Der erste Bürger unseres Staates. Nachruf auf Gustav Heinemann
Von Horst Ehmke
Er war ein Bürger und kein Freund des Bourgeois. Im Kaiserreich, kurz vor der Jahrhundertwende geboren, erlebte Gustav Heinemann den Ersten Weltkrieg als Schüler. Er studierte in der Weimarer Republik und war schon als Student politisch aktiv. Der Nationalsozialismus trieb ihn in den Widerstand der Bekennenden Kirche. Vor diesem Hintergrund stellte Gustav Heinemann nach 1945 als Christ und als Demokrat seine Fragen an den deutschen Bürger: Warum war das deutsche Bürgertum und mit ihm die erste deutsche demokratische Republik politisch gescheitert? Was war falsch gewesen im bürgerlichen Verhältnis zur Politik und zur Macht? Was war falsch gewesen im bürgerlichen Verständnis von Staat und Kirche? Was schließlich war falsch gewesen im Verhältnis des Bürgertums zu den freiheitlichen Traditionen unserer Geschichte einschließlich der Arbeiterbewegung?
Gustav Heinemann hat aus unserer geschichtlichen Erfahrung heraus das deutsche Bürgertum noch einmal radikal und oft provozierend nach seinem Selbstverständnis befragt. Er war ein oft sehr unbequemer Mitbürger in einem „schwierigen Vaterland“.
Sein leidenschaftlicher Kampf gegen Adenauers Wiederbewaffnungspolitik, der zum Bruch mit der CDU, zur Gründung der Gesamtdeutschen Volkspartei und dann zum Beitritt zur SPD führte, war in seinen Augen zugleich ein Kampf gegen eine politische Tradition, in der sich – übrigens nicht nur im Wilhelminismus – vieles, was wenig realistisch war, als „Realpolitik“ ausgegeben hat. Ob eine Politik der Blockfreiheit der Bundesrepublik in der gegebenen weltpolitischen Situation unsere Interessen hätte durchsetzen können, kann nicht Interessen werden. Die Frage ist politisch gegen Heinemann entschieden worden. Daß die Politik Adenauers als Wiedervereinigungspolitik – und als solche wurde sie ja ausgegeben – unrealistisch war, hat die Geschichte inzwischen erwiesen. Gustav Heinemann hat da, leider, recht behalten.
Eng verbunden mit dieser Auseinandersetzung war für Gustav Heinemann die Frage unseres Verhältnisses zum Osten: „Unsere politische Aufgabe nach dem Krieg war von Anfang an und ist bis zur Stunde eine doppelte, nämlich das harte, das unerschütterliche Nein zum totalitären System zu verbinden mit dem Ja zur Nachbarschaft der totalitär regierten Ostvölker.“ So hat er in der damaligen Auseinandersetzung wichtige Vorarbeiten zur späteren Politik der Entspannung und der guten Nachbarschaft geleistet, ohne – was ihm fälschlich und oft böswillig vorgeworfen wurde – die ideologischen Fronten zu verwischen.
Gustav Heinemann hielt nichts von Ideologien, sie verdeckten für ihn die Wirklichkeit des Menschen und oft genug die einfachen Tatsachen. Ihm war aber nicht nur die kommunistische Ideologie, sondern auch die des blinden Antikommunismus zuwider, vor allem dann, wenn sie „christlich“ verbrämt wurde. Grundlage seines Handelns war die Erkenntnis, „daß Christus nicht gegen Karl Marx gestorben ist, sondern für uns alle“.
Die Freiheit des Bürgers, erst recht die Freiheit eines Christenmenschen von Angst war eines seiner Zentralthemen. Angst macht unfrei, macht blind, ist ausbeutbar, macht Mitläufer für Pseudo-“Realpolitik“. Nicht von ungefähr setzt die Reaktion in Deutschland seit jeher auf das Angstmachen. Diese Freiheit eines Christenmenschen hat Gustav Heinemann in der deutschen Politik personifiziert, gerade in ihrer Bedeutung für einen wachen, von keinen Tabus, Ideologien und Ängsten vernebelten Bürgersinn. Er war ein fröhlicher Christ, auch wenn er ein sehr spröder Mann sein konnte.
