Wie Schwarzafrikaner in der Barockzeit in Deutschland wahrgenommen wurde, darüber gibt Monika Firlas Artikel Auskunft:
Von Monika Firla
In der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart befindet sich die gedruckte Predigt anläßlich der Taufe des Afrikaners Christian Real (um 1643-nach 1674) am 17.Mai 1657 in der Lindauer St. Stephanskirche. Autor war der Lindauer evangelische Prediger Jacob Fussenegger (1620-1692). Sie erschien 1658 in Nürnberg und trug den Titel „MohrenTauff / Das ist: Christliche Tauffpredigt / Aus der orden[t]lichen und gewöhnlichen Fest-Epistel / des Heiligen Pfingsttags Actor. II, 1–13. Bey der Tauff eines bekehrten Mohrens / Welcher vom Herrn Joß Kramer aus dem Königreich Guinea in Africä gelegen / in des Heiligen Röm. Reichs Stadt Lindau im Bodensee gebracht / und daselbst in der Pfarrkirchen zu St. Stephan / am Abend des Pfingstfestes getciuffet worden. Mit angehengtem Bericht / wie der Tauffactus verrichtet worden. Gehalten den 17. Maji dieses 1657. Jahres / in sehr Volckreicher Versammlung / und auff Begehren in Druck gegeben.“ Nicht erwähnt ist der Anhang mit dem Titel „Sequuntur Amicorum Carmina“. Er enthält 13 Glückwunschgedichte auf Christian Real und den Lindauer Joß Kramer (?-1662), der ihn von Afrika mitgebracht hatte. Die Autoren dieser Gelegenheitsgedichte waren elf Theologen, Juristen und Arzte aus Lindau bzw. Augsburg. Nur die Ausgabe Nürnberg 1658 enthält auch den Anhang „Amicorum Carmina“. Eine zweite Auflage der Taufpredigt in Georg Albrechts „Meletemata Festivalia“, erschienen 1660 in Ulm, verzichtete leider auf den Abdruck der Gedichte.
Jacob Fusseneggers Mohrentaufpredigt ist mit ihrem Anhang der „Amicorum Carmina“ eine Quelle allerersten kulturgeschichtlichen Ranges. Denn die Predigt liefert biographische Daten zu dem 1657 etwa vierzehnjährigen Christian Real und verdeutlicht die Haltung der lutherischen Theologie gegenüber Afrika und den Afrikanern. Die Glückwunschgedichte wiederum belegen die soziale Einstellung der Lindauer bzw. Augsburger Akademikergruppe.
Real dürfte um 1643 geboren sein, da Fussenegger sein (geschätztes) Alter 1657 mit 14 Jahren angibt. Er war als kleines Kind zunächst von Afrikanern geraubt, dann an Portugiesen und von diesen an Niederländer weiterverkauft worden. Diese Angabe, die Afrikaner hätten ihn zuerst an Portugiesen verkauft, läßt auf eine Herkunft Reals aus dem Grenzgebiet Angola/ Kongo-Kinshasa (Ex-Zaire) schließen, da diese Region in der zweiten Hälfte der 1640er Jahre am meisten in den portugiesischen Sklavenhandel verwickelt war. Den Namen „Real“ (der Königliche) hatte unser jugendlicher Afrikaner von den Holländern erhalten, da sein Vater ein König gewesen sein soll. Der ursprüngliche afrikanische Name ist nicht überliefert. Wie oben schon bemerkt, war Real von Joß Kramer (aus der gleichnamigen Lindauer Patrizierfamilie) mit in dessen Heimat gebracht worden. Bereits 1652 hatte Kramer seine Vaterstadt verlassen, zog in die Niederlande und von dort – wohl in Diensten der Niederländisch-Westindischen Kompanie – nach Afrika. Wie sich aus anderen Quellen ergibt, arbeitete er 1656-57 als Vizekommandant der Schwedischen Afrikanischen Kompanie an der Goldküste und spätestens 1659 bis zu seinem Tod 1662 als Kommandant des Forts Frederiksborg der Dänischen Glückstadt-Afrikanischen Kompanie, wo er auch sein Grab fand. Doch zurück zu Fusseneggers Predigt. Wir erfahren von ihm außerdem folgendes: Da Kramers Mannschaft von 40 Männern 36 durch Tod einbüßte und lediglich vier Personen den Aufenthalt an der Goldküste überlebten, kaufte er Real und noch drei andere Afrikaner zum Dank als „Heb- und Danck-Opffer Christi“ frei, um sie in seiner Heimat taufen zu lassen. Wo die drei anderen Afrikaner verblieben, ist bisher leider unbekannt. Real jedoch wurde nach seiner Ankunft im Jahr 1657 Fussenegger anvertraut, mit dem Kramer aus gemeinsamen Schultagen im Augsburger St.-Anna-Colles 1638/39 ein freundschaftliches Verhältnis verband. Nach kurzer Zeit beantragte Kramer dann beim Rat die Taufe, der als Paten den aus der Lindauer Geschichte wohlbekannten Juristen und Politiker Valentin Heider (1605-1664) und den damaligen Bürgermeister Amadeus Eckolt bestimmte. Das Tauffest fand im Hause Heiders statt.
