Hellmut Traub (1904–1994) – Kirchlicher Widerstandskämpfer und der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber einem Jugendlichen

Dietrich Bonhoeffer (r.) mit Zigarette in der Hand, neben ihm stehen Eberhard Bethge (l.) und Hellmut Traub (M.). Aufgenommen wurde das Foto im August 1939 vor dem Jagdhaus Sigurdshof bei Groß-Schlönwitz
Dietrich Bonhoeffer (r.) mit Zigarette in der Hand, neben ihm stehen Eberhard Bethge (l.) und Hellmut Traub (M.). Aufgenommen wurde das Foto im August 1939 vor dem Jagdhaus Sigurdshof bei Groß-Schlönwitz

Hellmut Traub (1904–1994) – Kirchlicher Widerstandskämpfer und der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber einem Jugendlichen

Das Bild des Zigarette rauchenden Bonhoeffer ist bekannt. Der Mann in der Mitte, Hellmut Traub, war Sohn des im Kaiserreich und der Weimarer Republik bekannten Theologen, farbwandlerischen Politikers und Publizisten Gottfried Traub (1869-1959), Student von Karl Barth in Bonn (und für drei Jahre bei ihm zur Miete), Pfarrer der Bekennenden Kirche, sowie KZ-Häftling in Dachau von November 1935 bis Januar 1936. In einem SZ-Artikel, der für den Karfreitag eine Predigt von Björn Mensing über Hellmut Traub in der Dachauer Versöhnungskirche ankündigt, heißt es, dass Traub als Vikar in seiner ersten Gemeinde in Bad Honnef von einem Jugendlichen als homosexuell denunziert worden und im August 1935 verhaftet worden sei. Obwohl das Gericht das Verfahren gegen Traub einstellte, kam er am 25. November 1935 ins Konzentrationslager Dachau, wo er am 22. Januar 1936 entlassen wurde. Ob die von Karl Barth veranlasste schriftliche Fürsprache des späteren Generalsekretärs des ÖRK, Willem Adolf Visser ’t Hooft bei Heinrich Himmler die Entlassung mitbewirkt hatte, lässt sich nicht mehr ermitteln.

Hellmut Traub blieb der Bekennenden Kirche verbunden, übernahm sogar vertretungsweise für Dietrich Bonhoeffer 1939 die Leitung eines Ausbildungskurses für illegale Vikare der Bekennenden Kirche in Pommern. Seit 1942 war er bei der I.G. Farben in Berlin dienstverpflichtet. Zeitgleich übernahm er pastorale Vertretungsdienste in dortigen Gemeinden der Bekennenden Kirche. Außerdem arbeitete Traub aktiv in einem Helferkreis für verfolgte Juden mit, organisierte für diese Lebensmittelkarten und fälschte Pässe und Ausweise.

Beklemmend wird es jedoch, wenn man eine Pressemeldung der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Stuttgart vom 6. April  2010 zur Kenntnis nimmt, in der es heißt:

Gegen einen inzwischen verstorbenen Gemeindepfarrer der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Stuttgart ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben worden. Ein 54-jähriges Opfer hat sich bei der Kirchengemeinde gemeldet. Der Mann berichtete, dass er vor 40 Jahren als 15-jähriger Junge über einen Zeitraum von einem dreiviertel Jahr von dem Pfarrer missbraucht worden sei. Die aktuelle Diskussion um sexuellen Missbrauch habe ihn ermutigt, sich zu offenbaren. Das Presbyterium der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Stuttgart reagierte bestürzt. „Die Schilderungen des Opfers sind absolut glaubwürdig und erschüttern uns“ sagt Pfarrer Heinz-Ulrich Schüür. Zwischen dem verstorbenen Pfarrer und der Familie des Opfers habe während seiner Tätigkeit in der Gemeinde ein enger Kontakt bestanden. Im Zeitraum der Pensionierung des Pfarrers sei es dann zu den Übergriffen gekommen. Der Pfarrer sei zwar aus Stuttgart weggezogen, habe den Kontakt zu dem Jugendlichen jedoch beibehalten. Die Missbrauchshandlungen hätten sich sowohl in Stuttgart außerhalb des Pfarrhauses als auch am neuen Wohnort des Pfarrers ereignet. Sie seien deutlich über Berührungen hinausgegangen. Dies habe das Opfer berichtet, so Pfarrer Schüür.

