Namengebung VI. Systematisch-theologisch
Von Kristlieb Adloff
1. Der Name als Gabe
Der (Personen-)Name wird gegeben und angenommen. Auch für den Fall, daß einer sich den Namen selbst gibt (!), heißt es bezeichnenderweise doch, daß er den gegebenen (Herrscher-, Ordens-, Künstler-)Namen „annimmt“ – nicht ohne Rücksicht auf das Herkommen der Sprachgemeinschaft, die ihn mit diesem Namen anreden soll. Wird ein willentlicher Namenswechsel vollzogen, muß der erwünschte neue Name erst recht streng als Gabe verstanden werden. Alle Willkür ist hier auszuschließen! In Luthers Polemik gegen Papsttum und Mönchsorden wird die Veränderung des Namens, insofern sie Verachtung der Gabe des Taufnamens ist, zum Abfall von der Taufe: Absurde Wahl des Stiefvaters anstelle des natürlichen Vaters! (WA 44, 213, 3-11) Der Name, ein – wenngleich wenig beachtetes (vgl. aber Rosenzweig, Rosenstock-Huessy) – Grunddatum theologischer Anthropologie, setzt, ob nun theophor oder nicht, den Menschen von vornherein in Relation zu dem „Geber aller guten Gabe“ (Jak 1,17f), der den Menschen nicht anonym (Hi 30,8) sein läßt, und so auch in Relation zu den anderen und zu sich selbst (s.u. 3.). Im Namen wird der einzelne gemeinschaftsfähig und gerade darin als einzelner ansprechbar. Werden die Relationen recht gesehen, muß es auch nicht als Zeichen von Hybris (Gen 11,4; vgl. mit 12,2) gelten, sich selbst einen Namen zu machen, verlangt doch die Gabe des Namens nach tätig-leidender Anerkennung, nach Arbeit an der zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft hin- und herlaufenden Brücke (II Sam 7,9; 8,13f; vgl. mit I Kor 15,8ff).
Der von außen zukommende Eigenname zeigt das Wesen des Menschen in seiner eigentümlichen Extrovertiertheit, in seiner Zu-Künftigkeit (Luther: pura materia Dei ad futurae formae suae vitam, WA 39/I, 177, 3f), wobei zu dieser Äußerlichkeit des Namens -Goethes gegen Herders Namensspott („Kot“) gerichtete scharfsinnige Bemerkung zu beachten ist: „… der Eigenname eines Menschen ist nicht etwa wie ein Mantel, der bloß um ihn her hängt und an dem man allenfalls noch zupfen und zerren kann, sondern ein vollkommen passendes Kleid, ja wie die Haut selbst ihm über und über angewachsen, an der man nicht schaben und schinden darf, ohne ihn selbst zu verletzen“ (Dichtung und Wahrheit II,10: Goethes Werke –Hamburger Ausg., Hamburg, IX 61967, 407, 20- 25). „Der Name als Stigma“ (Bering) bestätigt das Verständnis des Namens als Gabe; des Menschen Auszeichnung im Namen pointiert seine extreme Verletzlichkeit.
2. Namengebung und Taufe
Fungiert – nicht von Haus aus, sondern nicht zuletzt auf Grund der Einrichtung der Kindertaufe (vgl. Harnack 440) – im heutigen Bewußtsein Taufe als Synonym für Namengebung (vgl. nur Kripke 112f. 184), so wirft das ein kritisches Licht auf beide: Die Taufe mag zum Maßstab der Namengebung werden, und umgekehrt weist das Verständnis der Namengebung womöglich auf Defizite im Taufverständnis hin. Das von Nietzsche entgegen dem genauen Sinn von Gen 2,19 f (vgl. C. Westermann, Genesis 1, 1974 [BK.AT I] 311f) proklamierte „Herrenrecht, Namen zu geben“ im Sinne einer „Machtäusserung der Herrschenden“ („sie siegeln jegliches Ding und Geschehen mit einem Laute ab und nehmen es dadurch gleichsam in Besitz“: Zur Genealogie der Moral 1,2: F. Nietzsche, Werke. Krit. GA, hg. v. G. Colli/M. Montinari, VI, 2, 224) macht auf gewaltsame Züge der christlichen Taufpraxis aufmerksam, wie sie beispielhaft an der Namengebung in der Situation der Mission erscheinen. Die (von bedeutenden Missionaren wie B. Ziegenbalg und B. Gutmann, von Missionsleuten wie L. Harms und G. Warneck bekämpfte [vgl. Lehmann 174f. 179f]) Neigung, fremden Kulturen [762] biblische und europäische Namen aufzuzwingen, korrespondiert mit der bemerkenswerten Tatsache, daß erst von der Mitte des 3. Jh. an biblische Namen, Namen von Heiligen und Märtyrern (Martyrium) in der Kirche heimisch wurden (Harnack 439-445, Lehmann 173). Der wahre Christenname ist der Name „Christ“ (Harnack 424-428.439). Die Idee von als spezifisch „christlich“ auszusondernden und zu fixierenden Eigennamen muß von daher als fragwürdig gelten (vgl. dazu auch das Trauerspiel um die Namengebung der Juden im Deutschland des 19. Jh. bei Bering 63-105 und passim).