Die Haltung der lutherischen Theologie und Kirche gegenüber den Afrikanern dokumentiert sich zunächst in Fusseneggers Afrikabild und sodann in seinem Verständnis des Christentums als für alle Völker der Erde geoffenbarte Religion. Fussenegger verglich Reals afrikanische Heimat mit dem biblischen „Goldland Ophir“, das über unermeßliche Reichtümer an „Elephanten / Affen / Pfauen / Papageyen / Meerkatzen / Palmwein / Oel /Baumwolle / Pfeffer und dergleichen Sachen“ verfüge. Allerdings unterstellt er den Afrikanern auch groben Götzendienst, ohne jedoch näher auf ihr vermeintliches „Jammerleben“ einzugehen, da er keinerlei Interesse an einer systematischen Herabsetzung ihrer Kulturen zeigt. Die Tatsache, daß er sie für „elende verlorne Leut“ hält, bringt er auch nicht mit ihrem Afrikanertum in Zusammenhang, sondern mit der Tatsache, daß sie keine „getaufften Christen“ seien. Dafür, so können wir ergänzen, sind sie nicht verantwortlich, weil die Verkündigung der „Frohen Botschaft“ bisher noch nicht bis zu ihnen vorgedrungen war.
Entsprechend dieser wohlwollenden Haltung betont Fussenegger folgerichtig die Gemeinsamkeiten zwischen Christian Real und seinen Lindauer neuen Landsleuten: „ia wir selbst auch / die wir von getaufften christlichen Eltern geboren worden / seyn von unserer leiblichen Geburt her / ehe wir getauft und widergeboren werden / lauter unreine Sündenkinder / Hellenkinder / Adamskinder / und arme junge Heiden / so wol als dieser Mohr.“ Und er ergänzt an anderer Stelle: „du seyest wer du wollest / ein Heid oder geborner Christ / ein Teutscher oder Vnteutscher / Schwartz oder Weiß / Sclav oder Herr / dann Gott sihet die Person nicht an sondern auß allerley Volck / wer ihn fürchtet und recht thut / der ist ihm angenehm / Actor. [Apg.] 10/35“. Real wird durch die Taufe zum „Bruder in Christo“ – wohlgemerkt lutherischer Konfession – und es gibt in der Folge keinen Grund mehr, ihn auszugrenzen.
Der Anhang „Amicorum Carmina“ beinhaltet 13 Gedichte von elf Lindauer bzw. Augsburger Akademikern, die hier in alphabetischer Reihenfolge genannt werden sollen:
Caspar Bartenstein (1613-1690), Prediger an St. Stephan;
Nicolaus Fend (1605-1671), Prediger an St. Stephan;
Jacob Fussenegger (1620-1692), Prediger an St. Stephan;
Matthias Hager (1615-1693), Prediger an St. Stephan;
Valentin Heider (1605-1664), Jurist, Stadtsyndicus, Politiker, aufgrund seiner diplomatischen Verdienste auch für Württemberg in den Friedensverhandlungen von Osnabrück (1648) Württembergischer Titularrat;
Theophil Merclin (1607-1660), Stadtphysicus;
Johann Ulrich Müller (?-1687), Arzt;
Johann Martin Suevus (1632-1679), Kirchen- und Schulrat;
David Thoman (1624-1688), zwar Lindauer, jedoch Ratskonsulent in Augsburg;
Matthias Wegelin (?-1663), Kirchenrat;
Johann Conrad Weitz (?-1692), Stadtphysicus.
