Paul Schempp, Die Verweltlichung der Taufe (1949): „Durch die Verpflichtung der Eltern fängt man die Säuglinge und hält sie gefangen in den schön geschmückten milden Banden der Konfirmation, der Trauung und der ehrenvollen christlichen Begräbnisse.“

Paul Schempp 1936 im Iptinger Pfarrgarten

Die Verweltlichung der Taufe

Von Paul Schempp

Von der Praxis der Sakramente kann man nur reden unter der Voraussetzung, daß die Predigt in Ordnung ist. Je mehr die Predigt verwildert, desto mehr verfestigen sich die Sakramente zu leeren Zeremonien: die Taufe zur traditionellen Umgrenzungsordnung, durch welche die Ge­meinde zu einem Verein von Getauften wird; das Abendmahl zur Mysterienliturgie, durch welche die Gemeinde zu einem freien Kultverein wird. Den rechtlichen Zusammenschluß dieser beiden Vereine nennt man Volkskirche. Ist die Predigt nicht in Ordnung, so kann keine theologisch-exegetisch richtige Deutung der Sakramente und keine kirchlich willig aufgenom­mene Reform der Praxis an dieser Struktur der Gemeinde und an diesem Formalismus der Sakramente etwas ändern. Betrachten wir nun unter der Voraussetzung, daß die Predigt in Ordnung ist, die heutige Sakramentspraxis.

Taufe ist reine Gnade

Allein die Gnade des heiligen Geistes macht die Taufe zur Taufe. Nicht der Vollzug der Taufe, nicht die gewissenhafte Annäherung an die recht wenig bekannte Taufform des Urchristentums, nicht der Glaube der Gemeinde oder des Taufenden und auch nicht der Glaube des Täuflings macht die Taufe zur Taufe, sondern nur die Gnade des heiligen Geistes. Es ist gewiß richtig, wenn man an die Säuberung so mancher Taufagenden geht, wenn man auf die Abschaffung der Haus- und Kliniktaufen dringt, wenn man die Taufe in den Predigt­gottesdienst einbezieht, wenn man die sogenannte Not- oder Jähtaufe wegpredigt, wenn man dem mancherlei Aberglauben begegnet, der sich an die Taufsitte gehängt hat, wenn man vor allem eine bewußte Wiederholung der Taufe als Schwarmgeisterei bekämpft. Aber auch ein voller Erfolg solcher berechtigter Versuche darf nichts abbrechen an dem Glauben, daß allein die Gnade die Taufe zur Taufe macht. Wir können froh sein, daß es bei uns die durch staatli­ches Gesetz erzwungene [147] Taufe nicht gibt, denn Taufzwang wäre Erzwingung der Gnade und damit Lästerung und Leugnung der Gnade.

Dieses „allein aus Gnade“ ist das mächtigste Bollwerk für die Kindertaufe. Man mag die Kin­dertaufe damit begründen, daß sie im Neuen Testament nicht ausdrücklich verworfen ist, daß sie als wahrscheinlich nachzuweisen ist und daß sie sich sehr früh durchgesetzt hat; man mag sich auf den Vorzug der Kleinen im Reich Gottes, auf das Lob Gottes aus dem Munde der Säuglinge, auf das „Werden wie die Kinder“ berufen; man mag in schwarzen Farben die Gefahren der Erwachsenentaufe malen, weil sie das angefochtene. Gewissen abschrecke und die überhebliche Selbstgewißheit stärke und das Vorhandensein des Glaubens so wenig ver­bürge wie die Kindertaufe; man mag vom unbewußten Glauben der Kinder oder vom stellver­tretenden Glauben der Eltern und Paten oder der ganzen Gemeinde reden; — alle diese Argu­mente haben letztlich ihren einzigen Halt und Grund in dem Glauben an die Alleinwirksam­keit der Gnade. Wir glauben, daß die Gnade Gottes mächtig und willens ist, da, wo auf den Befehl und im Namen Jesu getauft wird, die Taufe wirksam und den Getauften rein zu ma­chen, der Herde Christi zuzuzählen. Damit die Gnade Gnade bleibt — zuvorkommende und voraussetzungslose Gnade —, darum darf man niemand die Taufe verwehren, der sie begehrt, auch nicht den Eltern, die sie für ihre Kinder begehren. Eltern dürfen sogar glauben, sie ver­säumten vielleicht ihr Priesteramt in der Familie, wenn sie den Kindern diesen Segen und diese Wohltat Gottes nicht zukommen lassen, sei es nun recht frühzeitig oder auf Grund des eigenen Begehrens der Kinder. Dann mag man noch um die letzte Konsequenz streiten, ob man nicht auch die Kinder derer taufen dürfe oder müsse, die zwar selbst getauft sind, aber doch offensichtlich sich gegen Wort und Versammlung gleichgültig verhalten oder besonde­res Ärgernis geben und dabei doch für ihre Kinder die Taufe begehren; sonst müßten die Kinder für die Sünden der Eltern büßen. Die Gnade ist universal, der Taufbefehl ist universal; da kann der Mensch nicht passiv genug sein. Die einzige Grenze ist die ausdrückliche Ableh­nung, die nicht mit List oder Gewalt überwunden werden darf.