Die unter das Licht der mit der Taufe gegebenen Verheißung des Endes aller bösen Gewalt(en) gerückte Namengebung läßt dagegen nicht nur den Namen des Täuflings („ja den Namen, den wir geben, / schreib ins Lebensbuch zum Leben“: Benjamin Schmolck, EG 206,5), sondern alles, die ganze Schöpfung von der kommenden Gottesherrschaft her aufleuchten. Freude ist die diesem Vorgang angemessene „Stimmung“ (Lk 10,17-20). Namensmanipulationen und Namenglaube sind davon weit entfernt. Sprachphantasie, Wortspiel und -witz, von biblischem Geist inspiriert, lassen womöglich, wie die Erfahrungen der Mission zeigen, neue, zeugniskräftige Namen in einheimischen Kulturen entstehen (Fritze, Lehmann) als Elemente der Verwandlung der Sprache aus einer Sprache der das Bestehende fixierenden Herrschaft in die Sprache der alles ins Offene wendenden Liebe. Wie die Taufe nach reformatorischem Verständnis das ganze ins Lebensbuch Gottes einzuschreibende (Ex 32,32f; Ps 69,29; Jes 4,3; Dan 12,1; Phil 4,3; Apk 3,5 u.ö.) Leben meint, so ist das biblische Phänomen des „neuen Namens“ (Jes 62,2; 65,15; Apk 2,17; 3,12) nicht mit einem einmaligen Akt der Namengebung abgegolten: Es geht um die progressive Aufdeckung und Verwandlung des von der Sünde entstellten menschlichen Antlitzes in der Freiheit des Geistes (II Kor 3,18; Apk 14,1). „Eigennamen, deren ‚Aussage‘ ein Gesicht bedeutet“ erlauben uns vielleicht, „hinter brüchigen Aussagen zwar das Ende der einen Verstehbarkeit (Intelligibilität), aber auch den Morgen einer anderen zu erahnen“ (Lévinas 9).
3. Namentlichkeit im Gegenüber
Die unter 1. genannten Relationen setzen den namentlichen Menschen ins Gegenüber – angesichts Gottes, der anderen und seiner selbst.
3.1 Der göttliche Ruf. Der Ruf Gottes an den Menschen ergeht namentlich (vgl. Ex 31,2 mit Joh 10,3). Er ist konkretes, adressiertes Gebot (I Kor 7,17ff) und als solches schöpferisch (Jes 43,1; vgl. mit 49,1), wie denn auch das Schreiben ins Lebensbuch ein schöpferischer Vorgang ist. Der Ruf gehört dem Gott zu, der das Nichtseiende ruft, daß es sei (Jes 40,26; vgl. mit Röm 4,17). Wird der Menschenname im Ruf zum Inhalt des Wortes Gottes, bekommt er unbedingt verheißungsvollen Charakter (Gen 17,5; 32,29f; Mt 16,17ff). Mit ihrem Namen wird der Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs, der kein Gott der Toten, sondern der Lebendigen ist (Mk 12,26f), die Toten rufen (Joh 5,25; 11,43; 20,16) und so ihrer gedenken (Hi 14,3ff).