Hier handelt es sich um Vertreter der akademischen und gesellschaftlichen Lindauer und Augsburger Elite. Heider, Merclin, Müller, Thoman (vollständige Namensform: Thoman von Hagelstein) und Weitz gehörten außerdem zur Sünfzen-Gesellschaft, d. h. zur Lindauer Patrizier-Vereinigung. Thoman verfaßte die ersten beiden Gedichte, dann folgten Merclin, Wegelin, Weitz, Fend, Müller, Hager, Bartenstein, Fussenegger und Heider.
Den Glückwunschgedichten von allerdings recht unterschiedlicher inhaltlicher Ergiebigkeit kommt unschätzbarer kulturhistorischer Wert zu, weil sie die Einstellung der elf „Amici“ zu Real als Afrikaner, ehemaligem „Heiden“ und neugewonnenem Christen und zu Kramer als demjenigen zeigen, der einen jugendlichen Schwarzen gekauft und mit sich nach Europa gebracht hatte, um ihn dort taufen zu lassen.
In Hagers Gedicht finden wir z. B. Elemente eines Afrikabildes, denn er schreibt über Kramer:
„Zur wilden Menschen Art /die nackend einhergehn
Die han kohlschwartze Haut / und doch schneeweiße Zähn;
Dahin er war gesandt ein General erkohren /
In Africam, bewohnt von den Goldreichen Mohren /
Da keiner was von Gott / vor Blindheit wissen kan /
Und die in ihrer Noht den Teuffel beten an …“
Hager bezeichnet die Afrikaner zwar als „wild“, jedoch ebenso als goldreich. Den falschen Gott verehren sie nicht aus Bosheit oder Dummheit, sondern aus „Not“, da die „Frohe Botschaft“noch nicht bis zu ihnen vordrang.
Wie nicht anders zu erwarten, spielt man auch auf Reals Hautfarbe an, war doch das Bild von der Vergeblichkeit des Weißwaschens eines Mohren seit der Antike sehr beliebt. So erklärt Wegelin unter anderem:
„Ein Heiden Mohr wird nimmer weiß /
Es sey dann daß er zu GOtts Preiß /
Durch Geist und Wassr / werd neugeborn /
Zum Kind der Seeligkeit ausserkorn /
Da gleich bleibt schwartz am Leib die Haut /
Wird doch die Seele Christi Braut/
Und glänzt Schneeweiß für Gotts Angesicht /
Gewaschen rein und säuberlich …“
Thoman wiederum äußert seine Überzeugung, daß Reals Hautfarbe nicht zu negativen Assoziationen berechtige:
„Die von dem Sündenschlamm pechschwartzgefärbte Seele / Kommt in des Teuffels Pfui / die schwefel volle Hole / Und nicht der schwartze Leib. Die Schwänze schadet nicht / Wann durch die schwartze Haut ein weisser Glaube sicht. …“Auch hier erfolgt keine Bewertung der Menschen nach ihrer „Rassenzugehörigkeit“, sondern nach ihrer Glaubensgemeinschaft. Allerdings müssen sie den „rechten“ Glauben vertreten, der im vorliegenden Fall natürlich nur der lutherische zu sein hat, wie sich in Bartensteins Gedicht zeigt, der wortreich gegen die „Clerisey des Papstes“ und ihre „böse“ Lehre polemisiert. Unschätzbarer Dokumentationswert kommt auch den Gedichten der beiden Juristen unter den „Amici“ – David Thoman und Valentin Heider – zu. Ihre Haltung verdeutlicht zugleich die der Rechtsauffassung und Rechtswissenschaft zu den Phänomenen von Kauf, Mitnahme und Weitergabe bzw. Weiterverschenken jugendlicher Afrikaner in Süddeutschland. Thomans zweites Gedicht lautet vollständig:
„Ein anderes [Carmen; Monika Firla]
DIch haben die Räuber geraubet dem Vatter /
der immer und immer / nach möglichster Macht /
viel Opffer geopffert / so Tage / so Nacht /
dem schwartzen Fetisso*, der höllischen Natter /
dem scheulich- und greulichen Seelen-Ermatter:
Und haben dagegen mich deine verkaufft /
der für dem Fetisso mich Christo getaufft /
der Menschen ohnendlichem Freuden-Erstatter.
