Wie Dietrich Bonhoeffer im November 1931 zu seiner Ordination einbestellt worden ist: „Vor der Ordination sind 5,- RM Gebühren zur Bestreitung der Ordinationskosten (Vergütung für die Kirchenbeamten usw.) zu Händen des Küsters zu zahlen.“

Verfügung des Evangelischen Konsistoriums der Mark Brandenburg

Berlin SW 68, 11. November 1931

Sie sind zur Ableistung der Hilfsdienstpflicht für den Dienst in unserer Provinzialkirche bestimmt. Ihre Ordination soll am Sonntag, dem 15. November 1931 vormittags 10 Uhr, durch den Herrn Generalsuperintendenten D. Vits in der St. Matthäi-Kirche in Berlin erfolgen. Die Beicht- und Abendmahlsfeier, an der auch Ihre Angehörigen teilnehmen können, findet nach der Ordination statt.

Zur Besprechung über das Weitere wollen Sie sich bei dem Herrn Generalsuperintendenten D. Vits am 14. November d. Js., nachmittags 5 Uhr, in dessen Wohnung, Berlin W. 10, Matthäikirchstr. 22, und bei dem Dezernenten Herrn Konsistorialrat Coulon am Sonnabend 10 Uhr vormittags in unserem Dienstgebäude einfinden.

Vor der Ordination sind 5,- RM Gebühren zur Bestreitung der Ordinationskosten (Vergütung für die Kirchenbeamten usw.) zu Händen des Küsters zu zahlen.

In Vertretung

DBW 11,39

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