Königlich protestantisches Oberkonsistorium zur Ordination der Pfarramtskandidaten (1833): „Aber auch nach ihren äußeren Beziehungen ist die Handlung der Ordination von großem Gewicht und von bedeutenden Folgen, indem sie als die feierliche Aufnahme in die Zahl der Geweihten, denen als Haushaltern über Gottes Geheimnisse die höchsten Angelegenheiten der christlichen Glaubensgenossen anvertraut sind, dem Ordinierten 1) die Würde des geistlichen Standes verleiht; 2) das Recht erteilt, alle Befugnisse dieses Standes auszuüben; 3) den Anspruch gibt, in diesem Stande auch seinen Berufskreis und seine Versorgung zu finden.“

Wenn in den evangelischen Landeskirchen von „Geistlichen“ im Unterschied zu „Laien“ die Rede ist und bei gottesdienstlichen Amtseinführungen Pfarrerinnen und … Mehr

Hermann Diem, Amt ohne Weihe (1969): „Die Ordination fällt nach dieser Ordnung zusammen mit der Investitur und wird deshalb sinngemäß bei jedem Stellenwechsel wiederholt. Das ist insofern nach allem bisher Gesagten die theologisch einwandfreiste Lösung, als sie am wenigsten Raum lässt für das Mißverständnis der Ordination als der einmaligen und bleibenden Verleihung eines besonderen ‚geistlichen Standes‘, der unabhängig von der praktischen Ausübung des Pfarramtes und der Bindung an eine bestimmte Gemeinde gültig ist und bleibt.“

Amt ohne Weihe. Zur Diskussion über die Ordination und den Dienst des Pfarrers Von Hermann Diem Der Landesbischof der Evangelischen … Mehr

Wilfried Joest, Amt und Ordination – unüberholbare Strukturen? (1971): „Das neutestamentliche Vorbild der Gemeinde ist nicht das einseitige Gegenüber eines in irgendeinem Sinne exklusiven Amtes zu ‚Laien‘, sondern das Zusammenwirken und die gegenseitige Dienstbarkeit besonderer Dienste untereinander, und wiederum der besonderen Dienste und des sie umgebenden und mitwirkend begleiten­den allgemeinen Priestertums aller Glaubenden.“

Amt und Ordination — unüberholbare Strukturen? Von Wilfried Joest Dieses Referat muß sich darauf beschränken, einige Thesen zu entfalten, zu … Mehr

Melanchthons Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes – De potestate et primatu papae tractatus (vollständiger Text auf Deutsch): „Wo auch immer Kirche ist, dort ist das Recht, das Evangelium auszurichten. Deshalb muss die [örtliche] Kirche das Recht behalten, Diener zu berufen, zu wählen und zu ordinieren.“

Der „Traktat über die Gewalt und den Primat des Papstes (De potestate et primatu papae tractatus)“ wurde 1537 auf dem … Mehr

Das Amt in der Kirche (ministerium ecclesiasticum) gemäß den lutherischen Bekenntnisschriften: „Das Supremat des göttlich eingesetzten ministerium ecclesiasticum über deren Amtsträger verbietet eine Habitualisierung des Amtes in der Person des Amtsträgers. Von daher läßt sich das Institut des ministerium ecclesiasticum als Kommunikationsgeschehen innerhalb der Gemeinde begreifen, zu dem neben der Person des Predigers die zuhörende Gemeinde unabdingbar dazu gehört.“

Das Amt in der Kirche (ministerium ecclesiasticum) gemäß den lutherischen Bekenntnisschriften Von Jochen Teuffel Nach CA V geht das Amt … Mehr

Alexander Deeg wider den gemeinschaftlichen Talareinzug der Ordinierten im Gottesdienst: „Was wird die Gemeinde denken, wenn all die Schwarzen kommen und einziehen? Die so formulierte Frage zeigt freilich genau das Problem, denn sie macht den Un­terschied zwischen »der Gemein­de« und den Pfarrern gerade auf, um den es doch reformatorisch nicht gehen darf. Alle sind Priester, manche sind Pfarrer.“

Da hat Alexander Deeg, Professor für praktische Theologie in Leipzig mit theologischen Wurzeln in Erlangen, ein feines Gespür, was sich … Mehr