„Im Reiche dieses Königs hat man das Recht lieb.“ Über Psalm 99, Vers 4
Von Gustav W. Heinemann
Gott hat Geduld mit der Welt, – hörten wir gestern. Gottes Geduld aber ist kein bloßes Gewährenlassen dieser Welt, sondern ein unablässiges Behüten ihrer Existenz und unseres Lebens darin. Auch mit Atom- und Wasserstoffbomben sprengen wir diese Welt nur dann auseinander, wenn er es zuläßt. Wenn Gott uns gewähren ließe, so würden wir längst uns selber vernichtet haben. Vom Sündenfall an steht Adam, und das will sagen: der Mensch, in Rebellion gegen Gott. Er ist ungehorsam und will sein wie Gott. Was aber der Mensch mit diesem Ungehorsam zuwege bringt, ist der Brudermord an Abel, ist Brudermord in jeglicher Form – des Diebstahls, des Meineides, der Untreue, des Ehebruches. Wenn Gott uns in unserer ständigen Rebellion des Ungehorsams gewähren ließe, so würden wir einander darin umbringen. Aber Gott tritt unserer Rebellion entgegen. Er hat in dieser Welt den auflösenden Kräften die erhaltenden Kräfte zur Seite gestellt. Dazu gehört die Staatsgewalt als Damm gegen das Chaos, dazu gehört auch das Recht, in dessen Gewand der Staat seinen Dienst tut und seinen Bürgern eine Regel des Zusammenlebens setzt. Recht muß sein. Recht ist ein Stüde der Notordnung, mit der Gottes Geduld unseren Weg begleitet. Deshalb sollen alle Diener am Recht, zumal die Richter, eingedenk sein, daß sie Diener und Werkzeuge der Geduld sind, die Gott mit dieser Welt hat. Ihre Amtstracht, der Talar, den auch die Pastoren im Amt, das die Versöhnung predigt, tragen, ist noch ein letzter Ausdruck für die Zuordnung von Gott und Recht, von Gott und Obrigkeit.
Der Staat und das Recht sind aber keine starren Größen, sondern ein Stück des täglichen Menschenwerkes und darum Stückwerk, [125] denn das Recht hat seinen Widersacher. Davon wissen wir fast mehr zu sagen als von den Wohltaten des Rechtes.
Wer jemals um sein Recht gekämpft hat, weiß, daß Recht haben und Recht bekommen zweierlei ist. Recht muß bewiesen werden. Werde ich Zeugen haben für mein Recht? Werden die Richter ihnen Glauben schenken? Wird der Gegner sich fügen? Das alles kann zweifelhaft sein. Es stehen aber Vermögen, Freiheit und Ehre im Rechtsstreit auf dem Spiel. Manch einer ist im Kampf um sein Recht zermürbt worden, um schließlich voll Bitterkeit zu sagen: Es gibt kein Recht.
Solche Rechtsnot, die uns als einzelne persönlich zu bedrängen vermag, ist nicht der einzige Zweifel am Recht. Wie das Recht, das der Staat setzt, gestaltet sein soll, ist zu aller Zeit ein Gegenstand des Streites gewesen. Darum dreht sich immer wieder der politische Kampf der Klassen und Gruppen innerhalb eines jeden Volkes. Wer die Macht im Staate hat, wer die Klinke der Gesetzgebung zu fassen vermochte, gestaltet die Rechtsordnung und tut es nur zu oft im Interesse des ökonomischen Vorteils seiner politischen Gruppe oder seiner Klasse oder zur Durchsetzung seiner Weltverbesserungsideen. Die anderen, die nicht an der Macht sind, haben oftmals ganz andere Vorstellungen von dem, was Recht und Gesetz sein sollte, und im Wechselspiel der Machtgruppen werden Recht und Gesetz hin- und hergerissen. Politische Systeme kommen und gehen. Wahlgesetze sind heute so und morgen anders. Arbeitsordnungen und Eigentumsordnungen wechseln, und jedesmal soll die neue Ordnung die bessere, die gerechtere, ja die endgültige sein. Können wir Respekt vor dem Recht haben, wenn wir es zu einer Waffe im Kampf der Interessen oder politischen Programme erniedrigt sehen?
