tüchtig­keit; Denen aber, welche sich in der Schlacht unmännlich und furcht­sam benommen, schor man den (Lippen-) Bart zur Hälfte ab. — Die in den Classikern öfters genannten und auch von ihnen schon als geschwätzig geschilderten κουρεῖς hatten nur das Geschäft, den Bart zu stutzen und ihm die bei den verschiedenen Ständen verschiedene Form zu geben. Den Bart ganz zu scheeren, ward unter den Griechen erst seit Alexander dem Grossen gebräuchlich. Anfangs fand diese, wie es scheint aus Aegypten ge­kommene Sitte, unter den Griechen grossen Widerspruch, wurde aber bald allgemein; nur die Philosophen, namentlich die Stoiker liessen nicht vom langen Barte, der in Folge dessen sprach- und stichwört­lich wurde.

Auch die alten Römer trugen durchweg den Bart, bis im Jahre 454 der Stadt P. Ticinius Maena den ersten Bartscheerer aus Sicilien nach Rom brachte. Seitdem nahm die Sitte, sich den Bart theils scheeren (tondere) theils abrasiren (radere) zu lassen, unter den Rö­mern immer mehr überhand; zuletzt trugen fast nur noch die Sclaven den vollen naturwüchsigen Bart, und liess ihr Herr sie frei, so war es ein charakteristisches Zeichen der erfolgten manumissio, dass sie nun alsogleich den Bart sich abnehmen liessen. Nur zur Zeit und zum Zeichen der Trauer liess auch der freie und vornehme Römer seinen Bart wachsen; barba promissa gehörte zum habitus sordidatorum. Alle Bildnisse der römischen Imperatoren bis auf Hadrian sind bartlos; dieser Kaiser liess den Bart wieder wachsen, um seine Muttermale im Gesicht zu verdecken, und die Kaiser von ihm bis auf- Constantin exclusive sind auf Münzen und Statuen meistentheils wieder mit Bärten abgebildet[1].

Die alten Hebräer liessen, wie alle Morgenländer (die Aegypter ausgenommen) den Bart wachsen, gaben ihm aber durch Zustutzen verschiedene Gestalten, deren einige durch das mosaische Gesetz ver­boten wurden (Lev. 19, 27.). Der Bart galt ihnen als die grösste Zierde des Mannes, und Jemanden seinen Bart gewaltsam abscheeren oder verunstalten, als die empfindlichste, erniedrigendste Beschimpfung (II Kön. 10, 4 ff. Isai. 7, 20. 50, 6.); den Bart, das natürliche Zei­chen der Mannbarkeit verletzen, hiess den Mann in seiner Würde, so zu sagen im Centrum seiner Persönlichkeit verletzen; beim Bart schwören war und ist dem Orientalen so viel, als bei seiner Manneswürde schwören, den Bart segnen, heisst nichts Anderes, als dem Manne als solchem, in allen Beziehungen seines Seins und Wirkens Segen wünschen. Die Ehre, welche dem Bart erwiesen wird, gilt ganz speciell dem Manne als solchem, seiner Mannes­würde; daher die orientalische Sitte, dem Eintretenden zum Zeichen besonderer Verehrung den Bart zu beräuchern oder mit wohlriechen­dem Wasser zu bespritzen; Jemanden auf den Bart speien oder den­selben sonst wie besudeln ist der grösste Frevel, den man an Einem begehen kann, und versetzt bis zur Stunde jeden Orientalen in Wuth (vgl. Wilhelm v. Thyrus, hist, belli sacri. lib. 11. cap. 11.). Nur in tiefer Trauer und zum Zeichen, dass er in seinem innersten Wesen angegriffen sei, schnitt der Hebräer seinen Bart ab oder zerraufte ihn (Isai. 15, 2. Esra 9, 3. Baruch 6, 30.). Der Sclave durfte gar keinen Bart tragen, weil er eben die volle Mannes würde (im Barte eymbolisirt) nicht besass; auch Verbrechern wird jetzt noch im Orient der Bart abgeschoren, und gerade dieses, dass der Verbrecher seines Bartes sich unwürdig gemacht, ist Gegenstand des allgemeinen Bedauerns; denn durch Abscheeren des Bartes werde das Angesicht mehr beschimpft als durch das Abschneiden der Nase (vgl. Arvieux, Nachr. III., 183 f.).

Dem Gesagten zufolge ist nicht zu bezweifeln, dass Christus der Herr und seine Apostel als Orientalen und in specie als Juden einen Bart getragen haben; sowohl die Abgarsbilder als der apokryphe Brief des Lentulus an den römischen Senat zeugen dafür, dass man sich schon in alter Zeit den Heiland durchweg als Bart tragend vorstellte; im Brief des Lentulus heisst es von Christo: „sein Bart ist stark, an Farbe den Haaren gleich (d. i. weingelb), nicht lang, aber in der Mitte gespalten;“ diese Bartform begegnet uns auch auf den Abgarsbildern. —

Man möchte nun erwarten, dass die christlichen Männer, dass insbesondere die Bischöfe und Priester, als Nachfolger und lebendige Nachbilder Christi von jeher und allenthalben in der Kirche werden einen Bart getragen haben; allein dem ist nicht so, und die Beru­fung unserer bartfreundlichen Geistlichen auf das christliche Alterthum ist ihnen keineswegs so günstig, als man meinen möchte. Ein Ueberblick über die Geschichte des Bartes der Geistlichen wird das zeigen!

II. Die Apostel wünschten und sprachen es in ihren Send­schreiben öfters aus, dass Diejenigen, welche sich auf ihre Predigt hin zum Christenthum bekehrten, an ihren bisherigen äusseren Lebens­verhältnissen möglichst wenig ändern sollten, um das Christenthum nicht auffallend oder verhasst zu machen. Viele Gelehrte nehmen an, man habe sich in den ersten christlichen Jahrhunderten nicht einmal eigener Cultgewänder bedient, sondern die Liturgie in pro­fanem Gewände gefeiert; um so weniger konnte es einem Apostel oder anderen Glaubensboten in den Sinn kommen, in so untergeordneten Dingen, wie die Barttracht ist, am Herkommen etwas zu ändern, be­stimmte Vorschriften hierüber — und wäre es auch nur für den Klerus — zu erlassen. Abgesehen davon, dass solche Vorschriften wie ein neues Cäremonialgesetz erschienen wären, so musste es schon aus Rücksicht auf die Christenverfolgungen als unzweckmässig er­scheinen, die Gläubigen — Laien oder Kleriker — durch ein eigenes Bartgesetz zu binden. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass manche gläubig Gewordene ihre Bekehrer aus freien Stücken auch im Aeusseren nachgeahmt, z. B. aus Verehrung für ihren Vater in Christo, ‚ den heiligen Paulus, gleich ihm sich den Bart haben wachsen lassen, u. dgl. Im Allgemeinen wird man aber sagen müssen, was die Bart­tracht betrifft, habe das Christenthum bei seinem ersten Auftreten am Herkommen nichts geändert, Laien und Klerikern völlige Freiheit gelassen[2].

