Karl Rahner über den Tod: „Der Tod ist der sichbarste Ausdruck der Endlichkeit des Menschen. Gerade aber in der ausdrücklichen und bewußten Vergegenwärti­gung des Todes, in der natürlichen Todesangst, zeigt sich, daß das Leben selbst unendlich über den Tod hinausweist.“

Tod

Von Karl Rahner

Tod ist ein Vorkommnis, das den ganzen Menschen betrifft. Der Mensch aber ist eine Einheit von Natur und Person, d. h. ein Wesen, das einerseits einen der personalen freien Entscheidung vorgegebenen Seinsbestand hat, der seine bestimmten Gesetze und somit seine not­wendige Entwicklung hat, und das anderseits über sich selbst frei verfügt, also endgültig das ist, als was es sich in seiner Freiheit verstehen will. Tod ist somit zugleich naturales und personales Vorkommnis. Weiß die Biologie „eigentlich“ nicht, warum alles vielzellige Leben und besonders der Mensch stirbt, dann ist die Glaubensbegründung des Todes aus der sittlichen Katastrophe der Menschheit (Röm 5) die einzige Be­gründung der nicht bestreitbaren Allgemeinheit des Todes, und diese hat in ihrem theologischen Grund auch schon die Gewißheit, daß auch in alle Zukunft das Sterbenmüssen zu den notwendigen Daseins­mächten gehören wird, so daß der Tod nie wird abgeschafft werden können.

1. Wesensbeschreibungen des Todes

a) Eine vorläufige Beschrei­bung des Todes gibt die christliche Tradition mit dem Stichwort, er sei „Trennung von Leib und Seele“. Damit ist gesagt: Das geistige Lebens­prinzip im Menschen, seine „Seele“, nimmt im Tod ein anderes Verhältnis an zu dem, was wir den „Leib“ zu nennen pflegen, aber viel mehr ist damit nicht gesagt. Darum ist das genannte Stichwort keine metaphysischen oder theologischen Ansprüchen genügende Wesensdefinition des Todes. Denn sie schweigt sich völlig aus über die Eigenart des Todes, insofern er ein Vorkommnis gerade des Menschen, und zwar als eines Ganzen und als einer geistigen Person ist, und zwar ein wesentliches Vorkommnis: die Endgültigkeit seiner freien perso­nalen Auszeugung, welche Endgültigkeit zweifellos nicht nur als „bei“ oder „nach“ dem Tod eintretend zu begreifen ist, sondern inneres Moment des Todes selber ist. Während Pflanze und Tier „verenden“, „stirbt“ im eigentlichen Sinn nur der Mensch. Die genannte Beschrei­bung des Todes bleibt ferner unzureichend, weil der Begriff der „Tren­nung“ dunkel bleibt und Raum für sehr bedeutsame differenzierende Aussagen läßt. Wenn nämlich die Seele mit dem Leib vereinigt ist, dann hat sie offenbar eine Beziehung zu jener Ganzheit, deren Teil der Leib ist, zu jener Ganzheit, die die Einheit der materiellen Welt ist. Diese materielle Einheit der Welt ist weder eine bloß gedankliche Summe von Einzeldingen noch eine bloße Einheit einer äußerlichen gegenseitigen Einwirkung der Einzeldinge aufeinander. Da die Seele durch ihre substantielle Einheit mit dem Leib als dessen Wesensform einen Bezug auch zu dieser wurzelhaften Einheit der Welt hat, so be­deutet die Trennung von Leib und Seele im Tod nicht die schlechthinnige Aufhebung dieses Weltbezuges, so daß die Seele (wie man gern neu­platonisch denkt) schlechthin weltjenseitig, akosmisch würde. Viel eher ist die Aufhebung ihres die Leibgestalt gegen die Gesamtwelt abgegrenzt aufrecht- und zusammenhaltenden Leibverhältnisses erst recht als tieferes und umfassenderes Sich-öffnen und Sichdurchsetzen die­ses ihres allkosmischen Weltbezuges zu denken. Im Tod gerät die menschliche Seele gerade in eine größere Nähe und innerliche Bezogenheit zu jenem schwer faßlichen, aber doch sehr realen Grund der Ein­heit der Welt, in dem alle Dinge der Welt schon vor ihrer gegenseitigen Einwirkung untereinander kommunizieren, und dies ist gerade deshalb möglich, weil die Seele ihre leibliche Einzelgestalt nicht mehr festhält. Diese Auffassung ist auch mit der scholastischen Lehre gegeben, daß der substantielle Akt der Seele von ihr real nicht verschieden ist, also nur dann aufhören könnte, wenn auch die Seele selbst aufhören würde und nicht, wie die Philosophie zeigt und das kirchliche Dogma verbindlich sagt, unsterblich wäre. Man muß hinzu bedenken, daß die Geistseele schon vor dem Tod durch ihre Leiblichkeit sich schon immer grundsätz­lich der Gesamtwelt geöffnet hat, daß sie also nie verschlossene, fen­sterlose Monade ist, sondern schon immer mit dem Ganzen der Welt kommuniziert. Ein solcher allkosmischer Weltbezug bedeutet, daß die so im Tod durch die Aufgabe ihrer abgegrenzten Leibgestalt sich dem All öffnende Seele das Ganze der Welt, und zwar gerade auch als des Grundes des personalen Lebens der anderen als leib-geistiger Wesen, mitbestimmt. Hierauf deuten z. B. manche parapsychologischen Phä­nomene, die kirchliche Lehre vom Fegfeuer, von der Fürbitte der Heiligen usw. Fegfeuer z. B. würde bedeuten, daß die Seele auch nach der und durch die Aufgabe ihrer Leibgestalt in ihrer sittlich frei getätigten Selbstbestimmung unverhüllter und schärfer ihre Harmonie und Disharmonie mit der objekti­ven rechten Struktur der Welt erfährt und umgekehrt diese mitbe­stimmt.

