Warum in Zukunft KI-generierten Texten eine menschliche Autorschaft zugesprochen wird
Wir sind gegenwärtig in einer Übergangszeit bezüglich der Abfassung von Texten. Die vorherrschende Meinung ist, dass namentlich gezeichnete Artikel und Textbeiträge von einem Autor ohne künstliche Mithilfe verfasst sein müssen, andernfalls fehle ihnen eine Authentizität.
Der Blick in die Fotographie könnte uns auf Dauer eines anderen belehren. Wir reden alle davon, dass ein Fotograph das Bild gemacht und demzufolge das Urheberrecht an dem jeweiligen Bild hat. Eigentlich ist dies eine vermessene Aussage. Das Bild „macht“ der Fotoapparat. Der Fotograph hat „nur“ die Kamera gehalten bzw. objektbezogen ausgerichtet und den Auslöser im „richtigen Moment“ betätigt. Und doch schreibt man ein gelungenes Foto zu Recht dem jeweiligen Fotografen zu. Ohne seine genuine Leistung wäre das Bild so nicht zustande gekommen.
Dass die künstlerische Autorenschaft hinter Fotographien im 19. Jahrhundert durchaus umstritten gewesen ist, dafür steht nicht zuletzt Charles Baudelaires Essay Le public moderne et la photographie von 1859, wo dieser der aufkommenden Fotografie vorwirft, Kunst auf eine bloße, naturgetreue Wiedergabe der Wirklichkeit zu reduzieren und dadurch Fantasie, schöpferische Einbildungskraft und den geistigen Gehalt der Kunst zu verdrängen. Wer die Fotokunst des 20. Jahrhunderts zu bewundern weiß, wird von einem Fehlurteil Baudelaires sprechen.
Mit KI-generierten Texten wird es wohl in Zukunft nicht viel anders sein. Derjenige, der mit eigenen Prompts eine gehaltvolle Textgenerierung initiiert, generierte Texte bearbeitet bzw. regenerieren lässt, so dass die finalen Texte auf Dauer als genuin geschaffen rezipiert werden, wird schlussendlich auch die Authentizität bzw. Autorenschaft in gesellschaftlich anerkannter Weise für sich beanspruchen können.