Auch untereinander kämpfen die Völker um Recht und Gerechtigkeit. Das große Bilderbuch der Völkergeschichte ist angefüllt mit Anklagen gegen das Unrecht der Unterdrückung und Ausbeutung. Welches Volk hat nicht einmal seinen Freiheitskrieg als einen Kampf um das Recht kämpfen müssen? Die Geschichte des Volkes Israel kennt gleich zu Anfang den Kampf um die Befrei-[126]ung aus der ägyptischen Knechtschaft, und wie es heute ist, so war es damals: dem Recht der Ausgebeuteten auf Freiheit und Menschenwürde wird das Arbeitssoll entgegengestellt, das der Ausbeuter erfüllt sehen will. Pharao antwortet zu aller Zeit: »Ihr seid faul, faul seid ihr, darum sprecht ihr: Wir wollen hinziehen und dem Herrn opfern« (2. Mose 5, 17). Noch nicht einmal das Gewissen der Menschen bleibt geachtet, wenn die Pharaonen dieser Welt ihre Ziele erzwingen wollen. Auch unser Volk hat je und dann um seine Freiheit kämpfen müssen. Daran erinnert gerade in dieser Stadt Leipzig das Völkerschlachtdenkmal, an dem am Sonntag die Stunde der Männer während dieses Kirchentages stattfindet. Und gegenwärtig beobachtet alle Welt mit verhaltenem Atem die Auflehnung asiatischer und afrikanischer Völker gegen fremde Herrschaft in ihren Ländern in dem Bewußtsein und der Beklemmung, daß aus diesem Sturm über Asien ein Weltbrand entstehen könnte.
Wohin wir immer schauen, ist es das gleiche Bild: das Recht ist umstritten und fragwürdig. Geliebt wird es von denen, die zu kurz gekommen sind; verachtet wird es nur oft von denen, die an der Macht sind. Darum ist die Enttäuschung über Recht und Gerechtigkeit in dieser Welt groß. Sie ist es insbesondere dort, wo ein guter Wille das Recht in Ehren halten möchte, aber leidvoll erlebt, wie sehr es mißachtet wird.
Die Bibel weiß wie kein anderes Buch um dieses Leiden am Recht. Es ist auffällig, wie häufig und wie stark sie es erklingen läßt. Davon ein Beispiel nur. Der Prophet Habakuk beginnt seine Predigt mit den Worten:
»Dies ist die Last, welche der Prophet Habakuk gesehen hat. Herr, wie lange soll ich schreien, und du willst nicht hören? Wie lange soll ich zu dir rufen über Frevel, und du willst nicht helfen? Warum läßt du mich Mühsal sehen, und du siehst dem Jammer zu? Raub und Frevel sind vor mir. Es geht Gewalt über Recht. Darum ist das Gesetz ohnmächtig, und keine rechte Sache kann gewinnen, denn der Gottlose übervorteilt den Gerechten; darum ergehen verkehrte Urteile …« (Hab. 1, 1-4). [127]
So und ähnlich klingt der Schrei nach dem Recht vielfältig durch das Alte Testament, sonderlich durch seine Psalmen, und manch einer von uns wird den eigenen Schrei nach Recht je und dann in diese alten Worte gekleidet haben.
Und doch: Das Recht bleibt ein Stück der bewahrenden Hilfen Gottes. Ebenso vielfältig, wie die Bibel der Bedrängnis des Rechtlosen einen lebendigen Ausdruck gibt, bezeugt sie zugleich, daß das Recht unverbrüchlich in Geltung steht, daß es von starker Hand geschützt wird, daß dem Armen, dem Verfolgten und Verfemten, dem rechtlos Gemachten ein Richter erwächst. In der Tat darf sich der rechtlos Gemachte deshalb trösten, daß das Recht letztlich doch siegen wird, daß das Unrecht nur auf Zeit sein Wesen treiben kann, weil Gott es vom Stuhle stoßen wird, wenn seine Spanne, sei sie nun kurz oder lang, abgelaufen ist. Auch davon ein Beispiel nur. In der alten Geschichte von Naboths Weinberg (1. Könige 21) hören wir, wie König Ahab diesen Weinberg haben möchte, aber Naboth das Erbe seiner Väter nicht weggeben will. Hohnlachend sagt die Königin Isebel zu Ahab: »Was wäre das für eine Königsgewalt in Israel, wenn du diesen Weinberg nicht zu enteignen vermöchtest!« Ja, in der Tat, was soll denn die Macht, wenn sie nicht überall Mittel und Wege findet, ihr Ziel auch gegen den Buchstaben des Rechts zu erreichen? Isebel weiß sich zu helfen. Sie zettelt eine unwahre politische Anklage gegen Naboth an. Naboth wird vom Volksgerichtshof verurteilt und hingerichtet. Sein Vermögen verfällt der Einziehung. Nun kann Ahab den Weinberg zu einem königseigenen Betrieb machen. Da aber verkündet Elia dem König ein furchtbares Gericht Gottes: »So spricht der Herr: An der Stätte, da Hunde das Blut Naboths geleckt haben, sollen Hunde auch dein Blut lecken.« Gott ist es, der über dem rechtlos Gemachten die Wache hält.