b) Eine weitere Wesensbestimmung des Todes besagt: Der Tod ist für den Menschen weder das Ende seines Seins noch ein bloßer Übergang aus einer Daseinsform in eine andere, die mit der bisherigen das Wesentliche gemeinsam hatte, nämlich die unabgeschlossene Zeitlich­keit, sondern ist der Anfang der Ewigkeit, wenn und soweit man bei diesem Ewigen überhaupt noch von einem Anfang sprechen kann Die geschaffene Gesamtwirklichkeit, die Welt, wächst in und durch die leibgeistigen Personen, deren „Leib“ sie gewissermaßen ist, durch de­ren Tod langsam in ihre eigene Endgültigkeit hinein, sosehr dennoch auch diese ihre von innen her ausreifende Vollendung (wie die des einzelnen Menschen) in einer verhüllten dialektischen Einheit gleich­zeitig Abbruch und Ende von außen ist durch einen unberechenbaren Eingriff Gottes von außen, durch sein Kommen zum Gericht, dessen Tag niemand weiß. Der Tod des Menschen ist daher ein passiv hinge­nommenes Widerfahrnis, dem der Mensch als Person, machtlos und äußerlich gegenübersteht, aber es ist auch und wesentlich die per­sonale Selbstvollendung, der „eigene Tod“, eine Tat des Menschen von innen, wohlverstanden der Tod selbst, nicht bloß eine äußer­liche Stellungnahme des Menschen zu ihm. Tod ist also beides: das Ende des Menschen als Geistperson ist tätige Vollendung von innen, ein aktives Sich-zur-Vollendung-Bringen, aufwachsende, das Ergebnis des Lebens bewahrende Auszeugung und totales Sich-in-Besitz-Nehmen der Person, ist Sich-selbst-gewirkt-Haben und Fülle der frei getätigten personalen Wirklichkeit. Und der Tod des Menschen als Ende des biologischen Lebens ist gleichzeitig in unauflösbarer und das Ganze des Menschen betreffender Weise Abbruch von außen, Zerstörung, so daß sein „eigener Tod“ von innen durch die Tat der Person selbst gleichzeitig das Ereignis der radikalsten Entmächtigung des Menschen ist, Tat und Leiden in einem. Und es ist bei der substantiellen Einheit des Menschen nicht möglich, diese beiden Seiten des einen Todes einfach auf Seele und Leib des Men­schen zu verteilen und so das eigentliche Wesen des menschlichen Todes aufzulösen.

b) Als so zweideutiger ist der Tod grundsätzlich verhüllt, d. h. es läßt sich vom Menschen her nie existentiell eindeutig sagen, ob nicht die im Tod erreichte Fülle des Lebens die bisher nur verschleierte Leere und Nichtigkeit des Menschen ist oder ob die im Tod sich zeigende Leere nur der Schein einer wahren Fülle ist, der Befreiung des reinen Wesens der Person. Wegen dieser Verhülltheit kann der Tod Strafe und Ausdruck der Sünde sein, aber auch Höhepunkt der Sünde, Todsünde im eigent­lichsten Sinn.