Nun sahen wir, dass in Griechenland und Rom die Sitte, den Bart zu scheeren, in der Zeit vor Christus zumal in den höheren Ständen weit verbreitet, im Orient hingegen nahezu unbekannt war. Nach den auf Münzen und- Statuen auf uns gekommenen Bildnissen der römischen Kaiser zu urtheilen, herrschte dagegen in Beziehung auf Barttracht sowohl in Italien als Griechenland in der Zeit nach Chri­stus ein mannigfacher Wechsel; während die Kaiser bis auf Hadrian bartlos sind, erscheinen von da an bis auf Constantin den Grossen die meisten wieder als bebartet; von den Kaisern nach Constantin, selbst von denen des oströmischen Reiches, bis herab auf Kari den Grossen, sind die einen bebartet (die längsten Bärte haben Julian der Abtrünnige, Heraclius und Constantin IV.) die anderen nicht; auch begegnen uns an ihren Bildnissen die verschiedensten Bartformen. Es ist daher anzunehmen, dass — auch unter den christlichen Laien und Klerikern der ersten Jahrhunderte — zumal in der abendländischen Kirche keine Einheit in Beziehung auf die Barttracht geherrscht habe.

Die Nachrichten aus älteren Kirchenschriftstellern über den Bart sind ziemlich spärlich.

Der carthaginiensische Presbyter Tertullian († c. 210) be­klagt sich in seiner Schrift de cultu foeminarum unter Anderem auch darüber, dass selbst Männer sich aus Gefallsucht zur Putzsucht hinreissen lassen, die auch auf den Bart sich erstrecke: „proprias praestigias formae et hic sexus (sc. virilis) agnoscit, barbam acrius caedere intervellere“ etc. Hiernach galt es als Putzsucht, den Bart scharf und glatt abzuscheeren, ihn stellenweise (durch Auszupfen der Barthaare) ganz zu vertilgen, und es darf als Regel angenommen wer­den, in Afrika habe man in damaliger Zeit den Bart nicht abrasirt, sondern entweder ganz wachsen lassen oder nur zugeschnitten. — Auch Lactantius, vielleicht gleichfalls ein Afrikaner, spricht sich entschieden gegen die Rasur des Bartes aus: „ad cutem usque novacula vel catinensi pumice (Bimsstein) radere est effeminatorum vel cynaedorum; barbae enim ratio incredibile est, quantum conferat ad dignoscendam corporum maturitatem vel ad differentiam sexus vel ad decorem virilitatis et roboris. Hircus barbae fiducia, naturae etiam quodam instinctu ovibus sese et masculum femineo praeferens antecedit.“ cf. de opif. Dei. cap. 7, (wo wir übrigens nur einen Theil dieser von Lupus angeführten Stelle finden konnten.)

Wären die Akten des sogenannten vierten Concils von Carthago, das im Jahre 398 stattgefunden haben soll[3], ächt, so hätten wir in deren 44. Canon die erste, von einer kirchlichen Autorität im Occident ausgegangene Norm in Beziehung auf den Bart der Kleriker; dieser Canon lautet: „Clericus hec comam nutriat nec barbam,“ wo­durch übrigens nur die barba promissa nach Art der damaligen Mönche, nicht aber auch der kürzere Bart verboten oder gar die Rasur geboten ist. Doch sei bemerkt, dass gute Handschriften lesen: „nec barbam radat,“ so dass der fragliche Canon in mehr als einer Be­ziehung nicht viel beweist.

Aus mehreren Stellen des heiligen Hieronymus ersehen wir, dass zu seiner Zeit viele Mönche einen langen Bart trugen und auch die Haare durchaus wachsen liessen; in seinem Briefe ad Rusticum ereifert er sich gegen solche Mönche, die bei all’ ihrem mönchischen Aus­sehen doch das consortium mulierum nicht mieden; videas nonnullos accinctis renibus, pulla tunica, barba prolixa, a mulieribus non posse discedere; und anderwärts ruft er aus: „viros fuge, quibus foeminei contra apostolum (I Cor. 11, 15.) crines, hircorum barba, nudi in patientia frigoris pedes.“ Aus seinen scharfen Aeusserungen gegen Jovinian, der früher Mönch (und longobarbus) war und nachmals sein Kloster verliess und Kleriker wurde, lässt sich der Schluss ziehen, dass die Kleriker der römischen Kirche schon damals keinen, wenigstens keinen längeren Bart trugen; er ruft nämlich dem Jovinian zu: quamquam barbam raseris, inter hircos[4] numeraberis“ (sc. in die judicii). — Der heilige Augustin äussert sich unseres Wissens über den fraglichen Gegenstand nirgends in solcher Weise, dass wir bestimmte Schlüsse auf die Barttracht der Kleriker zu seiner Zeit und in seiner Kirche ziehen könnten. In seinem Psalmencommentar kommt er öfters auf den Bart zu sprechen, findet in ihm ein Symbol der Vollkommenheit u. s. w. „barbä virtus ostenditur;“ (in Ps. 33. n. 4.); „barba significat fortes, juvenes strenuos, impigros, alacres; ideo, quando tales describimus, barbatus homo est dicimus.“ (in Ps. 132. n. 7.); und de civ. Dei (lib. 22. cap. 24.) bezeichnet er den Bart als „virile ornamentum.“ Es dürfte hiernach zu Augustin’s Zeit — wenigstens in Afrika — das Barttragen noch ziemlich allgemein und auch den Klerikern nicht verboten gewe­sen sein.

