Jacob Fusseneggers „Mohrentaufpredigt“ und die Beurteilung von Afrikanern im Lindau des Jahres 1657

Wie Schwarzafrikaner in der Barockzeit in Deutschland wahrgenommen wurde, darüber gibt Monika Firlas Artikel Auskunft:

Jacob Fusseneggers Mohrentaufpredigt und die „Amicorum Carmina“. Zeugnisse für die Beurteilung von Afrikanern im Lindau des Jahres 1657

Von Monika Firla

In der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart befindet sich die gedruckte Predigt anläßlich der Taufe des Afrikaners Christian Real (um 1643-nach 1674) am 17.Mai 1657 in der Lindauer St. Stephanskirche. Autor war der Lindauer evange­lische Prediger Jacob Fus­senegger (1620-1692). Sie erschien 1658 in Nürnberg und trug den Titel „MohrenTauff / Das ist: Christliche Tauffpredigt / Aus der orden[t]lichen und gewöhn­lichen Fest-Epistel / des Heiligen Pfingsttags Actor. II, 113. Bey der Tauff eines bekehrten Mohrens / Welcher vom Herrn Joß Kramer aus dem Königreich Guinea in Africä gelegen / in des Heiligen Röm. Reichs Stadt Lindau im Bodensee gebracht / und daselbst in der Pfarrkirchen zu St. Stephan / am Abend des Pfingstfestes getciuffet worden. Mit angehengtem Bericht / wie der Tauffactus verrichtet worden. Gehalten den 17. Maji dieses 1657. Jahres / in sehr Volckreicher Versamm­lung / und auff Be­gehren in Druck gegeben.“ Nicht erwähnt ist der Anhang mit dem Titel „Sequuntur Amicorum Carmina“. Er enthält 13 Glückwunschgedichte auf Christian Real und den Lindauer Joß Kramer (?-1662), der ihn von Afrika mitgebracht hatte. Die Autoren dieser Gelegenheitsgedichte waren elf Theologen, Juristen und Arzte aus Lindau bzw. Augsburg. Nur die Ausgabe Nürnberg 1658 enthält auch den Anhang „Amicorum Car­mina“. Eine zweite Auflage der Taufpredigt in Georg Albrechts „Meletemata Festivalia“, erschienen 1660 in Ulm, verzichtete leider auf den Abdruck der Gedichte.

Jacob Fusseneggers Mohrentaufpredigt ist mit ihrem Anhang der „Amicorum Carmina“ eine Quelle allerersten kulturge­schichtlichen Ranges. Denn die Predigt liefert biographische Daten zu dem 1657 etwa vierzehnjährigen Christian Real und verdeutlicht die Haltung der lutheri­schen Theologie gegenüber Afrika und den Afrikanern. Die Glückwunschgedichte wiederum belegen die soziale Einstellung der Lindauer bzw. Augs­burger Akademikergruppe.

Real dürfte um 1643 geboren sein, da Fussenegger sein (ge­schätztes) Alter 1657 mit 14 Jah­ren angibt. Er war als kleines Kind zunächst von Afrikanern geraubt, dann an Portugiesen und von diesen an Niederländer weiterverkauft worden. Diese Angabe, die Afrikaner hätten ihn zuerst an Portugiesen ver­kauft, läßt auf eine Herkunft Reals aus dem Grenzgebiet Angola/ Kongo-Kinshasa (Ex-Zaire) schließen, da diese Region in der zweiten Hälfte der 1640er Jahre am meisten in den portu­giesischen Sklavenhandel verwickelt war. Den Namen „Real“ (der Königliche) hatte unser jugendlicher Afrikaner von den Holländern erhalten, da sein Vater ein König gewesen sein soll. Der ursprüngliche afrikanische Name ist nicht überliefert. Wie oben schon bemerkt, war Real von Joß Kramer (aus der gleich­namigen Lindauer Patrizierfamilie) mit in dessen Heimat ge­bracht worden. Bereits 1652 hatte Kramer seine Vaterstadt ver­lassen, zog in die Niederlande und von dort – wohl in Diensten der Niederländisch-Westindischen Kompanie – nach Afrika. Wie sich aus anderen Quellen ergibt, arbeitete er 1656-57 als Vize­kommandant der Schwedischen Afrikanischen Kompanie an der Goldküste und spätestens 1659 bis zu seinem Tod 1662 als Kommandant des Forts Frederiksborg der Dänischen Glück­stadt-Afrikanischen Kompanie, wo er auch sein Grab fand. Doch zurück zu Fusseneggers Pre­digt. Wir erfahren von ihm außerdem folgendes: Da Kramers Mannschaft von 40 Männern 36 durch Tod einbüßte und lediglich vier Personen den Aufent­halt an der Goldküste überlebten, kaufte er Real und noch drei andere Afrikaner zum Dank als „Heb- und Danck-Opffer Chri­sti“ frei, um sie in seiner Heimat taufen zu lassen. Wo die drei anderen Afrikaner verblieben, ist bisher leider unbekannt. Real jedoch wurde nach seiner Ankunft im Jahr 1657 Fussenegger anvertraut, mit dem Kramer aus gemeinsamen Schultagen im Augsburger St.-Anna-Colles 1638/39 ein freundschaftliches Verhältnis verband. Nach kurzer Zeit beantragte Kramer dann beim Rat die Taufe, der als Paten den aus der Lindauer Ge­schichte wohlbekannten Juristen und Politiker Valentin Heider (1605-1664) und den damaligen Bürgermeister Amadeus Eckolt bestimmte. Das Tauffest fand im Hause Heiders statt.