Aber so eindrucksvoll diese Geschichte ist und so wahr es bleibt, daß jegliche Rechtsbeugung aus aller Zeit in Gott ihren letzten Richter und Rächer finden wird, so bleibt doch die Rechtsnot als solche so lange unbehoben, als immer wieder ein großer oder klei-[128]ner Ahab ans Ruder kommt, als immer wieder ein Sonderinteresse sich der Gesetzgebung zu bemächtigen weiß. Deshalb bleibt Gerechtigkeit ein sehnliches Verlangen. Wird es einmal ein Ende aller Rechtsnot geben und wirkliche Gerechtigkeit herrschen? Die Antwort auf diese Frage gibt unser Psalmwort, und sie klingt wie eine Fanfare, wie ein Jubel unermeßlicher Hoffnung und Freude. Der Psalmist ruft in diese Welt hinein: Es gibt ein Reich, in dem man das Recht lieb hat! Es gibt ein Reich, in dem der Kampf um das Recht zu Ende geführt ist! Es gibt ein Reich, in dem Recht und Macht einträchtig miteinander einhergehen, ein Reich, in dem das Recht ganz erfüllt ist.
Solch ein Ruf in eine brennende Rechtsnot hinein kann erstaunlichen Widerhall auslösen. Als ich anfing, mich mit dem Thema dieses Vortrages zu beschäftigen, und darüber mit. anderen sprach, erlebte ich es mehrfach, daß mir gesagt wurde: »Darüber hat Professor Heim in Tübingen zu Anfang des Kirchenkampfes mit Hitler einmal eine Predigt gehalten.« Daß sich Menschen heute auf Anhieb einer Predigt erinnern, die vor 20 Jahren gehalten wurde, will etwas sagen. Das muß offenbar eine Predigt gewesen sein, die unheimlich genau in ihre Zeit hineinsprach und weit durch das Land lief. Was war es mit dieser Predigt? Ihre gedruckten Stücke wurden damals von Hitlers Staatspolizei beschlagnahmt und vernichtet. Aber Professor Heim war so freundlich, mir das einzige Stück aus seinem Besitz auszuleihen, so daß ich sie jetzt noch einmal lesen konnte. Der Anlaß zu dieser Predigt vor zwanzig Jahren war die Verhaftung des damaligen württembergischen Landesbischofs Wurm. Die Gemeinden waren landauf und landab durch den Angriff der nationalsozialistischen Weltanschauung auf die Botschaft von Jesus Christus als dem Herrn dieser Welt und unserer alleinigen Hoffnung bedrängt. Es hieß damals, daß es den biblischen Jesus aus Nazareth im jüdischen Lande nie gegeben habe, daß wir keiner Erlösung durch ihn bedürften, sondern daß wir die Welt aus eigener Kraft und Vernunft in Ordnung bringen würden, wenn nur der rechte Ansatz genommen und die Staatsfeinde, die Juden und Kommu-[129]nisten zumal, rechtlos gemacht und beiseite geräumt würden. Wieder einmal begann ein Turmbau zu Babel. Derweilen sollte die christliche Gemeinde sich stumm verhalten, den Aufbau nicht stören und ein Leben nur noch im Winkel führen. Wieder einmal hieß es: Bis euer Christus wiederkommt, sind wir dran, wir, die wir ein tausendjähriges Reich bauen! Verbote kirchlicher Arbeit, Beschlagnahmungen, Verhaftungen ohne öffentliches Verfahren sollten dem nachhelfen. Auf diesem Hintergrunde hielt Professor Heim seine Predigt, in der er mahnend zu den Geboten Gottes rief und den Unrechtstaten der damaligen Machthaber die Rechtstaten des allmächtigen Gottes entgegenstellte. Gerade in der Bedrängnis wurde es trostvoll, daß ein Reich des Rechtes aufgerichtet ist.
