Von Aurelius Augustinus
In den heiligen und kanonischen Büchern kann man nirgends ein göttliches Gebot oder nur die Erlaubnis ausgesprochen finden, sich selbst das Leben zu nehmen, um das unsterbliche Leben zu erlangen oder irgendein Übel zu meiden oder zu beseitigen. Vielmehr ist hierher das Verbot zu beziehen: »Du sollst nicht töten« [Exod 20,13], umso mehr, als nicht hinzugefügt ist: »deinen Nächsten« wie beim Verbot des falschen Zeugnisses… Manche suchen dieses Verbot [des Tötens] sogar auf Tiere, wilde und zahme, auszudehnen, so dass es uns danach nicht erlaubt wäre, sie zu töten. Warum dann nicht auch auf die Kräuter und was sonst mit der Wurzel im Erdboden Nahrung und Halt sucht? Denn auch diese Art von Wesen hat, wenn auch der Empfindung bar, ein Leben und kann demnach auch sterben, somit auch bei Anwendung von Gewalt getötet werden. Daher sagt der Apostel, wo er von solchen Samen spricht: »Was du säest, lebt nicht auf, wenn es nicht zuvor stirbt« [1 Kor 15,36], und im Psalm heißt es: »Er tötete mit Hagel ihre Weinstöcke.« [Ps 78,47] Werden wir also, wenn wir vernehmen: »Du sollst nicht töten«, es für Sünde halten, Strauchwerk auszureißen und, töricht genug, dem Irrtum der Manichäer beistimmen? Weg mit solchem Wahn! Wenn wir also das Verbot des Tötens nicht auf die Pflanzen beziehen, weil sie der Empfindung entbehren, und nicht auf die vernunftlosen Lebewesen, die fliegenden, schwimmenden, laufenden, kriechenden, weil sie uns nicht durch die Vernunft gleichgestellt sind und ihnen nicht Gemeinschaft mit uns gewährt ist, weshalb nach des Schöpfers gerechtester Anordnung ihr Leben und ihr Tod der Zweckmäßigkeit für uns unterstellt ist – so bleibt nur übrig, das Verbot »Du sollst nicht töten« vom Menschen zu verstehen: Weder einen andern noch dich sollst du töten. Denn wer sich selbst tötet, tötet eben auch einen Menschen.
Wer Selbsttötung begeht, ist vielleicht wegen Seelengröße zu bewundern, nicht aber verdient er das Lob gesunden Sinnes. Obwohl bei genauer Überlegung nicht einmal von Seelengröße die Rede sein kann, wenn man, unfähig, ein hartes Geschick oder fremde Sünden zu ertragen, sich selbst das Leben nimmt. Als schwach vielmehr zeigt sich ein Geist, der eine schwere Knechtung seines Leibes oder die törichte Meinung der Menge nicht zu ertragen vermag; und größer verdient jene Seele genannt zu werden, die ein mühseliges Leben, statt ihm aus dem Weg zu gehen, zu ertragen und das Urteil der Menschen, vorab das der Menge, das zumeist in das Dunkel des Irrtums gehüllt ist, gegenüber dem Lichte des reinen Gewissens zu verachten weiß.
Allerdings haben viele Selbsttötung begangen, um nicht den Feinden in die Hände zu fallen. Aber an dieser Stelle handelt es sich nicht darum, ob das vorgekommen ist, sondern darum, ob es hätte vorkommen sollen. Solches taten nicht die Patriarchen, nicht die Propheten, nicht die Apostel; denn Christus der Herr selbst hätte sie, da er sie anwies, von Stadt zu Stadt zu fliehen, wenn sie Verfolgung erleiden würden, ebenso anweisen können, Hand an sich zu legen, um nicht ihren Verfolgern in die Hände zu fallen. Wenn also er den Seinigen keinen Befehl oder Rat erteilte, auf solche Weise aus dem Leben zu scheiden, da er ihnen doch nach ihrem Hingang ewige Wohnungen zu bereiten verhieß, so mögen die Heiden, die Gott nicht kennen, Beispiele anführen, soviel sie wollten: es ist dennoch klar, dass solches den Verehrern des einen wahren Gottes nicht erlaubt ist.
Wenn tapfere und berühmte Männer, Verteidiger des irdischen Vaterlandes und Verehrer der Götter, zwar falscher Götter, aber doch nicht heuchlerische Verehrer, vielmehr ihrem Schwure treu bis in den Tod — wenn sie, die besiegte Feinde nach [damaligem] Kriegsbrauch und Recht töten konnten, aber von ihren Feinden besiegt sich nicht selber töten wollten und, obgleich sie den Tod durchaus nicht fürchteten, lieber die Herrschaft der Sieger über sich ergehen ließen, als freiwillig in den Tod gehen wollten, wieviel mehr werden sich die Christen, Verehrer des wahren Gottes, sehnsuchtsvoll dem überirdischen Vaterlande zugewandt, vor solchem Frevel hüten, wenn Gottes Anordnung sie auf eine Zeit zur Prüfung oder Besserung ihren Feinden unterstellt, ohne dass doch in solcher Erniedrigung der sie verließe, der sich um ihretwillen in die Erniedrigung begab, er, der Höchste, umso weniger, als keine Befugnis irgendeiner militärischen Gewalt oder ihres eigenartigen Kriegsdienstes sie zwingt, ihrerseits den überwundenen Feind zu töten. Wie konnte sich also ein so schlimmer Irrtum einschleichen, dass ein Mensch Selbsttötung begehen dürfe, weil sich ein Feind an ihm versündigt hat oder damit sich ein Feind nicht an ihm versündige, da er nicht einmal wagt, den Feind, der an ihm gesündigt hat oder sündigen will, zu töten?
Wir bleiben mit aller Bestimmtheit dabei, und die Ansicht hat unsern vollen Beifall, dass niemand freiwillig in den Tod gehen dürfe in der Absicht, zeitlichen Beschwerden zu entgehen, da er dadurch nur ewig dauernden anheimfällt. Ebenso wenig wegen fremder Sünden, damit er dadurch nicht die schwerste eigene auf sich lade, während ihn die fremde gar nicht berührt hat. Auch nicht wegen eigener vergangener Sünden, derentwegen er das irdische Leben erst recht notwendig braucht, um sie durch die Buße heilen zu können. Endlich auch nicht aus Sehnsucht nach einem besseren Leben, das man nach dem Tode erhofft, weil die der Selbsttötung Schuldigen kein besseres Leben nach dem Tode erwartet.
Augustinus, Gottesstaat (De civitate Dei) I,20.22.24-26.