Uebrigens muss sich noch im Laufe des frühesten Mittelalters in der abendländischen Kirche — ob auf dem Wege der Gewohnheit oder der Verordnung, wissen wir nicht — die allgemeine Praxis gebildet haben, dass die Kleriker keinen Bart tragen, ihn entweder ganz abscheeren (radere) oder doch sehr kurz zuschneiden (tondere)[5]; zwischen dem Einen und Anderen unterscheiden die älte­ren Documente nicht genau. Man berief sich wie für die Kopf- so auch für die Bart-Tonsur auf das Beispiel des heiligen Petrus, des Gründers der römischen Kirche; ja einige Documente reden geradezu von einer dessbezüglichen Anordnung des heiligen Petrus. So führt Lupus (opp. tom. 3. pag. 347.) aus der „Compilatio chronologica“ eines unbekannten, aber wie es scheint sehr alten Autors (ad annum 50) folgende Stelle an: „Petrus a paganis captus[6] et ad ludibrium Christianorum barba rasus et capite decalvatus et in gyrum attonsus, hoc deinceps ipse in mysterio in ecclesia fieri instituit.“ Mag was hier über Petrus erzählt wird, immerhin nur in’s Gebiet der Sage gehören, so fand es gleichwohl Glauben, übte auf die Anschauung des frommen Mittelalters Einfluss, und hatte zur Folge, dass während des Mittelalters der Klerus in der abendländischen Kirche den Bart entweder ganz abschor oder ihn doch nur sehr kurz trug, wie man einen solchen kurzen Bart auch an den Ab­bildungen des heiligen Petrus und an denen der meisten Päpste aus den ersten drei bis vier Jahrhunderten sieht. — Beda der Ehrwür­dige (zu Anfang des 8. Jahrhunderts) erzählt in seiner Kirchengeschichte (lib. 4. cap. 14.) von einem frommen Knaben, der auf seinem Sterbebette in einem Gesichte die Apostelfürsten sah, und von ihnen unter Anderem sagte: „unus quidem attonsus erat, ut Clericus, alius barbam habebat prolixam, dicebantque, quod unus eorum Petrus, alius vocaretur Paulus.“ Die Stelle lässt jedenfalls, wenn auch nur indirecte darauf schliessen, dass man sich schon damals den heiligen Petrus ohne langen Bart dachte, und dass auch die Kleriker wohl mit Rücksicht auf Petrus keinen solchen trugen. — Aus den Aeusserungen des Amalarius (de eccl. off. lib. II. c. 5. lib. IV. c. 39.) und Rhabanus Maurus (9. Jahrhundert institut cleric. lib. I. cap. 3.) lässt sich keine sichere Folgerung in Beziehung auf die Barttracht der Geistlichen in damaliger Zeit ziehen; übrigens scheint aus ihren Berufungen auf Ezech. 5, 1., wo in gleicher Weise vom Abscheeren der Haupthaare und des Bartes die Rede ist, doch hervorzugehen, dass die Kleriker jener Zeit schon allgemein auch den Bart scho­ren, gerade so, wie den oberen Theil des Hauptes, auf dem sie die sogenannte tonsura Petri trugen. Dass die Kleriker des Abend­landes im 9. Jahrhundert und wohl schon lange zuvor allgemein den Bart zu scheeren und sohin gar keinen Bart zu tragen pflegten, wird ganz klar aus den Vorwürfen ersichtlich, welche der verschlagene Patriarch Photius von Constantinopel in seinem Schreiben an die Patriarchen und Bischöfe des Orients den von ihm so sehr gehassten Occidentalen macht; einer dieser Vor­würfe lautet: „quod Clerici eorum barbas radere non abnuant;“ ein Vorwurf, welcher in den nachfolgenden Streitigkeiten zwischen Orient und Occident unzählige Mal wiederholt und von Cärularius zuletzt dahin erweitert wurde, dass er nicht mehr sagt Clerici, sondern kurz­weg Latini barbam radunt. Der Cardinal Humbert, Legat Leo’s IX. am Hofe zu Constantitiopel erzählt: „Graeci, capillos capitis ac bar­bam nutrientes, eos, qui comas tondenl et secundum institutionem romanae ecclesiae barbas radunt, in communionem non recipiunt. Einen von den Abendländern zu Constantinopel eingesetzten Patriar­chen betrachteten die Griechen, weil er keinen Bart hatte, als den von Daniel vorausgesagten Gräuel an heiliger Stätte (cf. Lupus tom. III. pag. 347.). All’ das setzt voraus, dass die abendländischen Kleriker wie im 9. Jahrhundert, so wohl auch schon früher gleich dem Kopfe auch das Gesicht glatt geschoren hatten; hätten sic wenigstens kurze Bärte getragen, so hätten die erwähnten Vor­würfe um so weniger einen Sinn, als auch im Orient, wie wir sehen werden, wenigstens in älterer Zeit die Bärte nicht lang getragen wurden, und die alten griechischen Väter sich nur gegen die Rasur des Bartes erklärt haben.

Der grosse Papst Nicolaus I. setzte in einem eigenen Schreiben die Bischöfe im Reiche Karls des Grossen von den Vorwürfen in Kenntniss, welche Photius und seine Anhänger den Abendländern ge­macht; „quin et reprehendere satagunt, quia penes nos Clerici barbas radere suas non abnuunt,“ schreibt Nicolaus, und fordert die Bischöfe auf, diese Vorwürfe zu widerlegen. Eine solche Widerlegung schrieb auch der Mönch Ratramnus von Corvey[7], der mit Recht bemerkt, es sei lächerlich, dass die Griechen wegen einer so kleinlichen Sache einen solchen Lärm machten; „quid enim refert ad justitiae non tantum profectionem verum etiam inchoationem barbae detonsio aut conservatio?“ Weder Schrift noch apostolische Tradition, sagt er, habe in fraglichem Punkte etwas bestimmt, sondern lediglich die Gewohnheit, die bei verschiedenen Völkern verschieden sei; „aliis inest mos barbam seu caput tondere, nonnullis quidem barbam non tondere, caput vero totum nudare (Griechen) nonnullis (Kleriker des Abend­landes) autem placet faciem pilis omnibus spoliare, verticem capitis capillorum tonslone detegere relicta capillorum parte (Petrinische Ton­sur), quae inter nudati verticis partes et tempora consistit; at vero quidam barbam cum attondent, caput ex parte tondent et detonsum ex parte relinquunt.“ —

III. Als sich der Klerus auf der Insel Sardinien, die zum römischen Patriarchat gehörte, im 11. Jahrhundert nach Art der Orientalen den Bart wachsen liess, erklärte sich Papst Gregor VII. entschieden dagegen, und zwang den Erzbischof von Cagliari, sich nach abendländischer Sitte den Bart zu scheeren; „coegimus eum, so schreibt der Papst an Orzokus, rector Sardiniae, ut quemadmodum totius occidentalis ecclesiae Clerus ab ipsis fidei christianae primordiis barbam radendi morem tenuit, ita et ipse frater noster, vester archiepiscopns, raderet. Unde et eminentiae quoque tuae praecipimus,ut ipsum seu pastorem et patrem spiritualem suscipiens et auscultans cum consilio ejus omnem tuae potestatis clerum barbas radere facías et compellas.“ (Cf. Lupum 1. c.) — Ein Concil zu Bourges (a. 1031) schreibt den Klerikern vor: „tonsurara ecclesiasticam habeant, hoc est barbam rasam et coronara in capite,“ ein anderes zu Cajazzo (a. 1050; im Neapolitanischen): „semper coronas apertas habeant et barbam radant.“