Die Haltung der lutherischen Theologie und Kirche gegenüber den Afrikanern dokumentiert sich zunächst in Fusseneggers Afrikabild und sodann in seinem Verständnis des Christentums als für alle Völker der Erde geoffenbarte Religion. Fussenegger verglich Reals afrikanische Heimat mit dem biblischen „Goldland Ophir“, das über unermeßliche Reichtümer an „Ele­phanten / Affen / Pfauen / Papageyen / Meerkatzen / Palmwein / Oel /Baumwolle / Pfeffer und dergleichen Sachen“ verfüge. Aller­dings unterstellt er den Afrikanern auch groben Götzen­dienst, ohne jedoch näher auf ihr vermeintliches „Jammerleben“ ein­zugehen, da er keinerlei Interesse an einer systematischen Her­absetzung ihrer Kulturen zeigt. Die Tatsache, daß er sie für „elende verlorne Leut“ hält, bringt er auch nicht mit ihrem Afrikanertum in Zusammen­hang, sondern mit der Tatsache, daß sie keine „getaufften Christen“ seien. Dafür, so können wir ergän­zen, sind sie nicht verantwortlich, weil die Verkündigung der „Frohen Botschaft“ bisher noch nicht bis zu ihnen vorgedrun­gen war.

Entsprechend dieser wohlwollenden Haltung betont Fussen­egger folgerichtig die Gemeinsam­keiten zwischen Christian Real und seinen Lindauer neuen Landsleuten: „ia wir selbst auch / die wir von getaufften christlichen Eltern geboren wor­den / seyn von unserer leiblichen Ge­burt her / ehe wir getauft und widergeboren werden / lauter unreine Sündenkinder / Hel­len­kinder / Adamskinder / und arme junge Heiden / so wol als dieser Mohr.“ Und er ergänzt an anderer Stelle: „du seyest wer du wollest / ein Heid oder geborner Christ / ein Teutscher oder Vnteutscher / Schwartz oder Weiß / Sclav oder Herr / dann Gott sihet die Person nicht an son­dern auß allerley Volck / wer ihn fürchtet und recht thut / der ist ihm angenehm / Actor. [Apg.] 10/35“. Real wird durch die Taufe zum „Bruder in Christo“ – wohlgemerkt lutheri­scher Konfession – und es gibt in der Folge keinen Grund mehr, ihn auszugrenzen.