Mich liesse der Vatter der Höllen zulauffen;
der Kauffer dagegen zum Göttlichen Hauffen.
Frey / war ich der Sünden Leibeigener Knecht:
Leibeigen erlang ich das Himmlische Recht.
Drumb meid ich den Vatter / und liebe den Kauffer /
umbhalse den Räuber / und dancke dem Tauffer.“
*also nennen die Mohren ihren Abgott
Thoman stellt hier den vermeintlichen „Fetischglauben“ dem (protestantischen) Christentum gegenüber und preist Kramer dafür, daß er Christian Real der „Abgötterei“ entrissen habe. Der Verlust von Familie und Heimat wird nach dieser Sichtweise nicht nur vollkommen kompensiert durch das Erlangen der vorgeblich alleinseligmachenden Religion, sondern war die notwendige Bedingung für die Läuterung in Europa. Real erscheint nicht als menschliche Ware, sondern als durch Freikauf Erretteter. Die Tatsache, daß Thoman ihn als Leibeigenen beschreibt, beruht übrigens nicht auf einer diskriminierenden Behandlung Reals durch Kramer, lebten doch unter den neuen Landsleuten des jugendlichen Afrikaners die Bauern in der Regel ebenfalls in der Leibeigenschaft. Diese stellte somit vor der Volljährigkeit kein Spezifikum der Afrikanischen Diaspora im deutschsprachigen Raum dar. Im Erwachsenenalter lebten ihre Mitglieder nämlich als freie Menschen und erhielten selbstverständlich eine Besoldung.
Valentin Heider, mit dessen lateinischem Carmen die „Amicorum Carmina“ endigen, betrachtete Real ebenfalls als durch Kramer Erretteten. Aus seinem Gedicht erfahren wir außerdem, daß Real inzwischen am württembergischen Herzogshof in Stuttgart lebte, und er erklärt, „seine Jugend und seine Sitten“ würden dort „veredelt und verfeinert“. Wie aus anderen Quellen hervorgeht, hatte Kramer noch im Jahr 1657 vor seiner Rückreise nach Afrika seinen Schützling an Heider, den einen der beiden Taufpaten, weiterverschenkt, der ihn wiederum Herzog Eberhard III. von Württemberg (1614-1674) zum „Präsent“ machte. Damit endete Reals kurzer Aufenthalt in Lindau im Jahr 1657. Doch sein Lebensweg läßt sich bis 1674 durch eine Reihe Stuttgarter Quellen weiterverfolgen.
Zwischen 1657 und 1665 gehörte unser jugendlicher Afrikaner zusammen mit seinem „Mitmohren“ Eberhard Christoph zum württembergischen Hofstaat und lebte schließlich als Kammerjunge von Herzogin Maria Dorothea Sophie, der Ehefrau Eberhards III. Afrikaner und Afrikanerinnen waren an den Höfen des deutschsprachigen Raumes Prestigeträger allerersten Ranges, da sie wegen ihrer schwarzen Hautfarbe ein ästhetisches Ereignis darstellten und aufgrund ihrer Seltenheit die exklusiven Beziehungen ihrer Herren zu weitentfernten Ländern dokumentierten. Im Jahr 1665 wurde Christian Real zusammen mit Eberhard Christoph in die hochangesehene Pauker- und Trompeterzunft aufgenommen und erlernte beim Hof- und Feldtrompeter Marcell Kerbs sen. den Beruf seines Lehrmeisters, in dessen Haus er auch wohnte. Nach der üblichen zweijährigen Lehre und einem Jahr Wartezeit erhielt Real 1668 eine Stelle als württembergischer Hoftrompeter.