Schon aus Documenten des 10. Jahrhunderts und noch bestimm­ter aus solchen der folgenden Zeit geht klar hervor, dass die Laien damals einen (langen oder kürzeren) Bart zu tragen pflegten[8], und dass sich die Kleriker, wie durch die tonsura capitis, so auch speciell durch ihre Bartlosigkeit von den Laien unterschieden. Der Bischof Ratherius von Verona (10. Jahr­hundert) klagt über die Verkommenheit mancher Kleriker, die sich nur noch äusserlich durch die Haupt- und Bart-Tonsur von den Laien unterscheiden: „ad tantam consuetudo impulit impudentiam, ut solummodo barbirasio et vertice cum aliquantula vestium dissimilitudine distare eos videas a ritu laico.“ — Auf dem Concil zu Limoges (a. 1031) kam auch der Vor­wurf zur Sprache, welchen die Griechen dem abendländischen Klerus wegen der Bartlosigkeit machten, und wird als Rechtfertigungs-Grund für diese letztere ausdrücklich die Ausschei­dung von den Laien angeführt. Wir theilen die Stelle, die auch anderweitig in der Bartfrage orientirt, in extenso hier mit: „quid orientalibus vel occidentalibus clericis usus barbam radendi vel non radendi officere ad relipionem videtur? Isti (occidentales) Petrum apostolum aucto rem hujus consuetudinis habent, et cum auctoritate hanc tenent ratio­nem, rationabile esse dicentes, Clericos a Laicis sicut in vita ita in corporis habitu differre quocirca hic mos (barbam radendi) apud nos potius prodesse quam obesse perspicitur. Illi antera (orientales) barbam non radendi morem eligunt, Paulum sive Jacobum fratrem Domini, apostolos in autoritatem sibi assumentes. Qui cum autoribus rationem conjungunt, rationabile esse dicentes, Clericos sicut et Lai­cos decorem in facie servare virilem juxta dignitatem humanae conditionis a Deo creatam, quae solum virum barbam propter decorem habere voluit.“ Sofort wird gesagt, weil jede dieser zwei verschie­denen Gewohnheiten sowohl eine äussere Auctorität als einen ver­nünftigen, inneren Grund für sich habe, solle jeder Theil bei der seinigen verbleiben und den anderen nicht tadeln (Hardouin tom. VI. pag. 878.). — Das Concil von Toulouse 1119 belegt den Kleriker, welcher „tamquam laicut comam barbamque nutrierit“ mit der Ex­communication; und Alexander III. verordnete: „Clerici, qui comam nutriunt et barbam, etiam inviti a suis Archidiaconis tondeantur,“ eine Stelle, die auch in’s Corpus juris canonici übergegangen ist (Decretalen lib. III. tit. 1. cap. 7.).

Aus Durantis (Rationale lib. 2. cap. 1. n. 32.) ersehen wir, dass zu Ende des 13. Jahrhunderts die Kleriker noch allgemein den Bart zu scheeren pflegten, und erfahren wir auch einen symbolischen Grund dafür; er schreibt: „longitudo capillorum multitudinem significat peccatorum. Hine igitur Clerici barbas sibi radere informantur. Ratio namque capillorum barbae, qui ex superfluis stomachi provenire dicuntur humoribus (!), designat, quod vitia et peccata, quae in nobis superflua tunt, resecare debemus. Radimus enim barbas, ut per innocentiam et humilitatem puri videamur, et angelis, qui semper in juvenili aetate florent, coaequemur.“ — Gegen Ende des 14. Jahr­hunderts verbietet eine Kölner Synode (a. 1371) den Klerikern sub poena excommunicationis, den Bart zu nähren; schon etwas früher war in der Kölner Diöcese bestimmt worden, dass jeder Kleriker, der seinen Bart über je vierzehn Tage stehen lässt, ipso facto suspendirt sein solle (Hartzheim IV. 500.). Die deutschen Synoden des 15. und 16. Jahrhunderts schreiben gewöhnlich nur vor „Clerici barbam ne nutriant[9], schliessen also das Tragen eines kurzen Bartes nicht aus, ja gestatten es mitunter sogar ausdrücklich, während sie „barbam prolixiorem hircorum et caprarum more“ (Bocksbart) ebenso die lan­gen, geflügelten (alatae) Schnauzbärte (mystaces) entschieden unter­sagen, selbst unter Androhung von Suspension und Geldstrafen (Harlem. a. 1564; Olmuc. a. 1591); all das, „ne hirsutioribus barbis silvestres homines referant“ — „ne videantur homines militares imitari.“ — Die Synoden, welche nach der Mitte des 16. Jahrhunderts und im 17. Jahrhundert in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich gehalten wurden[10], setzen schon fast alle voraus, dass auch die Kleriker einen Bart tragen, und schreiben nur vor, dass er nicht sei „nimium longa aut lata“ (Augustan. 1610) „nimis prolixa,“ „alata,“ „non a mento in acutum incisa“ (langer, zugespitzter Knebelbart); „ne mystaces (Bart an der Oberlippe) ita alantur, ut ex superiore labro in alas excrescant (geflügelter Schnauzbart); ein besonderes Gewicht legen seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, seit welcher Zeit das Barttragen unter den Geistlichen ziemlich allgemein gewesen zu sein scheint, die Synoden darauf, dass bei Priestern der Bart an der Oberlippe gehörig zugeschnitten sei, so dass er ihn bei der Sumptio Ss. Sanguinis nicht hindere, nicht Anlass zur Ver­unehrung des heiligsten Blutes werde; presbyteri barbam ad superius labrum ita jucisam habeant, ut sumentibus Christi sanguinem nullum impedimentum afferat.“

Werfen wir nun von den kirchlichen Bestimmungen weg noch einen prüfenden Blick auf die Abbildungen, so finden wir die mittelalterlichen Päpste fast durchweg als bartlos, nur einzelne mit kürzeren Bärten abgebildet (vgl. die Abbildungen der Päpste in Borghi Sebast. chronolog. eccles.). In dem Werke von Venuti,numismata rom. pontif. finden sich, nach Münzen gezeichnet, die Por­träte aller Päpste von Martin V. bis auf Benedict XIV. Von Mar­tin V. bis auf Paul III. (erwählt 1534) sind sie völlig bartlos; Paul III., Julius III., Marcellus II., Pius V. (der Heilige), Gregor XIII., Sixtus V., Urban VII. und Innocenz IX. haben ziemlich lange Bärte, alle übrigen bis auf Innocenz XII. (erwählt 1691) kürzere, jedoch so, dass die je späteren immer weniger (manche nur am Kinn) bebartet erscheinen; der Bart an der Oberlippe, wenn sie einen solchen haben ist regelmässig so zugeschnitten, wie es die oben angeführten Verordnungen in Rücksicht auf die Sumtion des heiligsten Blutes verlangen[11].

In Rom erschienen 1751 in einer prachtvollen Ausgabe die Porträte der Ordensgenerale der Gesellschaft Jesu (declineavit Westerhouft, vitam scripsit Galeotti.). Diese haben bis herab aufs Jahr 1661 alle einen kurzen Kinn- und Backenbart und einen vorschriftsmässig zuge­stutzten Oberlippenbart; auch den heiligen Xaverius sieht man bekanntlich so abgebildet, dessgleichen den heili­gen Franz von Sales u. s. w. Der im Jahre 1661 erwählte Jesuiten­general Oliva ist bartlos, sein Nachfolger Noyelle hat einen Ober­lippenbart und nur noch ein kleines Büschelchen Kinnbart[12], Thyrsus Gonzalez (erwählt 1706) nur noch einen Oberlippenbart, und die fol­genden sind völlig bartlos[13].

