Ausgerechnet der römische Jubiläumsablass von 1300 wurde zum Vorbild für die protestantische Feier eines Reformationsjubiläums.
Die Berliner Kirchengeschichtlerin Dorothea Wendebourg hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das sogenannte „Reformationsjubiläum“ das Ur-Jubiläum aller historischen Jubiläen sei. Sie schreibt: „Erfunden wurde das historische Jubiläum von protestantischen Universitäten, die im 16. Jahrhundert begannen, das Gedächtnis ihrer eigenen Gründung an runden Daten festlich zu begehen. Im Jahr 1617 gelang der bis dahin akademischen und lokalen Praxis der Sprung auf die große gesellschaftliche, ja internationale Bühne: mit dem ersten Zentenarium (Jahrhundertfeier) von Martin Luthers Thesenanschlag von 1517, dessen Bedeutung als Schlüsselereignis der Reformation, ja der von ihr geprägten Geschichte überhaupt damit fixiert war. Im Wettstreit zweier evangelischer Fürsten, der Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz, eines Lutheraners und eines Reformierten, die sich durch eine solche Feier als Anführer der Protestanten im Heiligen Römischen Reich profilieren wollten, wurde der 31. Oktober 1617 oder der Sonntag danach zur Hundert-Jahr-Feier des Anfangs der Reformation. Es war so eindrücklich, dass das Gedächtnis des Thesenanschlags hinfort an vielen Orten alle hundert, alle fünfzig, ja schließlich alle 25 Jahre gefeiert wurde.“
Man müsste hier ergänzen, dass die Zentenarien, also die Hundert-Jahr-Feiern der Universitätsgründungen, wiederum durch das „Heilige Jahr“ (annus sanctus) inspiriert waren. So hatte erstmals Papst Bonifatius VIII. im Jahr 1300 für Rompilger ein „Heiliges Jahr“ mit einem entsprechenden Jubiläumsablass ausgerufen. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen wurde den Gläubigen ein vollständiger Ablass der zeitlichen Sündenstrafen gewährt. Das „Heilige Jahr“ wiederum greift auf das alttestamentliche Jobeljahr (vgl. Leviticus 25,8ff) zurück und überträgt dessen Charakter als Erlassjahr (folgend auf 7×7 Jahre = 49 Jahre) auf den Ablass der Kirche. Etymologisch zeigt sich im „Jubiläum“ (lat. annus jubilaeus) das hebräische jōbel (Widder), was sich auf das Blasen des Widderhorns als Eröffnungssignal nach Lev 25,9 bezieht. Das lateinische jubilum (Jauchzen) bleibt dabei außen vor. Ursprünglich sollte nach 1300 das nächste Jubeljahr mit einem Plenarablass wieder nach 100 Jahren folgen; der Abstand wurde aber von päpstlicher Seite im Laufe der Zeit immer weiter verringert. Schließlich galt seit Paul II. 1470 jedes 25. Jahr als „Jubeljahr“.
Sowohl die Gründungsjubiläen der protestantischen Universitäten (Tübingen, Heidelberg, Wittenberg und Leipzig) als auch das erste Reformationsjubiläum 1617 sind also maßgeblich vom römischen „Jubeljahr“ inspiriert. Wenn das nicht eine Ironie der Geschichte ist: Der Jubiläumsablass von 1300 mit dessen Nachfolgern diente als Vorbild für die Feier eines Reformationsjubiläums.
Jochen Teuffel
Quelle: Christ in der Gegenwart, 69. Jahrgang, Nr. 21, 21. Mai 2017, S. 227.