Karl Barth über das Gebet als Dienst der Gemeinde (Kirchliche Dogmatik, 1959): „Es geht also im Gebet als ihrem Bekenntnis zu Gottes freier Gnade nicht um eine bloß subjek­tive und bloß subjektiv bedeutsame Frömmigkeitsübung, die ja als solche nur ins Leere stoßen könnte. Im Gebet behaftet die Gemeinde Gott bei seinem sie berufenden, versammelnden, auferbauenden und beauf­tragenden Wort als der Zusage seiner Treue.“

Über das Gebet als Dienst der Gemeinde

Von Karl Barth

Wir wenden uns nun zu den Grundformen des kirchlichen Dienstes, in denen er sich vorwiegend als ein mannigfach bestimmtes Handeln dar­stellt. Ein Handeln muß freilich, wenn es mit rechten Dingen zugeht, in allen seinen Formen auch das Sprechen der Gemeinde sein. Und so wird auch ihr Handeln nicht nur implizit, sondern auch explizit immer auch ein Sprechen sein müssen. Es gibt aber eine zweite Reihe von Formen ihres Dienstes, in denen er primär und vorwiegend ein Handeln ist. Mit ihnen haben wir uns nun noch zu beschäftigen.

Es dürfte der Sache angemessen sein, wenn wir hier vor allem das Gebet nennen. Die Gemeinde arbeitet, aber sie betet auch. Genauer gesagt: sie betet, indem sie arbeitet. Und eben damit, daß sie betet, arbeitet sie. Gebet ist nicht nur ein gelegentliches «Atemholen der Seele» und nicht nur eine individuelle «Erhebung des Herzens». Gebet ist eine Bewegung, in der sich die Christen dauernd und in der sie sich gemein­sam befinden: schlechthin unentbehrlich im Vollzug des ganzen, der Gemeinde befohlenen Tuns, von diesem unmöglich zu trennen.

Wie sollte, um nur Eines zu nennen, z. B. theologische Arbeit ohne perennierendes Gebet auch nur denkbar, geschweige denn tunlich sein? Sollten nicht viele oder gar alle ihre Brüche und Widersprüche darin ihren letzten Grund haben, daß sie nicht von allen [1012] Seiten in der Gemeinschaft eben des Gebetes getan wird? Aber was da von der Theologie zu sagen ist, kann und muß ebenso ernst von jeder andern Funktion des kirchlichen Dienstes gesagt werden.

Gebet ist ein Grundelement des ganzen Tuns der ganzen Gemeinde. «Betet ohne Unterlaß!» (1.Thess. 5,17). So ist das Gebet (man denke an die 1. Pers. Plur. im Unser Vater!) ein Werk der Gemeinde. In und mit der Gemeinde dürfen und sollen dann alle ihre Glieder auch einzeln und für sich beten.

Gebet heißt miteinander, unter sich unzertrennlich verbunden, Dank­sagung und Bitte: Danksagung im Blick auf die zurückliegende Zeit für die in ihr bereits empfangene freie Gnade Gottes – Bitte im Blick auf die noch kommende Zeit, um dieselbe freie Gnade, deren es auch in ihr bedürfen wird. Gebet ist also die Anerkennung, daß die in der Zeit existierende Gemeinde, indem sie ihren Dienst getan hat, tut und noch tun möchte, nicht von der inneren Sinnhaftigkeit und Kraft ihres mensch­lichen Tuns, sondern von der ihr zugewendeten freien Gnade Gottes lebte, lebt und leben wird. Hätte er sie nicht zu ihrem Tun frei gemacht und würde er das nicht wieder tun, was wäre es dann mit ihrer Freiheit, mit ihrem Vermögen da­zu? Indem sie betet, bekennt sie, daß ihr ganzes Tun nur Zeugendienst sein kann, der als solcher gänzlich auf seine Be­stätigung durch den angewiesen ist, den sie zu bezeugen hat: auf sein Wohlgefallen, auf das sie keinen Anspruch hat, das sie nie verdient hat, auch nie verdienen wird, das in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nur sein freies Geschenk sein kann. Es geschieht aber ihr Gebet als Dank­sagung wie als Bitte in der Gewißheit seiner Erhörung und also in einem zugleich demütigen aber auch mutigen Griff nach dem ihrem Tun Sinn und Kraft gebenden göttlichen Wohlgefallen. Es geht also im Gebet als ihrem Bekenntnis zu Gottes freier Gnade nicht um eine bloß subjek­tive und bloß subjektiv bedeutsame Frömmigkeitsübung, die ja als solche nur ins Leere stoßen könnte. Im Gebet behaftet die Gemeinde Gott bei seinem sie berufenden, versammelnden, auferbauenden und beauf­tragenden Wort als der Zusage seiner Treue. Sie behaftet ihn dabei, daß ihre Sache die seine ist. Sie erwartet, indem sie an seine freie Gnade appelliert, nichts Anderes, als daß Gott sich seinerseits bei seinem Wort behaften läßt, daß also ihre Sache gestern in der Tat seine Sache war und morgen wieder die seinige sein wird. In ihrer Danksagung und in ihrer Bitte nimmt sie also – nicht zweifelnd und zögernd, nicht bloß hypothetisch, sondern in festem Schritt – den von Gott zwischen ihr und ihm eröffneten Verkehr als aktiver Partner des von ihm begründeten Bundes zwischen ihm uno ihr auf. So ist ihr Gebet nicht bloß eine Ele­vationsgebärde, sondern es schafft mitten in der Welt ein für diese bedeut­sames und (ob von ihr vernommen und wahrgenommen oder nicht für sich selbst sprechendes Faktum. Wo in der übrigen Welt geschähe dem [1013] das, daß Gott für die Liebe, in der er sich der Welt zugewendet hat, einfach gedankt, und daß er ebenso einfach darum gebeten wird, sich ihr wieder und wieder zuzuwenden? Wo in der übrigen Welt kommt es zu dem rückhaltlosen Bekenntnis, daß mit unserer Macht nichts, gar nichts getan ist, daß aber bei ihm alle Dinge möglich sind? Und vor Allem: wo in der übrigen Welt wäre die Gewißheit am Werk, Gott mit solchem Bekenntnis behaften zu dürfen und also im Verkehr mit ihm nicht nur etwas zu fühlen, zu denken, zu sagen, sondern zu tun und auszurichten? Wie hätte es die ganze Welt nötig, daß eben das Ereignis würde, daß in ihrer Mitte neben dem vielen Anderen, was sie tut, auch gebetet würde! Nun, eben das darf die Gemeinde tun: sie darf wie mit ihrem Lobe Gottes, so auch mit ihrem Gebet stellvertretend für die übrige Welt, ihr vorangehend und ihr zum Zeugnis dieses Faktum, dieses offenkundige Gleichnis der Versöhnung, des Bundes, der Gemeinschaft zwischen Gott und Mensch auf den Plan führen.