Im Jahre 1726 erschien zu Augsburg das herrliche Werk „Roma sancta“ etc. (autore Conlin, calcographo Kolb), worin sich die getreuen Porträte sämmtlicher Cardinäle finden, die im Jahre 1724 bei der Wahl Benedict XIII. im Conclave waren; sie sind alle völlig bartlos mit Ausnahme des einzigen Ludovicos Belluga, eines Spaniers, der einen sehr zugeschnittenen Kinn- und Oberlippen­bart trägt. Dagegen haben die meisten dieser Cardinäle (diejenigen, welche religiösen Orden angehören, ausgenommen) uncanonisch lange Haare, oder ungeheure Allongen-Perrücken. Die französische Mode hatte, wie es scheint zuerst über den höheren Klerus in Italien, Deutschland u. s. w. den Sieg davon getragen; dem höheren folgte dann auch (wenigstens quoad rasuram barbae, die Perrücken wurden den Geistlichen verboten) der niedere. Schon zur Zeit Ludwig XIII. kam in Frankreich die Bitte auf, nur noch einen kleinen Büschelbart am äussersten Ende des Kinns zu tragen; unter Ludwig XIV. sodann, c. 1680 verschwand in Frankreich der Bart ganz aus der Mode. Wie das Nämliche gar bald auch ausserhalb Frankreichs, beim höheren und niederen Klerus geschah, ist aus all’ den erwähnten Abbildungen ersichtlich. Von Seite des Klerus war das eine — wenn auch unbe­wusste und durch die weltliche Mode veranlasste — Rückkehr zur altkirchlichen Gewohnheit, zufolge welcher der abend­ländische Klerus Jahrhunderte lang sich den Bart zu scheeren gepflegt hatte.

Diese uralte Gewohnheit in seiner Diöcese wieder zu Geltung zu bringen, liess sich schon 100 Jahre vor dem Herrschendwerden der erwähnten französischen Mode der heilige Carl Borromäus ange­legen sein. Unter dem 30. December 1576, als die Pest in Mailand zu wüthen aufhörte, erliess er ein ziemlich umfassendes, wunder­schönes Hirtenschreiben an den Klerus seiner Diöcese „de barba radenda.“ Gleich allen Laien scheint auch ein Theil des Diöcesanklerus Mailands, wie der Klerus von ganz Italien damals einen Bart getragen zu haben. Karl selbst trug noch als Erzbischof den Bart, wünschte aber sehen längst, es möchte die altkirchliche Sitte der Barbirasium der Kleriker wieder eingeführt werden. Viele Kleriker, die seinen Wunsch kannten, legten den Bart schon ab, noch ehe ihn der Erzbischof selber abgelegt hatte; die übrigen fordert er in dem erwähnten Hirtenschreiben auf, das Gleiche zu thun. Das Haupt­motiv ist ihm die uralte Gewohnheit und deren Zweckmässigkeit; „Quid enim,“ ruft er aus, „ne hunc usum in ecclesia nostra tam antiquunm nostraequae conditioni consentaneum renovetis, morari vos posset! An ex saeculi hominibus nescio quis pudor?“ Allerdings, so gesteht er seinen Klerikern zu, werden sie durch das Abscheeren des Bartes von den Laien distinguirt, vielleicht auch Gegenstand des Spottes werden; allein sie seien ja auch durch ihre Kleidung und vieles Andere von den Laien unterschieden, und sollten sich dessen, sowie des allenfallsigen Spottes nicht schämen; „ne pudeat nos a laicis disrepare, ut non modo hujusce ecclesiae nostrae, sed quasi universae, eum tot aliis in provinciis hodie vigeat, hoc usu conformes efficamur.“ Uebrigens sollten sie nicht bloss den Bart ablegen, sondern auch die weltlichen Sorgen, den weltlichen Sinn u. s. w., auf deren Ablegung das klerikale Barbirasium hindeute; hunc solitum apud laicos vultus decorem habentes fastidio, vanis quibuslibet hominum ornamentis et ostentationibus vale ultimum dicamus.“ —

Fassen wir nun das Resultat unserer Untersuchung kurz zusam­men, so ergibt sich, dass der Klerus des Abendlandes mehrere Jahr­hunderte, ja vielleicht ein Jahrtausend lang den Bart zu scheeren, gar keinen Bart zu tragen pflegte; dass er nachmals (im 16. und 17. Jahrhundert) ziemlich allgemein einen kurzen Bart trug, dessen Schnitt durch kirchliche Vorschriften geregelt war; dass er endlich — wohl zum wenigsten Theil aus Verehrung für die altkirchliche Gewohnheit, sondern zumeist unter dem Einfluss der weltlichen Mode — wieder zum altehrwürdigen Barbirasium zurückkehrte.

IV. Angesichts dieser historischen Sachlage erscheint es uns als unmöglich, sich für das in jüngster Zeit so vielseitig und lebhaft befürwortete Barttragen von Seiten der Geistlichen zu entscheiden. Vielleicht ein Jahrtausend, jedenfalls mehrere Jahrhunderte lang hat der abendländische, zum Patriarchate Rom gehörige Klerus keinen Bart getragen, hat sich (ob mit oder ohne Grund — das lassen wir dahingestellt) hierin auf das Beispiel des heiligen Petrus berufen und gerade durch seine Bartlosigkeit sich vom Klerus der orientalischen Kirche, der Patriarchate von Alexandria, Antiochia und Constantinopel, specifisch unterschieden. Von einem „altehrwürdigen“ Barte kann also in Beziehung auf den abendländischen Klerus nicht wohl die Rede sein; die Sitte, den Bart zu scheeren, verdient viel eher das Prädicat „altehrwürdig,“ da sie ein vielhundertjähriges Herkommen für sich hat. Allerdings haben selbst viele Päpste und hat zumal der Klerus in unserem deut­schen Vaterlande vielleicht ein Paar Jahrhunderte lang, vielleicht noch länger, einen Bart getragen, und man kann sich daher auch für das Barttragen auf eine Gewohnheit berufen, die freilich weder so lange, noch in solcher Ausdehnung bestanden hat, als die gegentheilige, und die von so erleuchteten Männern, wie der heilige Karl Borromäus war, als Abfall vom kirchlichen Herkommen angesehen und bezeichnet wurde. Wir kennen keine einzige kirchliche Verordnung, keinen einzigen Synodalbeschluss, worin den Klerikern das Bartscheeren verboten und das Barttragen geboten wäre; wohl aber existiren Dutzende kirchlicher Verordnungen, die entweder das Barttragen geradezu verbieten oder doch gegen Entartungen desselben gerichtet sind. Die Synodalbeschlüsse aus der Zeit und den Gegenden, wo die Kleriker einen Bart trugen, lassen darauf schliessen, dass auch diese mit dem Barte sehr viel Eitelkeit und mannigfachen Missbrauch müs­sen getrieben haben; stünde nicht das Gleiche auch für die Zukunft zu befürchten? Allerdings, wenn die Geistlichen nach Art der Ka­puziner den Vollbart trügen, wäre in bezeichneter Hinsicht weniger zu besorgen; allein gerade gegen das Tragen eines langen Vollbartes spricht das kirchliche Herkommen im Abendlande ganz und gar, ab­gesehen davon, dass es um solch’ einen Kapuzinerbart eben auch nichts besonders Angenehmes und Bequemes sein muss.