2. Der Tod Jesu

Insofern Jesus Christus aus dem Geschlecht des gefal­lenen Adam Mensch geworden ist, das „Fleisch der Sünde“ angenom­men hat (Röm 8,3), ist er in das menschliche Dasein eingegangen, in­sofern dieses zu seiner Vollendung nur im Durchgang durch den Tod in seiner zweideutigen, verhüllten Gestalt gelangt. Er hat somit den Tod auf sich genommen, insofern er in der konkreten Ordnung Ausdruck und Sichtbarwerdung der in den Engeln und Menschen gefallenen Schöpfung ist. Er hat nicht nur irgendeine Genugtuung für die Sünde geleistet, son­dern er hat eben gerade den Tod, der die Erscheinung, der Ausdruck und das Sichtbarwerden der Sünde in der Welt ist, getan und erlitten. Er hat dies getan in absoluter Freiheit und als Tat und In-Erscheinung-Treten der göttlichen Gnade, die als vergöttlichendes Leben seiner Menschheit ihm aufgrund seiner göttlichen Person naturnotwendig zu­kommt. Dadurch aber ist der Tod zu etwas ganz anderem geworden, als er in einem Menschen wäre, in dem die reine, von jeder konkupiszenten Schwäche ledige Freiheit und das Gnadenleben als eigenes Recht nicht bestehen. Gerade in seiner Verhülltheit wird der Tod Jesu Aus­druck, Leiblichkeit seines liebenden Gehorsams, der Übereignung sei­nes ganzen geschöpflichen Seins in Freiheit an Gott. Was Erscheinung der Sünde war, wird, ohne daß es in seiner Dunkelheit aufgehoben wird, Erscheinung des die Sünde negierenden Ja zum Willen des Vaters. Durch den Tod Jesu Christi ist nun seine geistige Wirklichkeit, die er von Anfang an besaß und die er in seinem durch den Tod sich vollendenden Leben tätigte, offen geworden für die ganze Welt, ist eingestiftet worden dem Ganzen der Welt und zur bleibenden Bestim­mung real-ontologischer Art für diese Welt in ihrem Grund geworden (vgl. zu diesem Wesenszug des menschlichen Todes in seiner Verwirkli­chung bei Jesus die biblische Aussage vom Höllenabstieg Jesu). Damit ist aber die Welt als Ganzes und als Raum des personalen Han­delns der Menschen eine andere geworden, als sie wäre, wenn Jesus nicht gestorben wäre. Die Heilsbedeutung des Todes Jesu hängt nicht ab von der Gültigkeit und Nachvollziehbarkeit der nicht einfach unent­behrlichen Verständnismodelle „Sühne“, „Opfer“, „Genugtuung“ usw. In der Geschichte der Menschheit hat das Geschick des einen Bedeutung für den anderen. Wenn a) Gott einen Menschen will und werden läßt, der in seiner Wirklichkeit Gottes letztes und unwiderrufli­ches Zusagewort an die Menschen ist, wenn b) diese Zusage Gottes mindestens in diesem Menschen auch angenommen werden muß und eine Annahme nur geschehen kann durch jene Lebensgeschichte die­ses Menschen, die im Tod und nur in ihm endgültig wird, und wenn c) die annehmende Antwort dieses Menschen als von Gott seinerseits angenommen und bei ihm angekommen geschichtlich erscheint (was wir  Auferstehung Jesu nennen), dann kann und muß gesagt werden: Dieses eschatologische Zusagewort Gottes, das Gottes freier Initiative entspringt, ist real in dem Leben Jesu vollzogen und für uns geschichtlich anwesend, das sich durch den frei angenommenen Tod vollendet, wobei dieser Tod als in freiem Gehorsam vollzogen und das Leben restlos Gott übergebender erst durch die Auferstehung vollendet und für uns geschichtlich greifbar wird. Leben und Tod Jesu (in einem genommen) sind „Ursache“ unseres Heils, weil in ihnen das Bezeichnete (der allgemeine Heilswille Gottes) das Zeichen (den Tod Jesu mit seiner Auferweckung) setzt und durch es hindurch (nicht ohne es) sich selbst bewirkt.