In der Nacht vom 10. zum 11. November 1669 fiel Real nach dem Besuch einer Besenwirtschaft einem Überfall von vier Jägersjungen zum Opfer, bei dem er das linke Auge verlor. Die vollständig erhaltenen Gerichtsakten enthalten unter anderem die Verhörprotokolle und zeigen Real als einen überaus selbstbewußten, extrovertierten, eloquenten, humorvollen und vollständig integrierten Angehörigen der Hofgesellschaft. Doch gerade diese Vorzüge hatten den Neid der Täter erweckt, der sich in deren alkoholisiertem Zustand Bahn brach, wofür sie vom Hofgericht zu Festungshaft mit Zwangsarbeit, Bezahlung eines hohen Schmerzensgeldes und anschließender Landesverweisung verurteilt wurden. Die Akten enthalten übrigens keine einzige rassistische Anspielung und behandeln Real juristisch genauso wie alle seine weißen Mitmenschen.
Nach dem Verlust seines linken Auges arbeitete Real weiter als Hoftrompeter in Stuttgart. Die bisher letzten Belege für seine Biographie enthalten die Beschreibung des Leichenzuges für den verstorbenen Herzog Eberhard III. im Jahr 1674 und der dazugehörige Kupferstich, der die Prozession abbildet. Christian Real tritt dort in der Reihe der zwölf Hoftrompeter an zweiter Stelle in Erscheinung. Doch zu unserer großen Überraschung ist er nicht als Afrikaner, sondern als Weißer dargestellt, obwohl ihn die Beschreibung ganz klar als „Christian Real, Mohr“ bezeichnet. Da schwarze Angehörige der Hofstaaten in der Regel auf Kupferstichen sehr wohl als Schwarze dargestellt wurden, liegt hier ein Versehen des Künstlers vor, der Real außerdem ohne Zweifel persönlich gekannt haben dürfte. Dieses Versehen zeigt jedoch, daß Real im Bewußtsein seiner Mitmenschen offensichtlich weiß geworden war. Alle Unterschiede und sogar der ästhetische Unterschied des „Bruders in Christo“ waren somit inzwischen in den Hintergrund getreten, so wie es Fussenegger in seiner Taufpredigt und die elf „Amici“ in ihren Gedichten immer wieder beschworen hatten.
Wie auch immer man zu den theologischen Grundlagen dieser Art von Integration eines Afrikaners stehen mag, so muß man doch anerkennen, daß sie geglückt war, freilich im Rahmen eines geschlossenen sozialen Systems und um den Preis der vorbehaltlosen Anerkennung desselben – durch Christian Real und seine süddeutschen Landsleute.
Literatur
Firla, Monika / Forkl. Hermann: Afrikaner und Africana am württembergischen Herzogshof im 17. Jahrhundert. In: Tribus 44 (1995), S. 149-193.
Firla, Monika: Afrikanische Pauker und Trompeter am württembergischen Herzogshof im 17. und 18. Jahrhundert. In: Musik in Baden-Württemberg 3 (1996), S. 11-41.
Firla, Monika: „Amicorum Carmina“. Gelegenheitsgedichte anläßlich der Taufe des Mohren Christian Real am 17. Mai 1657 in Lindau im Bodensee. In: Etudes Germano-Africaines 15 (1997; im Druck).
Firla, Monika: (Hrsg.): „Amicorum Carmina“. Glückwunschgedichte für den Afrikaner Christian Real und seinen Käufer Joß Kramer aus Lindau (1657). Stuttgart 1998 (im Druck).
Quelle: Jahrbuch des Landkreises Lindau 13, Weiler 1998, S. 55-59.
In mir formt sich der Anflug eines Gedankens adoptionswillige Eltern betreffend, die mangels zu adoptierender Kinder im Heimatland Blick und Ziel auf Kinder aus Afrika oder Ostasien richten, nicht zuletzt auch mit Hilfe kirchlicher Einrichtungen. Ich muß ihm aber Zeit geben, konkret zu werden.