Der Anhang „Amicorum Carmina“ beinhaltet 13 Gedichte von elf Lindauer bzw. Augsburger Akademikern, die hier in alpha­betischer Reihenfolge genannt werden sollen:

Caspar Bartenstein (1613-1690), Prediger an St. Stephan;
Nicolaus Fend (1605-1671), Predi­ger an St. Stephan;
Jacob Fussenegger (1620-1692), Prediger an St. Stephan;
Matthias Hager (1615-1693), Prediger an St. Stephan;
Valentin Heider (1605-1664), Jurist, Stadtsyndicus, Politiker, aufgrund seiner diplomatischen Verdienste auch für Württem­berg in den Friedensverhandlungen von Osnabrück (1648) Würt­tembergischer Titularrat;
Theophil Merclin (1607-1660), Stadtphysicus;
Johann Ulrich Müller (?-1687), Arzt;
Johann Martin Suevus (1632-1679), Kirchen- und Schulrat;
David Thoman (1624-1688), zwar Lindauer, jedoch Rats­konsulent in Augsburg;
Matthias Wegelin (?-1663), Kirchenrat;
Johann Conrad Weitz (?-1692), Stadtphysicus.

Hier handelt es sich um Vertreter der akademischen und gesell­schaftlichen Lindauer und Augsburger Elite. Heider, Merclin, Müller, Thoman (vollständige Namensform: Thoman von Hagelstein) und Weitz gehörten außerdem zur Sünfzen-Gesellschaft, d. h. zur Lindauer Patri­zier-Vereinigung. Thoman verfaßte die ersten beiden Gedichte, dann folgten Merclin, Wege­lin, Weitz, Fend, Müller, Hager, Bartenstein, Fussenegger und Heider.

Den Glückwunschgedichten von allerdings recht unterschied­licher inhaltlicher Ergiebigkeit kommt unschätzbarer kultur­historischer Wert zu, weil sie die Einstellung der elf „Amici“ zu Real als Afrikaner, ehemaligem „Heiden“ und neugewonnenem Christen und zu Kramer als demjenigen zeigen, der einen jugendlichen Schwarzen gekauft und mit sich nach Europa ge­bracht hatte, um ihn dort taufen zu lassen.

In Hagers Gedicht finden wir z. B. Elemente eines Afrikabildes, denn er schreibt über Kra­mer:

Zur wilden Menschen Art /die nackend einhergehn
Die han kohlschwartze Haut / und doch schneeweiße Zähn;
Dahin er war gesandt ein General erkohren /
In Africam, bewohnt von den Goldreichen Mohren /
Da keiner was von Gott / vor Blindheit wissen kan /
Und die in ihrer Noht den Teuffel beten an …

Hager bezeichnet die Afrikaner zwar als „wild“, jedoch ebenso als goldreich. Den falschen Gott verehren sie nicht aus Bosheit oder Dummheit, sondern aus „Not“, da die „Frohe Bot­schaft“noch nicht bis zu ihnen vordrang.

Wie nicht anders zu erwarten, spielt man auch auf Reals Haut­farbe an, war doch das Bild von der Vergeblichkeit des Weiß­waschens eines Mohren seit der Antike sehr beliebt. So erklärt Wegelin unter anderem:

Ein Heiden Mohr wird nimmer weiß /
Es sey dann daß er zu GOtts Preiß /
Durch Geist und Wassr / werd neugeborn /
Zum Kind der Seeligkeit ausserkorn /
Da gleich bleibt schwartz am Leib die Haut /
Wird doch die Seele Christi Braut/
Und glänzt Schneeweiß für Gotts Angesicht /
Gewaschen rein und säuberlich …

Thoman wiederum äußert seine Überzeugung, daß Reals Haut­farbe nicht zu negativen Asso­ziationen berechtige:

Die von dem Sündenschlamm pechschwartzgefärbte Seele / Kommt in des Teuffels Pfui / die schwefel volle Hole / Und nicht der schwartze Leib. Die Schwänze schadet nicht / Wann durch die schwartze Haut ein weisser Glaube sicht. …“Auch hier erfolgt keine Bewertung der Men­schen nach ihrer „Rassenzugehörigkeit“, sondern nach ihrer Glaubensgemein­schaft. Aller­dings müssen sie den „rechten“ Glauben vertreten, der im vorliegenden Fall natürlich nur der lutherische zu sein hat, wie sich in Bartensteins Gedicht zeigt, der wortreich gegen die „Cleri­sey des Papstes“ und ihre „böse“ Lehre polemisiert. Unschätzbarer Dokumentations­wert kommt auch den Gedichten der beiden Juristen unter den „Amici“ – David Thoman und Va­lentin Heider – zu. Ihre Haltung verdeutlicht zugleich die der Rechtsauffassung und Rechts­wissenschaft zu den Phänome­nen von Kauf, Mitnahme und Weitergabe bzw. Weiter­verschen­ken jugendlicher Afrikaner in Süddeutschland. Thomans zwei­tes Gedicht lautet vollständig:

Ein anderes [Carmen; Monika Firla]
DIch haben die Räuber geraubet dem Vatter /
der immer und immer / nach möglichster Macht /
viel Opffer geopffert / so Tage / so Nacht /
dem schwartzen Fetisso*, der höllischen Natter /
dem scheulich- und greulichen Seelen-Ermatter:
Und haben dagegen mich deine verkaufft /
der für dem Fetisso mich Christo getaufft /
der Menschen ohnendlichem Freuden-Erstatter.
Mich liesse der Vatter der Höllen zulauffen;
der Kauffer dagegen zum Göttlichen Hauffen.
Frey / war ich der Sünden Leibeigener Knecht:
Leibeigen erlang ich das Himmlische Recht.
Drumb meid ich den Vatter / und liebe den Kauffer /
umbhalse den Räuber / und dancke dem Tauffer.

*also nennen die Mohren ihren Abgott

Thoman stellt hier den vermeintlichen „Fetischglauben“ dem (protestantischen) Christentum gegenüber und preist Kramer dafür, daß er Christian Real der „Abgötterei“ entrissen habe. Der Verlust von Familie und Heimat wird nach dieser Sichtweise nicht nur vollkommen kom­pensiert durch das Erlangen der vor­geblich alleinseligmachenden Religion, sondern war die not­wendige Bedingung für die Läuterung in Europa. Real erscheint nicht als menschliche Ware, sondern als durch Freikauf Erretteter. Die Tatsache, daß Thoman ihn als Leibeigenen beschreibt, beruht übrigens nicht auf einer diskriminierenden Behandlung Reals durch Kra­mer, lebten doch unter den neuen Landsleuten des jugendlichen Afrikaners die Bauern in der Regel ebenfalls in der Leibeigenschaft. Diese stellte somit vor der Volljährigkeit kein Spezi­fikum der Afrikanischen Diaspora im deutschsprachi­gen Raum dar. Im Erwachsenenalter lebten ihre Mitglieder nämlich als freie Menschen und erhielten selbstverständlich eine Besol­dung.

Valentin Heider, mit dessen lateinischem Carmen die „Ami­corum Carmina“ endigen, be­trachtete Real ebenfalls als durch Kramer Erretteten. Aus seinem Gedicht erfahren wir außer­dem, daß Real inzwischen am württembergischen Herzogshof in Stuttgart lebte, und er erklärt, „seine Jugend und seine Sitten“ würden dort „veredelt und verfeinert“. Wie aus ande­ren Quellen hervorgeht, hatte Kramer noch im Jahr 1657 vor seiner Rück­reise nach Afrika seinen Schützling an Heider, den einen der beiden Taufpaten, weiterverschenkt, der ihn wiederum Herzog Eberhard III. von Württemberg (1614-1674) zum „Präsent“ machte. Damit endete Reals kurzer Aufenthalt in Lindau im Jahr 1657. Doch sein Lebensweg läßt sich bis 1674 durch eine Reihe Stuttgarter Quellen weiterverfolgen.

Zwischen 1657 und 1665 gehörte unser jugendlicher Afrikaner zusammen mit seinem „Mit­mohren“ Eberhard Christoph zum württembergischen Hofstaat und lebte schließlich als Kam­mer­junge von Herzogin Maria Dorothea Sophie, der Ehefrau Eber­hards III. Afrikaner und Afrikanerinnen waren an den Höfen des deutschsprachigen Raumes Prestigeträger allerersten Ranges, da sie wegen ihrer schwarzen Hautfarbe ein ästhetisches Ereignis darstellten und auf­grund ihrer Seltenheit die exklusiven Bezie­hungen ihrer Herren zu weitentfernten Ländern dokumentierten. Im Jahr 1665 wurde Christian Real zusammen mit Eberhard Christoph in die hochangesehene Pauker- und Trompeterzunft aufgenommen und erlernte beim Hof- und Feld­trompeter Mar­cell Kerbs sen. den Beruf seines Lehrmeisters, in dessen Haus er auch wohnte. Nach der üblichen zweijährigen Lehre und einem Jahr Wartezeit erhielt Real 1668 eine Stelle als württembergischer Hoftrompeter.