Kann man da noch von einer Verweltlichung der Taufe reden, wenn doch alle Taufen der gan­zen Christenheit unantastbar gültig sind, wenn man einer Gemeinde, die sich auf ihren Glau­ben an die Verheißung der Gnade beruft, nicht verwehren kann, ihren eigenen Nachkommen die Türe weit aufzumachen, um sie frühe zu Christus [148] und unter das Zeugnis von ihm zu bringen? Daß die Kindertaufe die Unterweisung, die Wortverkündigung, die Festigung der Verbindung mit der Gemeinde, das Katechumenat, die öffentliche Mündigkeitserklärung und schließlich die Ladung zum Abendmahl nach sich ziehen muß, wird ja von niemand bestritten. Nein, die Taufe — auch die Kindertaufe — kann gar nicht verweltlicht werden, wenn die Pre­digt in Ordnung ist. Sie führt ja zum Gottesdienst, in die Gemeinschaft der Heiligen und zum Abendmahl; sie verpflichtet ja zur Buße und zum Bezeugen des christlichen Glaubens. Solan­ge die Taufe nicht abgeschafft und durch Menschenweihe ersetzt wird, bleibt sie selbst als bloße Zeremonie noch rechte Taufe. Selbst eine verwilderte und verfälschte Predigt kann die Taufe nicht umstoßen.

Nach diesem „Ja“ zur heiligen Taufe müssen aber doch die stärksten Bedenken gegen die Taufpraxis angemeldet werden.

Die Verweltlichung der Gemeinde durch die Vorherrschaft der Ordnungskirche

Ist es wirklich der Glaube an die alleinige Gnade, wenn man die Türen der Gemeinde so weit aufmacht zur nächsten Generation, oder ist es die Sorge um die Selbsterhaltung der Kirche? Tritt nicht in Wirklichkeit an die Stelle der Gnade das verpflichtende Gesetz, mit dem man durch die Kindertaufe die Kinder für die Kirche beschlagnahmt? Geht es wirklich allein um die Gnade oder auch um die Zahl und um das Zahlen? Muß nicht die Gnade dafür herhalten, daß die Kirche Einfluß und Macht bekommt? Faktisch ist die Kindertaufe das wirksamste Mittel zur Selbsterhaltung der Kirche geworden, wobei man den Glauben der Alleinwirksam­keit der Gnade anheimstellt — sie mag ihn bei der Taufe oder auch später einmal wirken —; alles wird getragen von den Gesetzen der kirchlichen Ordnung und Tradition. Durch die Ver­pflichtung der Eltern fängt man die Säuglinge und hält sie gefangen in den schön geschmück­ten milden Banden der Konfirmation, der Trauung und der ehrenvollen christlichen Begräb­nisse. Nicht die frohe Botschaft und der Glaube beleben und formen Gemeinde und Kirche, sondern das Gesetz und die Ordnungen. Die Welt ist in die Kirche hereingefangen, natürlich um sie zu verwirklichen, aber es genügt schon der Verzicht auf Widerspruch und Widerstand; zur Festigung baut man Gelöbnisse ein, vor allem bei den Konfirmanden [149] und bei den Pfarrern. Die so leicht mit göttlicher Autorität zu schmückende Sitte und Tradition tut das ihre; Alter, Größe und Verdienste der Kirche schaffen Gunst und hemmen die Kritik. An die Stelle des Glaubens tritt die Kirchlichkeit, an die Stelle der Liebe tritt die Wohltätigkeit, an die Stelle der Hoffnung der Betriebseifer der Kirche. Die Kirche übernimmt die geistige Patenschaft für die anständige Welt, und die Welt übernimmt die Kosten für die Erhaltung der Kirche. Trotz der Kindertaufe und der alleinigen Gnade bekommt die Welt den Christenna­men nicht umsonst, aber immerhin billig, sehr billig; und obwohl die Kirche versichert, nur für die Ausrichtung der Botschaft von der alleinigen Gnade dazusein, braucht sie sich doch nicht auf die alleinige Gnade zu verlassen, sondern kann getrost auch auf die Gunst ihrer sanktionierten Mitläufer bauen. Da muß ja eine Verwaltungskirche das ausschlaggebende Element in der Gemeinde sein; da muß ja der Pfarrer verantwortlich stehen für das reibungs­lose Einvernehmen zwischen Kirche und Welt. Nicht das Sakrament der Taufe ist durch die Kindertaufe verweltlicht; aber die Kirche und die Gemeinde ist durch die Kindertaufe ver­weltlicht, widerstandslos den kirchlichen Ordnungen unterworfen, die der Selbsterhaltung dienen. Die Alleinherrschaft der Gnade muß sich die Mitherrschaft einer religiösen Selbst­zweckorganisation gefallen lassen.

