Auf zehn zählen ergibt nicht immer das Gleiche. Welche Gebote zählen als Zehn Gebote?

Auf zehn zählen ergibt nicht immer das Gleiche. Welche Gebote zählen als Zehn Gebote?

In der Bibel finden sich die Zehn Gebote (Dekalog) sowohl in 2.Mose (Exodus) 20 wie auch in 5.Mose (Deuteronomium) 5, wo Mose diese in einer Erinnerungsrede gegenüber dem Volk ein zweites Mal zur Sprache bringt. Beide Fassungen stimmen im Wesentlichen inhaltlich überein, weisen jedoch im Wortlaut Unterschiede auf. Damit ist jedoch ein grundsätzliches Problem markiert. Anders als beim Glaubensbekenntnis und beim Vaterunser gibt es bezüglich der Zehn Gebote keinen verbindlichen Urtext in der Kirche. Vielmehr zeigen sich unterschiedliche Zählweisen. Um diese nachvollziehen zu können, müssen die einzelnen Weisungen stichpunktartig benannt werden: a) Präambel = Selbstvorstellung Gottes; b) Fremdgötterverbot; c) Bilderverbot; d) Namensmissbrauchsverbot; e) Sabbat-/Feiertagsgebot; f) Elterngebot; g) Tötungsverbot; h) Ehebruchsverbot; i) Diebstahlsverbot; j) Falschzeugnisverbot; k) Begehrensverbote Ehefrau – Haus – Güter und Gesinde.

In der jüdischen Tradition wird die Selbstvorstellung Gottes als 1. Gebot gezählt, gefolgt von Fremdgötter- und Bilderverbot als 2. Gebot, 3. Namensmissbrauchsverbot, 4. Sabbatgebot, 5. Elterngebot, 6. Tötungsverbot, 7. Ehebruchsverbot, 8. Diebstahlsverbot, 9. Falschzeugnisverbot, sowie 10. Begehrensverbot. Die Aufteilung der Zehn Gebote auf beide Tafeln ist hälftig (5 + 5). Somit findet sich auch das Elterngebot auf der ersten Tafel, die das Gottesverhältnis betrifft. Nach jüdischer Auffassung treten die Eltern an Stelle Gottes den eigenen Nachkommen gegenüber.[1]

In der christlichen Tradition werden in Anlehnung an den Kirchenvater Augustinus die Gebote entsprechend Jesu Doppelgebot der Liebe auf die beiden Gebotstafeln aufgeteilt: „Das erste ist: Höre, Israel, der Herr, unser Gott, ist der einzige Herr. Darum sollst du den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit deinem ganzen Denken und mit deiner ganzen Kraft. Als zweites kommt hinzu: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Kein anderes Gebot ist größer als diese beiden.“ (Markus 12,29-31) Dabei wird das Elterngebot der zweiten Tafel zugerechnet.

Bei der Zählung ergeben sich jedoch Unterschiede. In der Tradition der orthodoxen Kirche, reformierten sowie anglikanischen Kirchen (die von den meisten Freikirchen übernommen worden ist) wird das Bilderverbot als eigenes Gebot gezählt, wodurch sich folgende Reihenfolge ergibt. 1. (Selbstvorstellung Gottes und) Fremdgötterverbot, 2. Bilderverbot, 3. Namensmissbrauchsverbot, 4. Sabbat-/Feiertagsgebot, 5. Elterngebot, 6. Tötungsverbot, 7. Ehebruchsverbot, 8. Diebstahlsverbot, 9. Falschzeugnisverbot, sowie 10. Begehrensverbot.

Die Tradition der römisch-katholischen Kirche bezieht sich auf den biblischen Gebotstext in 5.Mose 5, wo das Bilderverbot in das Fremdgötterverbot eingeschlossen ist und am Ende zwei Begehrensverbote (Ehefrau und Güter) angezeigt sind. Daraus ergibt sich die Abfolge: 1. Selbstvorstellung Gottes und Fremdgötterverbot, 2. Namensmissbrauchsverbot, 3. Sabbat-/Feiertagsgebot, 4. Elterngebot, 5. Tötungsverbot, 6. Ehebruchsverbot, 7. Diebstahlsverbot, 8. Falschzeugnisverbot, 9. Begehrensverbot Frau, sowie 10. Begehrensverbot Haus und Güter.[2]

Martin Luther hat in seinen Katechismen die katholische Tradition übernommen, mit einem kleinen Unterschied. Bei den Begehrensverboten übernimmt er die Abfolge in 2.Mose 20,17, so dass sich in der evangelisch-lutherischen Kirche als Reihenfolge gilt: 1. Selbstvorstellung Gottes und Fremdgötterverbot, 2. Namensmissbrauchsverbot, 3. Feiertagsgebot, 4. Elterngebot, 5. Tötungsverbot, 6. Ehebruchsverbot, 7. Diebstahlsverbot, 8. Falschzeugnisverbot, 9. Begehrensverbot Haus, sowie 10. Begehrensverbot Frau.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass in spätmittelalterlichen Beichtschriften die Abfolge des Tötungs-, Ehebruchs- und Diebstahlsverbot nicht einheitlich gewesen ist.[3] So war – wohl aus metrischen Gründen – die Reihung 5. Tötungs-, 6. Diebstahls- sowie 7. Ehebruchsverbot die geläufigste,[4] wie dies auf der Zehn-Gebote-Tafel in der Danziger Marienkirche (1480–1490) und auch noch auf Lucas Cranachs d. Ä. bildlicher Darstellung der Zehn Gebote von 1516 (geschaffen für die Gerichtsstube im Rathaus zu Wittenberg, heute im Refektorium des Lutherhauses) zu sehen ist.


[1] Beim jüdischen Philosophen Philo von Alexandrien findet sich in seiner Schrift Über den Dekalog (um 40 n. Chr. geschrieben) hingegen folgende Anordnung: 1. Fremdgötterverbot, 2. Bilderverbot, 3. Namensmissbrauchsverbot, 4. Sabbatgebot, 5. Elterngebot, 6. Ehebruchsverbot, 7. Tötungsverbot, 8. Diebstahlsverbot, 9. Falschzeugnisverbot, sowie 10. Begehrensverbot, was der Abfolge der antiochenischen (bzw. lukianischen) Textfassung der griechischen Septuaginta (LXX) in 2.Mose 20,13-15 entspricht.

[2] Allerdings entspricht im Catechismus Romanus von 1566 die Abfolge bei den Begehrensverboten 2.Mose 20,17, also zuerst das Haus (9.) und dann Frau, Knecht, Magd, Vieh und aller übriger Besitz (10.).

[3] In der antiochenischen (bzw. lukianischen) Textfassung der griechischen Septuaginta (LXX) ist die Abfolge Ehebruchs-, Tötungs- sowie Diebstahlsverbot (2.Mose 20,13-15 bzw. 5.Mose 5,17-19), ebenso im Neuen Testament in Lukas 18,20 bzw. Römer 13,9.

[4] Vgl. Johannes Meyer, Historischer Kommentar zu Luthers Kleinem Katechismus, Gütersloh: Bertelsmann, 1929, S. 88.

Hier mein Text als pdf.

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