Indem Gott nicht nur Staat und Rechtsordnung unter uns Menschen setzt, sondern indem er eine Rechtsordnung auch zwischen sich und uns setzt, erweist er die höchste Geduld mit der Welt. Wo ist ein Herrscher auf dieser Welt, der soviel Mißachtung seiner Gebote so langmütig hingehen ließe, wie Gott es trotz aller Gerichte tut, die er je und dann über Menschen und Völker verhängt, auf daß wir hören sollen? Die Machthaber auf dieser Erde sind gar schnell bei der Hand, auf jeden zuzuschlagen, der ihre Herrschaft in Zweifel stellt oder gar antastet. Hier kann schon der bloße Verdacht genügen, um Kopf und Freiheit zu verlieren. Gott aber schlägt nicht zu. Er, der Allmächtige, übt Geduld. Er trägt dich und mich mit seiner Langmut, und er weiß wohl, daß manch einer seinen Spott darauf gründet, es sei gar kein Gott da. Unbegreiflich erscheint es, daß die Allmacht solche Geduld entfaltet. Diese Geduld erscheint wie ein Verrat am Recht und ist doch nur ein Ausfluß der Rechtstat Gottes.
Gott hat den Zorn und das Gericht über unser aller Ungehorsam m das Todesurteil über einen einzigen Menschen zusammengefaßt. Dieser Eine war der einzige Unschuldige, war der einzige, der Gottes Willen tat, war Gottes eigener Sohn. Der Galgen von Golgatha ist das Zeichen dafür, daß Gottes Reich ein Reich des Rechtes ist. Hier sind Recht und Gericht geübt worden an dem, [130] der für uns in dieses Gericht hineinging. Deshalb kann unser Psalmwort mit gutem Grund sagen: »Im Reiche dieses Königs hat man das Recht lieb.« Deshalb ist Gottes Langmut mit der Welt kein Versäumen des Rechtes, sondern Ausfluß einer bereits abgeschlossenen und vollendeten Rechtsordnung. Indem Gott unser aller Menschenrecht in seinem Sohn auf Golgatha zunichte machte, kann er uns allen das Menschenrecht wiedergeben und uns in das ewige Leben seines Sohnes einschließen, wenn wir bereit sind, das an ihm vollzogene Urteil uns zugute rechnen zu lassen. Das ist die Liebe zum Recht, die Gott uns anbietet und die er von uns erwartet, indem wir ja sagen sollen zu unserem Todesurteil in Jesus Christus. Haben wir diese Liebe zum Recht?
Unser Psalmwort klingt so, als wollte es diese Frage bejahen. Es spricht davon, daß »man« im Reiche dieses Königs das Recht lieb habe. Eine wörtliche Übersetzung unseres Textes aber lautet: »Du, Gott, bist König und liebst Recht«, und der Text fährt fort: »Du hast aufgerichtet, was Recht ist. Recht und Gerechtigkeit hast du an Jakob geübt.« Und doch hat Luther richtig übersetzt, wenn wir ihn dahin verstehen, daß uns die Liebe zum Recht aufgeschlossen ist durch das, was auf Golgatha geschah. Diese Rechtstat Gottes ist uns angeboten zu unserem Heil. Diese Rechtstat können und sollen wir lieben, indem wir Jesus Christus um deswillen lieben, was er auf Golgatha für uns auf sich nahm. Diesen Zugang zum Recht haben wir ganz und gar. Es ist das Wesen des Christenstandes, daß wir dieses Recht lieb haben, das Gott dort vollzog. Darum und insofern ist es richtig, daß »man« im Reiche Gottes das Recht, nämlich dieses eine heilsame Recht, lieb hat, das in Jesus Christus geschah.
Von hier aus erfahren wir, daß auch unsere menschlichen Rechtsordnungen unter die Herrschaft des Königs aller Könige gerufen sind. Von hier aus und nur von hier aus gewinnen wir die Kraft zum Recht auch in der menschlichen Gemeinschaft. Gottes Recht ist Zuspruch und Anspruch zugleich, und beide sind Wohltaten Gottes. So wie sein Zuspruch unser Freispruch von der Strafe des ewigen Todes, unser Freispruch zum ewigen Leben ist, so ist sein [131] Anspruch darauf, daß wir unser menschliches Recht untereinander als seinen Auftrag tun sollen, zugleich eine frohe Befreiung aus gottlosen Bindungen dieser Welt zu einem freien und dankbaren Dienst an allen Geschöpfen (Barmer Synode 1934, These II).