Die erste Folge der Taufpraxis ist diese, daß die Kindertaufe der Legitimationsgrund wird für eine Verwaltungs- und Ordnungskirche, die jederzeit auf den Glauben ihrer Glieder verzich­ten kann; im Konfliktfall zwischen Ordnung und Glauben wird diese Kirche um der Selbster­ haltung willen ihren Ordnungen zum Sieg verhelfen. Im Blick darauf, daß die Gemeinde der Heiligen immer auch die Heuchler mitumfaßt, könnte man hier von einer Unvermeidlichkeit reden, die mit der Taufpraxis nichts zu tun hat. Jedoch müßte dann der Kampf um die Freiheit und Herrschaft des Glaubens in der Kirche lebendig sein und bleiben, während in der Praxis eben die Kindertaufe immer neu den falschen Frieden zwischen der verkirchlichten Welt und der verweltlichten Kirche innerhalb der „Kirche der Getauften“ erzwingt. [150]

Die Verkirchlichung der Gemeinde durch die Vorherrschaft der formalen Gläubigkeit

Eine weitere Folge der Kindertaufe ist die Gefährdung des Glaubens. Der Glaube kommt aus der Predigt. Das gilt auch für die Taufe. „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, so mit und bei dem Wasser ist.“ Darum der nachfolgende Taufunterricht der Konfirmanden; darum die Predigt als Erinnerung an die Taufe. Der Säugling kann ja das gesprochene Wort nicht vernehmen; darum wird jeder später daran erinnert, daß gerade ihm persönlich längst das seligmachende Wort des Evangeliums zugesagt wurde. Auch die erwachsenen und im­merhin verständigen Jünger haben viele Worte aus Jesu eigenem Mund gehört und sie erst in der Erinnerung verstanden, als ihnen die Augen aufgingen. Das wird von Predigt zu Predigt, ja von Tag zu Tag immer neu geschehen müssen. Der Schritt von der Taufe zur Konfirmation wird freilich selten genug gerade dieser Schritt vom unverstandenen Ereignis zum Verstehen durch das Erinnertwerden sein. Das Nichtverstehen des Säuglings ist jedenfalls entschuldigt. Man hat es von vornherein darauf angelegt, daß zwischen Taufe und Glaube eine Pause ist, daß der Glaube ein zweiter Schritt ist, der freilich von der Taufe gefordert ist und den der Getaufte zu tun hat. Ist es da zu verwundern, wenn daraus dann bewußt oder unbewußt eine Methode entsteht, wie man es angreifen muß, daß dieser zweite Schritt praktiziert wird?

Wir kennen die orthodoxe Dreiteilung des Glaubens in notitia, assensus und fiducia (Kennt­nis, Zustimmung, Vertrauen).

Zuerst die „notitia“, die Kenntnisnahme. Hier geschieht alles mit Hingabe und Überzeugungs­kraft in Unterricht und Predigt: damals Weihnachten und Golgatha und Ostern und Pfingsten und auch deine eigene Taufe! Alles korrekt und orthodox und historisch und dogmatisch rich­tig, wie’s im Lehrbuch steht. Wir meinen dabei nicht die schlechten Theologen und Lehrer, die kaum über den ersten Artikel hinauskommen und gerade bei der Taufe so viel Schönes über Natur und Geburt zu sagen wissen, sondern diejenigen, die Gottes große Wundertat verkündi­gen, die im zweiten Artikel steht, die von der Taufe recht zu lehren wissen. Die christlichen Feiertage helfen mit und wohl auch die ehrenvollen Patenschaften bei Verwandten und Freun­den.