Verbindet Gott auf Weltzeit seinen heiligen Namen mit dem Namen Jakob-Israel (Jes 43,1.7; 44,5), bedeutet das für Israel die Pflicht zu schöpferischer Imitatio Dei in Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Güte, wie der Midrasch weiß (Yalq II, 795 Nr. 452). Für die heidnischen „Mitbürger der Heiligen“ (Eph 2,19) wird, bei radikalem Bruch mit der heidnischen Machtatmosphäre (Eph 2,2; 6,12) und ihrem Anspruch auf jedweden Namen (Eph 1,21; 5,3), Analoges gelten (Eph 5,1), soll die mit dem Namen Christi ausgesprochene Berufung zur Hoffnung durch den Einen Gott, den Gott Israels (Eph 1,18; 2,12; 4,4ff), nicht vergeblich ergangen sein.
3.2 Anerkennung durch andere. Gleichgültig kann es niemandem sein, mit welchem Namen ihn die anderen nennen (Dtn 22,14.19; Neh 6,13; Jes 65,15; Ez 23,10; Lk 6,22; Jak 2,7; vgl. mit Prov 22,1), bildet sich doch (s.o. unter 1.) der Name des Menschen im Wechselspiel zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft. Eindeutigkeit wird es hier freilich nicht geben (II Kor 6,8), solange der Mensch als Sünder nicht nur der „pri-[763]vaten“ Rechtfertigung vor Gott, sondern der öffentlichen Rechtfertigung vor den Menschen bedürftig ist (Luther: WA 39/I, 130ff zu Lk 7,47) und als Träger des Gottesnamens der Anfechtung durch die Gott feindlichen Weltmächte unterliegt. Eindeutigkeit wird es erst „vor dem Vater und seinen Engeln“ geben, wo der Sohn den Namen jedes einzelnen, der zu ihm gehört, in Wahrheit und Liebe nennen wird (Apk 3,5 vgl. mit V. 1).
Das schließt nicht aus, sondern ein, daß die Gemeinde Gottes (Kirche) und jedes einzelne ihrer Glieder um des ihnen aufgetragenen Zeugnisses willen auf einen guten Namen bei den Leuten, auf Anerkennung sogar bei Feinden bedacht sind – keinesfalls durch Anpassung, sondern durch Tun des Gerechten (I Petr 2,11f), nicht zuletzt durch Leiden (Act 9,16; vgl. mit II Kor 4,7-15; I Petr 3,13-17; 4,14ff). Unabhängigkeit von der Meinung der Leute (I Thess 2,6) meint nicht Gleichgültigkeit! Umgekehrt wird ja der von Gott mit Namen Gerufene die Ehre der anderen sich angelegen sein lassen (Röm 12,10; Phil 23) und die Namen der Toten im Gedächtnis halten (Ps 112,6; Prov 10,7; Hebr 13,7; Apk 2,13). So bleiben Apostel und Gemeinde noch am Tage des 15 Gerichtes in der gegenseitigen Rühmung aufeinander angewiesen (II Kor 1,14).
3.3 Bruchlose Einheit mit sich selbst? Dem als Glied der Gemeinschaft der Berufenen glaubenden und so auf Gott und den Anderen bezogenen Menschen wird die Frage nach seiner Ich-Identität (Identität) je und dann im Namen zur Ruhe kommen (Röm 16,1-16; III Joh 15). Der Name bezeichnet den „roten Faden“ der unverwechselbar eigenen Lebensgeschichte mit ihren Brüchen, ihrer Schuld, ihren Entscheidungen und unverhofften Begegnungen (vgl. nur Gen 32,28f; Ex 2,10; Ruth 1,20f; Joh 21,15ff). Er weist sogar über mentale Zusammenbrüche und den Tod hinaus (I Sam 24,22; II Sam 18,18; vgl. mit Jes 56,5; 66,22), wie er ja auch verheißungsvoll hinter die Geburt zurückgreift (Jes 8,1ff; Lk 1,13). Herkunft will hier ganz im Licht von Zukunft bedacht 25 werden, was im übrigen das Beieinander von Familiennamen (surname) und Vornamen (Christian name!) andeutet. Mag sich das Ich „im Überfall von Trauerstunden“ als „kaum verzweigt, im Tiefen unverbunden“ erleben und so meinen: „es hat schon seinen Namen überwunden“ (G. Benn, März. Brief nach Meran: ders., Destillationen, Wiesbaden 1953, 29). bleibt dennoch der Name über ihm genannt.