Von dieser Grundhaltung her kann man auch seine unbequemen und mahnenden Worte zum Konflikt mit der rebellierenden Jugend und zu den Terroristen verstehen. Nur Dumme oder Böswillige können Gustav Heinemann Affinität zu den Ideologien der Apo oder gar zur Gewaltanwendung unterstellen. Sein Beispiel von der Hand, von der immer drei Finger auf uns selber zurückweisen, wenn wir mit dem ausgestreckten Zeigefinger auf andere zeigen, macht klar, worum es ihm ging: Auch hier sollten Angstreaktionen verhindert, kritische Fragen nicht nur zugelassen, sondern auch selber gestellt werden. Etwa diese: Wie sieht es geistig eigentlich in einer bürgerlichen Gesellschaft und in bürgerlichen Familien aus, wenn deren Kinder nicht nur politisch rebellieren, sondern in einzelnen Fällen sogar zu terroristischen Mördern werden?
Gustav Heinemann ist ungebührliche Distanz zum Staat und zur staatlichen Macht vorgeworfen worden – hatte er doch erklärt, er liebe seine Frau, nicht aber den Staat. In Wirklichkeit ging es ihm auch hier darum, gegenüber unheilvollen obrigkeitsstaatlichen Traditionen und Verhaltensmustern freien Bürgersinn zu wecken. Er wehrte sich dagegen, „daß man aus dem Staat etwas Übermenschliches macht“. Und er stand ganz in der schwarz-rot-goldenen Tradition der republikanisch-demokratischen Bewegung Deutschlands, wenn er das Grundgesetz als ein „großes Angebot“ verstand, das der Würde des Menschen Geltung verschaffen wolle. Darum auch trat er in der leidenschaftlichen Notstandsdebatte für eine rechtliche Vorsorge für den Notfall ein, in anderer Form freilich, als er sie bei seiner Ernennung zum Bundesjustizminister in den sogenannten Schubladengesetzen vorgefunden hatte. Ihm ging es darum, die Freiheit gerade im Notstand zu schützen. Mit seiner demokratischen Staatsauffassung ist Gustav Heinemann daher einer der glaubwürdigsten Repräsentanten unserer jungen Demokratie auch im kritischen Ausland gewesen.
Daß der Staat vom Bürger, vom Menschen her gedacht werden muß, war Ausgangspunkt ebenso von Gustav Heinemanns Rechtspolitik. Die Erinnerung an den „Bürgerpräsidenten“ darf nicht die Erinnerung trüben an den bedeutenden Bonner Justizminister. Er war nicht nur unbequemer Mahner und so etwas wie eine moralische Institution der Nation. Er war auch ein Reformer, der Engagement und Nüchternheit zu verbinden wußte. Und er war ein eminent praktischer Mann, der aus seiner Tätigkeit in der Anwaltspraxis und in der Wirtschaft, als Essener Oberbürgermeister, als nordrhein-westfälischer Justizminister und als Bundesinnenminister einen großen Schatz an praktischen Erfahrungen auf die Rosenburg mitbrachte, als er mit 67 Jahren das Justizministerium übernahm. Die rechtspolitischen Reformen, seit Jahrzehnten gefordert, werden mit seinem Namen verbunden bleiben.
Das Wort Reformpolitik wird häufig verbunden mit Begriffen wie „zweite Aufklärung“, „Liberalisierung“, „Emanzipation“. Doch es wäre falsch, in Gustav Heinemann einen Aufklärer oder Liberalen im ideologischen Sinne zu sehen. Zunächst einmal war er kein Bildungsliberaler. Die schönen Künste waren ihm, bei allem Interesse, innerlich fremd, und an der Literatur interessierten ihn die Autoren offensichtlich mehr als deren Bücher. Im Grund war Heinemann davon überzeugt, daß man, wenn man nur das Buch der Bücher oft und gründlich genug studiere, sich die Lektüre der Sekundärliteratur weitgehend sparen könne.
Gustav Heinemann ist – ein weiteres Indiz – nachdrücklich für die Trennung von Staat und Kirche eingetreten. Seine Frage etwa, ob der Eid, vor allem der in religiöser Form geleistete Eid, in unserem weltanschaulich-neutralen Staat überhaupt noch einen Platz haben könne, provozierte Proteste gerade aus Kreisen der Kirche. Aber Heinemanns Auffassung von der notwendigen Trennung von Staat und Kirche war nicht nur im liberalen Toleranzgedanken begründet, sondern auch in seinem durch Kampf und Erfahrung der Bekennenden Kirche geprägten Verständnis von Kirche.