Die einen lassen es bei der notitia (bei der historica fides) bewen-[151]den; das sind die Namenchristen, mit denen man im Frieden lebt sowohl um der Kirche willen — sie sind ja getauft! —, als auch um ihrer selbst willen auf Hoffnung neuer Anknüpfung — vielleicht am Kranken- und Sterbebett. Die Aufgeschlossenen und Willigen aber, die Hörer der Predigten und Bibelstunden, diese sind es, die den nächsten Schritt mitgehen zum „assensus“, zur Zu­stimmung. Sie hören, was geschehen ist; sie hören die Bibel und die kirchlichen Ereignisse der Vergangenheit und Gegenwart; sie hören von der Würde und Verpflichtung ihres Getauft­seins. Die Verwaltungskirche ist nicht umsonst so tätig und so um ihre Erhaltung besorgt. Es ist offenbar Erfolg da. Es gibt kirchlichen Nachwuchs, auch Nachwuchs an Pfarrern. Die Kontinuität der Gemeinden ist gesichert durch die „Zustimmungs-Gemeinde“, durch den inneren Kreis innerhalb des Kreises der Getauften, durch die Kirchlich-Gesinnten. Sie sind nicht bloß getauft; sie haben noch etwas dazugetan; sie sind gläubig und fromm geworden; sie haben in der Kirche ihre Heimat. Was glauben sie? Sie glauben alles, was die Kirche sagt. Sie glauben in ehrlicher Zustimmung.

Doch gerade diese verwechseln ihre Zustimmung mit der „fiducia“, mit dem herzlichen Vertrauen zu Gott als dem Vater, der sie in Christus als Sünder adoptiert hat. Wie sie in der Taufe nur Objekt des kirchlichen Handelns gewesen sind und nicht Subjekt, so sind sie Objekt geblieben. Alles Kirchliche ist ihnen „tabu“. Gut geschult in christlicher Weltanschauung und in reiner Lehre ist ihnen Kritik an der Kirche nur Zeichen von Lieblosigkeit, von mangelndem Christentum oder gar von Bosheit. Sie stimmen allem zu, was die offizielle Kirche sagt, in die sie hineingetauft sind, der sie deshalb Treue schuldig sind. Sie glauben nicht der Botschaft der Bibel, sondern sie glauben an die Bibel. Sie bekennen nicht ihren eigenen Glauben im Be­kenntnis ihrer Kirche, sondern sie glauben an das gelernte Bekenntnis. So glauben sie auch an die Predigt und an die Taufe und an die Gültigkeit der bestehenden Ordnung. Der Talar als solcher flößt ihnen Respekt ein. Für die Predigt verantwortlich zu sein, erscheint ihnen als Anmaßung. Sagt man ihnen, die Synode von Eisenach sei ein Gottesgeschenk der Befriedung der Kirche, sie glauben es. Sagt man ihnen die Sätze von Barmen, sie glauben sie auch. Seg­net die Kirche die Waffen, sie gehen mit. Preist die Kirche die ökumenische Arbeit, sie gehen auch mit. In dieser Stammkirche der Zustimmenden ist der Heiligenkult nicht unbekannt; alle, die „das Ansehen haben“, sind „immun“. Dort gibt es linientreue Friedfertigkeit; alle Ärger­nisse werden auf dem Verordnungswege [152] zugedeckt. Kirchenkampf ist hier immer ein peinliches Unglück; er wird möglichst nicht öffentlich geführt, und die Teilnahme an ihm wird den „führenden Männern“ zugestanden, die dann den Siegesruhm auf die Treue ihrer Gefolgschaft gründen können. Dabei kann der Kirchenbesuch sehr groß sein, das Gemeinde­leben sehr rührig und die christliche Sitte sehr kraftvoll. Der Glaube wird aber zu einer Pflicht, der man durch Gläubigkeit genügt. Das Bekennen wird zu einer Pflicht, der man durch Festhalten am Bekenntnisstand genügt. Die kirchliche Gegenwart ist das Ergebnis der göttlichen Führung, die meist je nach den territorialen Kirchengrenzen verschieden ist. Dabei werden die unschönen Linien keineswegs verleugnet. Für sie wird Buße getan, denn auch die Buße gehört zum unaufgebbaren Merkmal der gläubigen Gemeinde. Aber wie der Glaube nur Zustimmung ist, so ist auch die Buße nur Ablehnung gegenüber zur Kenntnis genommenen Tatbeständen. An die Stelle der Buße tritt in Wirklichkeit die Bußfertigkeit, die behauptet wird und nicht angezweifelt werden darf. Der zweite Schritt nach dem bloßen Getauftsein ist getan. Das gläubige Kirchenvolk ist unbestreitbare Realität. Hier ist die Grenze freilich nicht mehr statistisch erfaßbar wie die Grenze zwischen Getauften und Nichtgetauften. Hier ist Verwaltung und Ordnung auch mehr auf die Pfarrerschaft beschränkt. Doch der Glaube ist zu einem Gesetz Gottes geworden, das man erfüllt — im Unterschied von den Ungläubigen, mö­gen diese auch sonst ganz anständige Leute sein. Immerhin ist das Kirchenvolk eine einiger­maßen feste Größe wie die Kirchensprache. Zweifellos steht die Predigt im Mittelpunkt. Die Gemeinde nennt sich womöglich „Gemeinde unter dem Wort“. Aber nicht das Wort allein verbindet und trennt; das Verbindende ist die Frömmigkeit, und das Trennende ist die Verlet­zung der öffentlichen Moral oder der kirchlichen Ordnung. Es erhält sich eine kluge Mitte zwischen Individuum und Gemeinschaft; nicht nur an Geld, sondern auch an Individualität werden ständig Opfer verlangt und gebracht mit Rücksicht auf das Ansehen und die Einigkeit der Kirche. Immer wieder hört man rühmend das Beispiel der katholischen Kirche als Vorbild des Zusammenhaltens. An die Stelle der Bruderliebe — die jede Gestalt annehmen kann, auch die Gestalt des Zornes — tritt die Brüderlichkeit. Der Geist der Brüderlichkeit ist ja neuer­dings durch die Reichskirchenverfassung für den kirchlichen Verkehr vorgeschrieben. So wird alles, was allein Werk und Gabe des Wortes und Geistes Gottes ist, zur kirchlichen Qualität eines wohlverwahrten und in maßvollen Dosen [153] verteilten Besitzes: man hat das Wort, die Lehre, das Bekenntnis, den Glauben, die Liebe und natürlich auch die Hoffnung.