Wen Gott so zurechtbringt, daß er ihn in Christus erkennt, der bekommt die Kraft und die Geduld und die Einsicht, das Recht lieb zu haben, und zwar nun eben auch das Recht, das wir Menschen untereinander in Unvollkommenheit setzen und üben, weil dieses Recht ein Stück der bewahrenden Ordnungen ist, die Gott dieser Welt zuteil werden läßt. Es kann uns nicht entmutigen, daß wir ein reines, richtiges und volles Recht nie schaffen werden. Sowenig wir überhaupt ein Paradies auf dieser Erde zustande bringen, sowenig werden wir es durch Gesetze und Paragraphen tun. Wiederum müssen wir Bejahung und Nüchternheit miteinander verbinden. Wir dürfen die Kraft unserer menschlichen Bemühung um das Recht nicht überschätzen, aber wir dürfen zugleich nicht müde werden, unser Recht jeden Tag besser zu machen. Es ist lebenswichtig, daß das Recht ernstgenommen wird. Unsere christliche Nüchternheit wird uns von denen, die den Himmel mit ihrem Idealismus stürmen wollen, gern als ein Versagen, als ein Nicht-mittun-Wollen ausgelegt. Wir antworten darauf, daß wir uns jederzeit an unsere Pflicht mahnen lassen wollen, auch dem Recht unter den Menschen mit Ernst zu dienen, so wie wir auch dem Frieden unter den Menschen und Völkern jederzeit zu dienen gerufen sind. Aber wir lassen uns nicht irremachen darin, daß alles Menschenrecht und aller Völkerfrieden darum brüchig bleiben, weil wir alle, Christen und Nichtchristen, unseren Aufruhr gegen Gott und seine Gebote nicht zu beenden vermögen. Die Programme mögen erhaben sein, die man aufstellt, und der Idealismus mag groß sein, mit dem man da und dort zu Werke geht. Es bleibt aber bestehen, was einer der ärgsten Kritiker des Christentums, Nietzsche, gesagt hat: »Die Wahrheit über den Menschen nicht ertragen können, – das ist Idealismus.« Die Wahrheit über uns Menschen ist unsere unlösliche Verstrickung [132] in die Versuchung der Macht, des Ehrgeizes, des Neides, des Ehebruches auch dann, wenn wir schöne Programme, seien es idealistische, marxistische oder christliche, vertreten zu müssen meinen. Darum bleiben unser Recht und unser Frieden brüchig. Aber gerade darum sollen wir uns nach der Kraft strecken, mit der Gott uns durch seine Rechtstat zu Hilfe gekommen ist und Frieden zwischen sich und uns stiftet. Darum können wir Christenleute freudig und beharrlich und ungeteilten Herzens für das Stück Recht und den Aufschub von Katastrophen eintreten, die es jeden Tag mühselig zu erkennen und zu erstreiten gilt. Unsere Leidenschaft kann nur eine nüchterne sein, aber unsere Nüchternheit muß eine taterfüllte sein, wissend, daß es Gott um das Stück Recht und eben den Aufschub geht, mit denen er diese Welt so lange erhalten will, bis die Zahl derer voll ist, die er sich darin zum ewigen Leben ersehen hat. Bis genau zu diesem Augenblick wird es nach Gottes Geduld und Barmherzigkeit auch in einem verdorbenen Staat noch einen redlichen und herzhaften Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher und Gefangenenaufseher geben. Bis genau zu diesem Augenblick bleibt jeder Christ gerufen, sich zum Diener des Rechtes zu machen. Bis genau zu diesem Augenblick bleiben die christliche Gemeinde und ihre Glieder insbesondere gerufen, dem zu Hilfe zu eilen, der Unrecht leidet. Wir verschweigen nicht, daß wir darin immer wieder vieles versäumen. Darum wollen wir uns gerade auch auf diesem Kirchentag recht mahnen und rufen lassen!
Ja, liebe Gottesgemeinde, laßt uns das Recht in dieser Welt mit aller unserer Kraft lieben und üben, weil wir wissen und erfahren haben, welche Rechtstat Gott an uns und dieser ganzen Welt zuliebe in Jesus Christus getan hat!
Vortrag auf dem 6. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Leipzig zum Thema »Seid fröhlich in Hoffnung« am 9. Juli 1954.
Quelle: Gustav W. Heinemann, Glaubensfreiheit – Bürgerfreiheit. Reden und Aufsätze Kirche – Staat – Gesellschaft 1945-1975, hrsg. v. Diether Koch, München: Chr. Kaiser 21990, S. 124-132.