Man könnte Gustav Heinemann daher, einer Unterscheidung seines jüngeren Weggefährten Erhard Eppler zwischen „Wert-“ und „Strukturkonservatismus“ folgend, eher einen Wertkonservativen denn einen Liberalen im weltanschaulichen Sinne nennen. Im Grunde war auch seine Rechtspolitik von der Überzeugung getragen, daß christlicher Glaube uns freimachen kann, die Dinge der Menschen menschlich, das heißt unideologisch, nüchtern zu ordnen.
Als er Bundesjustizminister wurde, war der Verfassungsauftrag zur Gleichbehandlung der unehelichen mit den ehelichen Kindern noch immer unerfüllt – obwohl es sich um eine alte soziale Frage handelte und der Auftrag seit siebzehn Jahren im Grundgesetz stand. Gustav Heinemann nahm sich dieser Frage sofort an. Dabei entspann sich auf der Rosenburg eine Diskussion, ob man dem unehelichen Kind das Erbrecht in der gleichen Form wie dem ehelichen Kind geben solle. Heinemann hielt es aus praktischen Gründen nicht für gut, das uneheliche Kind in die Erbengemeinschaft der Witwe und der ehelichen Kinder – und in die Auseinandersetzungen dieser Erbengemeinschaft – einzubeziehen. Man solle ihm einen gesonderten Erbanspruch geben. Den Einwand der Experten, das sei systemwidrig, hielt er gegenüber der Sachgerechtigkeit der Lösung für sekundär. Und so wurde der Erbersatzanspruch des unehelichen Kindes „erfunden“. An dieser Stelle sei eine persönliche Fußnote gestattet: Es war großartig, unter diesem Mann zu arbeiten.
In die überfällige Reform des Strafrechts wurden, in Abänderung vorgefundener konservativer Pläne, die Gedanken des sogenannten Alternativ-Entwurfs einbezogen. Neben dogmatischen Fragen des Strafrechts ging es darum, die Kluft zu schließen, die sich zwischen dem auf das Jahr 1871 zurückgehenden Gesetz und der gesellschaftlichen Wirklichkeit aufgetan hätte. Umstritten war. dabei vor allem die Reform des sogenannten Sexualstrafrechts. Es ging darum, die Einsicht durchzusetzen, daß das Strafrecht weder dazu da noch dazu geeignet sei, überholte moralische Auffassungen von Staats wegen formell aufrechtzuerhalten. Für Gustav Heinemann war klar, daß der Gesetzgeber das Strafrecht an dessen kriminalpolitischer Aufgabe messen und sich dabei der inneren Grenzen der Wirksamkeit einer Strafrechtsreform bewußt sein müsse. Mit Libertinage, die einige konservative Kritiker dahinter witterten, hatte das alles nichts zu tun. Sie war Gustav Heinemann völlig fremd.
Die Reform des Strafvollzuges lag dem langjährigen Anwalt Heinemann besonders am Herzen. Hier ging es ihm darum, gegenüber Rache- und Vergeltungsvorstellungen den kriminalpolitischen Sinn der Strafe zur Richtschnur zu machen: Schutz des einzelnen der Gesellschaft vor Kriminalität, gerade darum aber auch Versuch der Resozialisierung des Täters.
Mit gleichem Engagement wie die Reform des Strafvollzugs hat Gustav Heinemann die Reform des politischen Strafrechts betrieben. Gegenüber manchen Fehlentwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung wollte er die Grundsätze und Grundrechte unserer Verfassung stärker zur Geltung bringen. Er war davon überzeugt, daß man im Bereich der gewaltlosen politischen Auseinandersetzung mit Kriminalisierungen vorsichtig sein müsse. Perfektionismus und übermäßige Reaktion könnten, so meinte er, gerade hier das Gegenteil dessen bewirken, was man anstrebe. Sosehr Gustav Heinemann von der Notwendigkeit überzeugt war, unseren demokratischen Staat auch strafrechtlich zu schützen und zu sichern, so tief war er davon überzeugt, daß Freiheitsliebe nur im Herzen der Bürger wohnen kann und daß das Strafrecht sie weder erhalten noch gar wiederherstellen könnte, wenn sie dort verkümmerte oder gar erstickt würde.
Ein großer Mann ist gestorben. Ein einfacher Christ. Gustav Heinemann war nicht nur im Amt des Bundespräsidenten der Erste Bürger unseres Staates.
DIE ZEIT Nr. 30/1976, 16. Juli 1976.