Man wird dazu sagen können: natürlich gibt es auch in der Gemeinde der Frommen viel eingebildeten Glauben, viel tote Gläubigkeit, viel äußerliche Kirchlichkeit und viel geheu­chelte Liebe und Gemeinschaft. Aber das ist unvermeidlich. Jedenfalls trägt die Kindertauf­praxis keine Schuld daran. Eine Baptistengemeinde kann die gleichen Mängel haben. Der wahre Glaube ist nicht jedermanns Ding, und keine Arbeit der Kirche kann ihn schaffen. Er ist ja allein das Geschenk des heiligen Geistes, der weht, wo er will. Was kann die Kirche mehr tun als die Getauften erziehen und unterweisen und den Erwachsenen den Glauben predigen und das kirchliche Leben pflegen und immer neu mobilisieren? — Aber man bedenke: hier ist eine Volkskirche, aufgebaut auf der Kindertaufe, getragen und erhalten von einer Verwaltung und Ordnung, die dem ganzen Kreis aller Getauften gelten muß. Und nun dient diese Organi­sation nur der Predigt und der Stammgemeinde. Sie muß für eine gewisse Gleichschaltung der Verkündigung und der Gestaltung des Lebens der einzelnen Gemeinden sorgen. Sie muß mehr konservierend wirken als missionarisch. Sie muß mehr von oben nach unten wirken als sich vom Geist der Gemeinden bestimmen lassen. Sie muß von außen nach innen erziehend vorge­hen. Sie muß mehr überredend predigen als frei verkündigen. Sie muß mehr der Vergange­nheit verbunden bleiben als nach vorwärts drängen. Sie muß sich mehr mit ihrer kirchlichen Verantwortung beglaubigen als mit dem Selbstzeugnis der Bibel. Das mag alles an seinem Ort je und je berechtigt sein. Aber wenn man von vornherein und immer die Taufe vom Bekennen und Glauben des Getauften getrennt hat, dann gewinnt die Verpflichtung das Übergewicht über die Freiheit, die Ordnung das Übergewicht über das Leben, die Form das Übergewicht über den Inhalt. Man möchte immer in eine feste Form etwas hineingießen, von dem man gleichzeitig mit Überzeugung sagt, daß man gewiß dem heiligen Geist das Gießen ganz allein überlassen müsse. Wenn von vornherein ein Hohlraum ist zwischen Taufe und Glaube, dann wird man immer Brücken bauen wollen zwischen Welt und Kirche, zwischen Kirche und Glauben, zwischen Glauben und Werken. Da muß man die Hohlräume füllen mit dem Geist des christlichen Hauses, mit Gläubigkeit und Kirchlichkeit und Frömmigkeit. Am längsten ist die Brücke zwischen Gemeinde und Wirklichkeit. Die Gemeinde ist drinnen, und der Alltag ist draußen. Die Gemeinde [154] sitzt auf der Schulbank und läßt sich den Glauben beschrei­ben und empfehlen, und das Leben der Gemeinde ist Freizeitgestaltung. Da draußen ist die Welt, der man doch nicht so ganz mit Christus gestorben ist, in der man doch nicht so ganz allein von der Gnade leben kann. Da ist man vereinzelt mit seinem Privatgewissen. Und der­weilen übernimmt es die Kirchenleitung allein oder im Verein mit anderen Kirchen und Organisationen, die Verantwortung für die Öffentlichkeit zu tragen. Dann kann man sich auch die linientreuen kirchlichen Gemeinden wegdenken, ohne daß davon gleich Haus und Schule, Wirtschaft und Politik ernstlich erschüttert würden.