Wir fragen, ob sich wohl ein Bischof der abendländischen Kirche herbeilassen dürfte, seinem Klerus das Abscheeren des Bartes zu ver­bieten und das Tragen eines Bartes — und sei es auch nur eines kürzeren — zu gebieten? Sicher nicht; denn er würde gegen alles Herkommen handeln und müsste riskiren, dass ihm der Klerus, unter Hinweis auf Verordnungen und Gewohnheit der Kirche, nicht Folge leiste, wozu der Klerus unseres Erachtens auch das vollste Recht hätte. Die Bischöfe könnten also das Barttragen Seitens der Geist­lichen höchstens dulden, und zwar, wenn sie mit dem gemein­rechtlichen Verbot des „barbam nutrire“[14] sich nicht in offenen Widerspruch setzen wollten, nur das Tragen eines kürzeren Bartes. Was wäre nun die Folge, wenn ein Bischof wirklich solch’ ein Duldungs-Edict ergehen liesse? Unzweifelhaft diese, dass einige Geistliche einen Bart trügen, andere nicht, und dass somit an die Stelle der bisherigen Gleichförmigkeit in diesem Punkte eine bunte Mannigfaltigkeit träte, die beim Klerus, der auch im Aeusseren möglichst gleichförmig sein soll, am Allerwenigsten zu wünschen ist. Dass die meisten oder gar alle Geistliche Bart tragen würden, wenn es geduldet würde, steht nicht zu erwarten. — Und wie verschieden würden bei den ein­zelnen der Clerici barbati wieder die Bartformen sein? — Was öffent­liche Blätter schon wiederholt ausgesprochen haben, der klerikale Bart fordere auch das Tragen streng klerikalischer Kleidung, in specie des Talares, ist und bleibt richtig, was man auch dagegen einwenden mag. Zur Zeit, wo die Kleriker einen Bart trugen, waren sie auch ungleich klerikalischer, distinctiver gekleidet, als jetzt, und trugen regelmässig den Talar, wie aus den Synodalakten zu ersehen ist. Ein Kleriker mit bärtigem Gesichte, in schwarzem, nur an’s Knie reichen­dem Rocke, in Pantalons und vielleicht noch mit offener Weste würde, in unseren Tagen jedenfalls eher den Eindruck eines Stutzers als eines Klerikers machen; hingegen ein bebarteter Geistlicher im Talar (im weiten zumal) würde zweifelsohne ehrwürdig erscheinen. Uebrigens darf auf diesen Eindruck der Ehrwürdigkeit kein zu grosses Gewicht gelegt werden; denn durch die Gewohnheit würde jedenfalls auch dieser Eindruck bedeutend gemindert werden; sodann lässt sich unserer Zeit durch derlei Aeusserlichkeiten am Geistlichen überhaupt nicht mehr stark imponiren; was ihr allein noch nachhaltig imponirt, das ist eine tüchtige, allseitige Bildung und ein musterhafter Wandel des Geistlichen, zwei Requisite, die allerdings auch mit dem Bart sich gar wohl vertragen, wie wir an Franz von Sales und Hunderten der frömmsten und gelehrtesten Männer des 16., 17. u. 18. Jahrhun­derts sehen.

Im Mittel­alter betonte man den Orientalen gegenüber in der Bartfrage mit Recht die Gewohnheit gar sehr; mit den Utilitäts- und Schicklichkeitsgründen, wie überhaupt mit inneren Gründen kommt man biet nicht weit, weil sich gegen derlei Gründe von einem anderen Be­trachtungsstandpunkt aus jederzeit wieder ein Gegengrund geltend machen lässt. —Seit mehr als hundert Jahren ist es jetzt bei uns herkömmlich, dass die Geistlichen keinen Bart tragen, und es kann, ja soll der ein­zelne Bischof um so mehr darauf bestehen, dass diese Gewohnheit fortan aufrecht erhalten werde, als sie, wie gezeigt wurde, in der abendländischen Kirche nahezu ein Jahrtausend lang die herrschende und für sie dem Orient gegenüber charak­teristisch war. Man wird uns einwenden, nach unseren Principien und bei sol­cher Betonung des Gewohnheitsrechtes könnte niemals eine gegentheilige Gewohnheit aufkommen und müsste stets Alles beim Alten bleiben. Allein dafür, dass dem nicht so geschehe, Ist schon durch die Natur der Dinge gesorgt; wo ein wirkliches, gewichtiges Bedürfniss zur Abänderung der bestehenden und zur Begründung einer gegenteiligen Praxis vorhanden ist, da macht sich dieses Bedürfniss sehr allmälig und in einer Weise geltend, dass es gar nicht mög­lich ist, das Aufkommen einer solchen gegenteiligen Gewohnheit zu hindern, selbst wenn die competenten Obern es wollten. So verhält es sich auch mit der Bartfrage. Gegenteilige Gewohnheiten werden nicht auf dem Wege öffentlicher Besprechung, gemeinsamer Verstän­digung u. s. w. in’s Dasein gerufen; sie sind viel naturwüchsiger, entstammen ganz unmittelbar den concreten Lebensverhältnissen. Er­achtet der Einzelne seine Gründe für das Barttragen ah so wichtig, dass er gegenüber einem uralten Herkommen mit der jetzigen allge­meinen Praxis brechen zu dürfen glaubt, so handle er ohne wei­teres Hin – und Herreden, trage zu seinem Barte stets den Talar, meide durchaus den Wirthshausbesuch u. s. w.; dann wird er seine gegenteilige Gewohnheit vor dem Bischöfe, falls ihn dieser zu Rede stellt, verantworten können. Findet der Bischof seine Gründe nicht ausreichend, und sieht er selber, dass Andere, dass die Meisten beim Herkommen verbleiben, so wird er darin einen Beweis erblicken, dass die notwendigen Bedingungen für die Bildung einer gegenteiligen Gewohnheit nicht vorhanden seien, und wird daher von ihr in aller Ruhe wieder ablassen. Nach unserer unmassgeblichen Meinung sind die Gründe, welche man für das Aufgeben des Batbirasium anführt, nicht so wichtig, dass sie ein Brechen mit der jetzigen dessbezüglichen Praxis hinlänglich rechtfertigen könnten; diese Meinung stützt sich hauptsächlich auf die Geschichte des klerikalen Bartes in der abendländischen Kirche.