In und mit ihrem ganzen Tun in allen seinen Sparten und Elementen! Wo sie nicht betet, da arbeitet sie auch nicht, da ist und bleibt ihr ganzes Tun hohl und nichtig. Das «Betet ohne Unterlaß!» darf nun aber weder in ihrem Leben als Gemeinde noch im Leben ihrer einzelnen Glieder zum Vorwand werden, ihre Danksagung und Bitte nicht auch konkrete Gestalt annehmen zu lassen. Und deren besonderer Ort wird (wie er auch der besondere Ort ihres Gotteslobes ist) ihre gottesdienstliche Versamm­lung sein, in der sie sich ja auch sonst je und je neu als christliche Ge­meinde konstituiert. Das Kirchengebet, das unbedingt den Charakter der Danksagung und der Bitte haben muß, ist nicht formelhaft rituelle Zutat, sondern integrierendes Moment der liturgischen Aktion: gleichwertig dem Gotteslob und gleichwertig der Predigt, und mit beiden gar nicht kompakt und deutlich genug in Verbindung zu setzen. Mit dem Lobe Gottes ist es ja vorzüglich das Gebet, das die Versammlung der Gemeinde für Jedermann, für ihre Glieder, aber auch für die mit­hörende Welt, von einer Vortragsveranstaltung unzweideutig unterschei­det, sie als Handlung, und zwar eben als «Gottesdienst» charakterisiert, der dann als solcher auch im intimsten Sinne Menschendienst sein wird. Die Wiederherstellung der weithin mindestens schwer bedrohten Würde, Wichtigkeit und Wirksamkeit der ganzen liturgischen Aktion könnte nicht zum wenigsten davon abhängig sein, ob es gelingt, ihr den Charak­ter des Gebetes, der gemeinsamen Danksagung und Bitte und damit eben einer Handlung wiederzugeben.

Im Einzelnen wäre dazu zu erwägen: Ob das Gebet vor und nach der Predigt nicht auch äußerlich viel enger (von ihr weder durch Gemeindegesang noch gar durch Orgel­spiel getrennt) mit der Predigt verbunden werden sollte, um dann dieses dreigegliederte Ganze mit dem Gemeindegesang und also mit dem Lobe Gottes zu eröffnen und zu schließen? Ob nicht auch diese Gebete Sache immer neuer Arbeit sein müßten – ob sie also, stereotyp wiederkehrend, einer gedruckten Agende entnommene Gebete sein dürfen [1014] oder nicht vielmehr zu Ehren des lebendigen Herrn der lebendigen Gemeinde mit der Predigt zusammen für jeden Sonntag neu geformt und also vorbereitet werden müßten? Ob eigentlich das Gegenüber von Sündenbekenntnis und Gnadenverheißung nicht (in umgekehrter Folge freilich) besser in der Predigt als im Eingangsgebet bzw. in dem vielerorts üblichen etwas fragwürdigen Dramolet am Anfang des Gottesdienstes seinen Ort hätte, während das Eingangsgebet als Danksagung für den die Gemeinde versammelnden Ruf Gottes und als Bitte um die Gegenwart und Wirksamkeit des Heiligen Geistes zu gestalten wäre? Ob das (am besten von der ganzen Gemeinde zu sprechende) Unser Vater nicht statt wie üblich am Ende des Schlußgebetes würdiger am Ende (vielleicht gar gleich am Anfang) des Eingangsgebetes laut werden müßte? Ob endlich das Schlußgebet nicht statt bloß beiläufig (oder auch gar nicht!) nach dem Vor­bild der Chryso­stomus-Liturgie gerade in der Hauptsache und entscheidend Fürbitte für die ganze Christenheit und für die ganze halb- oder nicht-christliche Welt, für alle die so mannigfach irrenden, sündigenden und leidenden Menschen und betont auch für alle in verantwortlichen Stellen handelnden Personen werden müßte, womit es dann gerade auf der Höhe des Gottesdienstes (eventuell im Übergang zur Feier des Abend­mahls) zu dem der Gemeinde so nötigen Aufreißen der Türen und Fenster nach außen – und das in der besten Form, nämlich in der der Anrufung Gottes kommen würde?

Quelle: Karl Barth, Kirchliche Dogmatik IV/3-2, Zollikon-Zürich: EVZ, 1959, § 72, S. 1011-1014.

Hier der Text als pdf.

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