Bei dem betreffenden Pfarrer handelt es sich um Hellmut Traub. Dieser heiratete nach dem Krieg die Vikarin Aenne Schümer und war von 1950 bis zum Ruhestand 1969 Pfarrer der evangelisch-reformierten Gemeinde in Stuttgart.

Von der Homosexualität Traubs schien man im Hause Barth gewusst zu haben. So schreibt Charlotte von Kirschbaum im September 1935 (nach der Verhaftung Traubs) an Elisabeth Freiling, ebenfalls Studentin von Karl Barth und ehemalige Mitbewohnerin von Traub:

Liebes Fräulein Freiling […] Er [Traub] ist in München, wartet auf die gerichtl. Untersuchung. Ich habe ihm eben geschrieben. Sobald er Besuche haben darf, fahre ich dorthin. Er bittet flehend darum u. ist natürlich am Ende seiner Kraft. – Um was es sich handelt? Um eine der sinnlosen Härten, wie wir sie kennen. [Unleserlich] u. ich darf sagen: K[arl]. B[arth]. und ich wußten seit Jahren um die besondere Schwierigkeit im Leben unseres Freundes. Wir haben ihn in einer Nähe kennen gelernt, wie das vielleicht sehr selten ist. Und ich kann Ihnen von daher nur sagen: Vertrauen Sie ihm weiter wie bisher. […] Umso härter ist es, wenn nun aus der Vergangenheit eine Schuld sich an ihm rächen sollte, die als Schuld von ihm selbst erdrückend empfunden wird, die aber mit einem groben Vergehen im gerichtl. Sinn nur infolge einer verantwortungslosen Willkür verwechselt werden könnte.“ (Charlotte von Kirschbaum und Elisabeth Freiling, Briefwechsel von 1934 bis 1939, hrsg. von Günther van Norden, Göttingen 2014, S. 42).

Karl Barth bzw. Charlotte von Kirschbaum haben Homosexualität dezidiert als „Krankheit“ abgelehnt und sahen in ihr „die korrupte geistige und schließlich auch die korrupte physische Lust, in der – in einer Geschlechtsbeziehung, die keine ist, noch sein kann – der Mann im Manne, die Frau in der Frau so etwas wie den verschmähten Partner nun dennoch suchen zu müssen und finden zu können meint. Gewiß dann in flagrantem Widerspruch gegen Gottes Gebot!“ (KD III/4)

Aber gerade in solchen Schuldurteilen, die eine homosexuelle Geschlechtsbeziehung grundsätzlich in Abrede stellen, liegt der Grund dafür, dass innerhalb der Kirche bis in jüngster Zeit die Opferperspektive sexueller Übergriffe übergangen worden ist. Die moralische Beschuldigung fokussiert ein „selbstbezügliches Triebleben“ und lässt die Zufügungen anderen Menschen gegenüber außer Acht. Das Ungeheuerliche scheint das zu sein, was man von sich aus tut und empfindet, nicht aber, was man anderen Menschen möglicherweise angetan hat. Man will den betreffenden Menschen zur Buße bewegen, um sich mit ihm als reuiger Sünder neu zu solidarisieren. In solch einer Solidarität müssen Opfer sexueller Übergriffe außen vor bleiben. Die moralische Verdammung von Homosexualität verhindert jedenfalls, dass eine homosexuelle Sexualmoral geltend gemacht werden kann. Erst als Homosexualität in der Gesellschaft als Lebensform weitgehend anerkannt worden ist, konnten sexuelle Übergriffe gegenüber Jugendlichen in aller Öffentlichkeit als sexualmoralische Verfehlungen bzw. Verbrechen angesprochen und eine Opferperspektive thematisiert werden.

Hier mein Text als pdf.

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