Kann also ‚Identität‘ angesichts des Todes und des Gerichtes des Menschen Sorge nicht sein (vgl. Th. Wilder, Und das Meer wird seine Toten herausgeben: ders., Einakter und Dreiminutenspiele, Frankfurt/M. 1960,43-47), ist ihm doch im „Namen“ die Wahrnehmung seiner Integrität aufgetragen (vgl. Hi 12,4; 33,9; Phil 2,15; I Thess 3,13; 5,23; Jud 24 u.ö.). Nicht im trotzigen Bestehen auf dem Eigenen, sondern im Bruch mit dem Bestehenden, in der beständigen Umkehr, im reditus ad baptismum geschieht das. Dabei wird das Ich nicht ausgelöscht (Gal 2,20). Im Gegenteil! In der Antwort auf den namentlichen Anruf durch Gott und den Anderen erscheint es unvertretbar: „Da bin ich“ (vgl. nur Gen 22,1.7 mit Act 9,10; 10,21).
Literatur
Wolfgang Aly, Art. Name: HWDA 6 (1935 = 1986) 950-961. – Dietz Bering, Der Name als Stigma. Antisemitismus im dt. Alltag 1812-1933, Stuttgart 1987 = 21988 (Lit.). – Eigennamen. Dokumentation einer Kontroverse, hg. v. Ursula Wolf, Frankfurt/M. 1985. – Georg Fritze, Der neue Name. Das neue Leben der Dschaggachristen im Lichte ihrer Taufnamen, Leipzig o. J. – Ernst Fuchs, Über die Selbstbeherrschung als Bedingung einer christl. Existenz im Selbstverständnis des Apostels Paulus: ders., Glaube u. Erfahrung. GAufs III, Tübingen 1965, 314-333. – Adolf v. Harnack, Die Mission u. Ausbreitung des Christentums in den ersten drei Jh., Leipzig 41924, 410- 445. – Jan Heller, Namengebung u. Namendeutung. Grundzüge der atl. Onomatologie u. ihre Folgen für die bibl. Hermeneutik: EvTh 27 (1967) 255-266. – Matthäus Hiller, Onomasticon Sacrum, Tübingen 1706. – Saul A. Kripke, Naming and Necessity, Oxford 1980; dt.: Name u. Notwendigkeit, übers, v. Ursula Wolf, Frankfurt/M. 1981. – Arno Lehmann, Der neue Name: Kalima na Dini – Wort u. Religion. FS Ernst Dammann, Stuttgart 1969, 173-181. – Emmanuel Lévinas, Noms Propres, Montpellier 1976; dt.: Eigennamen. Meditationen über Sprache u. Lit., übers, v. Frank Miething, München/Wien 1988. – David J. de Levita, Der Begriff der Identität, Frankfurt/M. 1971. – Eugen Rosenstock-Huessy, Die Sprache des Menschengeschlechts. Eine leibhaftige Gram-[764]matik in vier Teilen, Heidelberg, I 1963 II 1964. – Franz Rosenzweig, Der Stern der Erlösung, Heidelberg 41976 = Frankfurt/M. 1988. – Ders., Das Büchlein vom gesunden u. kranken Menschenverstand, hg. v. Nahum Norbert Glatzer, Königstein/Ts. 1984. – Gunda Schneider-Flume, Die Identität des Sünders, Göttingen 1985.
Quelle: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Hrsg. von Gerhard Müller. Berlin, New York: de Gruyter 1994. Bd, 23, S. 761-764.
gut,Artikel zu finden,die sich mit praktischen das jetzige Leben betreffenden Sachen befassen. Wie zB auch die Ges f Glaubensreform beiträgt,nach der Theismus Diskussion noch an den segensreichen Tradituionen des alten Glaubensverständnisses fstzuhalten in toleranterer Form als die Pharisäer aller Zeiten versuchten nur alleine die Bibel richtig zu verstehen….danke