Die Gefährdung des Glaubens durch die Kindertaufe liegt nun darin, daß das Auseinanderfal­len von Taufe und Glaube den Glauben zu einem erwünschten Fernziel und die Kirchlichkeit zu einem erreichbaren Nahziel macht; und dabei soll es dann zur Offenbarung von Glaube und Unglaube, zur Entlarvung der Heuchelei möglichst gar nicht erst kommen. Die Prüfung und Unterscheidung der Geister ist eigentlich recht unerwünscht und störend. Die Bekenntnis­situationen gehören entweder einer ruhmvollen Vergangenheit an oder der Möglichkeit einer Zukunft, die hoffentlich durch Einsicht und Vorsicht zu vermeiden ist, oder sie beschränken sich auf die störungslose Manifestation einer konzessionierten Bekenntnisbewegung. Forma­lismus, Ordnung und kirchliche Planwirtschaft zwischen der sichtbaren Taufe und dem un­sichtbaren Glauben bringen den Zustimmungsglauben der passiven Gemeinde zur Vorherr­schaft und machen das herzliche Vertrauen zu Gott zu einer privaten Möglichkeit des einzel­nen; so hindern sie die Gemeinde, als Gemeinde die Freiheit realer Entscheidungen in der Wirklichkeit der Gegenwart im Bekenntnisakt ihres Glaubens zu ergreifen. Die Erwachse­nen­taufe ist dagegen ein Bekenntnisakt, in dem zwar der Glaube des Täuflings nicht direkt erkennbar ist, durch den aber der Gemeinde die fröhliche Gewißheit und die freie Verant­wortung ihres eigenen Glaubens vor Augen gestellt ist. Wir sagen nicht, daß die Kindertaufe den Glauben gefährden müsse, sondern nur, daß sie ihn faktisch weithin gefährdet auf dem durch sie gewiesenen Weg selbstgenügsamer Kirchengläubigkeit in einem durch erhöhte Christlichkeit sich auszeichnenden inneren Kreis einer formal lebendigen Gemeinde. [155]

Die Gefahr der Verdinglichung des Geistes und der Spiritualisierung des Fleisches

Als dritte Gefahr der Taufpraxis pflichtmäßiger Kindertaufe ist die offene und unbewachte Tür zur Sekte zu nennen. Auf zwei Wegen wird aus Kirche Sekte: einmal durch die objektiv-sachliche Bindung der freien Gnade Gottes an ihr Geschöpf, die Kirche (an Institutionen, Jurisdiktion, Lehramt, Tradition oder Kultus); zum andern durch die subjektiv-persönliche Bindung der freien Gnade Gottes an ihr Geschöpf, den Menschen (an seine Gesinnung oder sein Werk). Auf dem Weg von der Kindertaufe zur Sammlung derer, die mit Ernst Christen sein wollen, steht diese Tür nach beiden Seiten unbewacht offen.