3. Das Sterben

Das (wenn auch meist unausdrückliche) Wissen um die Unausweichlichkeit (nicht zwar um das Wann und Wo) des Todes bestimmt das ganze Leben innerlich. In diesem Wissen ist der Tod im menschlichen Leben ständig schon „da“, und erst dadurch erhält das Leben das volle Gewicht der Notwendigkeit seiner Betätigungen, der Unwiederbringlichkeit seiner Gelegenheiten und der Unwiderrufbarkeit seiner Entscheidungen. Wie das personale Versagen vor dem im Gewissen erfahrenen absoluten Anspruch der schärfste, so ist der Tod der sichbarste Ausdruck der Endlichkeit des Menschen. Gerade aber in der ausdrücklichen und bewußten Vergegenwärti­gung des Todes, in der natürlichen Todesangst, zeigt sich, daß das Leben selbst unendlich über den Tod hinausweist. Denn in der Todesangst er­scheint der Tod nicht (wie in der bloßen Furcht vor dem Tod) nur als (evtl. schmerzhaftes) Einzelgeschehen am „Ende“ des Lebens, viel­mehr als ein solches Ereignis, angesichts dessen der Mensch aus seiner Verhaftetheit an alles Einzelne gelöst und vor die Wahrheit gebracht wird: daß nämlich im Tod die gegenüber Gott, der Welt und sich selbst vollzogene Grundentscheidung des Menschen, die sein ganzes Leben durchwaltet, eine Endgültigkeit erfährt (Joh 9,4; Lk 16,26; 2 Kor 5,10; DS 839 854-859 923f 1000f 1304ff, NR 898f 924-927 901-904), von der er hofft, daß sie zugleich die Vollendung bedeute, und er doch in der Ungewißheit bleibt, ob diese gelinge. Weil der von innen rei­fende Wille des Menschen zur Ganzheit und Endgültigkeit seiner Lebenshaltung immer schon durch die Zerstreutheit des leibhaften Daseins entäußert, seiner alles integrierenden Verfügungsmacht be­raubt ist und damit auch die von ihm erstrebte, endgültig profilierte Ganzheit des personalen Lebens nicht zur offen-eindeutigen Gewißheit bringen kann, bleibt die menschliche Lebenstat gerade angesichts des Todes wesentlich undurchsichtig, von außen bedroht, um schließlich im Tod zu ihrer schärfsten Gegensätzlichkeit zu gelangen: zur Gleichzeitig­keit von höchstem Willen und äußerster Ohnmacht, von gewirktem und zustoßendem Schicksal, von Fülle und Leere. Diese grundsätzlich ver­hüllte und zweideutige Todessituation ist die Folge der Erbsünde, die alle Menschen betrifft und in ihnen zum wesensgemäßen Ausdruck wird für den in Adam geschehenen Abfall des Menschen von seiner gna­denhaften Unsterblichkeit (vgl. Röm 5,12; DS 222 372 1521, NR 338 351 791) (als einer offenen Vollendung seines irdischen Daseins in die verklärte Gottesgemeinschaft hinein). Je nachdem, ob der Mensch dieses seiner eindeutigen Verfügungsmacht entnommene erbsündliche Sterben, das er als personale Tat sein ganzes Leben hindurch vollzieht, autonom von sich her verstehen und bewältigen will oder sich darin in bedingungslos gläubiger Bereitschaft dem unbegreiflichen Gott offenhält, wird sein Tod entweder die personale Wiederholung und Bestä­tigung der sündigen Emanzipation des ersten Menschen von Gott sein und so zum Höhepunkt der Sünde, zur endgültigen Tod-Sünde, werden, oder er wird die personale Wiederholung und Aneignung des gehor­samen (Phil 2,8) Todes Jesu sein (darin dieser der Welt selbst sein gött­liches Leben eingestiftet hat) und damit zum Höhepunkt mensch­lichen Heilswirkens werden: insofern die das Leben hindurch gläubig-sakramental (in Taufe, Eucharistie, Askese) vorweggenom­mene Konfiguration mit dem Tod Jesu nun personal vollendet wird zu einem endgültigen seligen „Sterben im Herrn“ (Apk 14,13), in dem die Erfahrung des Endes der Anbruch der Vollendung wird.

Quelle: Karl Rahner/Herbert Vorgrimler, Kleines Theologisches Wörterbuch, Freiburg i.Br.: Herder, 101976, S. 410-415.

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