Was die morgenländische Kirche betrifft, um auch dieser schliesslich noch in Kürze zu gedenken, so war, wie es scheint, unter ihrem Klerus das Barbirasium niemals stark verbreitet Auch in Griechenland und Aegypten scheinen nicht nur die Kleriker, sondern seit dem 2. und 3. christliehen Jahrhundert auch die christlichen Laien in der Mehrzahl barbati gewesen zu sein; wenigstens ereifert sich Clemens Alexandrinus (zu Anfang des dritten Jahrhunderts) in seinem „Pädagogen“ gar sehr gegen das Glattscheeren des Gesichtes von Seite der Männer; die Haare sollen sie nach des Apostels Vor­schrift kurz haben: „barba autem sit hirsuta; viris barba sufficit (sie brauchen keine langen Haare). Quod si quis etiam barbam nonnihil tondeat (Abstutzen des Bartes), ea tamen non omnino est denudanda; est enim turpe spectaculum, barbaeque ad cutem usque tonsura nou videtur multum abesse a vulsione et laevore (Ausrupfen des Bartes galt als schimpflich, ebenso natürliche Bartlosigkeit). Dann fährt er fort, wie man die Haupthaare ex necessitate abschneide, damit sie nicht in die Augen herein hängen, so möge man immerhin auch den Oberlippenbart, wenn er z. B, beim Essen hinderlich sei, abschneiden, aber ja nicht mit dem Scheermesser, denn diese sei unedel, sondern mit der Scheere; sofort schliesst er: barbae autem pili, qui nihil molestiae afferunt, non sunt vexandi, ut qui vultui gravitatem afferunt, et quendam paternum terrorem injiciunt“ lib. III. cap. 11.). An einer anderen Stelle des „Pädagogen“ (lib. III. cap. 3.) sagt Clemens: „Hoc viri signum, barba scilicet, per quod vir apparet, est Eva antiquius, et signum melioris naturae; id ergo violare, quod est virilis naturae signum, scilicet hirsutum est impium.“ —

Von grossem Einfluss auf die Geschichte des Bartes unter den morgenländischen Christen waren ganz bestimmt die sogenannten apostolischen Constitutionen, deren erste sechs Bücher nicht vor dem drittes Jahrhundert entstanden sein können, die aber gleich­wohl im Orient so hohes Ansehen genossen, dass man sie bei der Liturgie neben den canonischen Büchern vorlas. Im ersten Buch Kap. 3. verordnen sie: „oportet, non barbae pilum corrumpere nec formam hominis contra naturam mutare; non enim inquit lex, „depilabitis barbas vestras“ (Lev. 19. 27.); nam decori gratia creator Deus laeves mulieres fecit; id porro viris inconcinnum judicabit.“ Sind die apostolischen Constitutionen, wie wahrscheinlich, in Syrien entstanden, so liefert obige Stelle indirect den Beweis, dass mit der griechischen Sitte selbst ein eigentlichen Orient das barbirasium theilweise eingedrungen war; denn wozu sonst eine Polemik und ein förmliches Ver­bot dagegen? — Und aus Chrysostomus liesse sich unschwer darthun (vgl. Lupus 1. c. tom. IV. pag. 858.), dass zu seiner Zeit keines­wegs alle Antiochiener bebartet waren; und die es waren, hatten wenigstens in der Regel keine langen Bärte; denn wie könnte er sonst, als die Noblesse von Antiochia sich vor dem ergrimmten Kai­ser Theodosius feig geflüchtet hatte, seine Zuhörer fragen: „ubi nunc sunt pallia gestantes, et profundam ostentantes barbam, externorum philosophi? Omnes nunc civitatem deseruerunt;“ und wie begriffe sich sonst der Spott Seitens der Antiochiener über den langen Bart Julians des Abtrünnigen? Auch Theodoret von Cyrus (am Euphrat) ereifert sich gegen die phalanx pbilosophorum, quae barbae pralixitate philosophiam metitur.“ — Dass man sich im Orient gegen das barbirasium auf die apostolischen Constitutionen berief, sehen wir aus Epiphanius (4. Jahrhundert), der von häretischen. Mönchen (Messalianer) schreibt: „Deterius quiddam ab illis agitur, siquidem barbam, hoc ist propriam viri formam, resecant. Atqui in apostolorum constitutionibus divino sermone ac dogmate praescribitur, ne ea corrumpatur.“

Endlich sei noch bemerkt, dass im Abendlande während des Mittelalters die meisten Mönche, namentlich auch die Benedictiner wenn nicht völlig unbebartet, so doch jedenfalls ohne längeren Bart waren (cf. Martene de antiq. Monach. rit.); die sogenannten „barbati“in den Klöstern waren keine eigentlichen Mönche, sondern laici illiterati, die in den Klöstern wohnten, zu allerlei Arbeiten u. s. w. sich verwenden liessen, auch Conversi genannt wurden (cf. Du Gange, gloss. s. v. barbati) und gerade zum Unterschied von den eigentlichen Mönchen „barbati“ hiessen. Matthäus von Paris erzählt, eine Ur­sache, warum der heilige Franz von Assisi von Innocenz III., bei welchem er die Bestätigung seines Ordens nachsuchte, das erstemal abgewiesen wurde, sei seine „barba prolixa“ gewesen, die man an den Mönchen damals nicht gewohnt war. cf. Lupum 1. c. pag. 360.)

Wir fügen schliesslich noch (aus dem Münchener Pastoralblatt 1863. Nr. 20.) ein Schreiben des päpstlichen Nuntius zu München an den dortigen Erzbischof bei, in welchem der Erstere im Auftrage des heiligen Vaters die bayerischen Bischöfe auffordert, den in Bayern auftauchenden Gebrauch des Barttragens unter den Geistlichen abzu­stellen und dafür zu sorgen, dass die Einheit der Disciplin und die vollkommene Uebereinstimmung mit der römischen Kirche wie in Allem, so auch in Kleidung und Schnitt des Haares bewahrt werde. Das Schreiben lautet:

Excellentissimo ac Reverendissimo Domino Domino Archiepiscopo Frisingensi-Monacensi Monachium.

Excellentissime ac Reverendissime Domine!