1. Es besteht in der evangelischen Kirche Übereinstimmung in der Ablehnung der Wirksam­keit des Sakraments durch seinen bloßen Vollzug. Man mag jedoch noch so sauber evange­lisch lehren, daß hier keine Gnade eingeflößt wird, daß hier keine qualitative Veränderung des Kindes geschieht, daß hier nicht die Erbsünde ausgetilgt wird, es bleibt doch der Verdacht einer heimlichen Bindung der Gnade an den Täufling durch Wort und Wasser auch ohne den Glauben, falls man nicht den bekenntniswidrigen Ausweg des bloßen Symbolismus wählen will. Ist das Sakrament bloß Zeichen, dem Säugling zeigt es nichts. Man könnte genau so gut ein Kruzifix über die Wiege hängen. Ist aber Gottes Wort ein wirksames Wort und die Gnade eine wirksame Gnade, was bewirkt dann das Sakrament der Kindertaufe? Einen ruhenden und unbewußten Glauben oder die Deponierung der Gnade auf das persönliche und bis zur Mün­digkeit gesperrte Konto des Säuglings? Man leugnet eine dinglich-magische Wirkung, aber man behauptet doch eine Wirkung. Man lehrt nicht nur eine Segnung der Neugeborenen, sondern das Bad der Wiedergeburt. Muß dann aber nicht die ungehemmte Sitte der Kinder­taufe den Aberglauben an das Mysterium einer Wandlung wenigstens ein bißchen gelten las­sen? Sagt man aber: die Taufe nützt gar nichts, wenn du nicht glaubst, so wird jeder Konfir­mand fragen dürfen: warum hat man dann nicht gewartet? Oder hat man mich etwa nur fangen wollen? Sagt man dann: doch, die Taufe nützt viel, auch wo noch nicht geglaubt wird, hat man dann nicht den Vorteil der „Beschneidung“ gepredigt, eine Auszeichnung von Gott gegenüber den Heiden? Die Kindertaufe als Regel ist immer ungesichert gegen eine heimliche Bindung der freien [156] Gnade Gottes an den kultischen Akt. Fühlt man sich auch völlig frei von jüdischem Beschneidungsdünkel, so möchte man eben doch noch einen kleinen Unter­schied zwischen getauften und ungetauften Kindern festhalten, wenn auch nur, um die Pflicht zur Kindertaufe verständlich zu machen. Die Tür zur Sekte Roms ist nach dieser Seite offen und unbewacht; die orthodoxe Lehre der Leugnung des Glaubens an die Selbstwirksamkeit des Sakraments genügt nicht, wenn der Freiheit der Gnade nicht auch die Freiheit der Sakra­mentspraxis entspricht.

2. Auf der anderen Seite ist die Tür zur Sekte offen durch die Bindung der freien Gnade Got­tes an die Innerlichkeit des Menschen, an den Glauben als persönliche Entscheidung und empfundenen Besitz oder an den neuen Menschen, der sich durch besonderes Verhalten legi­timiert. Wenn die Taufe nur durch den Glauben zu ergreifen ist, ist es dann verwunderlich, daß der glaubende Mensch nachher mindestens genau so interessant wird wie vorher der Akt der Taufe? Wer mag es dem Pietisten wehren, wenn ihm die Konfirmation als Wiederholung oder als Vervollständigung des Taufsakraments erscheint und so selber zu einem Sakrament wird wie die katholische Firmung? Im Protestantismus, wo der „Laie“ den Bann der Lehr­zucht nicht zu fürchten hat, wird die Kindertaufe immer wieder den Wiedertäufer und Bapti­sten auf den Plan rufen, der die Bekehrung oder das persönliche Bekenntnis, den ernsten Willen oder die Bußfertigkeit des Täuflings zur feststellbaren Voraussetzung für die Taufe macht. Für ihn ist Kindertaufe auf jeden Fall mißbrauchte Taufe und demnach Sünde und Unrecht. Aber auch dort, wo nicht ausdrücklich die Taufe an eine besondere Zuständlichkeit des Menschen gebunden wird, wo also nicht eine Taufwürdigkeit und Gnadenwürdigkeit gelehrt wird, zieht die Kindertaufe immer wieder den Versuch nach sich, nun auch die subjektiven Folgen des objektiven Angebots der Taufe methodisch herzustellen durch Buß- und Bekehrungsdisziplin, durch ein persönliches Erlebnis, durch das stetige Zeugnis des Selbstbewußtseins oder durch die Beweiskraft guter Handlungen. Hier öffnet sich das weite Feld der Mystik und des evangelischen Mönchtums, bei dem der Taufstand des Kindes zum Gnadenstand des Erwachsenen geworden ist. Der Mensch hat den Riegel zurückgeschoben, und die Taufgnade hat ihren Einzug gehalten und ihren Tempel gefunden. Aber nun heißt es auch: Hier ist des Herrn Tempel! Die Gnade geht in den Besitz und in die Verwaltung des [157] Menschen über, und die Heiligung tritt als zweites Stadium gesondert neben die Recht­fertigung. Hat man Geben und Empfangen getrennt in Taufe und Glaube, ist die Taufe nur der Beginn eines Prozesses, dann wird auch der Glaube zu einer weiteren Station in diesem Pro­zeß, und der geistliche Mensch versucht nun, im Fleisch der Norm des Christenmenschen zu entsprechen. Wir brauchen hier nicht gleich an die groben Auswüchse des täuferischen Schwärmertums zu denken; uns allen ist der Typ des respektablen „Frommen“ bekannt, der seine Geisttaufe hinter sich hat und nun bescheiden oder aufdringlich sein eigenes Ideal des gottwohlgefälligen Menschen zum Reichgottesausweis erhebt oder dem göttlichen Siegel der Taufe zusätzlich anhängt. Die Tür zur Sekte ist hier offen und unbewacht. Das heißt noch nicht, daß es zur konkreten Sektenbildung kommen muß. Gefährlicher jedoch ist die Sektie­rerei des Herzens, die Bildung einer Christuspartei der „Starken“.