In der Nacht vom 10. zum 11. November 1669 fiel Real nach dem Besuch einer Besenwirt­schaft einem Überfall von vier Jägersjungen zum Opfer, bei dem er das linke Auge verlor. Die vollständig erhaltenen Gerichtsakten enthalten unter anderem die Verhörprotokolle und zeigen Real als einen überaus selbstbewußten, extrovertierten, eloquenten, humorvollen und voll­stän­dig integrierten Angehörigen der Hofgesellschaft. Doch ge­rade diese Vorzüge hatten den Neid der Täter erweckt, der sich in deren alkoholisiertem Zustand Bahn brach, wofür sie vom Hof­gericht zu Festungshaft mit Zwangsarbeit, Bezahlung eines hohen Schmerzensgeldes und an­schließender Landesverwei­sung verurteilt wurden. Die Akten enthalten übrigens keine ein­zige rassistische Anspielung und behandeln Real juristisch genauso wie alle seine weißen Mitmen­schen.

Nach dem Verlust seines linken Auges arbeitete Real weiter als Hoftrompeter in Stuttgart. Die bisher letzten Belege für seine Biographie enthalten die Beschreibung des Leichenzuges für den verstorbenen Herzog Eberhard III. im Jahr 1674 und der dazugehörige Kupferstich, der die Prozession abbildet. Chri­stian Real tritt dort in der Reihe der zwölf Hoftrompeter an zwei­ter Stelle in Erscheinung. Doch zu unserer großen Über­raschung ist er nicht als Afrikaner, sondern als Weißer darge­stellt, obwohl ihn die Beschreibung ganz klar als „Christian Real, Mohr“ bezeichnet. Da schwarze Angehörige der Hofstaa­ten in der Regel auf Kupferstichen sehr wohl als Schwarze dar­gestellt wurden, liegt hier ein Versehen des Künstlers vor, der Real außerdem ohne Zweifel persönlich gekannt haben dürfte. Dieses Versehen zeigt jedoch, daß Real im Bewußtsein seiner Mitmenschen offensichtlich weiß geworden war. Alle Unter­schie­de und sogar der ästhetische Unterschied des „Bruders in Christo“ waren somit inzwischen in den Hintergrund getreten, so wie es Fussenegger in seiner Taufpredigt und die elf „Amici“ in ihren Gedichten immer wieder beschworen hatten.

Wie auch immer man zu den theologischen Grundlagen dieser Art von Integration eines Afri­kaners stehen mag, so muß man doch anerkennen, daß sie geglückt war, freilich im Rahmen eines geschlossenen sozialen Systems und um den Preis der vorbehaltlosen Anerkennung desselben – durch Christian Real und seine süddeutschen Landsleute.

Literatur

Firla, Monika / Forkl. Hermann: Afrikaner und Africana am württembergischen Herzogshof im 17. Jahrhundert. In: Tribus 44 (1995), S. 149-193.
Firla, Monika: Afrikanische Pauker und Trompeter am württembergischen Her­zogshof im 17. und 18. Jahrhundert. In: Musik in Baden-Württemberg 3 (1996), S. 11-41.
Firla, Monika: „Amicorum Carmina“. Gelegenheitsgedichte anläßlich der Taufe des Mohren Christian Real am 17. Mai 1657 in Lindau im Bodensee. In: Etudes Germano-Africaines 15 (1997; im Druck).
Firla, Monika: (Hrsg.): „Amicorum Carmina“. Glückwunschgedichte für den Afrikaner Chri­stian Real und seinen Käufer Joß Kramer aus Lindau (1657). Stuttgart 1998 (im Druck).

Quelle: Jahrbuch des Landkreises Lindau 13, Weiler 1998, S. 55-59.

Hier der Text als pdf.

1 Kommentar

  1. In mir formt sich der Anflug eines Gedankens adoptionswillige Eltern betreffend, die mangels zu adoptierender Kinder im Heimatland Blick und Ziel auf Kinder aus Afrika oder Ostasien richten, nicht zuletzt auch mit Hilfe kirchlicher Einrichtungen. Ich muß ihm aber Zeit geben, konkret zu werden.

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