Ad aures Beatissimi Patris pervenit, in nonnullis Bavariae Dioecesibus adesse Ecclesiasticos viros, qui novitatis vel potius levitatis spiritu perducti usum jamdiu exsoletum barbam gestandi iterum introducere et exemplo suo alios ad illud imitandum allicere conantur. Quidquid de anteactis saeculis dici debeat, in confesso est, modernam et vigentem Ecclesiae Latinae disciplinam huic usui prorsus obstare, novamque consuetudinem, ut legitime introducatur, necessario requirere assensum saltem tacitum Supremi Ecclesiae Pastoris. Hic autem hujusmodi novitatem omnino Se improbare declarat, eo vel magis quod tristissimis hisce temporibus, spiritus omnia innovandi haud paucos seducat et ex una novitate in aliam facile procedi possit. Quae cum ita sint, placuit Sanctitati Suae mihi in mandatis dare, ut omnibus Bavariae. Antistitibus Suo Nomine significarem, ab ipsis omnimode curandum esse non solum ut praedictus usus expresse prohibeatur, sed etiam ut disciplinae unitas et perfecta cum Ecclesia Romana omnium magistra conformitas in Omnibus ac proinde etiam in habitu et tonsura Clericorum servetur, vel si opus sit restauretur, ac qualiscunque nova consuetudo vetetur quae Supremo Ecclesiae Capiti apprime cognita atque ab Ipso probata non sit.

Dum haec Excellentiae Tuae Illustrissimae ac Reverendissimae Beatissimi Patris jussu ac Nomine scribo, Illam rogo, ut me de hujus epistolae receptione instructum reddens, mihi etiam indicare velit, quid Excellentia Tua opportunum facere existimaverit, ut praedictus usus, si forte in ista Dioecesi manifestari incoepit, extemplo relinquatur, atque ut nemini unquam in mentem veniat, illum introducere.

Sinceris interim observantiae et obsequii sensibus pemvero Excellentiae Tuae Illustrisaimae ac Reverendissimae.

Monachii die 4. Maji 1863.

Humillimus et addictissinius
MATTHAEUS EUSTACHIUS, Archiepiscopus
Neocaesareensis Nuntius Apostolicus M. A.

AkathKR X, NF 4, 1863, S. 93-109.


[1] Vgl. die Bildnisse der sämmtlichen römischen Kaiser in „Girolami Boselli Sommario delle vite de gl’ imperatori Romani.“ Zur Geschichte des Bartes bei Griechen und Remer vgl. Bekker, Gallus III. Bd. u. Charikles III. Bd. besonders Hotomanni de barba in Pitisci lexicon antiqq. tom. I. pag. 252 sqq.

[2] Schon Ratramnus von Corvey (9. Jahrhundert) ruft den Griechen, welche die Abendländer wegen ihrer Bartlosigkeit verketzerten, zu: „Dicant redarguentes, quid hinc vel in novo vel in veteri testameuto praeceptum reperiatur! et, ut plus inferam, quid in apostolorum scriptis vel ecclesiasticoruin institutis magistrorum hinc esse determinatum insinuare posaunt? Est enim istud sicut reliqua rnulta singulär um consuetudini derelictum ecclesiarum, ut pro respectu majorum capitis comam sive barbam vel nutriant vel tondeant.“

[3] Es ist das aber unwahrscheinlich und es sind die Akten unächt, übrigens gleichwohl sehr alt; vgl. Hefele, Conciliengesch. 1. Bd. Der Canon steht auch im corp. jur. can., Decretalium lib. 3. tit 1. can. 5.

[4] Mit Anspielung auf den langen Bart (Bocksbart), den er als Mönch getragen,

[5] „Ut barbae quidem signum, non barbam gestare viderentur.“

[6] Nach Beda geschah es zu Antiochia; vgl, Amalarius de eocl. off. Hb. 4. v. 39.; dagegen seine Aeusserung lib. 2. cap. V. und Durantis (Durandua) Rationale lib 2, cap. 1. n. 31.

[7] Seine Widerlegung ist die gründlichste und zu finden bei Dachery, Spicilegium tom. I. pag. 63 sqq. Weniger gründlich ist die des Aeneas Parisiensis, ibid, pag. 113 sqq.

[8] Nicht nur in England, Frankreich und Deutschland, sondern auch in Italien, wo seit dem 5. Jahrhundert und nachmals besonders durch die Longobarden die Sitte des Barttragens wieder die weiteste Verbreitung fand; vgl. Lupus, tom. IV. p. 359 sq. Ersch und Gruber s. v. Bart.

[9] Halberstad. a. 1409. Wratislav. a. 1446 u. 145C. Bamberg. 1491. Swerin. a. 1492. Basil, a. 1503.; „radi procurent.“ Harlem, a. 1564. Mechlin. a. 1570. Antwerp. a. 1576. Wratialav. a. 1580.

[10] Camerac. a. 1586. 1631. Olmuc. 1591. Trident. 1593. Brixin. 1603. Culm. 1605. Prag. 1605. Antwerp. 1610. Warm. 1610. Buscoduc. 1612. Osnabg. 1625. Sedun. 1626. Namur. 1639. Audomar. 1640. Tornac, 1643. Gandav. 1650. Trevir. 1678.

[11] Vgl. auch die sehr schönen Porträte der Päpste von Urban VI. bis auf Gregor XIII., gedruckt an Strassburg bei Jobin 1573.

[12] Auch Bartholomäus Holzhauser (1658) wird so abgebildet.

[13] Auf den Porträten in der Domkirche zu Augsburg erscheinen die sämmtlichen Bischöfe des früheren und späteren Mittelalters als bartlos. Erst Cardinal Otto (Mitte des 16. Jahrhunderts) hatte einen kürzeren, sein Nachfolger (Joh. Egloff von Knöringen) einen ziemlich langen und starken Bart; dann folgen nur noch zwei bebartete Bischöfe (Otto von Gemmingen und Heinrich von Knöringen); hierauf mehrere mit Perrücken und ohne Bart; von Bischof Joseph an sind auch die Perrücken vom Haupt der Bischöfe verschwanden. Sind auch die fraglichen Abbildungen der vielen Bischöfe in der Domkirche nicht lauter Porträte, so lassen sie doch ganz klar ersehen, dass das Barttragen Seitens der Kleriker verhältnissmässig nur ganz kurze Zeit gedauert habe. (Auch in der langen Reihe der Freisinger Bischöfe durch mehr als ein Jahrtausend sind, wie das Münchener Pastoralblatt 1868. Nr. 19. 8. 78. bemerkt, nur sieben bebartete Bischöfe, Waldo †906, der heilige Lampert † 957, Gottschalk † 1006, Gottfried † 1314, deren Bilder übrigens schwerlich auf sicherer Tradition beruhen, Ernest (Sohn des Herzogs Albert V. von Bayern) † 1612, Veit Adam † 1651, welche zwei einen Vollbart zeigen, und Albert Sigismund † 1685, der einen geschniegelten Oberlippenbart trägt.

[14] „Barbam nutrire“ bedeutet nicht den Bart „pflegen durch künstliches Stutzen u. dgl.,“ sondern den Bart unbe schnitten wachsen lassen, also einen langen vollen Bart tragen.

Hier der Text als pdf.

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