Die Kindertaufpraxis mit ihrer Zertrennung von Taufe und Glaube ist mitverantwortlich für eine Aufspaltung der Kirche in drei Kreise: den äußeren Kreis der Getauften; den Kreis der Zustimmungsgläubigen, die unter der Vorherrschaft von Verwaltung und Ordnung stehen; den innersten Kreis, der vom Abfall von der Alleinherrschaft der Gnade bedroht ist, dessen klas­sische Beispiele uns das Papsttum und das Schwärmertum liefern. Diese drei Kreise können auch beschrieben werden unter dem Gesichtspunkt der Aufteilung des trinitarischen Glaubens in einen pädagogischen Methodismus des Fortschreitens vom ersten zum zweiten und zum dritten Artikel. Voraussetzung dafür war geordnete Predigt; die Baugesetze einer bekennen­den Volkskirche sind dabei deutlich geworden. Die Frage erhebt sich nun, ob nicht eine ge­ordnete Predigt, wie sie das alte Evangelium immer neu schafft, auch die alte Ordnung der Gemeinde zurückformen muß in konkrete Entsprechung zum Evangelium von der freien Gnade Gottes. Wenn wir also nach einer Änderung der Taufpraxis fragen, so ist zunächst zu sagen, daß schon Entscheidendes gewonnen ist, wenn wir um die Gefahren der bestehenden Taufpraxis wissen und sie nicht unterschätzen. Es sollen aber auch noch einige Regeln ge­nannt werden, die den Weg weisen können. Der Gedanke der Selbsterhaltung der Kirche darf allerdings dabei keine Rolle spielen. Auch für die Gemeinde gilt: Wer sein Leben erhalten will, der wird es verlieren.

1. Die Kindertaufe durch Verbot abzuschaffen, ist nicht evangelisch. Es hieße die Freiheit der Gnade Gottes hindern wollen. [158]

2. Wer sein Kind taufen läßt, zählt sich damit zu den im Glauben Starken, der getrost auch sein Kind in die Hausgemeinde seiner Familie aufnehmen will. Ihn noch evangelische Kinder­erziehung geloben zu lassen, heißt aber, seinen Glauben bezweifeln.

3. Niemand darf einen kirchlichen Nachteil davon haben, daß er sein Kind nicht taufen läßt, denn das hieße die Gnade aufzwingen wollen. Es muß auch gepredigt werden, daß die Kinder­taufe den Ungläubigen nicht verdammt. Wer ungläubig bleibt, obwohl er als Kind getauft wurde, ist nicht durch die Taufe unentschuldigt, sondern durch die Sünde und durch das ver­nehmbare und vernommene Wort.

4. Die Gemeinde hat über jedes Begehren nach einer Kindertaufe selber durch ihre Vertreter zu entscheiden.

5. Die Kindertaufe muß auf alle Fälle frei sein; sie sollte heute eher die Ausnahme als die Re­gel sein. Die Erwachsenentaufe dagegen sollte heute das Wachsen und das Abnehmen einer Gemeinde bestimmen und offenbaren.

6. Den Pfarrern die Taufe ihrer eigenen Kinder um ihres Amtes willen zur Pflicht zu machen, ist gegen das Evangelium von der freien Gnade, ist Rückfall unter das Gesetz. Wer hier nicht mutig widerspricht, versündigt sich an der Gemeinde Jesu Christi und verdunkelt die Bot­schaft von der freien Gnade. Hier die Bedenken der Ordnung gelten lassen, heißt Ärgernis erregen und nicht Ärgernis vermeiden, denn wir dürfen nicht der Menschen Knechte werden.

7. Die Zeit und die Gleichheit der Altersstufe sind bei der Konfirmation völlig freizugeben.

Ursprünglich erschienen in Unterwegs, 3. Jahrgang, 1949, S. 198-207.

Quelle: Paul Schempp, Gesammelte Aufsätze, hg. v. Ernst Bizer, Chr. Kaiser Verlag, Mün­chen 1960, 146-158.

Hier Schempps Text als pdf.

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